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Die Erhebung von Gebühren im Anwendungsbereich des Informationsfreiheitsgesetzes des Bundes

von Tobias Fleißner (Autor:in)
©2022 Dissertation 92 Seiten

Zusammenfassung

Die Bearbeitung von IFG-Anträgen gehört zum behördlichen Alltag der Bundesbehörden. Die Anträge lösen mitunter einen nicht unerheblichen Verwaltungsaufwand aus, der Kosten verursacht. Um diese Kosten wenigstens anteilig decken zu können, hat der Gesetzgeber das IFG mit gebührenrechtlichen Regelungen versehen. Die Erhebung von Gebühren steht allerdings in einem gewissen Spannungsverhältnis mit der Informationsfreiheit. Die Arbeit stellt dieses Spannungsverhältnis dar, indem es die gebührenrechtlichen Regelungen des IFG einer näheren Untersuchung zuführt. Dabei werden die rechtlichen Grundlagen des IFG-Gebührenrechts, die spezifischen Besonderheiten im Rahmen des Verwaltungsverfahrens sowie die wesentlichen Rechtsfragen erörtert und Reformansätze herausgearbeitet.

Inhaltsverzeichnis

  • Cover
  • Titel
  • Copyright
  • Autorenangaben
  • Über das Buch
  • Zitierfähigkeit des eBooks
  • Vorwort
  • Danksagung
  • Inhaltsverzeichnis
  • Abkürzungsverzeichnis
  • Einführung
  • Teil 1: Der Gebührentatbestand des IFG
  • I. Darstellung des rechtlichen Rahmens
  • 1. Zum Begriff der Gebühr
  • 2. Die Entstehung der Gebührenschuld nach dem BGebG
  • 3. Die gebührenrechtlichen Regelungen des IFG
  • II. Die Ermittlung der gebührenrechtlich erheblichen Leistungen
  • 1. Leistungen im Sinne des § 10 Abs. 1 S. 1 IFG
  • 2. Nicht berücksichtigungsfähige Leistungen
  • a) Leistungen ohne Außenwirkung
  • b) Leistungen auf Grundlage anderer Rechtsvorschriften
  • aa) Grundsatz: Subsidiarität des IFG gegenüber gesetzlich geregelten Informationsansprüchen
  • bb) Ausnahme: Gleichrangiges Verhältnis zu gesetzlichen Informationsansprüchen
  • cc) Sonderfall: Das Verhältnis des IFG zu den sonstigen Informationsrechten
  • (1) Bürgeranfragen und Anträge auf Freigabe von Schriftgut
  • (2) Presserechtlicher Auskunftsanspruch
  • c) Nicht sachgerechte Leistungen
  • d) Leistungen, die nicht unmittelbar der Entscheidung über den IFG-Antrag dienen
  • 3. Tatbestandliche Ausnahmen von der Gebührenfolge
  • a) Die einfache Auskunft i.S.d. § 1 S. 2 IFG
  • b) Die Ablehnung des Antrags
  • c) Die Rücknahme des IFG-Antrags
  • d) Leistungen der Verwaltung auf Grundlage der §§ 11 und 12 IFG
  • 4. Persönliche Befreiungstatbestände
  • Teil 2: Die Bemessung der Gebühr
  • I. Die Bemessungsmaßstäbe des § 10 Abs. 2 IFG
  • 1. Die Berücksichtigung des Verwaltungsaufwandes
  • 2. Die wirksame Inanspruchnahme des Informationszugangs
  • 3. Das Verhältnis der Bemessungsmaßstäbe des § 10 Abs. 2 IFG zueinander und ihr Verhältnis zu § 9 BGebG
  • a) Das Verhältnis der Bemessungsmaßstäbe zueinander
  • b) Das Verhältnis zu den Bemessungsmaßstäben des § 9 BGebG
  • aa) Das Prinzip der Kostendeckung, § 9 Abs. 1 BGebG
  • bb) Das Prinzip der Vorteilsabschöpfung, § 9 Abs. 2 BGebG
  • cc) Das Äquivalenzprinzip, § 9 Abs. 3 BGebG
  • 4. Zwischenergebnis
  • II. Die Gebührentatbestände nach der IFGGebV
  • 1. Darstellung der Gebührentatbestände
  • 2. Bewertung der Gebührentatbestände
  • a) Bewertung anhand der Vorgaben des § 10 Abs. 1, 2 IFG
  • b) Bewertung der Gebührenrahmen
  • c) Zur Rechtmäßigkeit der Erhebung einer Widerspruchsgebühr
  • III. Die Bemessung der Gebühr innerhalb des Gebührentatbestandes
  • 1. Der Ablauf der Gebührenentscheidung
  • 2. Die Bestimmung der Gebühr innerhalb der Gebührenrahmen
  • a) Die Berücksichtigung der Bemessungskriterien des § 10 Abs. 2 IFG
  • b) Die verfassungsrechtlichen Maßstäbe der Gebührenbemessung
  • c) Die Methode bei der typisierenden Gebührenbemessung
  • aa) Das Prinzip der individuellen Gleichmäßigkeit
  • bb) Die Berechnung der Gebühr nach Zeitaufwand
  • cc) Rechtliche Würdigung
  • (1) Kritik am Prinzip der individuellen Gleichmäßigkeit
  • (2) Kritik an der Berechnung nach Zeitaufwand
  • d) Abweichende Berechnungsmethoden bei der Berücksichtigung subjektiver Umstände
  • IV. Die Korrektur der Gebührenentscheidung gemäß § 2 IFGGebV
  • 1. Gegenstand der Regelung
  • 2. Korrektur aus Gründen der Billigkeit
  • 3. Korrektur wegen öffentlicher Interessen
  • V. Die Gebührenbemessung bei der Erfüllung mehrerer Gebührentatbestände
  • 1. Das Verhältnis der Gebührentatbestände zueinander
  • a) Anträge, die mehrfach auf die gleiche Art des Informationszugangs gerichtet sind
  • b) Anträge, die auf unterschiedliche Arten des Informationszugangs gerichtet sind
  • c) Anträge, die sich auf unterschiedliche Sachverhalte beziehen
  • 2. Die Berechnung der Gebühr bei gleichzeitiger Erfüllung mehrerer Gebührentatbestände
  • Teil 3: Der Ablauf des Verfahrens. Von der Vorbereitung der Gebührenentscheidung bis zur Rechtskraft
  • I. Maßnahmen im Vorfeld der Gebührenentscheidung
  • 1. Hinweis- und Informationspflichten der Behörde
  • 2. Anforderung von Sicherungsmitteln
  • II. Die Bekanntgabe der Gebührenentscheidung
  • III. Rechtsmittel gegen die Gebührenentscheidung
  • Schlussteil: Zusammenfassung der Ergebnisse
  • Literaturverzeichnis
  • Reihenübersicht

Details

Seiten
92
Jahr
2022
ISBN (PDF)
9783631875612
ISBN (ePUB)
9783631875629
ISBN (MOBI)
9783631875636
ISBN (Hardcover)
9783631871997
DOI
10.3726/b19571
Sprache
Deutsch
Erscheinungsdatum
2022 (März)
Erschienen
Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Warszawa, Wien, 2022. 92 S.

Biographische Angaben

Tobias Fleißner (Autor:in)

Tobias Friedrich Fleißner, geboren 1983 in Oberhausen, studierte von 2006 bis 2012 Rechtswissenschaften in Bonn. Nach anschließendem Referendariat in Münster war er von 2014 bis 2017 wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht an der LMU München bei Prof. Dr. Matthias Bäcker LL.M. und Prof. Dr. Ann-Katrin Kaufhold. Von 2015 bis 2016 war er zudem als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Karlsruher Institut für Technologie tätig. Seit 2017 ist er Staatsanwalt in München und war von 2018 bis 2021 zur Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien abgeordnet. 2021 wurde er nach Abgabe einer Arbeit zum Polizeirecht an der LMU München zum Dr. jur. promoviert. Englische Vita: Tobias Friedrich Fleißner, born 1983 in Oberhausen, studied law at the University of Bonn from 2006 to 2012. After his legal clerkship in Münster he worked from 2014 to 2017 as research assistant for Prof. Dr. Bäcker and Prof. Dr. Kaufhold at the Institute for Constitutional and Administrative Law of the LMU Munich. From 2015 to 2016 he also worked as research assistant at the Karlsruhe Institute of Technology. Since 2017 he works as prosecutor in Munich. From 2018 to 2021 he passed a secondment at the Department of the German Minister of State for Culture and the Media. In June 2021 the LMU Munich awarded him the doctoral degree for his doctoral thesis in police and administrative law.

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