Amtshaftung und Staatskirchenrecht
Zu Pflichten, Amt und Körperschaft in Art. 34 GG und Art. 137 WRV
©2010
Dissertation
XXII,
530 Seiten
Reihe:
Schriften zum Staatskirchenrecht, Band 53
Zusammenfassung
Amtshaftung im Staatskirchenrecht berührt zwei «Exoten»: Die Amtshaftung regelt auf zivilrechtlicher Grundlage die Haftung für hoheitliches Unrecht, während das Staatskirchenrecht typische zivilrechtliche Freiheitsbetätigung in die Formen des öffentlichen Rechts kleidet. Beide Rechtsgebiete kennen Ämter; hier treffen zwei «untechnische» Körperschaftsbegriffe aufeinander, in deren Umfeld Rechtsprechung und Verfassungstext unterschiedliche Pflichten statuieren. Der Autor zeigt, dass Amtshaftung ausschließlich die öffentlich-rechtliche Ausübung staatlicher Ämter erfasst, zu denen kirchliche nicht mehr gehören. Auf sie ist Deliktsrecht (analog) anzuwenden. § 31a BGB greift nicht ein. Dem Kirchenrecht, das als Ergebnis privater Rechtsetzung verstanden wird, bleiben im Haftungsrecht aber Gestaltungsspielräume. Ausführlich wird untersucht, wie weit diese bei Verletzung von Verkehrssicherungspflichten reichen.
Details
- Seiten
- XXII, 530
- Erscheinungsjahr
- 2010
- ISBN (Hardcover)
- 9783631604908
- Sprache
- Deutsch
- Schlagworte
- Staatskirchenrecht Verkehrssicherungspflichten Deliktsrecht Staatshaftungsrecht
- Erschienen
- Frankfurt am Main, Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Wien, 2010. XXII, 530 S.