Wissen als Gut
Ein Beitrag zur Grundlegung der sozialen Erkenntnistheorie
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Rainer Kamber
Orthodoxie im Zusammenhang mit der Zeugenschaft nach und diskutiert die gewichtigen Einwände gegen die entsprechenden Doktrinen. Auf der Grundlage einer neuartigen Gütertheorie des Wissens zeigt der Autor, inwiefern nicht bloss Zeugenschaft, sondern auch die klassischen erkenntnistheoretischen Kategorien wie Rechtfertigung und Berechtigung sozialen Gehalt haben.
Kapitel 1: Zeugenschaft und der Individualismus und Veritismus in der orthodoxen Erkenntnistheorie 19
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19 Zeugenschaft und der Individualismus und Veritismus in der orthodoxen Erkenntnistheorie Im Kontext der Erkenntnistheorie bedeutet Zeugnis oder Zeugenschaft (engl. „testimony“) die Übertragung von Wissen von einem Subjekt zu einem anderen mittels Sprache oder Schrift. Als Wissen bezeichne ich im Folgenden nichtzufällig wahre Meinung, wobei Nicht-Zufälligkeit als Sammelbegriff fungiert für alle explikatorischen Elemente des Wissens- begriffes vom Typ Rechtfertigung, Berechtigung, Zuverlässigkeit, epi- stemische Tugendhaftigkeit und dergleichen mehr (diese Elemente wer- den tw. unten, aber speziell im vierten Kapitel ausführlich erörtert). Als Meinungen bezeichne ich intentionale Objekte vom Typ der propositio- nalen Einstellung, also mentale Entitäten, die Propositionen zu ihrem Inhalt haben. Wahrheit schliesslich wird im Folgenden durchwegs als Eigenschaft von Propositionen verstanden und wahre Meinungen sind dementsprechend propositionale Einstellungen, deren propositionaler Gehalt wahr ist. Insofern mein Wissensbegriff also wahre Meinung im- pliziert, verpflichte ich mich einer veritistischen erkenntnistheoretischen Doktrin. Als zeugnisbasierte Meinung bezeichne ich (im Anschluss an Pritchard 2004) im Folgenden solche Meinungen, die Subjekt S (im Fol- genden auch Ego, Hörer oder Rezipient genannt) wesentlich und blei- bend auf der Grundlage der Aussage oder des schriftlichen Zeugnisses von Subjekt T (auch Alter, Sprecher oder Zeuge genannt) gebildet hat, und zwar rationalerweise und unmittelbar. Die letzteren beiden Ein- schränkungen erlauben es, dass auch eine inferenzbasierte Meinung dann als Zeugnis gelten darf, wenn die betreffende Schlussfolge unmittelbar durch das tatsächliche Zeugnis impliziert wird und die entsprechende Meinung durch die Hörerin auch unmittelbar gebildet wird, etwa wenn die Sprecherin eine materiale...
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