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Inhaberkontrollverfahren

Die Anteilseignerkontrolle beim Erwerb bedeutender Beteiligungen an Unternehmen des Finanzsektors

by Andreas Wieland (Author)
©2013 Thesis LXXXVIII, 351 Pages

Summary

Wer eine bedeutende Beteiligung an einem inländischen Unternehmen des Finanzsektors erwerben will, muss diese Absicht den zuständigen Finanzaufsichtsbehörden anzeigen. Finanzaufsichtsrechtliche Inhaberkontrollverfahren sind beim beabsichtigten Erwerb bedeutender Beteiligungen an Kreditinstituten und Finanzdienstleistungsinstituten durchzuführen. Identische oder ähnliche Regelungen gelten auch für den geplanten Beteiligungserwerb an anderen beaufsichtigten Unternehmen des Finanzsektors wie Versicherungsunternehmen, Kapitalanlagegesellschaften, Zahlungs- und E-Geld-Instituten und Börsenträgern. Die Beteiligungsrichtlinie (2007/44/EG) und deren nationale Umsetzung im Jahr 2009 führten zuletzt zu einer grundlegenden Überarbeitung und Konkretisierung des bisher geltenden Rechtsrahmens. Diese Arbeit gibt einen umfassenden Überblick über die rechtlichen und theoretischen Grundlagen finanzaufsichtsrechtlicher Inhaberkontrollverfahren beim Erwerb von bedeutenden Beteiligungen im Finanzsektor und den damit verbundenen rechtlichen und praktischen Problemen.

Details

Pages
LXXXVIII, 351
Publication Year
2013
ISBN (Hardcover)
9783631638972
Language
German
Keywords
Banken Anteilseigner Finanzsektor Versicherungen Kapitalanlagegesellschaften Börsen Erwerbsabsicht Anzeigepflicht
Published
Frankfurt am Main, Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Wien, 2012. LXXXVIII, 351 S., 2 Tab., 9 Graf.
Product Safety
Peter Lang Group AG

Biographical notes

Andreas Wieland (Author)

Andreas Wieland studierte Rechtswissenschaften an der Universität Köln. Nach Abschluss des Referendariats am Oberlandesgericht Köln ist er seit 2005 als Rechtsanwalt bei einer internationalen Anwaltssozietät in New York, Düsseldorf, London und zuletzt in Frankfurt am Main tätig. Der Autor ist spezialisiert auf die Beratung von Unternehmenskäufen und Kapitalmarkttransaktionen mit Bezug zum Finanzsektor. Ferner berät er Banken, Finanz- und Zahlungsdienstleister, Kapitalanlagegesellschaften, Börsen, Versicherungen, Behörden und Unternehmen der Realwirtschaft in finanzaufsichtsrechtlichen Fragen.

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