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Beraterverträge mit Unternehmenskontrolleuren im deutschen und englischen Recht

von Karsten Faulhaber (Autor:in)
©2004 Dissertation 320 Seiten

Zusammenfassung

Beraterverträge sind ein wesentlicher Schwerpunkt in der aktuellen Corporate Governance-Diskussion. Vor diesem Hintergrund setzt sich der Autor vertieft mit Beraterverträgen mit Aufsichtsratsmitgliedern und Abschlussprüfern im deutschen und englischen Recht auseinander. Eingeleitet wird die Untersuchung mit einer Analyse der verschiedenen Typen von Beraterverträgen. Hierbei werden vier verschiedene Risiken identifiziert, die den Beraterverträgen eigen sind. Anschließend wird anhand der maßgeblichen Leitentscheidungen die Rechtslage der Beraterverträge dargestellt und die verschiedenen Formen der Risikobewältigung verglichen. Im letzten Teil der Untersuchung werden konkrete Gesetzesvorschläge für die Fortentwicklung der Risikobewältigung der Beraterverträge in Deutschland unterbreitet.

Details

Seiten
320
Erscheinungsjahr
2004
ISBN (Paperback)
9783631527283
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Deutschland Aktiengesellschaft Aufsichtsratsmitglied Beratervertrag Großbritannien Beraterverträge Aufsichtsratsmitglieder Non-Executive Director Corporate Governance Abschlussprüfer
Erschienen
Frankfurt am Main, Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Wien, 2004. 320 S.

Biographische Angaben

Karsten Faulhaber (Autor:in)

Der Autor: Karsten Faulhaber, geboren 1973 in Freiburg im Breisgau, studierte von 1993 bis 1999 Rechtswissenschaften in Marburg, London und Tübingen. Von 1999 bis 2001 folgten ein Referendariat am Landgericht Freiburg im Breisgau mit Stationen in Speyer und Berlin und 2003 die Promotion an der Universität Freiburg im Breisgau. Der Autor war Stipendiat des Graduiertenkollegs Institutionen, Methoden und Leitziele der internationalen Rechts- und Regelbildung auf dem Gebiet des Privat- und Wirtschaftsrecht der Universität Freiburg im Breisgau. Seit 2003 arbeitet er als Rechtsanwalt in Düsseldorf.

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Titel: Beraterverträge mit Unternehmenskontrolleuren im deutschen und englischen Recht