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Attitude-Werbung

Wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit gesellschaftspolitisch stellungsbeziehender Werbung

by Jan Christoph Balssen (Author)
©2004 Thesis II, 260 Pages

Summary

Attitude-Werbung als gesellschaftspolitisch stellungsbeziehende, produktunabhängige Imagewerbung stellt keine im Sinne des § 1 UWG sittenwidrige Wettbewerbshandlung dar. Die Rahmenbedingungen, unter denen moderne Werbung stattfindet, haben sich drastisch verändert: Wirtschaftsunternehmen müssen heute verstärkt bestimmte Wertvorstellungen und Grundüberzeugungen kommunizieren. Attitude-Werbung ist als neuartige Werbeform anhand wettbewerbsrechtlicher Grundprinzipien zu beurteilen. Besondere Bewertungserheblichkeit kommt daher dem lauterkeitsrechtlichen Sittenbegriff zu. Dieser ist funktionsbezogen zu konkretisieren, wobei anzuerkennen ist, dass der Verbraucher mit dem Konsum auch persönliche, nicht ausschließlich sachlich-produktfundierte Bedürfnisse befriedigen will. Ein Einfließen außerrechtlicher Moralvorstellungen ist strikt abzulehnen, als Ethikstandard ist allein die Werteordnung der Verfassung maßgeblich. Attitude-Werbung unterfällt als Meinungsäußerung des werbenden Unternehmens dem Schutzbereich des Art. 5 I 1 GG. Die von ihr bezweckte imagebildende Ansprache des Verbrauchers bedingt keinerlei Wettbewerbsgefährdung. Auch Grundrechte werden durch sie nicht beeinträchtigt, insbesondere wird die Menschenwürde gewahrt.

Details

Pages
II, 260
Publication Year
2004
ISBN (Softcover)
9783631529133
Language
German
Keywords
Deutschland Imagewerbung Wettbewerbsrecht Werbung Meinungsfreiheit Benetton-Werbung Schock-Werbung Menschenwürde Verbraucherbild Meinungsäusserungsfreiheit
Published
Frankfurt am Main, Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Wien, 2004. II, 260 S., 2 Graf.
Product Safety
Peter Lang Group AG

Biographical notes

Jan Christoph Balssen (Author)

Der Autor: Jan Christoph Balssen studierte von 1995 bis 1999 Rechtswissenschaften an der Universität Konstanz und legte in Baden-Württemberg die Erste juristische Staatsprüfung ab. Im Anschluss hieran promovierte er an der Universität Konstanz. Im Jahr 2002 nahm der Autor in München den Vorbereitungsdienst für Rechtsreferendare auf und schloss diesen 2004 mit der Zweiten juristischen Staatsprüfung in Bayern ab. Seit 2004 ist er in München als Rechtsanwalt tätig.

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