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Reformbedürftigkeit von Fahrverbot und Fahrerlaubnisentzug?

by Lars Lohkamp (Author)
©2004 Thesis XIV, 213 Pages
Series: Bielefelder Rechtsstudien, Volume 18

Summary

Gegenstand der Arbeit ist die seit den siebziger Jahren diskutierte Frage nach der Reformbedürftigkeit der verkehrsausschließenden Maßnahmen. Im ersten Teil der Arbeit werden schwerpunktmäßig die entsprechenden Vorschläge der Kommission zur Reform des strafrechtlichen Sanktionensystems auf ihre dogmatische und kriminalpolitische Tragfähigkeit hin untersucht. Der besondere Fokus des Verfassers gilt in diesem Zusammenhang der Frage nach der Zulässigkeit und dem kriminalpolitischen Nutzen eines zur Hauptstrafe aufgestuften, in seinem zeitlichen Anwendungsbereich ausgedehnten und von dem verkehrsrechtlichen Nexus abgelösten Fahrverbots, das auch zur Bekämpfung der kleineren und mittleren allgemeinen Kriminalität eingesetzt werden könnte. Der Erkenntnis folgend, daß Verkehrsunfälle häufig auf Fehlverhalten der Kraftfahrzeugführer zurückzuführen sind, denen man mit der Anordnung von staatlichen Sanktionen i.d.R. nicht wirksam begegnen kann, werden im zweiten Teil der Arbeit technisch-präventive Maßnahmen, namentlich atemalkoholgesteuerte Wegfahrsperren und Fahrerassistenzsysteme, auf ihre generelle Eignung zur Verbesserung der Straßenverkehrssicherheit und ihre Einbindungsfähigkeit in das Sanktionsrecht untersucht.

Details

Pages
XIV, 213
Year
2004
ISBN (Softcover)
9783631521502
Language
German
Keywords
Deutschland Fahrverbot Fahrerlaubnis Entziehung Verkehrsstrafrecht Reform Fahrerlaubnisentzug Sanktionensystem Technische Prävention Atemalkoholgesteuerte Wegfahrsperre Fahrerassistenzsystem
Published
Frankfurt am Main, Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Wien, 2004. XIV, 213 S.

Biographical notes

Lars Lohkamp (Author)

Der Autor: Lars Lohkamp, geboren 1971, studierte Rechtswissenschaften an der Universität Bielefeld. Nach dem zweiten Staatsexamen 1999 fertigte er die Dissertation begleitend zu seiner Tätigkeit als wissenschaftliche Hilfskraft und als Rechtsanwalt an. Seit 2003 ist er als Syndikusanwalt in Berlin tätig.

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