Die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention auf kommunaler Ebene in Bayern
Eine rechtstatsächliche und rechtspolitische Untersuchung
Zusammenfassung
Leseprobe
Inhaltsverzeichnis
- Cover
- Titel
- Copyright
- Autorenangaben
- Über das Buch
- Zitierfähigkeit des eBooks
- Vorwort
- Inhaltsverzeichnis
- Abkürzungsverzeichnis
- Einleitung
- A. Hinführung zum Thema
- B. Gang der Untersuchung
- I. Grundlagen für die weitere Untersuchung
- II. Untersuchung der Aktionspläne als Umsetzungsmaßnahmen der UN-BRK
- III. Die Bedeutung des kommunalen Behindertenbeauftragten als Fürsprecher und Wächter über die Umsetzung der UN-BRK
- IV. Zusammenfassung der Ergebnisse und Ausblick
- Kapitel 1: Behindertenpolitische Grundlagen
- A. Die UN-BRK – ein modernes völkerrechtliches Übereinkommen
- I. Betonung der Menschenwürde
- 1. Titel des Übereinkommens
- 2. Bezugnahme auf die Menschenwürde im Vertragstext
- II. Sichtbarmachung behinderter Frauen im Vertragstext
- 1. Doppelte Diskriminierung
- 2. Indirekte Benachteiligung behinderter Frauen durch rechtliche Regelungen
- 3. Twin-Track-Approach zur Sichtbarmachung behinderter Frauen
- 4. Bedeutung der Sichtbarmachung behinderter Frauen für die kommunale Ebene
- III. Lebensrecht behinderter Menschen
- 1. Missachtung des Lebensrechts
- 2. Verhinderung eines Lebens mit Behinderung
- IV. Kurzer historischer Abriss über die Entwicklung vom kausalen zum finalen Behinderungsbegriff in Deutschland
- 1. Invaliden, Krüppel, Schwerbeschädigte
- 2. (Schwer-)behinderte, Behinderte, Krüppel als Kampfbegriff
- V. Der moderne Behinderungsbegriff der UN-BRK und seine Auswirkungen
- 1. Aktuell: deutsche Definitionen im Wandel
- a) § 2 Abs. 1 SGB IX, Fassung bis 31.12.2017
- b) § 2 Abs. 1 SGB IX, Fassung ab 01.01.2018
- 2. Die Wandelbarkeit des Behinderungsbegriffs
- 3. Die Stellung innerhalb des Konventionstextes
- 4. Die Tatbestandsmerkmale „Beeinträchtigungen“ und „hindern können“, Verzicht auf ein Kausalitätserfordernis
- 5. Verzicht auf ein Tatbestandsmerkmal des „altersuntypischen Zustandes“
- 6. Das Tatbestandsmerkmal „in Wechselwirkung mit verschiedenen Barrieren“, erläutert anhand der Modelle von Behinderung
- a) Das medizinische, defizitorientierte oder defektorientierte Modell von Behinderung, auch individuelles Modell genannt
- b) Das soziale Modell von Behinderung, zugleich Kritik am medizinischen Modell von Behinderung
- c) Das kulturelle Modell von Behinderung
- d) Das menschenrechtliche Modell von Behinderung
- 7. Kritik an den Modellen von Behinderung
- a) Kritik am medizinischen Modell von Behinderung
- b) Kritik am sozialen Modell von Behinderung
- c) Kritik am kulturellen Modell von Behinderung
- 8. Bedeutung der Behinderungsmodelle für die Umsetzung der UN-BRK auf kommunaler Ebene
- 9. Exkurs in das Reiserecht: Urteile, die behinderte Mitreisende zum Gegenstand hatten, 1980, 1992 und 2012
- a) 1980: sogenanntes Frankfurter Reiseurteil
- b) 1992: sogenanntes Flensburger Reiseurteil
- c) 2012: Reiseurteil vom AG München
- 10. Nach dem Exkurs ins Reiserecht zurück auf die kommunale Ebene
- B. Amtliche Sprachfassungen, Übersetzung und Schlüsselbegriffe der UN-BRK
- I. Amtliche Sprachfassungen und Übersetzung der UN-BRK
- II. Weitere Schlüsselbegriffe der UN-BRK, neben dem Behinderungsbegriff
- 1. Selbstbestimmtes Leben behinderter Menschen
- 2. Inklusion
- a) Wortbedeutung und Verwendung in der UN-BRK
- b) Erweitertes Verständnis von Inklusion
- c) Inflationäre Verwendung des Begriffs der Inklusion
- 3. Nichtdiskriminierung
- a) Allgemeines Prinzip
- b) Definition der Diskriminierung aufgrund von Behinderung
- c) Konzept der angemessenen Vorkehrungen
- d) Verbot der Diskriminierung
- e) Deutsche Regelungen zum Diskriminierungsverbot
- f) Möglichkeit „exklusiver“ Angebote
- 4. Partizipation
- a) Verstärkende Formulierungen im Vertragstext
- b) Verhältnis der Begriffe Partizipation, Teilhabe und Teilnahme zueinander
- c) Grade der Partizipation
- C. Zusammenfassung des ersten Kapitels
- Kapitel 2: Völkerrechtliche Verpflichtungen aus der UN-BRK
- A. Wirksamkeit der UN-BRK im innerstaatlichen Recht
- I. Geltung der UN-BRK auf Bundesebene
- II. Geltung der UN-BRK auf Landesebene und kommunaler Ebene
- 1. Bundeskompetenz kraft Sachzusammenhangs oder aus der Natur der Sache
- 2. Lindauer Absprache
- a) Vereinbarung zwischen Bund und Ländern
- b) Unterschiedliche Rechtsauffassungen bei völkerrechtlichen Verpflichtungen des Bundes im verfassungsrechtlichen Zuständigkeitsbereich der Länder
- (1) Berliner Lösung
- (2) Süddeutsche Lösung
- (3) Norddeutsche Lösung
- c) Bewertung der Rechtsauffassungen zur Lindauer Absprache
- 3. Rechtsprechung zur Frage der Geltung der UN-BRK
- 4. Einschätzung der Länder zur Frage der Geltung der UN-BRK
- 5. Zwischenergebnis
- B. Gesetzgebungsvorschlag zur Rechtsgeltung der UN-BRK in Bayern
- C. Rang der UN-BRK im innerstaatlichen Recht
- I. Rang völkerrechtlicher Verträge allgemein
- II. Rang des europäischen Rechts
- III. Verfassungsrang
- IV. Einfaches Bundesrecht
- D. Umsetzungspflicht der Länder aus anderen rechtlichen Gesichtspunkten auch ohne rechtliche Geltung der UN-BRK
- I. (Keine) Gesetzgebungspflicht aufgrund der Gesetzgebungskompetenz
- II. Bundestreue bzw. Grundsatz des bundesfreundlichen Verhaltens
- 1. Grundsatz der Bundes- und Landestreue
- 2. Positive Gesetzgebungspflicht
- 3. Ablehnende Meinungen in der Literatur
- 4. Hilfsweise: Wirkung der Bundestreue auf kommunaler Ebene
- III. Selbstverpflichtung der Länder durch Zustimmung zum Vertragsgesetz
- IV. Zwischenergebnis
- E. Unmittelbare Anwendbarkeit der UN-BRK
- F. Umsetzung und Durchsetzung der UN-BRK auf Bundesebene
- I. Nationaler Aktionsplan (NAP)
- II. Weitere Möglichkeiten des Bundes, die Erfüllung seiner völkerrechtlichen Verpflichtungen sicherzustellen
- 1. Gesetzgebung im Kompetenzbereich des Bundes
- 2. Gesetzgebung im Kompetenzbereich von Ländern und Gemeinden
- 3. Einflussmöglichkeiten des Bundes auf Länder und Kommunen
- G. Zusammenfassung des zweiten Kapitels
- Kapitel 3: Umsetzung des Art. 19 UN-BRK mittels Aktionsplänen
- A. Anforderungen des Art. 19 UN-BRK
- I. Anerkennung des Rechts auf ein selbstbestimmtes Leben
- 1. Achtungspflicht
- 2. Schutzpflicht
- 3. Gewährleistungspflicht
- II. Verbot der erzwungenen Institutionalisierung
- 1. Typische Gefahrenlage für Menschen mit Behinderung
- 2. Streitpunkt subjektives öffentliches Recht aus Art. 19 Buchst. a)
- III. Anforderungen an die lokale Infrastruktur
- 1. Anerkennung der Wahlfreiheit von Menschen mit Behinderung
- 2. Persönliche Assistenz
- 3. Auf kommunaler Ebene zu schaffende Angebote
- IV. Maßnahmen der Bewusstseinsbildung
- B. Umsetzung der UN-BRK mittels Aktionsplänen
- I. Exkurs: Aktionspläne zu aktuellen politischen Themen:
- II. Aktionspläne der Bundesregierung zur Umsetzung der UN-BRK
- 1. Stellungnahme der Behindertenverbände
- 2. Stellungnahme der Monitoring-Stelle
- III. Aktions- und Maßnahmenpläne der Länder
- IV. Unterstützende Maßnahmen auf Länderebene
- 1. Beratende Gremien mit behinderten Interessenvertretern
- 2. Zielvereinbarungen und Förderprogramme
- 3. Handreichungen für Kommunen
- a) Entstehung teils aus der Selbstbestimmt-Leben-Bewegung
- b) Wesentliche Inhalte der Handreichungen
- V. Umsetzung von Inklusion in Kommunen
- 1. Vor Inkrafttreten der UN-BRK
- a) In Deutschland: Zentren für selbstbestimmtes Leben
- b) Europaweit: Die „Barcelona-Erklärung“ vom März 1995
- 2. Nach Inkrafttreten der UN-BRK
- C. Charakteristika eines Aktionsplans
- I. Definition des Aktionsplans
- 1. Online-Lexikon Wikipedia
- 2. Definition eines Menschenrechts-Aktionsplans der Monitoring-Stelle
- II. Der Aktionsplan als Instrument der rechtlichen Gestaltung
- III. Der Aktionsplan als Prozess – am Beispiel der kommunalen Ebene
- 1. Vorbereitung421
- 2. Entwicklung
- 3. Umsetzung
- 4. Monitoring
- 5. Evaluierung und Fortentwicklung des Plans
- IV. Typischer Aufbau eines Aktionsplans
- 1. Leitbild
- 2. Handlungs- und Politikfelder
- 3. Konkrete Umsetzungsmaßnahmen
- 4. Evaluierung und Fortentwicklung
- D. Rechtliche Einordnung von Aktionsplänen
- I. Empfehlung von Aktionsplänen durch die Vereinten Nationen
- II. Mögliche rechtliche Auswirkungen des Aktionsplans
- 1. Selbstbindungswille der federführenden Organisation
- 2. Berücksichtigung des Aktionsplans im Rahmen der örtlichen Bauleitplanung
- a) Planungshoheit der Gemeinde
- b) Bedürfnisse der behinderten Menschen gem. § 1 Abs. 6 Nr. 3 BauGB
- c) Flächen für besonderen Wohnbedarf gem. § 9 Abs. Nr. 8 BauGB
- III. Besonderheiten des Aktionsplans gegenüber anderen Plänen im öffentlichen Recht
- 1. Fehlende Rechtsgrundlage
- 2. Partizipativer Charakter
- 3. Besonderes Gewicht der Beteiligungsmöglichkeit von Menschen mit Behinderung
- IV. (Kein) Rechtsschutz im Zusammenhang mit Aktionsplänen
- 1. Mögliche Klageziele
- 2. Klage auf Erstellung des Aktionsplans bzw. Einleitung des Aktionsplanverfahrens
- a) Statthafte Klageart
- b) Zulässigkeit der Klage
- c) Hilfsweise: Begründetheit einer Leistungsklage
- d) Zwischenergebnis
- E. Zusammenfassung des dritten Kapitels
- Kapitel 4: Die Rolle des Behindertenbeauftragten bei der Umsetzung der UN-BRK
- A. Einführung: Der Behindertenbeauftragte – eine Schlüsselfigur der Behindertenpolitik
- I. Das Amt in seinen Anfängen und seine Prägung durch die ersten Amtsinhaber mit Behinderung
- II. Die Entwicklung des Amtes des Behindertenbeauftragten vor und nach Inkrafttreten des BGG
- 1. Erster Behindertenbericht der Bundesregierung
- 2. Zweiter Behindertenbericht der Bundesregierung
- 3. Dritter und Vierter Behindertenbericht der Bundesregierung
- 4. Das Amt nach Inkrafttreten des BGG
- III. Das Amt in Zeiten der UN-BRK
- B. Die Behindertenbeauftragten des Bundes und der Länder – ein Rechtsvergleich
- I. Bestellung, Berufung, Wahl des Beauftragten
- 1. Amtsbezeichnung
- 2. Zuständigkeit
- 3. Vorschlagsrecht
- 4. Beteiligungsrechte
- 5. Zwischenergebnis
- II. Rechtsstellung des Behindertenbeauftragten
- 1. Unabhängigkeit und Weisungsungebundenheit des Amtes
- 2. Ausgestaltung des Amtes als Haupt- oder Ehrenamt
- III. Behinderteneigenschaft des Beauftragten
- 1. Rechtsgrundlagen
- 2. Tatsächliche Situation in Bund und Ländern
- IV. Aufgaben, Befugnisse und Rechte des Beauftragten
- 1. Vorbemerkung
- 2. Aufgaben
- a) Ausrichtung am Ziel des Gleichstellungsgesetzes
- b) Hinwirken auf Einhaltung der Gesetzesziele und Politikberatung
- c) Bearbeitung von Einzelfällen
- d) Interventionen aus Eigeninitiative
- e) Öffentlichkeitsarbeit und Gremienarbeit
- f) Behindertenbeirat, Zielvereinbarungsregister
- g) Tätigkeitsbericht
- h) Zusammenfassung
- 3. Befugnisse und Rechte
- a) Recht auf (frühzeitige) Beteiligung
- b) Auskunfts- und Akteneinsichtsrechte
- c) Recht auf Anhörung und Stellungnahme, Rederecht
- d) Beanstandungsrecht
- e) Recht und Pflicht zur Berichterstattung
- C. Verpflichtende Einführung des Amtes eines kommunalen Behindertenbeauftragten
- I. Funktion und Notwendigkeit des kommunalen Behindertenbeauftragten
- 1. Beauftragte im Allgemeinen
- 2. Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderung
- II. Rechtsgrundlagen in den Landesgleichstellungsgesetzen – ein Vergleich
- 1. Nur teilweise Existenz von Vorschriften
- 2. Ausgestaltung der Vorschriften der Landesgleichstellungsgesetze im Einzelnen
- a) Muss-Vorschriften
- b) Soll-Vorschrift
- c) Kann-Vorschrift
- d) Bloße Erwähnung bzw. keine Erwähnung
- 3. Zwischenergebnis
- III. Forderung einer landesgesetzlichen Verpflichtung zur Bestellung eines kommunalen Behindertenbeauftragten nach saarländischem Vorbild
- 1. Argumente für die verpflichtende Einrichtung des Amtes eines kommunalen Behindertenbeauftragten
- 2. Gegenpositionen der kommunalen Spitzenverbände
- IV. Verfassungsrechtliche Einschätzung einer landesgesetzlichen Verpflichtung nach saarländischem Vorbild
- 1. Selbstverwaltungsrecht der Gemeinden als institutionelle Garantie
- a) Art. 28 Abs. 2 GG
- b) Art. 11 Abs. 2 BV
- 2. Universalität des gemeindlichen Wirkungskreises und Eigenverantwortlichkeit der Gemeinden
- a) Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft
- b) Recht zu eigenverantwortlicher Regelung
- c) Gemeindehoheiten
- 3. Gesetzesvorbehalt als Schranke des gemeindlichen Selbstverwaltungsrechtes
- 4. Schranken des Gesetzesvorbehalts
- a) Unantastbarkeit des Kernbereichs der kommunalen Selbstverwaltung
- b) Verhältnismäßigkeit des Eingriffs in die kommunale Selbstverwaltung
- (1) Anwendbarkeit des Verhältnismäßigkeitsprinzips
- (2) Legitimer Zweck
- (3) Geeignetheit
- (4) Erforderlichkeit
- (5) Angemessenheit
- 5. Zwischenergebnis
- 6. Finanzierung und Konnexität
- V. Gesetzgebungsvorschlag zum kommunalen Behindertenbeauftragten
- D. Ausgestaltung des Amtes eines Kommunalen Behindertenbeauftragten
- I. Ausgangslage nach Art. 18 BayBGG
- 1. Grundsatz
- 2. Ausnahme der kreisangehörigen Gemeinden
- 3. Ausnahme bei Bestehen eines „Behindertenrates“
- 4. Satzungsautonomie der Gemeinden
- II. Vorschlag für ein Satzungsmuster einer gemeindlichen Satzung über den kommunalen Behindertenbeauftragten
- III. Begründung und Erläuterungen zum Satzungsmuster
- 1. Unabhängigkeit und Stellung innerhalb der Gemeinde
- 2. Ausgestaltung des Amtes als Haupt- oder Ehrenamt
- 3. Auswahl und Bestellung des Beauftragten
- a) Person des Beauftragten
- b) Verfahren für die Auswahl und Bestellung
- 4. Rechte und Befugnisse des Beauftragten
- 5. Aufgaben
- IV. Aufgaben des kommunalen Behindertenbeauftragten
- 1. Allgemeine Aufgabenbeschreibung
- a) Vorgesehene Aufgaben
- b) Nicht vorgesehen: Einzelfallberatung
- 2. Neue Aufgaben des Behindertenbeauftragten im Zusammenhang mit der Umsetzung der UN-BRK
- a) Mitwirkung im Aktionsplanprozess
- b) Überwachung der Umsetzung der im Aktionsplan beschriebenen Maßnahmen
- E. Zusammenfassung des vierten Kapitels
- Kapitel 5: Umsetzung der UN-BRK im Freistaat Bayern durch gesetzliche Regelungen sowie kommunale Aktionspläne
- A. Gang der Untersuchung
- B. Rechtliche und politische Ausgangslage
- I. Gesetzliche Neuregelung ab 2018: Bayerisches Teilhabegesetz I (BayTHG I) – wesentliche Inhalte
- 1. Leistungen „wie aus einer Hand“
- 2. Sozialraumorientierung
- 3. Partizipation der LAG Selbsthilfe
- 4. Zwischenergebnis zum BayTHG I
- II. Schwerpunkte der Bayerischen Politik für Menschen mit Behinderung im Lichte der UN-Behindertenrechtskonvention – Bayerischer Aktionsplan
- III. Erklärtes Ziel der Bayerischen Staatsregierung: „,Bayern barrierefrei 2023“
- IV. Entgegnung von Ulrich Maly, Vorsitzender des Bayerischen Städtetages
- V. Streitfrage „neue Aufgaben“ – das Konnexitätsprinzip der Bayerischen Verfassung
- C. Tatsächliche Ausgangslage zur Inklusion in bayerischen Gemeinden
- I. Bezeichnung: Aktions- oder Teilhabepläne
- II. Die Besonderheit der Bezirksebene im Freistaat Bayern
- III. Bereits erfolgte Maßnahmen zur Inklusion auf kommunaler Ebene – Modellprojekt und Aktionspläne
- 1. Kommunale Aktionspläne und Aktionsplan-Entwürfe in Bayern
- 2. Modellprojekt der Bayerischen Staatsregierung mit 16 Modellgemeinden
- a) Auswahl der teilnehmenden Modellgemeinden
- b) Enges Korsett bei der Planung: die Zeitvorgabe
- c) Gestaffelter Planungskostenzuschuss
- d) Umsetzung des Projektes und Öffentlichkeitsarbeit in den Modellgemeinden
- (1) Erwartungen an das Ergebnis der Recherche zu den Modellgemeinden
- (2) Ergebnis der Recherche zu den Modellgemeinden
- (3) Zusammenfassung der Ergebnisse zur Öffentlichkeitsarbeit
- 3. Zwischenergebnis zu den erfolgten Inklusionsmaßnahmen
- D. Verfahrensfragen beim kommunalen Aktionsplan Inklusion
- I. Zustandekommen eines Aktionsplans Inklusion in Bayern
- 1. Phase 1: Initiative für die Erstellung eines Aktionsplans Inklusion
- a) Initiativrecht des Ersten Bürgermeisters der Gemeinde
- b) Initiativrecht jedes Gemeinderatsmitglieds
- c) Initiativrecht der Bürger: Bürgerantrag gem. Art. 18 b BayGO
- 2. Phase 2: Vorbereitung – barrierefreie Beteiligung und Transparenz
- a) Bedeutung von barrierefreier Kommunikation
- b) Vermeiden von Textlastigkeit und ausschließlich schwerer Sprache
- c) Behinderungsfreundliches Zeitmanagement
- d) Auswahl der zur Aktionsplan-Konferenz einzuladenden Personen
- 3. Phase 3: Durchführung des Aktionsplanverfahrens, Beschluss und Veröffentlichung des Aktionsplans
- II. Beteiligungsverfahren und durch sie erreichte Partizipationsgrade
- 1. Beteiligungsverfahren in den Modellkommunen
- a) Rückschlüsse vom Werkbericht auf die Beteiligungsverfahren in den Modellkommunen
- b) Bewertungskriterien für die Beteiligungsverfahren in den Modellkommunen
- c) Ergebnisse zu den Beteiligungsverfahren in den Modellkommunen
- 2. Untersuchung der Beteiligungsverfahren in den bayerischen Kommunen laut Aktionsplanverzeichnis
- 3. Zwischenergebnis zu den Beteiligungsverfahren von Modellkommunen und den Gemeinden laut Aktionsplanverzeichnis
- E. Materielle Anforderungen an die Inhalte von Aktionsplänen Inklusion
- I. Bewusstseinsbildung als erklärtes Ziel der UN-BRK
- II. Maßnahmen zur Bewusstseinsbildung als Querschnittsaufgabe
- 1. Menschenrechtliche Perspektive der UN-BRK
- 2. Verpflichtete und Adressaten der Maßnahmen zur Bewusstseinsbildung
- a) Die Verwaltung – eine wichtige Verpflichtete der Maßnahmen zur Bewusstseinsbildung
- b) Verschiedene Adressatenkreise der Maßnahmen zur Bewusstseinsbildung
- (1) klassische Öffentlichkeitsarbeit, um die Ziele der UN-BRK bekannt zu machen
- (2) Schulungen für die öffentliche Verwaltung zur Rechtsauslegung im Lichte der UN-BRK
- (3) Das „neue Bewusstsein“ der UN-BRK – auch bei Menschen mit Behinderung
- (4) Gesetzliche Betreuer von Menschen mit Behinderung
- III. Untersuchung bayerischer Aktionspläne auf Maßnahmen der Bewusstseinsbildung
- 1. Untersuchung der Modellkommunen auf Maßnahmen der Bewusstseinsbildung
- 2. Untersuchung der bayerischen Kommunen laut Aktionsplanverzeichnis auf Maßnahmen der Bewusstseinsbildung
- 3. Zwischenergebnis zu den bewusstseinsbildenden Maßnahmen in Gemeinden
- F. Gesetzgebungsvorschlag zu kommunalen Aktionsplänen Inklusion
- G. Mangelnde Umsetzung von Aktionsplänen auf gemeindlicher Ebene durch fehlendes Bewusstsein?
- H. Zusammenfassung des fünften Kapitels
- Schlussbetrachtung: Zusammenfassung der Ergebnisse und Ausblick
- Anhang
- Literaturverzeichnis
- Tabellen- und Abbildungsverzeichnis
a. F. |
alte Fassung |
a. M. |
am Main |
A.-Drs. |
Ausschuss-Drucksache |
ABl., Amtsbl. |
Amtsblatt |
Abs. |
Absatz |
ADA |
Americans with Disabilities Act |
ADG |
Antidiskriminierungsgesetz |
AEMR |
Allgemeine Erklärung der Menschenrechte |
AEUV |
Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union |
AG |
Amtsgericht, Aktiengesellschaft, Arbeitsgruppe |
AGG |
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz |
AGSG |
Gesetz zur Ausführung der Sozialgesetze |
al |
autonom leben |
Anm. |
Anmerkung |
AnwBl |
Anwaltsblatt |
Art. |
Artikel |
asl |
Arbeitsgemeinschaft für Selbstbestimmtes Leben Schwerstbehinderter |
Aufl. |
Auflage |
Ausg. |
Ausgabe |
AVSG |
Verordnung zur Ausführung der Sozialgesetze |
AWO |
Arbeiterwohlfahrt |
Az. |
Aktenzeichen |
BAG |
Bundesarbeitsgericht |
BAR |
Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation |
BauGB |
Baugesetzbuch |
BayBGG |
Bayerisches Gesetz zur Gleichstellung, Integration und Teilhabe von Menschen mit Behinderung |
BayGO |
Bayerische Gemeindeordnung |
BayTHG |
Bayerisches Teilhabegesetz |
BbgBGG |
Gesetz des Landes Brandenburg zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen |
Bd. |
Band |
BDA |
Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände |
BeckOK |
Beck'scher Online-Kommentar |
Begr. |
Begründer |
BerlVerf |
|
Beschl. |
Beschluss |
BGB |
Bürgerliches Gesetzbuch |
BGBl. |
Bundesgesetzblatt |
BGG |
Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Behindertengleichstellungsgesetz) |
BGG LSA |
Behindertengleichstellungsgesetz Sachsen-Anhalt |
BGG NRW |
Gesetz des Landes Nordrhein-Westfalen zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung (Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen) |
BGH |
Bundesgerichtshof |
BK |
Bonner Kommentar |
BMAS |
Bundesministerium für Arbeit und Soziales |
BMJ |
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz |
BMVI |
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur |
BMWi |
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie |
BremBGG |
Bremisches Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung |
BSG |
Bundessozialgericht |
BT-Drucks. |
Bundestags-Drucksache |
BTHG |
Bundesteilhabegesetz |
Buchst. |
Buchstabe |
BV |
Bayerische Verfassung |
BVerfG |
Bundesverfassungsgericht |
BVerfGE |
Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, amtliche Sammlung |
BVerwG |
Bundesverwaltungsgericht |
BVerwGE |
Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts, amtliche Sammlung |
BW |
Baden-Württemberg |
BZSL |
Berliner Zentrum für selbstbestimtes Leben |
CRPD |
Convention on the Rights of Persons with Disabilities |
CSU |
Christlich Soziale Union |
d. |
die, der, das, des, dem, den |
DAB |
Deutsches Architektenblatt |
DEHOGA |
Deutscher Hotel- und Gaststättenverband |
ders. |
derselbe |
DGPGM |
Deutsche Gesellschaft für Pränatal- und Geburtsmedizin |
Doc. |
Document |
DÖV |
Die öffentliche Verwaltung |
Drucks. |
|
DVfR |
Deutsche Vereinigung für Rehabilitation |
e. V. |
eingetragener Verein |
EG |
Europäische Gemeinschaft |
EGMR |
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte |
EGV |
Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft |
EL |
Ergänzungslieferung |
EMRK |
Europäische Menschenrechtskonvention |
EU |
Europäische Union |
EuGH |
Europäischer Gerichtshof |
EZBK |
Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger |
f., ff. |
folgende |
fab |
Verein zur Förderung der Autonomie Behinderter |
FDP |
Freie Demokratische Partei |
FS |
Festschrift |
FW |
Freie Wähler |
G |
Gesetz |
geänd. |
geändert |
GG |
Grundgesetz |
GO LSA |
Gemeindeordnung des Landes Sachsen-Anhalt |
GVBl., GVOBl. |
Gesetz- und Verordnungsblatt |
Hess |
Hessischer, Hessische, Hessisches |
HessBGG |
Hessisches Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen |
HessVerf |
Hessische Verfassung |
HGlG |
Hessisches Gleichstellungsgesetz |
HmbGGbM |
Hamburgisches Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen |
HRLR |
Human Rights Law Review |
Hrsg. |
Herausgeber |
i. S. d. |
im Sinne des, im Sinne der |
i.V.m. |
in Verbindung mit |
ICF |
International Classification of Functioning, Disability and Health |
IGG NRW |
Inklusionsgrundsätzegesetz Nordrheinwestfalen |
ISL |
Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben |
JAIP |
Journal Of The American Institute Of Planners |
JurisPK |
Juris Praxiskommentar |
KassKomm |
Kasseler Kommentar Sozialversicherungsrecht |
KommJur |
Details
- Seiten
- 316
- Erscheinungsjahr
- 2019
- ISBN (PDF)
- 9783631803752
- ISBN (ePUB)
- 9783631803769
- ISBN (MOBI)
- 9783631803776
- ISBN (Hardcover)
- 9783631793107
- DOI
- 10.3726/b16220
- Sprache
- Deutsch
- Erscheinungsdatum
- 2019 (Oktober)
- Schlagworte
- Selbstbestimmtes Leben Behinderte Menschen Teilhabe Art. 19 UN-BRK Gemeinde Aktionsplan Behindertenbeauftragte Inklusion Partizipation Völkerrechtliche Verpflichtungen
- Erschienen
- Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Warszawa, Wien, 2019. 316 S., 1 farb. Abb., 3 Tab.
- Produktsicherheit
- Peter Lang Group AG