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Die Beschützergarantenstellung von Kindern für ihre Eltern

Zugleich ein Beitrag zur Verfassungsmäßigkeit von § 13 Abs. 1 StGB

von Anna Valentin (Autor:in)
Dissertation 264 Seiten

In Kürze verfügbar

Zusammenfassung

Diese Arbeit befasst sich mit der aus § 13 Abs. 1 StGB folgenden Beschützergarantenstellung im familiären Bereich, die angesichts des demografischen Wandels immer stärker an Bedeutung erlangt.
Anlass dazu gaben zwei Entscheidungen des Bundesgerichtshofs aus den Jahren 2016 und 2017, in denen die Senate die Garantenstellung von Kindern im Verhältnis zu ihren Eltern nicht mehr – wie bisher – allein mit dem rechtlichen Verwandtschaftsverhältnis begründeten, sondern unter Berücksichtigung von § 1618a BGB auf die Umstände des Einzelfalls Bezug nahmen.
Der besondere Schwerpunkt liegt daher auf der Frage, ob § 1618a BGB als Grundlage für eine Garantenstellung herangezogen werden kann. Neben der Untersuchung der Beschützergarantenstellung liegt ein weiterer Schwerpunkt auf der Vereinbarkeit von § 13 Abs. 1 StGB mit Art. 103 Abs. 2 GG und den Anforderungen, die das Bestimmtheitsgebot an Vorschriften des Allgemeinen Teils des StGB stellt.

Details

Seiten
264
ISBN (PDF)
9783631938898
ISBN (ePUB)
9783631938904
DOI
10.3726/b22973
Sprache
Deutsch
Erscheinungsdatum
2025 (November)
Schlagworte
Auslegung Bestimmtheitsgebot Gesetzlichkeitsgrundsatz Enge Lebensgemeinschaft Unechtes Unterlassungsdelikt Rechtspflicht Garantenstellung Beschützergarantenstellung
Erschienen
Berlin, Bruxelles, Chennai, Lausanne, New York, Oxford, 2025. 264 S.
Produktsicherheit
Peter Lang Group AG

Biographische Angaben

Anna Valentin (Autor:in)

Anna Valentin studierte Rechtswissenschaften an der Universität Hamburg und legte 2018 die Erste Juristische Prüfung ab. Sie war wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Deutsches, Europäisches und Internationales Strafrecht und Strafprozessrecht der Bucerius Law School in Hamburg, an der sie 2024 promovierte. Anschließend absolvierte sie das Rechtsreferendariat am Hanseatischen Oberlandesgericht und legte 2025 die Zweite Juristische Prüfung ab.

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Titel: Die Beschützergarantenstellung von Kindern für ihre Eltern