Lade Inhalt...

Die Beurteilung des Rechtsbegriffs der groben Fahrlässigkeit durch den Bundesgerichtshof im Rahmen des gutgläubigen Erwerbs beweglicher Sachen

von Michael M Jacob (Autor:in)
©2007 Dissertation XII, 180 Seiten

Zusammenfassung

Die Untersuchung behandelt den Umgang des BGH mit dem Rechtsbegriff der groben Fahrlässigkeit. Untersucht wurden die wichtigsten Urteile des BGH zu diesem Themenkomplex. Herausgearbeitet wurden die Fragen, inwieweit die Beurteilung eines Sachverhalts, im Hinblick auf die Feststellung grober Fahrlässigkeit durch das Berufungsgericht, durch den BGH überhaupt überprüfbar ist, ob eine Definition möglich und sinnvoll ist, welcher Beurteilungsmaßstab angewendet wurde und schließlich inwieweit der BGH dem Erwerber zur Annahme gutgläubigen Erwerbs einer Sache Nachforschungspflichten auferlegt.

Details

Seiten
XII, 180
Jahr
2007
ISBN (Paperback)
9783631557747
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Beurteilungsmaßstab Deutschland Bundesgerichtshof Rechtsprechung Grobe Fahrlässigkeit Begriff Gutgläubiger Erwerb Bewegliche Sache Revisibilität Nachforschungspflicht
Erschienen
Frankfurt am Main, Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Wien, 2007. XII, 180 S., 7 Tab.

Biographische Angaben

Michael M Jacob (Autor:in)

Der Autor: Michael M. Jacob studierte ab 1988 Betriebswirtschaftslehre an der Universität Siegen. Nach einer Anstellung als Financial Consultant in einem Brokerhaus in London und einer Tätigkeit in der Geschäftsführung eines Finanzdienstleistungsunternehmen begann er 1995 das Studium der Rechtswissenschaften, welches er mit dem Ersten juristischen Staatsexamen im Jahr 2000 abschloß. Im Anschluß war der Autor bis 2002 Wissenschaftlicher Mitarbeiter im Institut für Neuere Privatrechtsgeschichte an der Universität zu Köln. Das Referendariat begann 2002, welches mit dem Zweiten juristischen Staatsexamen 2004 endete. Der Verfasser ist seit 2005 mit einer eigenen Sozietät selbständig tätig.

Zurück

Titel: Die Beurteilung des Rechtsbegriffs der groben Fahrlässigkeit durch den Bundesgerichtshof im Rahmen des gutgläubigen Erwerbs beweglicher Sachen