Schmerzensgeld außerhalb des Schadensersatzrechts
Eine Untersuchung zur Anwendbarkeit des § 253 Abs. 2 BGB im Rahmen einer Geschäftsführung ohne Auftrag sowie im Falle des zivilrechtlichen Aufopferungsanspruchs nach § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB
©2010
Thesis
XII,
133 Pages
Series:
Europäische Hochschulschriften Recht, Volume 4927
Summary
Seit der Reform des Immaterialschadensrechts im Jahr 2002 kann gemäß § 253 Abs. 2 BGB Schmerzensgeld ohne Beschränkung auf bestimmte Anspruchsgrundlagen überall dort gefordert werden, wo ein Schadensersatzanspruch besteht. Keine direkte Anwendung findet § 253 Abs. 2 BGB nach seinem Wortlaut allerdings, wenn der Ersatzanspruch auf Geschäftsführung ohne Auftrag oder auf bürgerlich-rechtlicher Aufopferung im Sinne des § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB beruht und sich damit nicht eindeutig den Schadensersatzansprüchen zuordnen lässt. Der Autor geht auf methodisch reflektierte Weise der Frage nach, ob eine entsprechende Anwendung des § 253 Abs. 2 BGB mit den dogmatischen Eigenheiten der genannten Haftungsinstitute vereinbar ist, und ob die Berücksichtigung immaterieller Schäden nach dem Gesamtzusammenhang des Gesetzes sachgerecht und geboten erscheint.
Details
- Pages
- XII, 133
- Publication Year
- 2010
- ISBN (Softcover)
- 9783631590584
- Language
- German
- Keywords
- Privatrechtliche Aufopferung Nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch danno biologico Schmerzensgeldbemessung
- Published
- Frankfurt am Main, Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Wien, 2009. XII, 133 S.
- Product Safety
- Peter Lang Group AG