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Geschichtslandschaften

von Bernd Ulrich Hucker (Band-Herausgeber:in) Eugen Kotte (Band-Herausgeber:in)
©2020 Sammelband 358 Seiten

Zusammenfassung

Ausgehend vom kulturwissenschaftlichen spatial turn, mit dessen Hilfe landesgeschichtliche Raumkonzepte neue Aktualität gewinnen, untersuchen die Autorinnen und Autoren dieses Bandes anhand konkreter Beispiele die Konstruktion und Wahrnehmung höchst unterschiedlicher Geschichtslandschaften. Dabei steht eine quer zur traditionellen Landesgeschichte wie auch zur stärker sozialgeschichtlich orientierten Regionalgeschichte liegende Konzeption im Vordergrund, die Räume als Resultat der Gestaltung und Wahrnehmung durch Menschen und damit als Konstruktion ausweist. Geschichtslandschaften können als durch Erinnerungsorte, Traditionsbildungen und Sinnstiftungen arrangierte Räume erkannt werden, die den in ihnen lebenden Menschen Geborgenheit angesichts eines immer rasanteren Modernisierungstempos und einer zunehmend unübersichtlichen Welt versprechen. Gleichzeitig sind sie durch kulturelle historische, oft bis in die Gegenwart andauernde Verdichtungen geprägt. Nicht selten ist die Konstruktion von Geschichtslandschaften mit ökonomischen oder politischen Zielsetzungen verbunden.

Inhaltsverzeichnis

  • Cover
  • Titel
  • Copyright
  • Autorenangaben
  • Über das Buch
  • Zitierfähigkeit des eBooks
  • Inhalt
  • Geschichtslandschaften und spatial turn. Zur Einleitung (Bernd Ulrich Hucker / Eugen Kotte)
  • Eingeräumt und aufgeschlossen. Entstehung, Wandel und Verschwinden von Geschichtslandschaften im Blick der aktuellen Forschung insbesondere zur Vormoderne (Wolfgang E. J. Weber (Augsburg))
  • Geschichtslandschaft Schwaben. Einheit in der Vielfalt? (Dietmar Schiersner (Weingarten))
  • Pommern/Pomorze. Eine grenzübergreifende Geschichtslandschaft (Jörg Hackmann (Szczecin / Greifswald))
  • Geschichtslandschaft par excellence? Die Grafschaft Bentheim (Steven Zurek (Vechta))
  • Thüringen als Geschichts- und Erinnerungslandschaft. Perspektiven der Landesgeschichte (Winfried Speitkamp (Weimar))
  • Die Crux der Offenheit. Geschichtslandschaften in Hessen zwischen funktionaler Imagination und weltläufigem Selbstverständnis (Holger Th. Gräf (Marburg) / Alexander Jendorff (Gießen))
  • Der Teutoburger Wald. Geschichtslandschaft trotz vielfältiger Bezüge? (Eugen Kotte (Vechta))
  • Geschichtslandschaften in Westfalen (Wilfried Reininghaus (Münster))
  • Das Rheinland. Eine archetypische Geschichtslandschaft? (Margret Wensky (Bonn))
  • Das Niederstift Münster. Eine gespaltene Geschichtslandschaft (Alwin Hanschmidt († Vechta))
  • Die Grafschaften Hoya und Diepholz. Eine vergessene Geschichtslandschaft? (Bernd Ulrich Hucker (Vechta))
  • Verzeichnis der Autorinnen und Autoren
  • Reihenübersicht

Bernd Ulrich Hucker / Eugen Kotte

Geschichtslandschaften und spatial turn

Zur Einleitung

Vor gut 50 Jahren veröffentlichte der Münsteraner Neuzeithistoriker, Landesgeschichtler und Geschichtstheoretiker Karl Georg Faber in der Festschrift für Ludwig Petry einen aufsehenerregenden Aufsatz unter der Fragestellung „Was ist eine Geschichtslandschaft?“, in dem er vorschlug, die bisher in der geschichtswissenschaftlichen Forschung zu kleinräumigeren Gebieten zentralisierten Begriffe „Land“ und „Region“ durch den Terminus „Geschichtslandschaft“ zu ergänzen. Faber versprach sich von dieser Erweiterung, anthropogene Faktoren der Konstituierung raumbezogener Einheiten unterhalb der nationalgeschichtlichen Ebene stärker berücksichtigen zu können1, sodass mit der Einführung des neuen Begriffs weitreichende konzeptionelle Überlegungen verbunden waren.

Mit seinem Vorstoß griff Faber unter anderem auf Ansätze der Geschichtlichen Landeskunde zurück, die aufgrund der völkischen Kontaminierung ihrer Vorläufer (so beispielsweise um die Wende vom 19. zum 20. Jahrhundert beim Anthropogeographen Friedrich Ratzel2), aber auch durch ihre Instrumentalisierung durch die Nationalsozialisten innerhalb der „Grenzkampfdebatten“3 und zur Untermauerung des ideologisch erhobenen „Lebensraumanspruchs“4, der auch herausragende Vertreter dieses Ansatzes wie der zunächst gegenüber dem NS-Regime noch distanzierte Hermann Aubin nicht entgegentraten, nach dem Zweiten Weltkrieg problematisch erschien, sodass die auch in der Geschichtswissenschaft grundlegende Kategorie des Raums nach dem Zweiten Weltkrieg für Jahrzehnte auf der geschichtswissenschaftlichen Agenda nach hinten rückte5.

←9 | 10→

Abgesehen von den schon bei Aubin angelegten deutschnationalen Implikationen zeigten sich hingegen in der Geschichtlichen Landeskunde auch Überlegungen, die ebenso einem um die Wende zum 20. Jahrhundert noch aus der Geographie favorisierten Ansatz der Determinierung menschlichen Handelns durch die in der Landschaft vorfindbaren natürlichen Formationen zuwiderliefen wie sie exklusiv aufgrund politischer Grenzen definierten Landesverständnissen entgegenstanden.6 Aubin stand in der kulturgeschichtlichen Tradition Karl Lamprechts, der bereits um die Wende vom 19. zum 20. Jahrhundert die Auffassung vertreten hatte, überindividuelle Strukturen und kollektive Kräfte seien am besten in „Lebensräume[n]; mittlerer Größe, deren Zusammenhalt durch geographische Verhältnisse, Herkunft, Siedlung, wirtschaftliche Betätigung und kulturelle Beziehungen bedingt und in einer gemeinsamen Identität ausgedrückt [wurden]“7, zu untersuchen. Mit der programmatischen Benennung des Instituts für Geschichtliche Landeskunde an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn, das durch Aubin gegründet wurde, verband sich – angesichts einer historisch fehlenden staatlichen Verfasstheit des gesamten Rheinlandes in der Vergangenheit – die Absicht, zur Bestimmung einer „historischen Landschaft“ den „Ausgang vom Lande selbst, von der Natur- wie Kulturlandschaft […] ohne ängstliche Beschränkung auf jene modernen Grenzen“8 zu nehmen.

Karl-Georg Faber fand hier einen Ansatzpunkt, die klare Umgrenzung wie auch die Konstanz von regionalen Einheiten zu hinterfragen und den menschlichen Gestaltungsfaktor stärker zu betonen. Er sah Geschichtslandschaften geprägt von einer „Vielzahl von überwiegend anthropogenen, in der Vergangenheit entstandenen Gegebenheiten und menschlichen Gruppen, die innerhalb des als Landschaft ausgewiesenen Raums intensiver vergesellschaftet, integriert und miteinander verflochten sind als mit gleichen oder ähnlichen Gegebenheiten und Gruppen in den Nachbarräumen“9. Dieses Verständnis von Geschichtslandschaften, durch das nicht nur Mentalität, sondern auch Kommunikationsformen und alltägliche ←10 | 11→Lebensweisen untersucht werden konnten, zeigte vor dem Hintergrund der kurz später einsetzenden Auseinandersetzung zwischen eher politik- und dynastiegeschichtlicher Landesgeschichte und stärker sozialgeschichtlich motivierter Regionalgeschichte10 einen dritten Weg, der freilich keineswegs unumstritten blieb.

So formulierte beispielsweise der Oldenburger Historiker und Archivar Heinrich Schmidt wenige Jahre nach Fabers Vorstoß den Verdacht, der Begriff der Geschichtslandschaft könne Assoziationen einer Harmonisierung von Landschaft und Geschichte wecken11; ein Verdacht, der angesichts der Ausführungen Fabers, dass die Geschichtslandschaft „ein vom Menschen und von menschlichen Gruppen gestaltete[r]; Raum oder darüber hinaus eine menschliche Gemeinschaft im räumlichen Sinne“12 und folglich gegen jeglichen Determinismus durch Naturräumlichkeit gerichtet sei, wenig plausibel ist, wie auch Schmidt an späterer Stelle einräumt13. Doch gerade aus diesem Befund, der überdies durch die Feststellung zur Unschärfe und Dynamik der Grenzen ergänzt werde, so dass die Geschichtslandschaft – wie Schmidt konstatiert – ein „geradezu […] idealer Begriff sei, einen bestimmten Raum ‚als in sich autonom‘ zu retten, obwohl ihm die territoriale Einheit fehlt“14 (eine Beobachtung, die gewiss im Duktus der Überlegungen Fabers liegt – wenngleich der Begriff der „Autonomie“ hier fehlangebracht erscheint –), leitet Schmidt die Erklärungsbedürftigkeit des Terminus ab, „dem die fraglose Selbstverständlichkeit“15 und überdies der eindeutige Bezug zu einer historischen Handlungsebene fehle16, so dass – je nach Fragestellung – unterschiedliche Raumeinheiten herausgearbeitet werden könnten, die nicht in Deckung zu bringen seien. Insbesondere – so Schmidt mit Blick auf das von ihm als Beispiel herangezogene Ostfriesland – lägen die im Konzept der „Geschichtslandschaften“ zentralisierten „Zugehörigkeitsgefühle“ quer zu den kulturräumlichen, sozialen und ökonomischen Strukturen, so dass lediglich „bestimmte Schichten und nicht ←11 | 12→die Totalität von raumbezogener Geschichte erfaßt“17 werde, obwohl letztere im Anspruch läge. Für die regionalgeschichtliche Forschung – so Schmidt – sei der Begriff „vor Ort“ unbrauchbar, „[a]uf der Höhe einer vergleichenden geschichtlichen Landeskunde“18 hingegen habe der Terminus möglicherweise Potenzial. Schmidt wehrt sich gegen den – als Möglichkeit im Begriff der „Geschichtslandschaften“ angelegten – Konstruktivismus, dessen relativistische Problematik er erkennt. Insofern nimmt er Kritik vorweg, die z. Zt. auch an bestimmten Positionen innerhalb des spatial turn geübt wird. Im Hintergrund aber steht bei ihm das Bestreben nach Allgemeinverbindlichkeit, die der Begriff der „Geschichtslandschaften“ durch seine bewusste Offenheit eben gerade nicht garantieren kann und soll.

Trotz derartiger kritischer Stimmen wurde auch die Landesgeschichte in den 1980er Jahren von der in anderen Subdisziplinen der Geschichtswissenschaft und anderen Geisteswissenschaften wirksamen „anthropologischen Wende“19, deren Neuorientierungen zumindest zum Teil durch Fabers Begriff und Konzept der „Geschichtslandschaft“ bereits vorweg genommen wurden, erfasst, so dass der Neuzeithistoriker Jürgen Reulecke 1991 von einer „regionale[n]; Kulturgeschichte“20 sprechen konnte. Diese wurde in den 1990er Jahren mit dem sogenannten spatial turn konfrontiert, durch den „Raum als soziales Produkt“ betrachtet wurde, mit dem im umfassenden Sinne „die ‚Produktionsweise‘ einer durchaus mikrosozial gedachten Alltagspraxis“21 gemeint war. Der innovative Impuls des spatial turn lag in der Betonung der „alltagspraktisch-ideosynkratische[n] Bedeutungsproduktion der erlebenden Subjekte“22 und damit in einer spezifisch raumbezogenen Applikation der in den neuen Kulturwissenschaften zentralisierten Frage nach Perspektive, Wahrnehmung und Deutung durch das individuelle Subjekt. „Räume basieren somit auf einer aktiven Handlungs- und Wahrnehmungspraxis der Subjekte.“23 Damit waren für ←12 | 13→die Berücksichtigung der Kategorie „Raum“ in der Geschichtswissenschaft nicht mehr allein Daten und Fakten ausschlaggebend, und sie erschöpfte sich auch nicht in der Suche und Auffindung von Spuren gesellschaftlicher Aktivität im Raum, sondern zentralisierte Symbolik und Medialität, durch die Räume als Konstruktionen erkennbar werden.24

Die seit den 1990er Jahren unter diesen Prämissen wiederauflebende Beschäftigung mit dem Raum wird verständlicherweise begleitet von Warnungen vor radikalkonstruktivistischen Raumkonzeptionen, so bei dem Potsdamer Zeithistoriker Martin Sabrow, der darauf hinwies, „dass die kulturalistische Auflösung der greifbaren Gewissheiten nicht zu weit gehen“25 dürfe. Auch in den Kulturwissenschaften wird mittlerweile wieder von „Materialität und Symbolität des Raums“26 gesprochen. Wahrnehmungen des Raums werden zweifelsohne beeinflusst durch die relationale Anordnung von Objekten innerhalb des Raums, unter deren Nutzung durch kulturelle Markierungen mit der Errichtung von Denkmälern und Bauwerken, dem Bau von Brücken und der Benennung von Straßen „Kulturarbeit“ betrieben wird, „die nicht nur die Landschaft, sondern auch ihre Rezipienten, ihre Bewohner, Besucher und Betrachter […] in eine ‚Semiosphäre‘ einzuhegen versucht. […] Der ‚Sinnraum‘ und die beamteten Verwalter seines ‚Sinnes‘ versuchen, den geographischen Raum zu erfassen und dem Sinnraum anzupassen.“27

Aufgrund unübersehbarer Affinitäten zwischen der Konzeption Fabers und den Schwerpunkten im spatial turn wurde in den 2000er Jahren der Begriff der „Geschichtslandschaft“ vor dem Hintergrund des neuen Räumlichkeitsverständnisses reaktiviert. So griff 2002 der Augsburger Landeshistoriker Rolf Kießling ausdrücklich auf Karl-Georg Fabers Konzept der Geschichtslandschaft zurück, als er mit Blick auf Schwaben seine Zielsetzung beschrieb, „die Geschichtslandschaft zu ‚vermessen‘ – in Äußerungen und Verhaltensweisen wie in kartographischen Darstellungen. Die Charakterisierung der Tiefenschichten muss dort ansetzen, wo unverwechselbare Eigenarten verankert sind: in den Grundkategorien der politischen ←13 | 14→Struktur, der wirtschaftlichen Orientierung und der religiös-kulturellen Prägung. Und dabei ist auch abzuwägen, inwieweit all diese Beobachtungen auf Dauer in ihrer Wirkung angehalten haben – anders gesagt: mit einem Versuch, Traditionsbildungen anzureißen, die eine Brücke zur Gegenwart schlagen.“28 Im Ergebnis kann Kießling für Schwaben (bzw. „Ostschwaben“, wie er den von ihm untersuchten Teil nennt29) festhalten, dass es über die Jahrhunderte eben kein geschlossenes Herrschaftsgebiet mit eindeutigen Grenzen war (und damit auch nur schwer kartographiert werden kann), sondern „eine ‚Geschichtslandschaft‘ mit unterschiedlichen Phasen von politischen Einheiten: Herrschaften, Territorien und Verwaltungsgebieten, von Bünden und Kooperationen, mit einer sich ständig wandelnden komplexen Gesellschaft aus Ständen, Gruppen und Schichten, aus Angehörigen verschiedener Konfessionen, Religionen und deren säkularisierten Erben“30. Um eben auch derartige Phänomene innerhalb eines bezeichneten Raums, die Kießling im Ergebnis als „Vitalität einer Offenheit, die aus der Vielfalt lebt“31 ausweist, erfassen zu können, eignet sich der Begriff der „Geschichtslandschaft“, denn dessen „Offenheit, die die in der menschlichen Aktivität und Rezeption angelegte [wie evozierte] Mentalität und Identität aufnehmen kann, erlaubt es, auch [und gerade] dann von Geschichtslandschaften zu sprechen, wenn nicht […] eine frühere staatliche Verfasstheit des Gebiets zu erfassen ist, sondern andere beobachtbare und wahrgenommene Konvergenzen, z. B. gesellschaftlicher, konfessioneller, ökonomischer oder sprachlicher Art vorliegen“32. Dies kann dann durchaus auch bei Gebirgs- und Städtelandschaften der Fall sein.

Ein Beispiel für die letztgenannte Landschaftsgruppe untersuchte – ebenfalls mit dezidiertem Hinweis auf Fabers Begriff der „Geschichtslandschaften“ – 2006 der Wirtschaftshistoriker und Archivar Ralf Stremmel am Beispiel des Ruhrgebiets.33 Während Stremmels erstes Kriterium einer ←14 | 15→„Region mit einer gemeinsamen Geschichte“ blass bleibt (weil es sich ja immer nur um die Konstruktion gemeinsamer Geschichte handeln kann), ist das zweite Element der „Region der Geschichtsschreibung, […] deren gemeinsame Geschichte für die wissenschaftliche Forschung von besonderer Relevanz ist“ gewiss als Faktor zu werten, der in der Konstruktion von Geschichtslandschaften wirksam wird, wie auch etliche der in diesem Band aufgenommenen Beiträge zeigen. Schließlich benennt Stremmel als drittes entscheidendes Kennzeichen die „Region vielfältiger Erinnerungskulturen“34. Damit ist ein Bereich angesprochen, der durch in Medien übermittelte Symbolik greifbar wird und – wie der Marburger Germanist Jürgen Joachimsthaler betont – geschichtspolitisch arrangiert werden kann35, es können aber auch Überreste vergangener sozialer, meistens alltäglicher Praktiken als für einen solchen Raum typisch in Anspruch genommen werden36, der dann als „geschichtskulturell besetzter Raum, der […] mittlerweile zu ubiquitärer semantischer Bedeutung gelangt ist“37, bezeichnet werden kann. Stremmel kann die permanente Veränderung der von ihm untersuchten urbanen Geschichtslandschaften (neben dem Ruhrgebiet auch Berlin) nachweisen und die Konstruktion einer weithin als gemeinsam empfundenen Geschichte maßgeblich als Ergebnis erinnerungskultureller Anstrengungen (über Museen, Archive, Gedenkstätten, Denkmäler und Geschichtsvereine) mit dem deutlichen Ziel der Identitätsstiftung ausweisen.38

In der Wiederbelebung des Faberschen Begriffs werden Geschichtslandschaften also als „nicht einfach objektiv vorgegebene Entitäten betrachtet, die es bloß noch empirisch zu untersuchen gilt, sondern sie werden – auch – konstruiert: von den Bewohnern der Region, von den Politikern und Medien des Landes, auch von den Wissenschaftlern, die sich damit beschäftigen. Damit rücken Identitätsprozesse ins Zentrum der Aufmerksamkeit; Konstruktion, Vermittlung und Aneignung von Identität ←15 | 16→mit regionaler Grundierung, von Geschichtsbildern regionaler und lokaler Prägung, wobei die analytischen Blickwinkel mal stärker auf die mental maps, mal stärker auf die von politischen Akteuren mit kleinräumigem Handlungs- und Einflussradius geprägten Identitätskonstrukteure gerichtet sind.“39 Das hier vom Rendsburger Politologen Harald Schmid auffällig eingefügte Wörtchen „auch“ lässt Raum für die von Rolf Kießling für die Untersuchung einer Geschichtslandschaft herausgehobenen Bereiche, die letzterer gemeinsam mit Dietmar Schiersner, der zum vorliegenden Band einen Beitrag beigesteuert hat, als „Vielzahl von Überlagerungen historischer Phänomene, seien sie gesellschaftlicher bzw. verfassungsrechtlicher, wirtschaftlicher, konfessioneller oder geistiger Art [bezeichnet], […] deren zeitweises Konvergieren dazu berechtigt“40, von Geschichtslandschaften zu sprechen.

Die erneut intensivierte (nicht nur geschichtswissenschaftliche) Beschäftigung mit Räumen mittlerer Reichweite, mit deren Wahrnehmung, Gestaltung und Konstruktion, wird forciert durch ein angesichts des sich beschleunigenden technologischen Wandels und einer durch neue Möglichkeiten der Mobilität, aber auch steigende Migration zunehmend entgrenzten Welt bedingtes Unbehagen, das auch im gesellschaftlichen und öffentlichen Bereich ein auffälliges Interesse insbesondere für die klein- und nahräumliche Geschichte hervorruft. Der Münsteraner Geschichtsdidaktiker Bernd Schönemann sprach schon vor über einem Jahrzehnt von dem verbreiteten „Bestreben, das als zu schnell empfundene Modernisierungstempo durch Musealisierung zu kompensieren“41 und verwies dabei auf den deutsch-schweizerischen Philosophen Hermann Lübbe, der bereits 1985 feststellte: „Mit der Dynamik zivilisatorischer Modernisierungsprozesse wächst zugleich komplementär die Nötigkeit von Anstrengungen zur Vergangenheitsgegenwärtigung.“42 Die Auswirkungen dieses Zusammenhangs auf das allerorten zu beobachtende allgemeine Interesse ←16 | 17→an Geschichte, insbesondere derjenigen des räumlichen Nahbereichs, aber auch anderer Regionen hat der Potsdamer Zeithistoriker Martin Sabrow im direkten Anschluss an Lübbe zutreffend formuliert: „Die Erinnerung […] antwortet auf die Beschleunigung mit der Beharrung; sie setzt dem Prinzip der raschen Folge den Anspruch auf Dauerhaftigkeit entgegen. […] Das vor Abriss bewahrte Altstadthaus, der erhalten gebliebene Grenzstreifen, die aufwändig restaurierte Gedenkstätte, sie geben uns die Gewissheit, dass der Zahn der Zeit nicht alles zernagt, sondern Inseln der kulturellen Selbstvergewisserung überdauern lässt, an denen wir in unmittelbaren Dialog mit der Vergangenheit treten.“43 Auch auf diese in Zeiten beschleunigten Wandels und verlorener Gewissheiten entstehende Motivation, sich (regionalen) historischen Zusammenhängen zuzuwenden und gerade damit an der Konstruktion von Geschichtslandschaften teilzunehmen, soll der vorliegende Band reagieren.

Einleitend prüft und klärt Wolfgang E. J. Weber (Augsburg) den zentralen Terminus „Geschichtslandschaft“ unter Einbindung des in den letzten zwei Jahrzehnten entwickelten kulturwissenschaftlichen Raumverständnisses, das auch Eingang in die Kulturgeschichte gefunden hat, partiell aber – wie gezeigt – bereits von der Landesgeschichte antizipiert wurde44. Ausgehend von einer operationalisierbaren Bestimmung schlägt er eine durch Verdichtungen räumlich erfassbare und historisch wirksame, einzelne Orte übersteigende Einheit als zu untersuchenden Gegenstand, eben eine Geschichtslandschaft, vor, die nicht naturräumlich determiniert, sondern durch Akteure gestaltet sei. Webers Ausführungen, die – im Unterschied zu etlichen anderen Abhandlungen zum Begriff der „Geschichtslandschaften“ und zum spatial turn – mit einer historischen Tiefendimension versehen sind, so dass Wandel von Geschichtslandschaften in Bestimmung und Konstruktion nachvollzogen werden kann, münden in Kategorien für Veränderungen, Ausdünnungen, Zerfall in Teile und Verschwinden von Geschichtslandschaften.

Die Gliederung des Bandes folgt dem Prinzip, unterschiedliche Kategorien von Geschichtslandschaften mit den behandelten Beispielen zu verbinden: In einem ersten kleinen Block werden Geschichtslandschaften ←17 | 18→behandelt, die (zumindest mit dem Namen) an einstige Herrschaftsräume anknüpfen.

Von seiner titelgebenden Frage ausgehend, ob Schwaben eine „Einheit in der Vielfalt“ bilde, unterzieht Dietmar Schiersner (Weingarten) zunächst verschiedenste Abschnitte schwäbischer Geschichte einer genauen Analyse, sodass Grenzverschiebungen und Veränderungen in der politischen Struktur erkannt werden können. Aus dem Ende der Stauferherrschaft resultierte der Zerfall in viele jeweils autonome weltliche und geistliche Fürstentümer, freie Städte und reichsritterliche Kleinstterritorien, den „schwäbischen Flickenteppich“. Für die folgenden Phasen ist nicht nur ein Einfluss der habsburgischen Expansion, durch die sich Vorderösterreich herausbildete, festzustellen; bemerkenswert sind auch die Bemühungen durch den Schwäbischen Städtebund, die Rittergesellschaft St. Jörgenschild (den späteren Schwäbischen Bund) und den Schwäbischen Reichskreis, ein System kollektiver Sicherheit zu erreichen. Der Plan eines schwäbischen Bundesstaats 1815 wie auch die Propagierung einer „Schwäbisch-alemannischen Demokratie“ von 1946 blieben folgenlos, zeigen aber, dass ein Sinn für schwäbische Zusammengehörigkeit existierte und durch Flaggen, Volkstanz, Brauchtum verstärkt wurde. Dennoch entwickelten sich in Altwürttemberg und Oberschwaben divergierende Selbstverständnisse, und auch die Teilung zwischen den Bundesländern Baden-Württemberg und Bayern offerierte neue Bezugsmöglichkeiten für die jeweiligen Bevölkerungen.

Einem alten slawischen Herrschaftsbereich, dem Herzogtum Pommern (poln. Pomorze), wendet sich danach Jörg Hackmann (Szczecin/Greifswald) zu. In späterer Zeit bildete sich ein selbständiges, schließlich in verschiedene Teilherzogtümer zerfallendes Territorium unter einem autochthonen Fürstenhaus („Greifen-Dynastie“). Die wechselhafte Geschichte Pommerns wird seit 1945 durch drei historische Perspektiven wahrgenommen, die der geschichtswissenschaftlichen Forschung und Historiographie in den beiden deutschen Staaten sowie in Polen zuzuordnen sind. In Polen entwickelte sich eine historia regionalna, die den Schwerpunkt der Betrachtung des Gebiets deutlich nach Osten verlagerte. In der Bundesrepublik Deutschland war das Verständnis der „Pommerschen Landsmannschaft“ einflussreich, die von der um Westpreußen erweiterten alten preußischen Provinz Pommern in den Grenzen von 1938 ausging. Während die einst an der Universität Greifswald blühende Landesgeschichtsforschung ←18 | 19→weitgehend zum Erliegen gekommen ist, gelang es in Polen dem Historiker Gerard Labuda, der ebenfalls eine kaschubische Dimension einbezog, die auf Pommern gerichtete Regionalgeschichte nachhaltig zu beeinflussen. Die Grenzziehungen nach dem Zweiten Weltkrieg teilten das Gebiet in das (größere) polnische Pommern und das (erheblich kleinere) Vorpommern, das Teil der DDR wurde und nach 1990 im Namen des neugeschaffenen Bundeslandes Mecklenburg-Vorpommern Erwähnung fand. Die polnische Verwaltungsreform von 1999 schuf drei polnische Wojewodschaften, die in ihren Namen an Pommern erinnern.

Einem wesentlich kleineren früheren Territorium, der Grafschaft Bentheim, wendet sich Steven Zurek (Vechta) zu. Den Niederlanden benachbart, bildet sie mit ihren Bewohnern, die sich auch heute noch als „Grafschafter“ bezeichnen, einen als besonders geltenden Komplex, so dass im Zentrum der Ausführungen Zureks die Frage nach einer regionsbezogenen Identität der Bewohner dieses Ländchens steht. Dabei spielt die (historisch äußerst durchlässige) Grenze zu den Niederlanden eine besondere Rolle, die dazu beitrug, dass die alte Grafschaft Bentheim, in ihrem Umfang nur geringfügig verändert, auch heute noch als „Kreis Grafschaft Bentheim“ eine administrative Einheit bildet, obwohl das frühere Territorium bereits Ende des 18. Jahrhunderts an das Königreich Hannover verpfändet und mit diesem dann 1866 preußisch geworden war. Die besondere konfessionelle Prägung (evangelisch-reformiert) wie auch die nicht zuletzt durch diese beeinflusste auffällige Affinität zu den Niederlanden und die periphere Lage in den Königreichen mit ihren weit entfernten Hauptstädten verhinderten, dass sich in der Grafschaft Bentheim ein hannoversches oder preußisches Staatsbewusstsein nennenswert durchsetzen konnte. Bis heute haben sich in der Grafschaft Bentheim Symbole, Bauwerke, Bräuche und schließlich auch eine sich von der Sprache im Münsterland oder Emsland deutlich zu unterscheidende Mundart erhalten, die einen vom Landkreis geförderten und von der Bevölkerung in großen Teilen angenommenen Traditionsbestand bilden.

Der nächste Komplex innerhalb des Bandes wird durch Beiträge gebildet, die aktuell noch existente Bundesländer als Geschichtslandschaften untersuchen, wenngleich in beiden Fällen auf die Jahrhunderte zurückführende Geschichte von Territorien gleichen Namens zurückgegriffen wird. Winfried Speitkamp (Weimar) untersucht Thüringen, für das Wurzeln im ←19 | 20→eigenständigen Königreich der Thüringer geltend gemacht wurden, das 531/34 gewaltsam in das Frankenreich eingegliedert wurde und dann als eine der nationes lange im ostfränkischen Reich fortexistierte. Auch die im 12. Jahrhundert gegründete Landgrafschaft Thüringen (unter Einschluss Hessens) wurde als Referenz genutzt, wobei die Kontinuität des alten Territoriums mit dem 1990 gegründeten „Freistaat Thüringen“ kaum problematisiert wurde. Maßgeblich wird Thüringen heute aber über eigens geschaffene Erinnerungsorte arrangiert, die nur bedingt mit thüringischer Geschichte, weit mehr hingegen mit übergreifenden Ereignissen, die auf thüringischem Boden stattgefunden haben (z.B. die Reformation, die Bauhaus-Gründung), in Verbindung stehen, wobei in den Jahren 2017 bis 2020 etliche Jubiläen gefeiert wurden, die Versatzstücke innerhalb der Konstruktion einer Geschichtslandschaft Thüringen bilden können.

Das historisch bis ins Hochmittelalter mit Thüringen verbundene und 1945 als deutsches Bundesland konstituierte Hessen untersuchen Holger Th. Gräf (Marburg) und Alexander Jendorff (Gießen) vor allem mithilfe einer fundierten Durchsicht der hessischen Geschichtsschreibung, die seit dem frühen 19. Jahrhundert in verschiedenen Varianten an der Konstruktion hessischer Identität beteiligt war: mit liberaler Tendenz und querliegend zu partikularen Geschichtsverständnissen oder mit preußenkritischem Impetus unter weitem historischen Rückgriff auf die „Freiheit“ der germanischen Chatten, die kurzerhand mit dem „hessischen Volk“ identifiziert wurden, das sich von seinen Fürsten emanzipierte.

Mit einer Gebirgslandschaft, die weder durch eine frühere noch durch eine gegenwärtige Einheit gekennzeichnet ist, so dass die Versuche zu ihrer Konstruktion auf andere Aspekte (Mythen, Architektur, Brauchtum) zurückgreifen, beschäftigt sich Eugen Kotte (Vechta): dem Teutoburger Wald, der sich im Mittelalter auf vier Landesherrschaften verteilte und auch heute noch administrativ unter zwei Bundesländern aufgeteilt ist. Was auf den ersten Blick wie eine bloße physikalisch-naturräumliche Bestimmung aussieht, wird Bestandteil einer anthropogenen Konstruktion, für die im frühen 20. Jahrhundert Namen wie „Urväterland“ und „Weserfestung“45 vorgeschlagen wurden, mit denen mythisch überhöhte Schlachten und ←20 | 21→Persönlichkeiten im Teutoburger Wald zentralisiert wurden. In Anknüpfung an diese Mythen um Ereignisse (z. B. die Varusschlacht) und stilisierte Heroen (z. B. den Sachsenherzog Widukind) entstanden eine große Anzahl geschichtskultureller Objektivationen (Denkmäler, Wanderwege, Ortsbenennungen) und Institutionen (Museen), die teilweise über die Region hinaus nationale Bedeutung erlangten und im 19. und 20. Jahrhundert auch ideologisch instrumentalisiert wurden. Auch im Volksgut schlug sich die Mythisierung historischer Persönlichkeiten und der sie umgebenden Gemeinschaften nieder, so beispielsweise in Sagen über die Entstehung bekannter Höhenburgen des Teutoburger Waldes oder in einer (hausgeschichtlich kaum verifizierbaren) Rückführung der im Teutoburger Wald verbreiteten Fachwerkbauweise auf die sächsische Wohnkultur.

An die politische und territoriale Vielfalt anknüpfend werden im nächsten thematischen Block zwei Beiträge behandelt, die sich mit Geschichtslandschaften beschäftigen, die nicht auf ein früheres übergreifendes Herrschaftsgebiet zurückgeführt werden (können). Wilfried Reininghaus (Münster) stellt, ausgehend von dem „Westfalen“-Verständnis des einstigen preußischen Oberpräsidenten Freiherrn von Vincke, dar, welche unterschiedlichen Räume der Begriff „Westfalen“ seit den Zeiten Karls des Großen umfasste. Vincke unterschied einen geographischen Begriff der Landschaft Westfalen, zwanzig einst selbständige Territorien und schließlich die 1815 gebildete preußische Provinz Westfalen. Innerhalb des von fließenden Grenzen geprägten westfälischen Raums entwickelten sich seit der frühen Neuzeit je eigene Identitäten innerhalb der Partikularstaaten. Vincke war bemüht, sie durch Straßenbau und ökonomische Gesetzgebung abzumildern, doch blieb die jahrhundertealte konfessionelle Spaltung eine schwere Hypothek, so dass es bis 1912 entgegen des ausdrücklichen regierungsamtlichen Wunsches keine „vaterländische Geschichte“ für die Provinz gab. Erst in der Zwischenkriegszeit gab es in der landesgeschichtlichen und volkskundlichen Forschung einen deutlichen Aufschwung.

Ausgehend von dem Internetportal „Das Rheinland als Geschichtslandschaft“ entwickelt Margret Wensky (Bonn) die Hauptlinien der Genese einer als rheinisch oder rheinländisch bezeichneten Region, deren institutionelle und fachwissenschaftliche Vorstellung heute stark von der preußischen Provinz Rheinland geprägt ist, die freilich ganz verschiedene Teilgebiete und Territorien zusammenfasste. Gegenwärtig sind der ←21 | 22→Landschaftsverband Rheinland, die Gesellschaft für Rheinische Geschichtskunde und die Abteilung für Rheinische Landesgeschichte des Instituts für Geschichtswissenschaft der Universität Bonn in der Nachfolge des von Hermann Aubin gegründeten Instituts für geschichtliche Landeskunde der Rheinlande wichtige Institutionen zur Erforschung der rheinischen Geschichte. Dabei führt der Blick weit über die Grenzen des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen hinaus nach Rheinland-Pfalz, so dass entsprechende landesgeschichtliche Kooperationen für die rheinische Geschichte entstanden sind. Nichtsdestotrotz ist der Begriff der Geschichtslandschaft für das Rheinland allenfalls mit Vorsicht zu benutzen.

Den Abschlussteil des Bandes bilden zwei Beiträge, die sich mit weniger bekannten Regionen beschäftigen und als Beispiele dafür dienen können, dass Geschichtslandschaften – wie Wolfgang E. J. Weber es in seinem einleitenden Beitrag aufzeigt – auch zerfallen oder verschwinden bzw. in neuer Form konstruiert werden können. Die Entstehung und Entwicklung des Niederstifts Münster, das politisch (bis 1803) Südoldenburg und das Emsland umfasste, stellt Alwin Hanschmidt (Vechta) im Einzelnen dar und kann auf diese Weise auch den historischen Hintergrund für die innerregional populäre, auf den ersten Blick schwer nachvollziehbare Landschaftsbezeichnung „Oldenburger Münsterland“ für den auf dem Wiener Kongress dem Großherzogtum Oldenburg zugewiesenen Teil, der die heutigen Landkreise Vechta und Cloppenburg umfasste, erhellen. Der Raum zwischen Ems und Hunte bildete bis 1803 den nördlichen Teil des Fürstbistums Münster und war mit dem Kernland („Oberstift“) nur durch einen schmalen Korridor verbunden. Sein territorialer Umfang war bis 1400 weitgehend erreicht (hauptsächlich aus Erwerbungen von den Grafen von Calvelage-Ravensberg und von Tecklenburg); ein Ausgreifen bis nach Wildeshausen und Harpstedt blieb Episode. Die münstersche Verwaltung dieses „Nebenlandes“ konzentrierte sich in den Vogteien, später Ämtern Vechta, Cloppenburg und Meppen (in letzterem wird der Nucleus des heutigen Emslandes gesehen). Die Aufteilung des münsterschen Niederstifts 1815 in einen hannoverschen und einen oldenburgischen Teil prägte die bis heute andauernde Zuordnung der Bevölkerung zum „Oldenburger Münsterland“ oder zum Emsland, die von unterschiedlichen Gewohnheiten und Referenzen begleitet wird. Auch kirchenrechtlich wurde die Teilung nachvollzogen; während das Emsland dem Bistum Osnabrück ←22 | 23→zugeordnet wurde, ist Südoldenburg nach wie vor Teil des Bistums Münster, genießt aber innerhalb dieser Zugehörigkeit einen Sonderstatus, der sich gegenwärtig insbesondere in der Existenz eines Bischöflichen Offizialats in Vechta ausdrückt.

Bernd Ulrich Hucker (Vechta) wendet sich dem benachbarten Hoya-Diepholzer Raum zwischen Hunte und Mittelweser zu. Das von ihm für diesen Raum zugrunde gelegte Geschichtsbewusstsein wurde durch den Renaissancehumanismus geweckt und während der Aufklärung neu beflügelt. Hucker zeichnet diesen Zusammenhang anhand der Historiographie der Grafschaften Hoya und Diepholz nach, wobei sich herausstellt, dass es sich in diesem Fall um eine verschwindende Geschichtslandschaft handelt, von deren Traditionen jenseits der nicht unbedeutenden historiographischen und topographischen Leistung gegenwärtig nur noch Städtewappen sowie einige wenige institutionelle Bezeichnungen zeugen. Die Ursache für diesen Rückgang sieht Hucker maßgeblich in der Verwaltungsreform der 1970er Jahre, in deren Folge die Kreisstädte Diepholz und Nienburg einen nahezu zentralistischen Sog entfalteten.

Die der kritischen Sichtung Heinrich Schmidts folgende Empfehlung, den Begriff der Geschichtslandschaft für eine vergleichende Betrachtung zu nutzen, soll dieser Sammelband erleichtern, indem er nicht nur eine diachron verstärkte Begriffserläuterung anbietet, sondern unterschiedlichste Fallbeispiele aufnimmt, anhand derer sehr konkret auch immer wieder die Auseinandersetzung mit dem Begriff wie Konzept der „Geschichtslandschaften“ und dem kulturwissenschaftlichen spatial turn gesucht wird. Der Perspektivenvielfalt dient dabei ebenfalls die interdisziplinäre Blickerweiterung, die den Kulturwissenschaften als fächerüberreifendem Diskurs zu eigen ist, und so basiert dieser Band auf einer im Wintersemester 2018/19 an der Universität Vechta durchgeführten Ringvorlesung, an der Landeshistoriker, Kulturhistoriker, Geschichtsdidaktiker, Politikwissenschaftler, Archivare, Ethnologen und Kulturwissenschaftler beteiligt waren. Nicht alle dieser Vorträge waren als Beiträge rechtzeitig fertiggestellt, und einer wurde speziell für den Band eingeworben, aber wir hoffen, eine hinreichend vielfältige Zusammenstellung offerieren zu können, um Variantenreichtum und Erkenntnismöglichkeiten des Konzepts wie des Begriffs „Geschichtslandschaft“ – auch und besonders in vergleichender ←23 | 24→Hinsicht – erkennbar werden zu lassen, ohne kritische Aspekte und Hinterfragungen zu verschweigen.

Die Zusammenstellung dieses Bandes wäre nicht möglich gewesen, ohne die redaktionelle Sisyphosarbeit von Birgit Fangmann und Steven Zurek von der Professur für Didaktik der Geschichte mit dem fachlichen Schwerpunkt der Neueren und Neuesten deutschen und europäischen Geschichte (seit dem späten 18. Jahrhundert) der Universität Vechta sowie des Kollegen Günter Beck. Neben den Autorinnen und Autoren möchten wir allen danken, die zum Gelingen des Bandes beigetragen haben.

In finanzieller Hinsicht sind wir der Oldenburgischen Landesbank (OLB), der Universitätsgesellschaft Vechta sowie der Fakultät III Geistes- und Kulturwissenschaften der Universität Vechta unter dem Dekanat von Wolfgang Mechsner in besonderer Weise verpflichtet. Unser herzlicher Dank gilt diesen Sponsoren; auch ohne ihren Beitrag wären dieser Band und die vorhergehende Ringvorlesung nicht möglich gewesen.

Literatur

Aubin, Hermann: Aufgaben und Wege der geschichtlichen Landeskunde. In: Hermann Aubin (Hg.): Geschichtliche Landeskunde. Anregungen in vier Vorträgen. Leipzig 1925, S. 28–45.

Bachmann-Medick, Doris: Cultural Turns: Neuorientierungen in den Kulturwissenschaften. 3., neubearb. Aufl., Reinbek b. Hamburg 2009.

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Details

Seiten
358
Erscheinungsjahr
2020
ISBN (PDF)
9783631821091
ISBN (ePUB)
9783631821107
ISBN (MOBI)
9783631821114
ISBN (Hardcover)
9783631818572
DOI
10.3726/b16920
Sprache
Deutsch
Erscheinungsdatum
2020 (Mai)
Schlagworte
Kulturwissenschaften Landesgeschichte spatial turn Regionalgeschichte Raumkonstruktionen
Erschienen
Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Warszawa, Wien, 2020. 358 S., 27 s/w Abb.

Biographische Angaben

Bernd Ulrich Hucker (Band-Herausgeber:in) Eugen Kotte (Band-Herausgeber:in)

Bernd Ulrich Hucker ist Mittelalter- und Landeshistoriker. Er war Professor für Sozialgeschichte an der Universität Vechta. Eugen Kotte ist Geschichtsdidaktiker, Neuzeit- und Kulturhistoriker. Er ist an der Universität Vechta Professor für Didaktik der Geschichte sowie Neuere und Neueste Geschichte.

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Titel: Geschichtslandschaften