Zur strafrechtlichen Neugestaltung der Präimplantationsdiagnostik in Deutschland
©2013
Thesis
XLIV,
262 Pages
Series:
Strafrecht und Rechtsphilosophie in Geschichte und Gegenwart, Volume 10
Summary
Seit dem 8.12.2011 ist das biomedizinische Verfahren der Präimplantationsdiagnostik (PID) durch einen neu eingefügten § 3a Embryonenschutzgesetz (ESchG) geregelt. Die Regelung war allerdings ein gesetzgeberischer «Schnellschuss» und ist daher in vielerlei Hinsicht mangelhaft. Der Autor stellt einen auf mehrjähriger Forschung basierenden alternativen Gesetzentwurf gegenüber, der diese Mängel behebt. Die PID ist ein Verfahren zum genetischen Screening von künstlich erzeugten Embryonen. Mit ihm soll verhindert werden, dass genetisch vorbelastete Eltern schwer erbkranke Kinder bekommen. Nur gesunde Embryonen werden der Mutter implantiert, kranke Embryonen verworfen. Dies ist rechtlich und ethisch brisant, da die verworfenen Embryonen nach beachteten Definitionen unterschiedlicher Disziplinen (Recht, Ethik, Theologie, Medizin etc.) als menschliches Leben qualifiziert werden können. Das Aussortieren erbkranken Lebens trägt daher euthanasische Züge, die nach Auffassung des Autors auch im neuen § 3a ESchG zum Ausdruck kommen. Betrachtet man weitere handwerkliche Mängel der Norm, ist eine gesetzgeberische Überarbeitung dringend geboten.
Details
- Pages
- XLIV, 262
- Publication Year
- 2013
- ISBN (PDF)
- 9783653035698
- ISBN (Hardcover)
- 9783631622414
- DOI
- 10.3726/978-3-653-03569-8
- Language
- German
- Publication date
- 2013 (November)
- Keywords
- Embryonenschutzgesetz Biomedizin Bioethik In-vitro-Fertilisation genetisches Screening Aussortieren erbkranken Lebens
- Published
- Frankfurt am Main, Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Wien, 2013. XLIV, 262 S.
- Product Safety
- Peter Lang Group AG