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Die rechtliche Unmöglichkeit im Rahmen des § 251 I Nr. 2 StPO

Drei Sonderkonstellationen vor dem Hintergrund strafrechtlicher Prozessmaximen

von Verena Orend (Autor:in)
©2010 Dissertation 280 Seiten

Zusammenfassung

Immer öfter rücken die Grundsätze des Strafprozesses zu Gunsten des Strafverfolgungsinteresses in den Hintergrund. Insbesondere steht der hehre Grundsatz der Unmittelbarkeit in der Gefahr zu einem reinen Formalprinzip degradiert und durch extensive Anwendung von Ausnahmevorschriften ausgehöhlt zu werden. Diese Arbeit versucht anhand der Durchbrechungsnorm des § 251 I Nr. 2 StPO am Beispiel dreier Konstellationen das Gleichgewicht zwischen Strafverfolgungsinteresse und Unmittelbarkeitsgrundsatz zu finden. Allein die strenge Einhaltung der Unmittelbarkeitsmaxime ermöglicht – unter bestmöglicher Garantie der Rechte des Angeklagten – Unklarheiten oder Widersprüche einer Aussage durch Gegenfragen und Interaktion zu beseitigen sowie nonverbale Elemente zu beobachten und zu würdigen. Die Lösung des Zielkonflikts gebietet eine restriktive Auslegung des § 251 I Nr. 2 StPO.

Details

Seiten
280
Jahr
2010
ISBN (Paperback)
9783631600429
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Auskunftsverweigerungsrecht V-Mann Strafverfahrensänderungsgesetz vom 24.08.2004 Unmittelbarkeitsgrundsatz
Erschienen
Frankfurt am Main, Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Wien, 2010. 280 S.

Biographische Angaben

Verena Orend (Autor:in)

Die Autorin: Verena Orend, geboren in München 1983, studierte Rechtswissenschaften an der Universität Passau und promovierte 2009. Derzeit ist sie Rechtsreferendarin in München.

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Titel: Die rechtliche Unmöglichkeit im Rahmen des § 251 I Nr. 2 StPO