Die „überquotale Teilungsanordnung“
unter besonderer Berücksichtigung der Ausgleichspflicht bei der Rechtsnachfolge von Todes wegen durch qualifizierte Nachfolgeklausel in den Gesellschaftsanteil einer Personengesellschaft
Zusammenfassung
Leseprobe
Inhaltsverzeichnis
- Cover
- Titel
- Copyright
- Autorenangaben
- Über das Buch
- Zitierfähigkeit des eBooks
- Inhaltsverzeichnis
- Danksagung
- Abkürzungsverzeichnis
- 1. Kapitel: Einleitung
- 2. Kapitel: Erbrechtliche Grundlagen
- I. Grundsatz der Universalsukzession, § 1922 BGB
- II. Einflussnahme des Erblassers auf die Verteilung seines Nachlasses
- 1. Auseinandersetzungsanordnungen, § 2048 S. 1 BGB
- 2. Teilungsanordnung
- a. Begrifflichkeit
- b. Normzweck
- c. Wirkung einer Teilungsanordnung
- 3. Überquotale Teilungsanordnung
- a. Begrifflichkeit
- b. Stellungnahme
- 4. Vermächtnis, § 1939 BGB
- a. Allgemeines
- b. Vorausvermächtnis
- 5. Unterschiede zwischen Teilungsanordnung und Vorausvermächtnis
- a. Fälligkeit
- b. Anrechnung
- c. Vertragsmäßige bzw. wechselbezügliche Verfügung
- d. Vor- und Nacherbschaft
- e. Nachlassinsolvenz und Haftung
- f. Ausschlagungsmöglichkeit
- 6. Abgrenzung zwischen Teilungsanordnung und Vorausvermächtnis
- a. Entwicklung in der Rechtsprechung
- b. Heutige Abgrenzungskriterien
- 7. Kumulation von Teilungsanordnung und Vorausvermächtnis
- a. Meinungsstand
- b. Stellungnahme
- 8. Übernahmerechte
- a. Rechtsnatur
- b. Stellungnahme
- III. Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft
- 1. Erfordernis eines Auseinandersetzungsvertrags
- 2. Berichtigung der Nachlassverbindlichkeiten
- 3. Verteilung des Überschusses
- 4. Abweichende Regelungen des Erblassers
- 5. Geltendmachung des Auseinandersetzungsanspruchs
- 6. Wirkung und Inhalt des Auseinandersetzungsplans
- 3. Kapitel: Übertragung eines Gesellschaftsanteils einer Personengesellschaft von Todes wegen und Innenausgleich weichender Miterben
- I. Rechtsfolgen bei Tod eines Gesellschafters
- II. Regelungsmöglichkeiten der Gesellschafter und deren Rechtsfolgen
- 1. Fortsetzungsklausel
- 2. Eintrittsklausel
- 3. Nachfolgeklausel
- a. Einfache und qualifizierte Nachfolgeklausel
- b. Gesellschaftsrechtliche und erbrechtliche Nachfolgeklausel
- c. Gesellschaftsanteil als Nachlassbestandteil
- d. Kongruenz zwischen Gesellschaftsrecht und Erbrecht
- III. Ausgleichspflicht unter Miterben
- 1. Keine Ausgleichspflicht
- 2. §§ 2050 ff. BGB analog
- 3. § 812 I 1 2. Alt. BGB
- 4. § 242 BGB
- 5. „Geist der Rechtsordnung“
- 6. § 1978 BGB analog
- 7. § 2301 BGB
- 8. § 1417 III BGB analog bzw. § 1478 III BGB
- 9. Offene Rechtsfortbildung
- 10. Auseinandersetzungslösung
- a. § 2048 S. 1 BGB (analog)
- b. Ausgleichspflicht ohne positivrechtliche Grundlage
- c. § 2047 I BGB bzw. §§ 2047 I BGB analog, 2042 II, 753 I 2 BGB bzw. §§ 2042, 2047 BGB
- d. Ausgleichspflicht aus dem Auseinandersetzungsplan
- 11. Annahme einer Ausgleichspflicht unter Forderung einer gesetzlichen Normierung
- 12. Stellungnahme
- a. Keine Ausgleichspflicht
- b. §§ 2050 ff. BGB analog
- c. § 812 I 1 2. Alt. BGB
- d. § 242 BGB
- e. „Geist der Rechtsordnung“
- f. § 1978 BGB analog
- g. § 2301 BGB
- h. § 1417 III BGB analog bzw. § 1478 III BGB
- i. Offene Rechtsfortbildung
- j. Auseinandersetzungslösung
- aa. § 2048 S. 1 BGB (analog)
- (1) Anspruchscharakter des § 2048 S. 1 BGB
- (2) Normzweck des § 2048 S. 1 BGB
- (3) Fehlende dingliche Wirkung
- bb. Ausgleichspflicht ohne positivrechtliche Grundlage
- (1) Vergleich zur (überquotalen) Teilungsanordnung
- (2) Vergleich zur rechtsgeschäftlichen Teilauseinandersetzung
- cc. § 2047 I BGB bzw. §§ 2047 I BGB analog, 2042 II, 753 I 2 BGB bzw. §§ 2047, 2042 BGB
- (1) Wortlaut
- (2) Systematik
- (3) Historie – Vergleich zu § 736d VI BGB n. F.
- dd. Ausgleichspflicht aus Auseinandersetzungsvertrag
- k. Zwischenergebnis
- l. Abweichende Bewertung durch das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG)?
- aa. Literaturmeinungen
- bb. Stellungnahme
- 4. Kapitel: Ausgleichspflicht - überquotale Teilungsanordnung
- I. Entwicklung der Rechtsprechung im Hinblick auf die sog. „wertverschiebende Teilungsanordnung“ und heutige Auffassung in Rechtsprechung und Literatur
- 1. Auffassung des Reichsgerichts
- a. Urteil vom 22. Dezember 1941
- b. Urteil vom 13. November 1942
- 2. Auffassung des Bundesgerichtshofs
- a. Urteil vom 8. November 1961
- b. Urteil vom 29. Dezember 1961
- c. Urteil vom 17. November 1972
- d. Urteil vom 2. Dezember 1981 und 14. März 1984
- 3. Heutiger Standpunkt zur „wertverschiebenden Teilungsanordnung“
- 4. Stellungnahme
- II. Entwicklung und Standpunkt der Rechtsprechung zur Ausgleichspflicht im Rahmen der überquotalen Teilungsanordnung
- 1. Bundesgerichtshof
- a. Urteil vom 23. September 1981
- b. Urteil vom 14. März 1984
- c. Urteil vom 23. Mai 1984
- d. Urteil vom 28. Januar 1987
- e. Urteil vom 6. Dezember 1989
- f. Urteil vom 27. Juni 1990
- g. Urteil vom 19. März 1992
- h. Beschluss vom 25. Oktober 1995
- 2. Obergerichte
- a. Oberlandesgericht Braunschweig, Urteil vom 11. November 1994
- b. Oberlandesgericht Koblenz, Urteil vom 13. Oktober 2005
- c. Oberlandesgericht Frankfurt, Urteil vom 5. Oktober 2007
- d. Oberlandesgericht Jena, Urteil vom 30. Juli 2008
- e. Oberlandesgericht Saarbrücken, Urteil vom 25. Juni 2014
- III. Standpunkte in der Literatur zur Ausgleichspflicht im Rahmen der überquotalen Teilungsanordnung
- 1. Annahme einer Ausgleichspflicht aus dem Privatvermögen
- a. Anspruch aus §§ 2042, 2047 BGB
- b. Anspruch aus der Teilungsanordnung
- 2. Ablehnung einer Ausgleichspflicht aus dem Privatvermögen
- IV. Stellungnahme zu dem bisherigen Meinungsstand
- 1. Übertragung der Standpunkte zur Ausgleichspflicht bei der qualifizierten Nachfolge von Gesellschaftsanteilen an einer Personengesellschaft
- a. §§ 2050 ff. BGB (analog)
- aa. Persönlicher Anwendungsbereich
- bb. Lebzeitige Zuwendung
- b. § 812 I 1 2. Alt. BGB
- c. § 242 BGB
- d. „Geist der Rechtsordnung“
- e. § 1978 BGB analog
- f. § 2301 BGB
- g. Offene Rechtsfortbildung
- h. Auseinandersetzungslösung
- aa. § 2048 S. 1 BGB
- bb. Ausgleichspflicht aus dem Auseinandersetzungsvertrag
- i. Zwischenergebnis
- 2. Stellungnahme zur Ausgleichspflicht aus anderen rechtlichen Wertungen
- a. Verpflichtungswirkung der Teilungsanordnung
- b. Vergleich zur Auflage
- c. Vergleich zu den Regelungen des Vermächtnisses
- d. Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 25. Oktober 1995
- e. Gleichbehandlungswille des Erblassers
- f. Bestätigung des gefundenen Ergebnisses
- aa. Unvereinbarkeit mit dem Grundsatz der Privatautonomie
- bb. Gesamtkonzept der Auseinandersetzung gem. §§ 2042 ff. BGB
- V. Rechtsfolge einer überquotalen Teilungsanordnung
- 1. Meinungsstand
- 2. Stellungnahme
- 5. Kapitel: Alternative Gestaltungsmöglichkeiten des Erblassers
- I. Mögliche Gestaltungsziele
- 1. Variante A
- 2. Variante B
- 3. Ausgleichspflicht des bedachten Miterben
- II. Mögliche Gestaltungsmittel
- 1. Übernahmerecht
- 2. Auflage
- 3. Bedingte Erbeinsetzung
- 4. Vermächtnis
- 5. Kombination von Teilungsanordnung und Vorausvermächtnis
- 6. Vorteile und Nachteile der jeweiligen Gestaltungsmöglichkeiten
- a. Übernahmerecht
- b. Auflage
- c. Bedingte Erbeinsetzung
- d. Vermächtnis
- 7. Umdeutung einer fehlgeschlagenen überquotalen Teilungsanordnung
- 6. Kapitel: Zusammenfassung
- Literaturverzeichnis
Danksagung
Nach einer intensiven und lehrreichen Zeit liegt meine Dissertation nun vor Ihnen. Deshalb möchte ich die Gelegenheit nutzen, mich an dieser Stelle bei all denjenigen Personen zu bedanken, die mich auf diesem Weg begleitet haben.
Zuvörderst bin ich meiner Doktormutter, Frau Prof. Dr. Eberl-Borges, zum Dank verpflichtet. Sie haben mich stets bei der Erstellung dieser Arbeit unterstützt und mir den notwendigen Freiraum eingeräumt, der für die Erstellung dieser Arbeit notwendig gewesen ist. Ebenso möchte ich Frau Prof. Dr. Eberl-Borges und Herrn Prof. Dr. Meyer-Pritzl für die Aufnahme der Dissertation in die Forschungsreihe „Forschungen zum deutschen und internationalen Erb- und Familienrecht“ danken.
Weiterhin danke ich Herrn Prof. Dr. Roth für die zügige Erstellung des Zweitgutachtens zu meiner Arbeit. Gleichermaßen möchte ich Herrn Rechtsanwalt Keßler und der Stiftung Vorsorge für die finanzielle Unterstützung danken, die ich während der Erstellung dieser Arbeit erhalten habe.
In besonderem Maße möchte ich meiner Ehefrau Saskia danken. Auch für Dich war die Erstellung dieser Arbeit oftmals eine Belastung. Ohne Deine dauerhafte und bedingungslose Unterstützung wäre mir das Verfassen dieser Arbeit nicht möglich gewesen. Danke, dass Du mir immer zur Seite gestanden hast.
Ebenso gilt ein besonderer Dank meinen Eltern, Anita und Uwe, sowie meinem Bruder Kai. Ich danke Euch für Eure Ermutigungen, Zusprüche und Eure Unterstützung während meines Studiums und der Doktorarbeit.
Auch danke ich meinem Schwiegervater Detlev. Du hast zu jeder Zeit Freiräume geschaffen, wenn diese notwendig gewesen sind.
Gleichermaßen möchte ich mich bei meiner Schwiegermutter Jutta und ihrem Ehemann Karl-Heinz bedanken. Auch Ihr habt durch Eure Unterstützung dafür Sorge getragen, dass ich die notwendige Zeit für das Verfassen dieser Arbeit hatte.
Abschließend möchte ich mich bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Lehrstuhls von Frau Prof. Dr. Eberl-Borges bedanken. Es war eine angenehme und vertrauensvolle Zusammenarbeit am Lehrstuhl.
1. Kapitel: Einleitung
Oftmals besteht für den Testator1 das praktische Bedürfnis einzelne Nachlassgegenstände bestimmten Miterben zuzuordnen. Dieses Bedürfnis steht in dem Konflikt mit dem im deutschen Erbrecht geltenden Grundsatz der Universalsukzession i. S. d. § 1922 I BGB, nach dem mit dem Tode einer Person deren Vermögen als Ganzes auf einen oder mehrere Erben übergeht. Angesichts dessen hält das Gesetz für den Erblasser verschiedene Möglichkeiten bereit, gleichwohl einzelne Vermögenswerte nach seinen Vorstellungen auf seine Erben bzw. Dritte zu verteilen. Zu nennen sind hierbei insbesondere Auseinandersetzungsanordnungen im Sinne des § 2048 BGB sowie Vermächtnisse gem. §§ 1939, 2147 ff. BGB.2 Ausdrücklich regelt das Gesetz in § 2150 BGB dabei das sog. Vorausvermächtnis, mit welchem der Erblasser auch einem bedachten Erben ein Vermächtnis zukommen lassen kann. Häufig bestehen Schwierigkeiten darin festzustellen, welche der beiden vom Gesetz zur Verfügung gestellten Instrumentarien der Erblasser im Rahmen seiner letztwilligen Verfügung beabsichtigte. Konkret geht es um die Frage, ob der Erblasser über den Nachlassgegenstand in Gestalt einer Auseinandersetzungsanordnung oder aber per Vorausvermächtnis disponieren wollte.
Nicht immer ist es so, dass der von dem Erblasser verfügte Nachlassgegenstand in wirtschaftlicher Hinsicht im Einklang mit seiner getätigten Erbeinsetzung steht. Denkbar ist, dass der Erblasser bei Errichtung seiner letztwilligen Verfügung entweder überhaupt nicht in dem Bewusstsein handelte, dass ein Nachlassgegenstand wertmäßig die rechnerische Erbquote eines bedachten Erben übersteigt oder aber eine – ggf. unerwartete – Wertsteigerung des einzelnen Nachlassgegenstandes ebenfalls zu einer entsprechenden Abweichung führt. Auch ist es möglich, dass der Erblasser in Kenntnis der Differenz gleichwohl eine entsprechende Regelung für den einzelnen Nachlassgegenstand trifft.
In diesem Zusammenhang stellt sich die bislang nicht ausreichend erörterte Frage, ob dem Erblasser ipso iure mittels überquotaler Teilungsanordnung die Möglichkeit zusteht, einen Miterben zur Ausgleichszahlung aus seinem Privatvermögen zu verpflichten. Dieser Frage wird im Rahmen einer umfassenden Prüfung möglicher Rechtsgrundlagen für eine etwaige Ausgleichspflicht nachgegangen.
Ausgangspunkt der Untersuchung ist die Ausarbeitung der erbrechtlichen Grundlagen, die für die hiesige Arbeit Relevanz haben. Hierbei wird insbesondere auf die Gestaltungsmittel der Auseinandersetzungsanordnung (inklusive der Teilungsanordnung), des Vermächtnisses (inklusive Vorausvermächtnis), der Auflage sowie der Übernahmerechte eingegangen. Zwingend erforderlich ist es dabei, die Begrifflichkeiten der Auseinandersetzungsanordnung und der Teilungsanordnung voneinander abzugrenzen, um sodann den Begriff der hiesigen Untersuchung, die sog. „überquotale Teilungsanordnung“, richtig zu verstehen. Hierbei geht der Verfasser auch auf die unterschiedliche Verwendung der Begrifflichkeit der „überquotalen Teilungsanordnung“ in der Fachliteratur ein und verschafft dem Begriff feste Konturen.
Details
- Seiten
- 162
- Erscheinungsjahr
- 2024
- ISBN (PDF)
- 9783631924624
- ISBN (ePUB)
- 9783631924631
- ISBN (Hardcover)
- 9783631924501
- DOI
- 10.3726/b22197
- Sprache
- Deutsch
- Erscheinungsdatum
- 2024 (November)
- Schlagworte
- Erbengemeinschaft Ausgleichspflicht Überquotale Teilungsanordnung Rechtsnachfolge von Todes wegen durch qualifizierte Nachfolgeklausel
- Erschienen
- Berlin, Bruxelles, Chennai, Lausanne, New York, Oxford, 2024. 162 S.
- Produktsicherheit
- Peter Lang Group AG