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Die Bibliotheken im Rahmen der Faro-Konvention

von Von Fiammetta Sabba (Autor:in) von Anna Nissen (Autor:in)
12 Seiten
Open Access
Journal: Jahrbuch für Internationale Germanistik Band 56 Ausgabe 3 Erscheinungsjahr 2024 pp. 251 - 262

Zusammenfassung

Am 27. Oktober 2005 wurde in Faro (Portugal) das Rahmenübereinkommen des Europarats über den Wert des Kulturerbes für die Gesellschaft vom Europarat beschlossen, allgemein bekannt als Faro-Konvention, dessen Text am 1. Juni 2011 in Kraft getreten ist.3 Die Faro-Konvention gründet sich auf der Annahme, dass die Kenntnisse und der Gebrauch des Kulturerbes essenzielle Bestandteile der Menschenrechte sind, insbesondere in Bezug auf das Recht von Individuen, frei am kulturellen Leben der Gemeinschaft teilzuhaben und die Künste zu nutzen, wie es in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von 1948 sowie im Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte von 1966 vorgesehen ist.

Details

Seiten
12
DOI
10.3726/JIG563_251
Erscheinungsdatum
2025 (August)
Schlagworte
bibliotheken rahmen faro-konvention
Produktsicherheit
Peter Lang Group AG

Biographische Angaben

Von Fiammetta Sabba (Autor:in) von Anna Nissen (Autor:in)

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Titel: Die Bibliotheken im Rahmen der Faro-Konvention