Kenntnis, grobe Fahrlässigkeit und Verjährung
©2004
Dissertation
VI,
250 Seiten
Reihe:
Europäische Hochschulschriften Recht, Band 4019
Zusammenfassung
Die regelmäßige Verjährung beginnt seit der Reform des Verjährungsrechts mit Kenntnis bzw. bereits mit grob fahrlässiger Unkenntnis des Gläubigers vom Schuldner und den den Anspruch begründenden Umständen. Weder die Kenntnis an sich noch die grob fahrlässige Unkenntnis stellen aber dogmatisch klare und daher in der Praxis handhabbare Rechtsbegriffe dar. Angesichts des Zwecks der Verjährung, nämlich Rechtssicherheit herbeizuführen, erscheint daher eine Klärung gerade dieser subjektiven Tatbestandsmerkmale des neuen Verjährungsrechts besonders wichtig.
Details
- Seiten
- VI, 250
- Erscheinungsjahr
- 2004
- ISBN (Paperback)
- 9783631528129
- Sprache
- Deutsch
- Schlagworte
- Deutschland Frist Gläubiger Kenntnis Grobe Fahrlässigkeit Schuldner Unkenntnis Verjährung Gleichstellung
- Erschienen
- Frankfurt am Main, Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Wien, 2004. VI, 250 S.