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Organschaftliche Beschlußzurechnung im Personengesellschaftsrecht

Eine Konsequenz aus der Rechtsfähigkeit von Personengesellschaften (?)

von Jan Schuld (Autor:in)
©2003 Dissertation 228 Seiten

Zusammenfassung

Die Personengesellschaft ist nach heutiger Ansicht als rechtsfähiges Subjekt einzustufen. Dabei kommt die Anerkennung der Rechtsfähigkeit nicht nur im Bereich der Vermögenszuordnung innerhalb der Gesellschaft zum Tragen. Insbesondere auf dem Gebiet der gesellschaftlichen Beschlußfassung tritt die Fähigkeit, Träger von Rechten und Pflichten zu sein, auf deutliche Weise zutage. Willensbildung in der Personengesellschaft basiert nämlich konzeptionell auf dem Prinzip der organschaftlichen Beschlußzurechnung. Das gilt nach Ansicht des Autors nicht nur für Geschäftsführungsbeschlüsse; vielmehr seien auch sämtliche grundlegenden Willensbildungsakte vom Prinzip der organschaftlichen Beschlußzurechnung erfaßt. Dementsprechend müsse bei einer Beschlußkontrolle stets die Gesellschaft verklagt werden. Insgesamt sieht der Autor keine durchgreifenden Unterschiede zwischen der Willensbildungstechnik im Personengesellschaftsrecht und derjenigen im Recht der juristischen Personen.

Details

Seiten
228
Jahr
2003
ISBN (Paperback)
9783631509791
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Personengesellschaft Deutschland Gesellschafterbeschluss Zurechnung Beschlußfassung Beschlußrecht Beschlußzurechnung Organschaftlichkeit organschaftliche Willensbildung
Erschienen
Frankfurt/M., Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Wien, 2003. 227 S.

Biographische Angaben

Jan Schuld (Autor:in)

Der Autor: Jan Schuld wurde 1977 in Remagen geboren. 1997-2001 Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Mainz. Während des Studiums Aufenthalt an der Jagellonen Universität Krakau und Tätigkeit in einer internationalen Kanzlei. Erste juristische Staatsprüfung 2001. Seit 2002 Rechtsreferendar am Landgericht Mainz. Promotion 2003.

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Titel: Organschaftliche Beschlußzurechnung im Personengesellschaftsrecht