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Die Grenzen der Auslegungskompetenz des EuGH im Vorabentscheidungsverfahren nach Art. 234 EG

Dargestellt am Beispiel der überschießenden Richtlinienumsetzung

von Martina Schmid (Autor:in)
©2005 Dissertation XXIV, 248 Seiten

Zusammenfassung

Die Arbeit behandelt das Zusammenspiel von Gemeinschaftsrecht und nationalen Privatrechten im Fall der sogenannten überschießenden Richtlinienumsetzung. Vor dem Hintergrund des zum 1.1.2002 in Kraft getretenen Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes beschäftigt sich die Arbeit zunächst ausführlich mit der materiell-rechtlichen Frage der («quasi-richtlinienkonformen») Auslegung des überschießend angeglichenen nationalen Rechts. Im Anschluss daran erfolgt eine umfassende Untersuchung der prozessualen Problematik, ob im überschießenden Bereich eine Vorlage an den EuGH nach Art. 234 EG erfolgen darf (bzw. muss) und ob die nationalen Gerichte in der Folge an die Judikatur des EuGH gebunden sind. Dabei wird stets sowohl die Sicht des Gemeinschafts- als auch des nationalen Rechts berücksichtigt. Im Ergebnis werden Vorlagerecht und Bindungswirkung grundsätzlich bejaht, gleichzeitig werden Vorschläge für mögliche Beschränkungen des Vorlagerechts gemacht.

Details

Seiten
XXIV, 248
Jahr
2005
ISBN (Paperback)
9783631543412
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Vorabentscheidungsverfahren Schuldrechtsmodernisierung Auslegung Europäische Union Gerichtshof Mitgliedsstaaten Richtlinie Gemeinschaftsprivatrecht Vorlagerecht Verbrauchsgüterkaufrichtlinie
Erschienen
Frankfurt am Main, Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Wien, 2005. XXIV, 248 S.

Biographische Angaben

Martina Schmid (Autor:in)

Die Autorin: Martina Schmid, geboren 1977 in Tübingen. 1996 bis 2001 Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Tübingen, Erstes juristisches Staatsexamen 2001 in Tübingen. Im Anschluss daran Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Zivilprozeßrecht, Internationales Privat- und Verfahrensrecht, Universität Tübingen. 2003 Referendariat am Amtsgericht München, daneben Wissenschaftliche Angestellte am Institut für Internationales Recht der Ludwig-Maximilians-Universität München. Während der Referendarszeit Tätigkeit bei Großkanzleien in München und Frankfurt am Main. Promotion 2005 an der Universität Heidelberg. Zweites juristisches Staatsexamen Mitte 2005 in München.

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Titel: Die Grenzen der Auslegungskompetenz des EuGH im Vorabentscheidungsverfahren nach Art. 234 EG