Lade Inhalt...

Der Diskurs des Jahres 2012 über die Beschneidung – medizinische vs. religiöse Rationalität

Eine systematische quantitative und qualitative Inhaltsanalyse des medialen Diskurses über die Beschneidung in Print- und Onlinemedien als kritische Diskursanalyse

von Maximilian Thormann (Autor:in)
©2020 Dissertation 270 Seiten

Zusammenfassung

In der deutschen Beschneidungsdebatte des Jahres 2012 stießen religiöse Vorstellungen und säkulare Rationalitätsansprüche aufeinander. In dieser Auseinandersetzung spielten die öffentlichen Medien eine wichtige Rolle. Über und durch sie formte sich der gesellschaftliche Diskurs und wurden die unterschiedlichen Positionen ausgetauscht. Diese Publikation unternimmt eine quantitative und qualitative Untersuchung des Beschneidungsdiskurses. Es zeigt sich, dass die Gegner der Beschneidung vor allem auf den medizinischen Schaden rekurrieren, während die Befürworter der Beschneidung diese Argumentationslinie zu widerlegen versuchen. Die religiöse Begründung des Ritus gerät dabei weitgehend in den Hintergrund, wohingegen medizinische Fragestellungen den Diskurs dominieren und ihn profanieren und säkularisieren. Die Analyse verdeutlicht, welche Wahrheitsansprüche im öffentlichen Diskurs Einfluss haben und das Denken prägen.

Inhaltsverzeichnis

  • Cover
  • Titel
  • Copyright
  • Zusammenfassung
  • Autorenangaben
  • Über das Buch
  • Zitierfähigkeit des eBooks
  • Inhaltsverzeichnis
  • Tabellenverzeichnis
  • Abbildungsverzeichnis
  • 1 Einführung
  • 1.1 Hinführung zum Thema
  • 1.2 Untersuchungsgegenstand und Einführung in die Theorie
  • 1.3 Gliederung und Fokus der Arbeit
  • 2 Die deutsche Beschneidungsdebatte des Jahres 2012
  • 2.1 Das Urteil des Kölner Landgerichts vom 7. Mai 2012
  • 2.2 Reaktionen auf das Urteil
  • 2.3 Das Beschneidungsgesetz
  • 3 Geschichte und Bedeutung der Beschneidung
  • 3.1 Säkulare Formen der Zirkumzision
  • 3.2 Die Beschneidung im Judentum
  • 3.3 Die theologische Bedeutung der jüdischen Beschneidung
  • 4 Die Beschneidung im bisherigen Diskurs
  • 4.1 Der rechtliche Diskurs über die Beschneidung
  • 4.2 Anmerkungen zum Forschungsstand und zur bisherigen Literatur zur rituellen Beschneidung
  • 4.3 Bisherige ethische Erwägungen
  • 4.4 Beschneidungsdebatten in anderen Ländern
  • 5 Quellenkorpus und Methodik
  • 5.1 Umfang der Analyse, Quellenauswahl und Quellenkorpus
  • 5.2 Methodik
  • 5.3 Diskurstheorie und Medikalisierung
  • 6 Auswertung
  • 6.1 Quantitative Untersuchung
  • 6.1.1 Einteilung in wertend und berichtend
  • 6.1.2 Einteilung in Haupt- und Nebenthema
  • 6.1.3 Quantitative Entwicklung im Betrachtungszeitraum
  • 6.2 Qualitative Analyse
  • 6.2.1 Verteilung der „Pro“- und „Contra“-Kategorien
  • 6.2.2 Argumente gegen die Beschneidung
  • 6.2.3 „Contra“-Argumente in „Pro“- und „Contra“-Artikeln
  • 6.2.4 „Contra“-Argumente nach Publikation
  • 6.2.5 Genauere Betrachtung ausgewählter „Contra“-Argumente
  • 6.2.6 Argumente für die Beschneidung
  • 6.2.7 „Pro“-Argumente nach „Pro“- und „Contra“- Artikeln
  • 6.2.8 „Pro“-Argumente nach Publikation
  • 6.2.9 Genauere Betrachtung ausgewählter „Pro“-Argumente
  • 6.3 Antisemitismus
  • 6.4 Zusammenfassung und Bewertung
  • 6.4.1 Zusammenfassung der Ergebnisse
  • 6.4.2 Dominanz des Medizinischen
  • 6.4.3 Konsequenzen für den Diskurs
  • 7 Zusammenfassung und Schluss
  • Anhang
  • A Urteil des LG Köln vom 7.5.2012
  • Literaturverzeichnis
  • Verzeichnis ausgewerteter Artikel

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1:Verhältnis wertende zu berichtende Artikel

Abbildung 2:Anzahl „wertende“ und „berichtende“ Artikel nach Publikation

Abbildung 3:Einteilung der Artikel in Haupt- und Nebenthema

Abbildung 4:Verteilung der Artikel Haupt- und Nebenthema auf die einzelnen Publikationen

Abbildung 5:Anteil der „wertenden“ und „berichtenden“ Artikel an der Kategorie „Hauptthema“, Werte in %

Abbildung 6:Entwicklung Gesamtartikelanzahl im Betrachtungszeitraum, ohne Kategorisierung

Abbildung 7:Interesse am Suchbegriff „Beschneidung“ in Deutschland, Juni – Dezember 2012

Abbildung 8:Anzahl Artikel je Publikation nach Monaten

Abbildung 9:Quantitative Entwicklung der Artikelkategorien Nebenthema und Hauptthema im Betrachtungszeitraum

Abbildung 10:Quantitative Entwicklung Artikelanzahl der Kategorien „wertend“ und „berichtend“

Abbildung 11:Entwicklung Anzahl Artikel pro Tag im Betrachtungszeitraum

Abbildung 12:Entwicklung Anzahl Wörter pro Artikel

Abbildung 13:Entwicklung Anzahl Wörter pro „wertendem“ Artikel

Abbildung 14:Anzahl Artikel „Pro“ und „Contra“ Beschneidung

Abbildung 15:Anzahl der „Pro“- und „Contra“-Artikeln der einzelnen Publikationen

Abbildung 16:Anzahl Artikel in der „Pro“- und „Contra“-Kategorie im Betrachtungszeitraum

Abbildung 17:Prozentualer Anteil der „Pro“-Artikel an der Gesamtzahl der „wertenden“ Artikel

Abbildung 18:„Pro“- und „Contra“-Artikel in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung im Betrachtungszeitraum

Abbildung 19:Anzahl codierter Segmente Argumente gegen die Beschneidung

Abbildung 20:Anzahl codierter „Contra“-Segmente in „Contra“-Artikeln

Abbildung 21:Anzahl codierter „Contra“-Segmente „Pro“-Artikel

←13 | 14→

Abbildung 22:Anteil der codierten „Contra“-Segmente ausgewählter Zeitungen nach Argumentkategorie, Werte in % je Publikation

Abbildung 23:Anzahl codierter Segmente des Argumentes „Folgen/Nachteile der Beschneidung“

Abbildung 24:Anzahl codierter Segmente des Argumentes „Kritik am Judentum“

Abbildung 25:Übersicht Pro-Argumente

Abbildung 26:Anzahl codierter „Pro“-Segmente in „Pro“-Artikeln

Abbildung 27:Anzahl codierter „Pro“-Segmente in „Contra“-Artikeln

Abbildung 28:Anteil codierter „Pro“-Segmente ausgewählter Zeitungen nach Argumentkategorie, Werte in % je Publikation

Abbildung 29:Anzahl Subcodierungen des Argumentes „Religiöse Argumente“

Abbildung 30:Anzahl codierter Segmente des Argumentes „Keine Nachteile“

Abbildung 31:Anzahl codierter Segmente des Argumentes „Gesundheitliche Vorteile“

1 Einführung

1.1 Hinführung zum Thema

Am 7. Mai 2012 bewertete die erste kleine Strafkammer des Landgerichts Köln die frühkindliche Beschneidung aus religiösen Gründen als Körperverletzung.1 Das Urteil, das zunächst kaum Beachtung fand, stieß nach seinem Bekanntwerden Ende Juni 2012 auf ein breites öffentliches Echo. Das Landgericht hatte nicht nur das Handeln des angeklagten Arztes im Widerspruch mit geltendem Recht gesehen, sondern die Handlung an sich, die religiös motivierte Beschneidung, in Deutschland als widerrechtlich eingestuft, sofern sie ohne medizinische Indikation erfolgte. Das bisher ausgeübte Recht jüdischer und muslimischer Eltern, ihre Kinder beschneiden zu lassen, schien nur noch unter der Bedingung einer medizinischen Notwendigkeit gültig und durch diese ersetzt zu sein.

Nachdem das Urteil am 26. Juni 2012 in einem Artikel in der Financial Times Deutschland veröffentlicht wurde, begann eine intensive rechtswissenschaftliche und ethische Debatte. Diese wurde nicht nur in der entsprechenden Fachliteratur geführt, sondern insbesondere in öffentlichen Medien. Die offene Diskussion diente nicht nur dem Austausch von Informationen und Argumenten innerhalb einer akademischen Debatte, sondern, nach der Resolution des Deutschen Bundestages, die Zulässigkeit der religiös motivierten Beschneidung durch ein Gesetz festzuschreiben, auch der Beeinflussung der öffentlichen und politischen Meinung. Zusätzlich bildeten sich zahlreiche Autoren, Journalisten und Betroffene eine Meinung, die in Fernsehsendungen, Leserbriefen und Meinungsartikeln offenbar und einem breiten Publikum zugänglich wurden.

Gekennzeichnet war sowohl die fachliche als auch die öffentliche Debatte von einer Abwägung des säkularen Rechts gegenüber dem Wert einer religiösen Pflicht bzw. eines religiösen Rituals. Vertreter bzw. Fürsprecher der durch das Urteil betroffenen Religionsgemeinschaften – Judentum und Islam – betonten die Bedeutung der Beschneidung für ihren Glauben, während die Befürworter des Urteils das Recht der körperlichen Unversehrtheit und die Religionsfreiheit des Kindes durch eine Willkür religiöser Praktiken bedroht sahen. Insbesondere von den Gegnern des religiösen Ritus wurde aus dem Urteil des Landgerichts der Begriff der „Körperverletzung“ aufgegriffen, unter den sie die Beschneidung subsumierten. Eine solche sei jedoch, so die Ansicht des Gerichtes und vieler ←15 | 16→Kommentatoren, nur durch eine medizinische Indikation gerechtfertigt. Ein nicht medizinisch indizierter Eingriff in den kindlichen Körper wurde daher als Verstoß gegen das Kindeswohl betrachtet. Die auf das Bekanntwerden des Urteils folgende öffentliche Debatte fand von Beginn an unter der Prämisse statt, dass im Idealfall nur medizinische indizierte Eingriffe in den Körper eines Kindes die Verletzung der körperlichen Integrität rechtfertigen könnten. Den Befürwortern der Beschneidung blieben damit nur zwei Positionen: Sie konnten darlegen, inwiefern die theologische Bedeutung der Beschneidung wichtiger war als das Recht des Kindes auf körperliche Unversehrtheit, oder argumentieren, dass die Beschneidung nur ein kleiner Eingriff sei, der dem Kind nicht schade, sondern nutze. Den Gegnern oblag es, zu erläutern, weshalb der Eingriff aufgrund seiner Gefahren und Nachteile keine medizinische Indikation erlangen könne. Somit war die medizinische Indikation der scheidende und entscheidende casus belli der Debatte.

Bereits die Urteilsbegründung des Landgerichts Köln verwies auf den „medizinischen Schaden“ der religiösen Beschneidung und urteilte, ein solcher dürfe einem Kind ohne medizinische Begründung nicht zugefügt werden. Dem gegenüber stellte das Gericht die medizinische Indikation als einen gerechtfertigten Eingriff, der dem Kind – weil mit diagnostischem oder therapeutischem Ziel – einen Nutzen bringe. Der Begriff des Schadens war somit nicht rein anatomisch definiert, sondern beinhaltete eine summarische Abwägung der physischen Konstitution des Kindes nach Durchführung des Eingriffes. Wo kein therapeutisches Ziel vorhanden war, konnte das Gericht keinen Nutzen erkennen. Das Gericht unterließ es dabei, rechtliche Güter gegeneinander abzuwägen, sondern vertrat vielmehr die Ansicht, dass das beste Interesse des Kindes zuvorderst nach medizinischen Kriterien zu bestimmen sei.2 Für den Diskurs um die Beschneidung und ihre Bewertung ist das als ein entscheidender Schritt zu werten, denn dadurch erfolgte gleichzeitig eine Verfügbarkeitsänderung des elterlichen Sorgerechts: Dem Elternrecht zugänglich war demnach nur noch, was die Medizin diesem Recht freigegeben hatte.

Mit der Einführung des medizinischen Primats als Bedingung der Zulässigkeit erhielt der Diskurs um die Beschneidung zugleich eine charakteristische Pointierung. Der theologischen Begründung eines Ritus stand nun eine empirisch-analytische Bewertung der Zulässigkeit gegenüber. Eingriffe, die für das Kind wohlfördernd, d.h. vernünftig, waren, wurden mit medizinischer Begründung ←16 | 17→gleichgesetzt. Damit tat sich – gewollt und ungewollt – eine Teilung in zwei differente Systeme auf, die sich diametral gegenüberstanden: Die Religion als das Unwägbare, Unvernünftige und die Medizin als das säkular-rationale Ergebnis der Aufklärung. Unter anderem darauf bezog sich Talcott Parsons, als er die wissenschaftsbasierte moderne Medizin als Funktionssystem beschrieb.3 Für den Diskurs um die Beschneidung erlangte dies enorme Relevanz, da der Vorwurf, einer unvernünftigen Argumentation anzuhängen, zugleich als potentielle Disziplinierungsmaßname eingesetzt werden konnte. Auch die Befürworter der Beschneidung konnten sich fortan gezwungen sehen, empirisch zu argumentieren und eine medizinische Indikation, d.h. eine Nützlichkeit, der Beschneidung darzulegen. Die Grenzen zwischen Vernunft und Unvernunft mussten dann entlang subjektiver und objektiver Argumentation gezogen werden. Zum Ausdruck kommt dies in der Forderung, der Nutzen eines Eingriffes in den Körper müsse „messbar und rational begründbar“ sein.4

Dieser Punkt ist insofern von Bedeutung, da die Infragestellung oder der Nachweis einer medizinischen Indikation die theologische Bedeutung der Beschneidung, ihr Sinnelement, nicht betrifft.5 Das Begründungsfeld der religiösen Beschneidung konstituiert sich außerhalb des therapeutischen Nutzens und bedarf seiner nicht. Die Begründung des religiösen Ritus erfährt somit eine Verschiebung vom nicht Beweisbaren und Religiösen in das Gebiet der Medizin hinein. Diese Vernunftforderung des Diskurses nach naturwissenschaftlich bestimmten Kriterien kann in diesem Kontext als eine Medikalisierung ←17 | 18→des Religiösen gedeutet werden.6 Durch das Maß der vernunftgeleiteten Argumentation, die synonym zur medizinischen gebraucht wird, wurde die rein religiöse Begründung außer Kraft gesetzt und durch eine andere ersetzt. Folgt man Michel Foucault, so ist das Einsetzen eines erzwungenen Diskurses der Beginn der Kontrolle.7 Der „medizinische Diskurs säkularisiert die Praxis der Beschneidung, in dem [sic!] er die (präventiv-)medizinischen Vorteile der Beschneidung betont und sie dadurch aus ihrem religiösen Kontext löst“.8 Die Debatte um die Beschneidung kann somit aus dem Blickwinkel der diskursiven Macht der Medizin analysiert werden.

1.2 Untersuchungsgegenstand und Einführung in die Theorie

Die Rolle der Medizin als dominanter Diskursfaktor in der Beschneidungsdebatte des Jahres 2012 ist bislang aus sozialwissenschaftlich-historischer Perspektive nicht systematisch untersucht worden. Es liegt bislang weder eine umfassend qualitative noch eine quantitative Analyse der Beschneidungsdebatte vor. Die vorliegende Arbeit untersucht, inwieweit medizinisches Vokabular und Formen der Medikalisierung eine Rolle im Beschneidungsdiskurs spielten. Sie unternimmt eine quantitative und qualitative Analyse der Sprache des öffentlichen Diskurses, wie er in den überregionalen Tageszeitungen, Nachrichtenmagazinen und ihren Internetauftritten geführt wurde. Quantitativ untersucht werden sämtliche Artikel, die in den in den Quellenkorpus einbezogenen Medien zwischen dem 26. Juni 2012 und dem 15. Dezember 2012 zum Thema Beschneidung erschienen sind bzw. auf den Ritus oder die Debatte darüber Bezug nehmen. Einer qualitativen Analyse wurden daraufhin jene Artikel unterzogen, die sich in einer Weise wertend zur Beschneidung oder zur Debatte darüber äußern. Die Auswahl der Zeitungen orientierte sich an Auflage, Reichweite und Leserschaft. Ziel der vorliegenden Arbeit ist es, die Art und Weise zu erfassen, wie über die Beschneidung, ihre Folgen sowie Vor- und Nachteile diskutiert wurde und auf welche Weise Zeitungen und Nachrichtenmagazine auf das Beschneidungsurteil reagiert, die öffentliche Meinung abgebildet und auf sie Einfluss genommen ←18 | 19→haben. Dabei sollen die Regeln, denen der Diskurs unterliegt, sowie die Machtverhältnisse, die sich daraus ergeben, näher beleuchtet werden.

Der qualitative Teil der Analyse nimmt dabei Bezug auf die Diskurstheorien Michel Foucaults bzw. dort, wo sie keiner klaren Linie folgen, auf Interpretationsbemühungen seiner Schriften.9 Foucault betrachtete den öffentlichen Diskurs als Manifestation von gesellschaftlichem Wissen und – da Wissen zugleich den Willen zur Macht beinhaltet – als manifeste Macht. Dies bedeutet, dass für Foucault in jedem Diskurs Thema und Form der Diskussion durch diejenigen vorgegeben wurden, die sich des Diskurses bemächtigt hatten. Was gesagt werden konnte, war nicht dem freien Willen überlassen, sondern der Macht. In seiner Gleichsetzung von Macht und diskursivem Wissen schuf Foucault somit eine Theorie, die die Formierung von gesellschaftlichem Wissen und von Subjektivität beschreibt. Während sich Foucaults Diskurstheorien um die drei Achsen Macht, Wissen und Subjektivität drehen, soll der Begriff des Subjektes in dieser Arbeit außen vor gelassen werden.10 Die zwei Achsen von Foucaults Theorie, auf die sich im Folgenden bezogen wird, sind die Formierung von Wissen und die Machtsysteme, die seine Ausübung regeln.11

Das Denken Foucaults erhält für eine Untersuchung wie die vorliegende eine besondere Relevanz, wenn man den Beitrag würdigt, den es zu einem Verständnis der sozialen Funktion der Medizin beigetragen hat.12 Wird die Medizin von ihren Vertretern als objektive, da naturwissenschaftlich-empirische Institution angesehen, stellt sich Foucault gegen dieses Neutralitätsdenken; für ihn haben jegliche Wissens- und Diskursformen ihre „funktionale Neutralität“ verloren.13 Somit ist jede diskursive Äußerung aus dem Bereich der Medizin in einer öffentlichen Debatte die Ausübung produktiver, d.h. beeinflussender Macht. Gerade die Medizin als ebenjene sich selbst als wissenschaftlich und damit als „wahr“ wahrnehmende Disziplin ist für Foucault ein Faktor gesellschaftlicher und diskursiver Macht: „Wer die Möglichkeit hat, Wahrheiten zu formulieren, hat auch Macht.“14 Indem die Medizin bzw. die medizinische Sprache sich selbst als ←19 | 20→Wahrheit formuliert, ist sie in der Lage, den Diskurs zu lenken und entscheidend zu beeinflussen. Während Foucault hierfür den Begriff der Kontrolle bzw. der Biopolitik geprägt hat, soll es in der sprachlichen Analyse des deutschen Beschneidungsdiskurses darum gehen, die Bedingungen zu kennzeichnen, unter denen etwas als „wahr“ und „richtig“ anerkannt wird. Der Gegensatz zwischen den Begriffen Liberalismus und Kontrolle, den Foucault anhand der Entwicklung der Medizin in den modernen Gesellschaften aufzeigt, gerät dabei in den Mittelpunkt der Untersuchung.

Neben dieser funktionellen Analyse der medizinischen Sprache in Bezug auf ihre Wirkung umfasst diese Arbeit zudem eine Rekonstruktion der Debattenbeiträge auf ihren Aussageinhalt hin und interpretiert diesen. Untersucht werden sollen insbesondere Aussagen zur Rolle des Judentums in der Debatte auf ihren Gehalt an antisemitischen Tendenzen. Dabei geht es lediglich untergeordnet um die subjektive Absicht des Autors, sondern um das Herausarbeiten des Sinngehaltes im Verhältnis zum Äußerungszusammenhang.15 Die Unterscheidung ist hier von Bedeutung, da ein Diskursteilnehmer die Bedeutung seiner Äußerung nicht immer selbst zu erfassen vermag. Daher werden die Aussagen ins Verhältnis gesetzt zu gängigen antisemitischen Topoi und Sprachmustern und herausgearbeitet, in welchem Maße und auf welche Weise sich Antisemitismus in Meinungsäußerungen zur religiösen Beschneidung niederschlägt.

1.3 Gliederung und Fokus der Arbeit

Diese Arbeit gliedert sich in vier Teile. Im ersten Teil (Kapitel 2) wird der Hintergrund der Beschneidungsdebatte des Jahres 2012 beleuchtet und ihr Verlauf skizziert. Die Geschichte und Bedeutung des religiösen Ritus werden im zweiten Teil (Kapitel 3) dargestellt. Im dritten Teil (Kapitel 4) wird ein Überblick über die bisherige rechtliche und ethische Diskussion gegeben. Im vierten Teil (Kapitel 5) werden Methodik und der Quellenkorpus vorgestellt und die zugrundeliegende Theorie für die qualitative Untersuchung dargelegt, bezugnehmend auf die Theorien Foucaults zum Diskurs und zur Macht der Medizin. Es folgt als Fünftes (Kapitel 6) der empirische Teil, in dem die Artikel des Quellenkorpus quantitativ und qualitativ analysiert werden. In einem weiteren Abschnitt wird der Schwerpunkt auf mögliche judeophobe Sprachmuster gelegt und Beispiele aus ausgewählten Artikeln und Debattenbeiträgen werden erörtert.

←20 | 21→

Wiewohl die frühkindliche Beschneidung aus religiösen Gründen sowohl im Judentum als auch im Islam praktiziert wird und das Kölner Landgericht sich auf die Beschneidung eines muslimischen Jungen bezog, konzentriert sich diese Arbeit allein auf die rituelle Praxis des Judentums. Dies hat zwei Gründe: Zum einen ist die Beschneidung als religiöses Gebot, als mitzvah, in der Thora genannt, jedoch nicht im Koran. Der islamische Ritus, die Kithan, wird in einigen Hadithen erwähnt, in anderen wiederum nicht. Beschneidungspraxis und -vorgaben variieren innerhalb der islamischen Lehrschulen.16 Wiewohl zumindest die sunnitischen und die schiitischen Rechtsschulen die Zirkumzision von Jungen anraten, schreiben nur die schafiitische und die hanafitische Rechtsschule die Beschneidung als zwingenden Ritus vor.17 Nur das Judentum legt den Tag der Beschneidung im Neugeborenenalter fest, während Kinder im Islam für gewöhnlich im Alter von 7 bis 13 Jahren beschnitten werden, einige auch in jüngerem Alter. Die Praxis der Beschneidung weicht aufgrund der uneinheitlichen Verankerung in den verschiedenen islamischen Rechtsschulen in einigen Punkten von derjenigen im Judentum ab.18 Im Gegensatz zum Judentum entscheidet die Beschneidung im Islam nicht über die Religionszugehörigkeit, sondern über die religiöse Reinheit. „Als rituelle Sitte steht sie auf einer niedrigeren Verbindlichkeitsstufe.“19 Für den religiösen rite de passage hat die Beschneidung im Judentum eine größere Bedeutung als im Islam. Zum anderen – dies möglicherweise eine Widerspiegelung des ersten Grundes – bezieht sich der öffentliche Diskurs in den Printmedien fast ausschließlich auf den jüdischen Ritus. Die Auseinandersetzung über Gefahren, Vorteile und Arten der Beschneidung findet im Widerstreit mit den religiösen Vorgaben des Judentums statt.

←21 | 22→

Die Begriffe Beschneidung, Brit Mila, Zirkumzision und Ritus sowie die Adjektive rituell und religiös werden in dieser Arbeit synonym verwendet und beziehen sich – sofern nicht anders beschrieben – ausschließlich auf die religiöse Beschneidung der Vorhaut von Jungen.

Details

Seiten
270
Jahr
2020
ISBN (PDF)
9783631819449
ISBN (ePUB)
9783631819456
ISBN (MOBI)
9783631819463
ISBN (Hardcover)
9783631818220
DOI
10.3726/b16843
Sprache
Deutsch
Erscheinungsdatum
2020 (April)
Schlagworte
Antisemitismus Qualitative Analyse Quantiative Analyse Diskursanalyse Beschneidungsdebatte
Erschienen
Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Warszawa, Wien, 2020. 270 S., 31 s/w Abb., 11 Tab.

Biographische Angaben

Maximilian Thormann (Autor:in)

Maximilian Thormann studierte Medizin, Volkswirtschaftslehre und Geschichte an der Universität Freiburg, der London School of Economics and Political Science, der Georgetown Universität und der Yale Universität. Er promovierte am Institut für Geschichte und Ethik der Medizin bei Professor U. Wiesing.

Zurück

Titel: Der Diskurs des Jahres 2012 über die Beschneidung – medizinische vs. religiöse Rationalität
book preview page numper 1
book preview page numper 2
book preview page numper 3
book preview page numper 4
book preview page numper 5
book preview page numper 6
book preview page numper 7
book preview page numper 8
book preview page numper 9
book preview page numper 10
book preview page numper 11
book preview page numper 12
book preview page numper 13
book preview page numper 14
book preview page numper 15
book preview page numper 16
book preview page numper 17
book preview page numper 18
book preview page numper 19
book preview page numper 20
book preview page numper 21
book preview page numper 22
book preview page numper 23
book preview page numper 24
book preview page numper 25
book preview page numper 26
book preview page numper 27
book preview page numper 28
book preview page numper 29
book preview page numper 30
book preview page numper 31
book preview page numper 32
book preview page numper 33
book preview page numper 34
book preview page numper 35
book preview page numper 36
book preview page numper 37
book preview page numper 38
book preview page numper 39
book preview page numper 40
272 Seiten