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Die ungeschriebenen Freiheitsrechte in der schweizerischen Bundesverfassung von 1874 im Vergleich mit dem Grundgesetz

von Holger Schäfer (Autor:in)
©2002 Dissertation XIII, 193 Seiten

Zusammenfassung

Durch die Anerkennung von ungeschriebenen Freiheitsrechten gelang es dem Schweizer Bundesgericht, den Kanon der in der Bundesverfassung von 1874 geregelten individuellen Garantien entscheidend zu erweitern. Diese ungeschriebenen Freiheiten wurden – ohne Anknüpfung an den Verfassungstext – unter Herausbildung verschiedener Kriterien «frei» entwickelt. Auch das Bundesverfassungsgericht hat Wege gefunden, individuelle Rechtspositionen zu stärken. Methodisch geschieht dies hier allerdings immer durch die Anknüpfung an benannte Garantien. Trotz der formalen Anlehnung an ausdrücklich geregelte Freiheiten entwickelte das Bundesverfassungsgericht dabei allerdings quasi eigene Tatbestände und verselbständigte, konsistente Rechtspositionen, so dass man auch hier von ungeschriebenen Freiheitsrechten sprechen kann. Zentrale Bedeutung kommt bei dieser Rechtsprechung Art. 2 Abs. 1 GG in seiner Auslegung als allgemeine Handlungsfreiheit zu. Obwohl beide Gerichte unterschiedliche rechtsdogmatische Ansätze wählen, werden in beiden Rechtsordnungen ähnliche Ergebnisse erzielt.

Details

Seiten
XIII, 193
Jahr
2002
ISBN (Paperback)
9783631369036
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Bundesverfassung Vergleich Grundgesetz
Erschienen
Frankfurt/M., Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Wien, 2002. XIII, 193 S.

Biographische Angaben

Holger Schäfer (Autor:in)

Der Autor: Holger Schäfer wurde 1963 in Mainz geboren. Von 1984-1990 studierte er Rechtswissenschaften in Würzburg, Mainz und Lausanne. Von 1993 bis 1995 war der Autor wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität Mainz. Danach wechselte er zum Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel in Frankfurt am Main.

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Titel: Die ungeschriebenen Freiheitsrechte in der schweizerischen Bundesverfassung von 1874 im Vergleich mit dem Grundgesetz