Die unterschiedliche Interessenwahrnehmungsbefugnis des Rechtslehrers im deutschen Verfahrensrecht
Eine an StPO und ZPO orientierte Suche nach Gründen und Begründungen
©2001
Dissertation
XL,
242 Seiten
Reihe:
Europäische Hochschulschriften Recht, Band 3178
Zusammenfassung
Nach § 138 Abs. 1 StPO kann als Verteidiger des Beschuldigten ein Rechtslehrer deutscher Hochschule gewählt werden. Nach § 78 Abs. 1 ZPO ist die Vertretung einer Partei vor den Kollegialgerichten ausschließlich dem Rechtsanwalt vorbehalten. Handelt es sich dabei um eine sach- und fachlich gebotene Entscheidung oder um eine rein willkürliche Abweichung, die entweder in der einen oder in der anderen Richtung zugunsten einer einheitlichen Handhabung der Korrektur bedarf? Dieser Frage geht die Verfasserin anhand systematischer, rechtsvergleichender, historischer und rechtspolitischer Themenstellung nach.
Details
- Seiten
- XL, 242
- Jahr
- 2001
- ISBN (Paperback)
- 9783631381632
- Sprache
- Deutsch
- Erschienen
- Frankfurt/M., Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Wien, 2001. XL, 242 S.