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Die Bewertung der Kabelweitersenderechte der Sendeunternehmen in Deutschland und den USA

by Alexandra Bergmann (Author)
©2005 Thesis XXII, 234 Pages

Summary

Über die urheberrechtliche Relevanz der Kabelweitersendung von Rundfunkprogrammen besteht in vielerlei Hinsicht Unklarheit. Insbesondere die §§ 87 Abs. 5 und 20 b Abs. 2 UrhG für eine Vergütung der Kabelweitersenderechte der Sendeunternehmen haben seit ihrer Einführung durch das Vierte Urheberrechtsänderungsgesetz erheblichen Anlass zur Diskussion gegeben. Gegenstand dieser Untersuchung ist die urheberrechtliche Beurteilung der angemessenen Vergütung für das Recht der Kabelweitersendung anhand der tatsächlichen und rechtlichen Situation des Kabelmarktes in Deutschland. Dabei wird teilweise auf die Rechtslage in den USA zurückgegriffen, wobei Bezugspunkt für die Frage der Vergütung in erster Linie die zentrale Vorschrift des § 111 des Copyright Act ist. Die Verfasserin plädiert im Ergebnis für eine prozentuale Beteiligung der Sendeunternehmen an den Bruttoeinnahmen der Kabelbetreiber aus den Kabelanschlussentgelten.

Details

Pages
XXII, 234
Publication Year
2005
ISBN (Softcover)
9783631543290
Language
German
Keywords
Deutschland Kabelrundfunk Verwertungsrecht Rechtsvergleich USA Kabelweitersendung Kabelbetreiber Sendeunternehmen Vergütung Breitbandkabel Urheberrecht
Published
Frankfurt am Main, Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Wien, 2005. XXII, 234 S.
Product Safety
Peter Lang Group AG

Biographical notes

Alexandra Bergmann (Author)

Die Autorin: Alexandra Kruczek wurde 1975 in Gehrden/Hannover geboren. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften und der Ersten juristischen Staatsprüfung an der Universität Passau folgte das Referendariat am Landgerichtsbezirk Münster, welches sie 2001 mit der Zweiten juristischen Staatsprüfung abschloss. Danach studierte die Autorin ein Jahr an der California Western School of Law, San Diego, und erwarb dort den Titel «Master of Laws». Die Promotion erfolgte 2005 an der Universität Münster. Die Autorin ist seit 2003 als Rechtsanwältin in Berlin tätig.

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