Die Bindungswirkung des Vergütungssystems
Zusammenfassung
Dazu geht die Arbeit sowohl im Rahmen der Beschlussfassung der Hauptversammlung nach § 120a Abs. 1 Satz 1 AktG als auch im Nachgang zur Beschlussfassung im Rahmen der Vergütungsfestsetzung auf den möglichen rechtlichen Einfluss der Aktionäre im Zusammenhang mit den Entscheidungen und Maßnahmen des Aufsichtsrats ein. Der Autor setzt sich insbesondere kritisch mit dem § 120a Abs. 1 Satz 2 AktG auseinander, wonach der Hauptversammlungsbeschluss weder Rechte noch Pflichten begründet.
Leseprobe
Inhaltsverzeichnis
- Umschlag
- Schmutztitel
- Europäische Hochschulschriften Recht
- Titelseite
- Copyright-Seite
- Widmung
- Inhaltsübersicht
- Inhaltsverzeichnis
- Vorwort
- Abkürzungsverzeichnis
- Teil 1: Einleitung
- § 1 Einführende Überlegungen und Problemdarstellung
- § 2 Untersuchungsgegenstand
- § 3 Gang der Untersuchung
- Teil 2: Entwicklung des Say on Pay im deutschen Aktienrecht und Überblick über die aktuelle Rechtslage
- § 4 Terminus des Say on Pay
- § 5 Die tradierte aktienrechtliche Kompetenzverteilung bei der Vorstandsvergütung
- A. Die Rolle des Aufsichtsrats
- I. Abschluss des Anstellungsvertrags
- II. Festsetzung der Vorstandsvergütung
- B. Die Rolle der Hauptversammlung
- § 6 Historie des Say on Pay
- A. Das freiwillige Votum nach § 120 Abs. 4 AktG a.F.
- I. Gesetzgebungsverfahren
- II. Der Hauptversammlungsbeschluss nach § 120 Abs. 4 AktG a.F.
- 1. Beschlussgegenstand
- 2. Reichweite des Beschlusses
- 3. Beschluss ohne Rechte und Pflichten
- 4. Ausschluss der Anfechtbarkeit
- 5. Zwischenfazit
- B. Das verbindliche Votum des VorstKoG
- I. Ausgangslage
- II. Änderungen gegenüber dem VorstAG
- 1. Bindungswirkung des zustimmenden Beschlusses
- 2. Rechtsfolgen des ablehnenden Beschlusses
- III. Zwischenfazit
- C. Änderungen durch die zweite Aktionärsrechterichtlinie und das ARUG II
- I. Vergütungssystem
- II. Verpflichtendes Hauptversammlungsvotum
- III. Vergütungsbericht
- Teil 3: Der Hauptversammlungsbeschluss nach § 120a Abs. 1 Satz 1 AktG
- § 7 Beschlussqualität des Vergütungsvotums
- § 8 Verfahren des Vergütungsvotums
- A. Beschlussgegenstand
- I. Das Vergütungssystem nach § 87a Abs. 1 AktG
- 1. Bestandteile des Vergütungssystems
- a) Mindestangaben des Vergütungssystems
- b) Materielle Vergütungsvorgaben
- c) Drittzahlungen
- 2. Zuständigkeit des Aufsichtsrats
- a) Beschluss des Vergütungssystems durch den Aufsichtsrat
- b) Ausarbeitung des Vergütungssystems durch den Aufsichtsrat
- c) Zulässige Delegation an einen Ausschuss
- 3. Klarheit und Verständlichkeit des Vergütungssystems
- 4. Geltung der materiellen Vergütungsvorgaben für das Vergütungssystem
- 5. Fehlerhaftes Vergütungssystem
- II. Aufteilung des Beschlussgegenstands
- B. Beschlussvorlage
- I. Vorschlagsrecht
- 1. Veröffentlichungspflicht des Vergütungssystems
- 2. Recht auf einen abweichenden Antrag in der Hauptversammlung
- 3. Die Vorlage mehrerer Anträge
- II. Gegenanträge
- 1. Mangelnde Gegenantragsfähigkeit des Vergütungsvotums
- 2. Erörterungsmöglichkeit für Aktionäre
- 3. Vertagung des Vergütungsvotums
- III. Ergänzungsverlangen
- 1. Nur ausnahmsweise Zulässigkeit von Ergänzungsverlangen
- 2. Herabsetzung der Maximalvergütung
- C. Häufigkeit der Beschlussfassung
- I. Periodische Vorlagepflicht
- II. Beschlussfassung bei wesentlicher Änderung des Vergütungssystems
- 1. Konkretisierungsversuche in der Literatur
- a) Jede Änderung als wesentliche Änderung
- b) Prozentuale Veränderung der finanziellen Folgen der Vorstandsvergütung
- c) Orientierung an den Bestandteilen des Vergütungssystems
- aa) Anzahl der betroffenen Kategorien
- bb) Erhöhung der Maximalvergütung
- cc) Änderung der Anteile der Vergütungselemente an der Gesamtvergütung
- d) Veränderung der Anreizwirkung für den Vorstand
- 2. Orientierung am Transparenzgebot
- § 9 Die Beschlusswirkung des Vergütungsvotums
- A. Beschlussreichweite
- I. Die Unverbindlichkeit des Vergütungsvotums
- 1. Entscheidung für das unverbindliche Votum bei der Umsetzung
- 2. Notwendigkeit einer Beschlussfassung
- II. Zukunftsbezogenheit des Votums
- B. Keine Rechte und Pflichten durch den Beschluss?
- I. Unmittelbare Rechte und Pflichten des Aufsichtsrats
- 1. Bindung bei der Festsetzung
- a) Festsetzung in Übereinstimmung mit dem Vergütungssystem
- b) Unverbindlichkeit des Votums
- c) Bindung bei Vergütungselementen ohne Regelung im Vergütungssystem
- d) Rechtliche Regelungen und Bindungswirkung
- 2. Selbstbindung des Aufsichtsrats
- 3. Überprüfung des Vergütungssystems nach § 120a Abs. 3 AktG
- a) Vorlage in der darauffolgenden ordentlichen Hauptversammlung
- b) Pflicht zur Vorlage eines überarbeiteten Vergütungssystems
- aa) Unklare Gesetzesbegründung
- bb) Keine durchgreifenden Argumente gegen eine Überarbeitungspflicht
- cc) Fragliche Richtlinienkonformität des Gesetzes
- dd) Zwischenfazit
- c) Kein Rückgriff auf ein zuvor vorgelegtes Vergütungssystem
- 4. Publizitätspflicht
- II. Mittelbare Rechte und Pflichten des Aufsichtsrats
- 1. Einfluss des Vergütungsvotums auf die Ermessensausübung des Aufsichtsrats
- a) Berücksichtigung des verpflichtenden Votums
- b) Keine Besonderheiten bei ablehnendem Votum
- 2. Verknüpfung von Anstellungsvertrag und Hauptversammlungsvotum
- 3. Auswirkungen des Vergütungsvotums auf die Wirksamkeit der Vergütungsvereinbarung
- a) Kein Verstoß gegen § 87a Abs. 2 Satz 1 AktG durch den Rückgriff auf früher vorgelegte Vergütungssysteme
- b) Teilweise Nichtigkeit der Vergütungsvereinbarung
- aa) Die Bindungswirkung als Verbotsgesetz i.S.d. § 134 BGB
- (1) Kriterien für ein Verbotsgesetz
- (2) Abgrenzung zur Einschränkung der Gestaltungsmacht
- (3) Übertragung auf die Bindungswirkung
- (a) Keine Einschränkung der Gestaltungsmacht
- (b) Verbotscharakter des § 87a Abs. 2 Satz 1 AktG
- (c) Abgrenzung zu § 87 Abs. 1 AktG
- (d) Vergleich mit § 113 AktG
- (e) Zwischenergebnis: § 87a Abs. 2 Satz 1 AktG als Verbotsnorm
- (4) Rechtsfolge eines Verstoßes
- (a) Kein Ausschluss der Nichtigkeitsfolge
- (b) Teilnichtigkeit einzelner Klauseln
- (c) Halbseitige Nichtigkeit
- (d) Anwendung der Grundsätze über den fehlerhaften Dienstvertrag
- (5) Zwischenergebnis
- bb) Keine Sittenwidrigkeit i.S.d. § 138 BGB durch Verstoß gegen die Bindungswirkung
- cc) Keine Einschränkung der Organvertretung durch die Bindungswirkung
- dd) Ausnahmsweise Missbrauch der Vertretungsmacht
- (1) Objektive Pflichtwidrigkeit des Aufsichtsrats
- (2) Aufdrängung der Pflichtwidrigkeit des Aufsichtsrats für das Vorstandsmitglied
- (3) Rechtsfolge
- (4) Vorrang der Teilnichtigkeit nach § 134 BGB
- ee) Zwischenergebnis
- 4. Keine Enthaftung durch einen zustimmenden Hauptversammlungsbeschluss
- III. Herabsetzung der Maximalvergütung durch die Hauptversammlung nach § 87 Abs. 4 AktG
- 1. Reichweite des Herabsetzungsbeschlusses
- a) Keine Wirkung für zukünftige, bisher nicht vorgelegte Vergütungssysteme
- b) Abstrakte statt konkrete Wirkung
- aa) Offener Wortlaut
- bb) Systematischer Unterschied der Vergütungsnormen
- cc) Bezweckte Stärkung der Aktionärsrechte
- dd) Zwischenfazit
- c) Aufhebung der Beschlusswirkungen durch Neuvorlage und Anwendung eines Vergütungssystems
- d) Sperre der Abweichungsmöglichkeit des Aufsichtsrats nach § 87a Abs. 2 Satz 2 AktG
- 2. Möglichkeit zur kollektiven und individuellen Herabsetzung der Maximalvergütung
- a) Auslegung spricht für individuelle Herabsetzungsmöglichkeit
- b) Praktische Relevanz der individuellen Maximalvergütung
- c) Keine kompetenzrechtlichen Bedenken
- d) Vereinbarkeit mit der abstrakten Wirkung
- e) Zwischenergebnis
- IV. Zwischenfazit
- C. Keine Anfechtbarkeit
- I. Ausschluss der Anfechtbarkeit des Beschlusses nach § 120a Abs. 1 Satz 3 AktG
- II. Keine Erweiterung des Anfechtungsausschlusses auf Nichtigkeit
- III. Zulässigkeit einer Feststellungsklage nach § 256 Abs. 1 ZPO
- Teil 4: Grenzen der Bindungswirkung des Vergütungssystems
- § 10 Zulässiges Abweichen von dem Vergütungssystem
- A. Die Verwendung früher vorgelegter Vergütungssysteme
- I. Rückgriff auf ein anderes als das zuletzt vorgelegte System
- 1. Zulässigkeit eines generellen Rückgriffs
- a) Keine teleologischen Bedenken gegen einen Rückgriff
- b) Systematik lässt Rückgriff zu
- c) Allgemein anerkannter Rückgriff bei missbilligendem Votum
- 2. Rückgriff auf ein missbilligtes System
- 3. Ermessensentscheidung des Aufsichtsrats
- 4. Zwischenfazit: Zulässigkeit des Rückgriffs auf früher vorgelegte Vergütungssysteme
- II. Zeitliche Grenze des Rückgriffs
- III. Vorlage mehrerer Systeme
- IV. Die Verwendung eines bereits beschlossenen aber bisher nicht vorgelegten Vergütungssystems
- V. Mehrfacher Wechsel
- 1. Verwendung einer Kombination von Systemen
- 2. Wechsel zwischen Systemen
- VI. Publizität des verwendeten Vergütungssystems
- B. Der Ausnahmetatbestand des § 87a Abs. 2 Satz 2 AktG
- I. Die Grundlage des § 87a Abs. 2 Satz 2 AktG in der zweiten Aktionärsrechterichtlinie
- 1. Merkmal des langfristigen Interesses und der Tragfähigkeit der Gesellschaft
- 2. Merkmal der Rentabilität der Gesellschaft
- II. Die Tatbestandsmerkmale im Einzelnen
- 1. Das Interesse des langfristigen Wohlergehens der Gesellschaft
- a) Keine inhaltliche Abweichung vom Richtlinienwortlaut
- b) Abschließende Formulierung
- c) Inhaltliche Konkretisierung
- 2. Benennung des Verfahrens zum Abweichen und der Bestandteile des Vergütungssystems
- a) Benennung des Verfahrens zum Abweichen
- b) Benennung der Bestandteile des Vergütungssystems
- III. Beurteilungsspielraum des Aufsichtsrats
- IV. Abweichung trotz vorheriger Festlegung im Vergütungssystem
- V. Rechtsfolge: Vorübergehende Abweichung
- C. Herabsetzen der Bezüge durch den Aufsichtsrat nach § 87 Abs. 2 Satz 1 AktG
- I. Voraussetzungen
- 1. Verschlechterung der Lage der Gesellschaft
- 2. Unbilligkeit für die Gesellschaft
- II. Ermessen des Aufsichtsrats bei der Entscheidung
- III. Umfang der Herabsetzung
- IV. Herabsetzungsbeschluss des Aufsichtsrats
- V. Keine Kollision mit der Bindungswirkung des Vergütungssystems
- VI. Änderungsbefugnis des Aufsichtsrats bei anschließender Verbesserung der Lage der Gesellschaft
- D. Begrenzung der variablen Vergütung bei außerordentlichen Entwicklungen nach § 87 Abs. 1 Satz 3 Hs. 2 AktG
- E. Zwischenfazit
- § 11 Das flexible Vergütungssystem
- A. Allgemeine Vorgaben
- I. Transparenz trotz Flexibilität
- II. Kein Widerspruch zur Ausnahmeregelung in § 87a Abs. 2 Satz 2 AktG
- III. Keine allgemeine Öffnungsklausel
- B. Besonderheiten bei einzelnen Vergütungselementen
- I. Quantitative Vergütungsangaben
- II. Maximalvergütung
- 1. Individual- statt Gesamtmaximalvergütung
- 2. Transparenz als Ausgangspunkt der Gestaltung
- 3. Begrenzungsmöglichkeit zur Einhaltung der Maximalvergütung
- 4. Anpassungsklausel
- III. Vergütungsstruktur
- IV. Außerordentliche Zahlungen
- V. Variable Vergütung
- 1. Ausgestaltung der Kennziffern des Vergütungssystems
- a) Abstrakte Beschreibung von Kennziffern beziehungsweise Auswahl aus mehreren Kennziffern
- b) Austausch einer Kennziffer
- c) Veränderte Gewichtung der Kennziffern
- 2. Entscheidung über die Zielerreichung
- a) Festlegung von Zielwerten
- b) Beurteilungsspielraum des Aufsichtsrats bei der Zielerreichung
- aa) Quantitative Kennzahlen
- bb) Qualitative Kennzahlen
- 3. Festlegung der Auszahlungskurve
- C. Zusammenfassung
- § 12 Abweichen bei unwesentlichen Änderungen des Vergütungssystems
- A. Verbleibendes Bedürfnis des Aufsichtsrats zur Abweichung vom Vergütungssystem
- I. Ausgangslage
- II. Mögliche Szenarien
- 1. Bestellung eines neuen Vorstandsmitglieds
- 2. Änderung der Vergütungsstruktur
- 3. Anpassung der Kriterien für die variable Vergütung
- 4. Vorsichtsmaßnahmen im drohenden Haftungsfall
- 5. Anpassungsbedarf nach Hauptversammlungsdebatte
- 6. Moderate Erhöhung einzelner Vergütungsbestandteile
- III. Gesetzlicher Widerspruch bei enger Auslegung als Ausgangspunkt
- B. Auslegung des § 87a Abs. 2 Satz 1 AktG
- I. Keine klare Grenze durch den Wortlaut
- II. Keine systematische Notwendigkeit einer erneuten Vorlage
- 1. § 120a Abs. 1 Satz 1 AktG als Ausgangsnorm für inhaltliche Änderungen
- 2. Kompetenzordnung spricht für Zulässigkeit von Änderungen
- 3. Keine Bedenken hinsichtlich der Konnexität der Vergütungsbestandteile
- 4. Über die Abweichungsmöglichkeit hinausgehende Bedeutung
- III. Unwesentliche Änderungen stehen im Einklang mit dem Telos
- 1. Bezweckte Aktionärsmitbestimmung steht unwesentlichen Änderungen nicht entgegen
- a) Keine strenge Bindungswirkung
- b) Aktionärsrechte erübrigen sich in Äußerungsbefugnis
- c) Änderungsbefugnis führt mittelbar zu mehr Aktionärsmitsprache
- d) Zwischenergebnis
- 2. Keine Bedenken mit Blick auf die Transparenz
- C. Ergebnis
- Teil 5: Aktionärsbeteiligung bei der Vorstandsvergütung außerhalb von § 120a AktG
- § 13 Vergütungsregeln in der Satzung
- A. Bedeutung der Satzung
- B. Satzungsstrenge als Grenze
- I. Keine Abweichung vom Gesetz
- 1. Abweichung im Zusammenhang mit dem Vergütungsvotum
- a) Zulässigkeit eines abweichenden Quorums
- b) Keine Abweichung bei der Vorlagehäufigkeit
- c) Zwischenfazit
- 2. Verbindliches Vergütungsvotum
- 3. Vergütungssystem
- 4. Festsetzungsvorgaben
- a) Bisheriger Diskussionsstand
- b) Veränderte Beurteilung durch die Einführung des ARUG II
- aa) Beschränkte Aussagekraft des Wortlauts
- bb) Festsetzungsvorgaben als Bestellungshindernis
- cc) Auswirkungen des ARUG II
- (1) Keine Rückschlüsse aus Gesetzgebungsgeschichte
- (2) Lediglich punktuelle Kompetenzverschiebung zugunsten der Aktionäre
- (3) Der Herabsetzungsbeschluss der Maximalvergütung
- (4) Das Vergütungssystem als Anknüpfungspunkt gesetzlicher Festsetzungsvorgaben
- (5) Zwischenfazit
- c) Zwischenergebnis
- 5. Ergebnis
- § 14 Vorlage einzelner Vergütungsfragen an die Hauptversammlung analog § 119 Abs. 2 AktG
- A. Grundsätzliche Zulässigkeit der Hauptversammlungsentscheidung nach § 119 Abs. 2 AktG
- B. Keine Delegationsmöglichkeit bei Geschäftsführungsbefugnis des Aufsichtsrats
- C. Erweiterung der Delegationsmöglichkeit auf Vergütungsfragen
- I. Planwidrigkeit der Regelungslücke
- II. Vergleichbarkeit der Interessenlage
- 1. Übertragbarkeit des Telos des § 119 Abs. 2 AktG
- 2. Enthaftende Wirkung des Hauptversammlungsbeschlusses
- 3. Einigung der Organe über Verantwortungsübernahme
- 4. Vergleichbarkeit trotz Arbeitnehmerbeteiligung
- 5. Zwischenergebnis
- D. Vergütungsentscheidung des Aufsichtsrats als Geschäftsführungsmaßnahme
- I. Festsetzung der Vorstandsvergütung als Geschäftsführungsmaßnahme
- 1. Kein Widerspruch zum unverbindlichen Vergütungsvotum
- 2. Keine dem § 87a Abs. 2 Satz 1 AktG vergleichbare Bindung
- a) Pflicht zu rechtsfehlerfreien Hauptversammlungsbeschlüssen
- b) Keine Bindungswirkung nach Sinn und Zweck des § 87a Abs. 2 Satz 1 AktG
- c) Zwischenergebnis
- II. Festlegung des Vergütungssystems als Geschäftsführungsmaßnahme
- 1. Festlegung und Beschluss des Vergütungssystems im Aufsichtsrat
- a) Beschluss über das Vergütungssystem als Geschäftsführungsmaßnahme
- b) Keine Vorlage der einzelnen Vergütungskomponenten
- c) Zwischenergebnis
- 2. Verbindlicher Beschluss der Hauptversammlung über das Vergütungssystem
- E. Ergebnis
- Teil 6: Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse in Thesen
- A. Das Vergütungssystem
- B. Der Hauptversammlungsbeschluss
- C. Die Bindungswirkung
- D. Weitere Möglichkeiten der Aktionärsbeteiligung bei der Vergütungsfrage
- Literaturverzeichnis
Europäische Hochschulschriften Recht
European University Studies in Law
Publications Universitaires Européennes de Droit
Band/Volume 6837
Meiner Familie
Inhaltsübersicht
Entwicklung des Say on Pay im deutschen Aktienrecht und Überblick über die aktuelle Rechtslage
Der Hauptversammlungsbeschluss nach § 120a Abs. 1 Satz 1 AktG
Aktionärsbeteiligung bei der Vorstandsvergütung außerhalb von § 120a AktG
§ 14 Vorlage einzelner Vergütungsfragen an die Hauptversammlung analog § 119 Abs. 2 AktG 285
A. Grundsätzliche Zulässigkeit der Hauptversammlungsentscheidung nach § 119 Abs. 2 AktG
B. Keine Delegationsmöglichkeit bei Geschäftsführungsbefugnis des Aufsichtsrats
C. Erweiterung der Delegationsmöglichkeit auf Vergütungsfragen
D. Vergütungsentscheidung des Aufsichtsrats als Geschäftsführungsmaßnahme
Inhaltsverzeichnis
Entwicklung des Say on Pay im deutschen Aktienrecht und Überblick über die aktuelle Rechtslage
Der Hauptversammlungsbeschluss nach § 120a Abs. 1 Satz 1 AktG
§ 8 Verfahren des Vergütungsvotums
§ 9 Die Beschlusswirkung des Vergütungsvotums
B. Keine Rechte und Pflichten durch den Beschluss?
Details
- Seiten
- XXX, 342
- Erscheinungsjahr
- 2026
- ISBN (PDF)
- 9783631942871
- ISBN (ePUB)
- 9783631942888
- ISBN (Paperback)
- 9783631942697
- DOI
- 10.3726/b23177
- Sprache
- Deutsch
- Erscheinungsdatum
- 2026 (Mai)
- Schlagworte
- Vorstandsvergütung Vorstand Vergütungsvotum Vergütungssystem Vergütungsfestsetzung Vergütungsfestlegung Hauptversammlungsbeschluss Say on Pay Börsennotierte Aktiengesellschaft Bindungswirkung Aufsichtsrat ARUG II Aktionärsbeteiligung § 120a AktG § 87a AktG
- Erschienen
- Berlin, Bruxelles, Chennai, Lausanne, New York, Oxford, 2026. xxx, 342 S., 1 Tab.
- Produktsicherheit
- Peter Lang Group AG