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Das Gesamtvermögensgeschäft im Handels-, Gesellschafts- und Steuerrecht

von Christoph Michael Franzenburg (Autor:in)
©2023 Dissertation 390 Seiten

Zusammenfassung

Als der BGH 2019 für die GmbH und 2022 für die KG entschied, dass § 179a AktG nicht entsprechend anzuwenden ist, war das Erstaunen in der Rechtswissenschaft groß. Es entsprach – teils gestützt auf den BGH – zuvor der h. M., dass die aktienrechtliche Norm ein rechtsformübergreifendes Prinzip verkörpere, nach dem ein Gesamtvermögensgeschäft nur mit der Zustimmung des internen Willensbildungsorgans rechtswirksam abgeschlossen werden kann. In der vorliegenden Publikation befasst sich der Autor mit § 179a AktG, seiner Analogiefähigkeit und den steuerrechtlichen Folgen eines Gesamtvermögensgeschäfts. Im Mittelpunkt steht dabei die These, dass dem Zivilrecht ein Prinzip des Schutzes der wirtschaftlichen Grundlagen inhärent ist, das sich in § 179a AktG konkretisiert.

Inhaltsverzeichnis

  • Cover
  • Titel
  • Copyright
  • Autorenangaben
  • Über das Buch
  • Zitierfähigkeit des eBooks
  • Vorwort
  • Abkürzungsverzeichnis
  • 1. Kapitel: Einleitung und Gang der Untersuchung
  • § 1 Die Einleitung
  • § 2 Gang der Untersuchungen
  • 2. Kapitel: Das Gesamtvermögensgeschäft gemäß § 179a AktG
  • § 1 Die Kompetenzzuweisung gemäß § 179a AktG
  • A. Einleitung
  • I. Der Sinn und Zweck des § 179a AktG
  • II. Das Verhältnis von § 179a AktG und § 179 AktG
  • III. Die historische Entwicklung
  • IV. Der Anspruch des Aktionärs auf Vertragsabschluss
  • V. Die systemfremde Durchbrechung der unbeschränkten Vertretungsmacht des Vorstands
  • VI. Das Verhältnis zur Holzmüller-/Gelatine-Rechtsprechung
  • B. Der Anwendungsbereich von § 179a AktG
  • I. Die veräußernde Gesellschaft
  • 1. Die „klassische“ veräußernde Gesellschaft
  • 2. Die Projektgesellschaft
  • II. Die Kreditbesicherung mit Vermögensgegenständen
  • III. Die Liquidationsgesellschaft
  • IV. Der Aktienkonzern
  • V. Das Verhältnis zum Insolvenzrecht
  • 1. Die Anwendbarkeit im Insolvenzverfahren
  • 2. Die überschuldete Gesellschaft
  • 3. Die Veräußerung der Beteiligung an einer insolventen Tochtergesellschaft
  • VI. Das Handeln eines gesetzlichen Vertreters i. S. d. Art. 233 § 2 Abs. 3 EGBGB
  • C. Der Tatbestand des § 179a Abs. 1 AktG
  • I. Das zustimmungsbedürftige Rechtsgeschäft
  • II. Der Begriff des „ganzen Gesellschaftsvermögens“
  • 1. Allgemeines
  • 2. Das Verhältnis von § 179a AktG zu § 1365 Abs. 1 BGB
  • 3. Die Bewertungskriterien zum Begriff des „ganzen Gesellschaftsvermögens“
  • a) Quantitatives Kriterium
  • b) Qualitatives Kriterium
  • c) Stellungnahme
  • aa) Maßgeblichkeit des qualitativen Kriteriums
  • bb) Grenzwerte entsprechend § 1365 BGB
  • cc) Zusammenfassung
  • 4. Weiteres
  • a) Beurteilungszeitpunkt
  • b) Berücksichtigung der Gegenleistung?
  • c) Gesamtvermögensgeschäft in Teilakten?
  • 5. Ergebnis hinsichtlich des „ganzen Gesellschaftsvermögens“
  • III. Ein Erfordernis der Kenntnis des Erwerbers?
  • IV. Keine Anwendung des UmwG
  • V. Der Hauptversammlungsbeschluss
  • VI. Die Form des Rechtsgeschäfts
  • VII. Die Rechtsfolge der Zustimmung
  • D. Die Rechtsfolge der fehlenden Zustimmung
  • I. Die Rechtsfolge für das Verpflichtungsgeschäft
  • II. Ansprüche gegen Vorstand und Gesellschaft
  • 1. Schadenersatzansprüche des Erwerbers gegen Vorstand und Gesellschaft
  • 2. Schadenersatzansprüche der Aktionäre gegen den Vorstand
  • 3. Schadenersatzansprüche der Gesellschaft gegen den Vorstand
  • E. Die (Nicht-)Disponibilität des § 179a AktG
  • F. Das Informationsrecht aus § 179a Abs. 2 AktG
  • I. Der Anwendungsbereich
  • II. Analoge Erweiterung des Anwendungsbereichs?
  • G. Die Regelung des § 179a Abs. 3 AktG
  • H. Das Verhältnis von § 179a AktG und Art. 9 Abs. 1 der GesRRL
  • § 2 Die Gründe für eine Übertragung des ganzen Gesellschaftsvermögens
  • A. Die Verpflichtung zur Übertragung als wirtschaftliche Entscheidung
  • I. Die Verpflichtung zur Übertragung aus wirtschaftlichen Gründen
  • II. Die Änderung der Geschäftsstrategie
  • III. Der Rückzug einer börsennotierten Gesellschaft
  • B. Die Befreiung von Minderheitsaktionären
  • I. Die Arten des Aktionärsausschlusses
  • 1. Die unmittelbaren Formen des Minderheitsausschlusses
  • a) Der aktienrechtliche Squeeze Out
  • b) Der übernahmerechtliche Squeeze Out
  • c) Der verschmelzungsrechtliche Squeeze Out
  • 2. Die übertragende Auflösung nach § 179a AktG
  • a) Zur Begrifflichkeit der übertragenden Auflösung
  • b) Zum Vorgehen bei der übertragenden Auflösung
  • c) Die Abgrenzung vom Drittgeschäft
  • d) Notwendigkeit einer Liquidation?
  • II. Die Zulässigkeit der übertragenden Auflösung
  • 1. Die übertragende Auflösung und das UmwG
  • a) Die Gesetzesumgehung: Voraussetzungen und Rechtsfolgen
  • b) Der Aktionärsschutz im UmwG
  • c) Die Entwicklungsgeschichte des Streits
  • aa) Das Linotype-Urteil
  • bb) Das UmwG von 1995 als Streitgegenstand
  • cc) Die Beibehaltung des § 361 AktG a. F. und die Eingliederung gemäß §§ 319 ff. AktG
  • d) Stellungnahme
  • 2. Die §§ 327a ff. AktG als lex specialis?
  • a) Die Befürworter einer lex specialis
  • b) Die herrschende Meinung gegen eine lex specialis
  • c) Stellungnahme
  • 3. Die Zulässigkeit im Kontext der §§ 39a WpÜG, 62 Abs. 5 UmwG
  • 4. Das Mehrheitserfordernis für die übertragende Auflösung
  • a) Die Argumente für ein höheres Mehrheitserfordernis
  • b) Die Argumente gegen ein höheres Mehrheitserfordernis
  • c) Stellungnahme
  • 5. Ergebnis
  • III. Der Schutz der Minderheitsaktionäre
  • 1. Die gerichtliche Kontrolle der Beschlüsse
  • a) Die gesellschaftsrechtliche Treuepflicht
  • b) Die materielle Beschlusskontrolle
  • aa) Der Beschluss gemäß § 262 Abs. 1 Nr. 2 AktG
  • bb) Der Beschluss gemäß § 179a Abs. 1 AktG
  • (1) Meinungsstand
  • (2) Stellungnahme
  • c) Die Rechtsmissbrauchskontrolle
  • aa) Der Beschluss gemäß § 262 Abs. 1 Nr. 2 AktG
  • (1) Rechtsmissbräuchliche Stimmrechtsausübung?
  • (2) Unzulässige Gewährung eines Sondervorteils durch Vorabsprachen?
  • (3) Andere Anfechtungsgründe
  • bb) Der Beschluss gemäß § 179a Abs. 1 AktG
  • (1) Verletzung des Gleichbehandlungsgebots durch Geheimverhandlungen
  • (2) Unzulässige Gewährung eines Sondervorteils durch ein unterlassenes Bieterverfahren
  • (3) Andere Anfechtungsgründe
  • d) Ergebnis
  • 2. Die Wahrung des Vermögensschutzes
  • a) Wertkontrolle durch § 243 Abs. 2 AktG?
  • b) Analoge Anwendung des UmwG oder der §§ 327a ff. AktG?
  • c) Besonderer Abfindungsanspruch mit Wertkontrolle?
  • d) Analoge Anwendung des SpruchG?
  • e) Stellungnahme
  • IV. Ergebnis
  • C. Weitere Gründe
  • I. Die sog. „Sterbehaus-Konstruktion“
  • II. Die Übertragung zur Bildung von Konzernstrukturen
  • III. Die Fusionen im grenzüberschreitenden Rechtsverkehr
  • IV. Die Entstehung einer Mantelgesellschaft
  • § 3 Mögliche Risiken bei (un-)mittelbarer Beteiligung auf Veräußerer- und Erwerberseite
  • A. Die Stimmrechtsausübung gemäß § 179a Abs. 1 AktG bei beidseitiger Beteiligung
  • I. Die Stimmrechtsausübung nach nationalem Recht
  • II. Die Stimmrechtsausübung im Lichte der Aktionärsrechterichtlinie
  • B. Das Risiko der Einlagenrückgewähr
  • § 4 Maßnahmen gegen ein unbefugtes Handeln des Vorstands
  • A. Die Rechtsschutzmöglichkeiten der Aktionäre
  • B. Die Pflichten des Aufsichtsrats
  • § 5 Exkurs: Gesamtvermögensgeschäfte im ausländischem Gesellschaftsrecht
  • A. Großbritannien
  • B. Vereinigte Staaten von Amerika
  • C. Frankreich
  • D. Spanien
  • E. Italien
  • F. Österreich
  • 3. Kapitel: Das Gesamtvermögensgeschäft bei der GmbH
  • § 1 Die Möglichkeit der analogen Anwendung des § 179a AktG auf die GmbH
  • A. Der Meinungsstand vor dem BGH-Urteil vom 08.01.2019
  • I. Die Meinungen im Schrifttum
  • 1. Befürworter einer analogen Anwendung des § 179a AktG auf die GmbH
  • a) Das Prinzip des Verbandsrechts nach Karsten Schmidt
  • b) Weitere Argumente für eine analoge Anwendung
  • 2. Gegner einer analogen Anwendung des § 179a AktG auf die GmbH
  • II. Die Rechtsprechung zur analogen Anwendung von § 179a AktG
  • B. Das BGH-Urteil vom 08.01.2019 – II ZR 364/18
  • I. Der Sachverhalt
  • II. Die Begründung
  • 1. Keine Bejahung im Nightclub-Urteil
  • 2. Planwidrige Regelungslücke
  • 3. Keine vergleichbare Interessenlage
  • a) Zur fehlenden vergleichbaren Interessenlage
  • b) Zur Anwendung des Missbrauchs der Vertretungsmacht
  • c) Auch keine Analogie von § 179a Abs. 2 AktG
  • 4. Zusammenfassung
  • C. Die rechtliche Würdigung der Ausführungen des II. Zivilsenats
  • I. Keine erkennbare Planwidrigkeit
  • II. Die Bewertung der fehlenden vergleichbaren Interessenlage
  • 1. Verletzung des Trennungs- und Abstraktionsprinzips durch den BGH
  • 2. Inkonsequente Rechtsprechung des II. Zivilsenats
  • a) Die Argumente von Witt
  • b) Die Unvereinbarkeit mit dem Supermarkt-Beschluss
  • III. Eine vergleichbare Interessenlage aus einem Prinzip des Schutzes der wirtschaftlichen Grundlagen?
  • 1. Das Rechtsprinzip
  • a) Die Beschreibung eines Rechtsprinzips
  • aa) Die linguistische Umschreibung des Prinzips
  • bb) Die gesetzliche Umschreibung des Prinzips
  • cc) Die rechtsphilosophische Definition des Prinzips
  • dd) Die Rechtsprechung zur Begrifflichkeit des Prinzips
  • ee) Stellungnahme
  • b) Die Begründung und Konkretisierung eines Rechtsprinzips
  • aa) Die Begründung
  • bb) Die Konkretisierung
  • 2. Ein Prinzip des Schutzes der wirtschaftlichen Grundlagen?
  • a) Rechtssubjekte als Träger von Rechten und Pflichten
  • b) Gesamtvermögensgeschäfte im BGB
  • c) Gesamtvermögensgeschäfte in der InsO
  • d) Die Vertretungsmacht bei Grundlagen- und Gesamtvermögensgeschäften
  • aa) Der Umfang der Vertretungsmacht im Handels- und Gesellschaftsrecht
  • (1) Personen- und Personenhandelsgesellschaften
  • (2) Die Vertretungsmacht des Prokuristen
  • (3) Vereine und Kapitalgesellschaften
  • bb) Das Grundlagengeschäft
  • cc) Der Vertrauensschutz, die GesRRL und der Leitgedanke des HGB
  • (1) Der Vertrauensschutz
  • (2) Art. 9 der GesRRL
  • (3) Die Schnelligkeit und Einfachheit des HGB
  • dd) Stellungnahme
  • (1) Ein Gesamtvermögensgeschäft ist ein Grundlagengeschäft
  • (2) Das Grundlagengeschäft gemäß § 179a AktG
  • (3) Gesamtvermögensgeschäfte und der Grundsatz der unbeschränkten Vertretungsmacht
  • (a) Die unbeschränkte Vertretungsmacht ist nur ein Grundsatz
  • (b) Die gesetzlichen Regelungen und der Wille des Gesetzgebers
  • (c) Kein Überwiegen des Schutzbedürfnisses des Rechtsverkehrs
  • (d) Ergebnis
  • (4) Ergebnis
  • ee) Ergebnis
  • e) Die Begründung des Prinzips
  • aa) Der Existenzschutz von Rechtssubjekten im Zivilrecht
  • bb) Kein anderes Ergebnis aus den §§ 160, 164 InsO
  • cc) Kein überwiegendes Schutzbedürfnis des Rechtsverkehrs
  • dd) Ergebnis
  • 3. Die Konkretisierung des Prinzips
  • a) § 179a Abs. 1 AktG ist analog auf die GmbH anzuwenden
  • b) Die Abwägung mit dem Grundsatz der unbeschränkten Vertretungsmacht
  • c) Kein Verstoß gegen Art. 9 GesRRL
  • d) Kein Entgegenstehen von Dritthaftungsrisiken
  • e) Die Anforderungen an den Gesellschafterbeschluss
  • aa) Das Verhältnis von Gesamtvermögensgeschäft und § 53 Abs. 2 GmbHG
  • bb) Die erforderliche Beschlussmehrheit
  • cc) Die Form des Beschlusses
  • dd) Das Recht auf Informationen der GmbH-Gesellschafter
  • f) Ergebnis
  • 4. Ergebnis
  • IV. Ergebnis
  • § 2 Die Folgen des Urteils für die Praxis
  • A. Der Beschluss zum Gesamtvermögensgeschäft gemäß § 49 Abs. 2 GmbHG
  • B. Die Anforderungen an den Beschluss gemäß § 49 Abs. 2 GmbHG
  • C. Vorschlag einer Satzungsklausel für Gesamtvermögensgeschäfte
  • D. Ergebnis
  • § 3 Rechtliche Maßnahmen und Ersatzansprüche
  • A. Maßnahmen der Gesellschafter
  • B. Ansprüche gegen Gesellschaft und Geschäftsführung
  • I. Schadensersatzansprüche des Erwerbers
  • II. Schadensersatzansprüche der Gesellschafter
  • III. Ansprüche der Gesellschaft
  • 1. Anspruch nach § 43 Abs. 2 GmbHG
  • 2. Weitere Ansprüche
  • C. Beschlussmängelrecht
  • 4. Kapitel: Das Gesamtvermögensgeschäft bei weiteren Gesellschaften und dem nicht wirtschaftlichen Verein
  • § 1 Die Personengesellschaft
  • A. Die Kompetenzverteilung bei Gesamtvermögensgeschäften
  • I. Die Rechtsprechung des BGH zur analogen Anwendung des § 179a AktG auf die KG
  • 1. Das Nightclub-Urteil des BGH vom 09.01.1995
  • 2. Das Urteil des BGH vom 15.02.2022
  • a) Das Urteil
  • b) Die Stimmen in der Literatur zum Urteil
  • II. Die rechtliche Bewertung des Urteils vom 15.02.2022
  • 1. Die Begründung des BGH gegen eine analoge Anwendung des § 179a AktG
  • a) Die gesellschaftsinternen Kontroll- und Einflussmöglichkeiten in der KG
  • b) Der Vorrang des Grundsatzes der unbeschränkten Vertretungsmacht
  • 2. Keine fehlende Planwidrigkeit
  • 3. Das Urteil im Lichte des MoPeG
  • 4. Ergebnis
  • III. Die vom Urteil erfassten Personengesellschaften
  • 1. Geltung für die GbR/OHG
  • 2. Geltung für die Publikums-KG
  • IV. Ergebnis
  • B. Die Anforderungen an den Gesellschafterbeschluss
  • I. Die erforderliche Beschlussmehrheit
  • 1. Das Einstimmigkeitsprinzip
  • 2. Eine Schranke der Disposition bei Gesamtvermögensgeschäften?
  • 3. Ergebnis
  • II. Die Form des Beschlusses
  • III. Das Recht auf Informationen der Personengesellschafter
  • C. Rechtliche Maßnahmen und Ersatzansprüche
  • § 2 Der nicht wirtschaftliche Verein
  • A. Gesamtvermögensgeschäfte im nicht wirtschaftlichen Verein
  • I. Die Ansicht Lettls gegen die analoge Anwendung von § 179a AktG auf den nicht wirtschaftlichen Verein
  • II. Die Möglichkeit der analogen Anwendung von § 179a AktG auf den nicht wirtschaftlichen Verein
  • 1. Die Regelungslücke
  • a) Fehlende Regelungslücke aufgrund von § 26 Abs. 1 S. 3 BGB?
  • b) Keine fehlende Regelungslücke aufgrund der ultra-vires-Doktrin
  • 2. Keine Planwidrigkeit
  • 3. Die vergleichbare Interessenlage
  • a) Der Vereinszweck und die tatsächliche Bestandsaufnahme
  • aa) Der Vereinszweck
  • bb) Der Vereinszweck und der Gegenstand der Vereinstätigkeit
  • cc) Die tatsächliche Bestandsaufnahme
  • dd) Zwischenergebnis
  • b) Die Bedeutung des Vermögens für den nicht wirtschaftlichen Verein
  • aa) Die Bedeutung des Vereinsvermögens für den Vereinszweck
  • bb) Geltung der Bedeutung auch für den Gegenstand der Vereinstätigkeit?
  • cc) Die fehlenden individuellen Vermögensrechte der Vereinsmitglieder
  • dd) Ergebnis
  • c) Der Vergleich der Interessenlagen der Mitgliederversammlung und der Hauptversammlung
  • aa) Die Ausgestaltung der Kompetenzen
  • bb) Die Gestaltungsfreiheit gemäß § 40 BGB und das Verhältnis zu § 179a AktG
  • cc) Kein vergleichbarer Schutz aus § 27 Abs. 2 S. 1 BGB
  • dd) Kein Risiko des Mehrheitsmissbrauchs
  • ee) Ergebnis
  • d) Die Motive des Gesetzgebers von 1896
  • e) Ergebnis
  • 4. Ergebnis
  • III. Ergebnis
  • B. Die Anforderungen an den Beschluss der Mitgliederversammlung
  • C. Rechtliche Maßnahmen und Ersatzansprüche
  • § 3 Die KGaA
  • § 4 Die Genossenschaft
  • 5. Kapitel: Die Auswirkungen des BGH-Urteils vom 08.01.2019 auf den Missbrauch der Vertretungsmacht
  • § 1 Der Missbrauch der Vertretungsmacht
  • § 2 Der BGH zum Missbrauch der Vertretungsmacht
  • § 3 Die Untersuchung des BGH-Urteils unter dem Aspekt des Missbrauchs der Vertretungsmacht
  • A. Die BGH-Rechtsprechung zum Aufdrängen
  • B. Die Anhaltspunkte für einen aufgedrängten Missbrauch der Vertretungsmacht
  • I. Die Anhaltspunkte im Allgemeinen
  • II. Besondere Anhaltspunkte bei Gesamtvermögensgeschäften
  • 1. Fehlender Beschluss oder Missachtung des Gesellschafterwillens
  • 2. Das Geschäft über ein Unternehmen als Ganzes
  • 3. Fehlendes Einverständnis eines maßgeblichen Gesellschafters
  • 4. Zusammenfassung
  • C. Die Erkundigungsobliegenheit
  • I. Die rechtliche Einordnung einer Obliegenheit
  • II. Die Voraussetzungen und der Umfang
  • 1. Das Anlasserfordernis für eine Erkundigungsobliegenheit
  • 2. Der Umfang der Erkundigungsobliegenheit
  • D. Der Grad der Vorwerfbarkeit
  • I. Keine Begrenzung auf Kenntnis
  • II. Der Grad der fahrlässigen Unkenntnis
  • 1. Keine analoge Anwendung von § 932 Abs. 2 BGB
  • 2. Kein Bedürfnis der groben Fahrlässigkeit
  • 3. Die rechtliche Grundlage der einfachen Fahrlässigkeit
  • III. Ergebnis
  • E. Ergebnis
  • § 4 Der Einfluss der GesRRL
  • A. Der Anwendungsbereich der GesRRL
  • B. Art. 9 der GesRRL und der Missbrauch der Vertretungsmacht
  • C. Ergebnis
  • 6. Kapitel: Die Haftungsrisiken Dritter bei Gesamtvermögensgeschäften
  • § 1 Haftungsrisiken für einen Notar
  • A. Zur Haftung des Notars im Allgemeinen
  • I. Die Haftung nach § 19 BNotO
  • II. Die Pflichtverletzung gemäß § 19 BNotO
  • B. Die Haftungsrisiken bei der Beurkundung des Vertrags
  • I. Die Amtspflichtverletzung des Notars
  • 1. Die „magna charta“ der Prüf- und Belehrungsvorschriften
  • 2. Die Pflichten aus § 17 BeurkG beim Gesamtvermögensgeschäft
  • a) Die Erforschung des wahren Willens
  • aa) Allgemein
  • bb) Bei einem Gesamtvermögensgeschäft
  • b) Die Klärung des Sachverhalts
  • aa) Allgemein
  • bb) Bei einem Gesamtvermögensgeschäft
  • cc) Die Pflichten bei einem Geschäft unter Beteiligung eines Vertreters
  • c) Die Belehrung über die Tragweite des Geschäfts
  • 3. Ergebnis
  • II. Pflichten des Notars bei Zweifeln und gesetzlicher Unvereinbarkeit
  • C. Die notariellen Pflichten aus dem Geldwäschegesetz
  • I. Die Verpflichtung des Notars aus dem GwG
  • II. Die Folgen der Verpflichtung des Notars
  • III. Die Folgen bei Verstößen gegen das GwG
  • IV. Ergebnis
  • D. Haftungsrisiken bei der Beurkundung des Beschlusses
  • I. Die Empfehlung der Beurkundung eines GmbH-Gesellschafterbeschlusses
  • II. Die Beurkundung von Versammlungsbeschlüssen
  • III. Der Sonderfall einer gemischten Beurkundung
  • § 2 Haftungsrisiken für weitere Beteiligte
  • A. Zur Haftung eines Rechtsanwalts
  • B. Zur Haftung des Grundbuchamts
  • C. Zur Haftung des Registergerichts
  • 7. Kapitel: Steuerrechtliche Aspekte bei einem Gesamtvermögensgeschäft
  • § 1 Die Aufdeckung stiller Reserven
  • § 2 Die körperschaftsteuerlichen Aspekte
  • A. Die KSt im Allgemeinen
  • B. Das zu versteuernde Einkommen
  • C. Das Minderungsverbot bei verdeckten Gewinnausschüttungen
  • D. Die Steuerbefreiung von Veräußerungsgewinnen
  • E. Ergebnis
  • § 3 Die einkommensteuerlichen Aspekte
  • A. Die Besteuerung von Gesellschaften nach dem EStG
  • I. Die Besteuerung nach dem EStG
  • II. Die Gewinnermittlung gemäß den §§ 4, 5 EStG
  • III. Gesamtvermögensgeschäft beim Sonderbetriebsvermögen
  • B. Die gesamtvermögensgeschäftlichen Besonderheiten des EStG
  • I. Die Veräußerung des Betriebs gemäß § 16 EStG
  • II. Die Veräußerung von Beteiligungen gemäß § 17 EStG
  • III. Die außerordentlichen Einkünfte gemäß § 34 EStG
  • C. Ergebnis
  • § 4 Die umsatzsteuerlichen Aspekte
  • A. Die Umsatzsteuer im Allgemeinen
  • B. Die Veräußerung einer Beteiligung als steuerpflichtige Leistung?
  • C. Die Betriebsveräußerung gemäß § 1 Abs. 1a UStG
  • I. Zur Betriebsveräußerung
  • II. Zur Berechtigung zum Vorsteuerabzug bei Transaktionskosten
  • D. Die Steuerfreiheit gemäß § 4 UStG
  • E. Die Berichtigung des Vorsteuerabzugs
  • F. Zusammenfassung
  • § 5 Die gewerbesteuerlichen Aspekte
  • § 6 Die grunderwerbsteuerlichen Aspekte
  • A. Die Grunderwerbsteuer (GrESt) im Allgemeinen
  • B. Die steuerpflichtige Vorgänge nach dem GrEStG bei einem Gesamtvermögensgeschäft
  • I. Beim Asset Deal
  • II. Beim Share Deal
  • 1. Das Gesamtvermögensgeschäft i. S. d. § 179a AktG und der Schwellenwert des § 1 GrEStG
  • 2. § 1 Abs. 2a GrEStG
  • 3. § 1 Abs. 2b GrEStG
  • 4. § 1 Abs. 2c GrEStG
  • 5. § 1 Abs. 3 GrEStG
  • 6. § 1 Abs. 3a GrEStG
  • 7. Zusammenfassung
  • C. Die Steuerbefreiung gemäß § 6a GrEStG
  • D. Die Bemessung der Steuer
  • I. Die Besteuerungsgrundlage
  • II. Der Steuersatz
  • E. Ergebnis
  • § 7 Ergebnis
  • 8. Kapitel: Ergebnisse
  • § 1 Fazit
  • § 2 Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse
  • A. § 179a AktG als Zentralgestirn des Prinzips des Schutzes der wirtschaftlichen Grundlagen mit zahlreichen eigenen Problemfeldern
  • B. Das Urteil des BGH vom 08.01.2019 ist fehlerhaft und inkonsequent
  • C. Im Zivilrecht besteht das Prinzip des Schutzes der wirtschaftlichen Grundlagen, das auch im Handels- und Gesellschaftsrecht gilt
  • D. Keine Überraschungen beim Missbrauch der Vertretungsmacht bei Gesamtvermögensgeschäften
  • E. Erhebliche Dritthaftungsrisiken, aber keine Besonderheiten in Bezug auf Gesamtvermögensgeschäfte
  • F. Hohe Relevanz von Gesamtvermögensgeschäften im Steuerrecht
  • § 3 Der Ausblick
  • Literaturverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

a. A.

anderer Ansicht

Abl. EU

Amtsblatt der Europäischen Union

Abs.

Absatz

AcP

Archiv für die civilistische Praxis

ADAC

Allgemeine Deutsche Automobil-Club

ADHGB

Allgemeines Deutsches Handelsgesetzbuch

a. F.

alte Fassung

AG

Aktiengesellschaft

AG (Zeitschrift)

Die Aktiengesellschaft

AktG

Aktiengesetz

Allg.

Allgemein

Anh.

Anhang

Anm. d. Verf.

Anmerkung des Verfassers

a. M.

am Main

AO

Abgabenordnung

AöR

Archiv des öffentlichen Rechts

ARRL

Aktionärsrechterichtlinie

Art.

Artikel/Article/Artículo/Articolo

ARUG II

Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie

AT

Allgemeiner Teil

Aufl.

Auflage

BAG

Bundesarbeitsgericht

BayObLG

Bayrisches Oberstes Landesgericht

BB

Betriebsberater

B/B/B/K/S/S

Bartl/Bartl/Beine/Koch/Schlarb/Schmitt

Bd.

Band

BeckBil-Komm.

Beck’scher Bilanz-Kommentar

BeckHdB PersG

Beck’sches Handbuch der Personengesellschaften

BeckNot-HdB

Beck’sches Notar-Handbuch

BeckOGK-AktG

beck.online-Großkommentar für das Aktiengesetz

BeckOGK-BGB

beck.online-Großkommentar für das BGB

BeckOGK-HGB

beck.online-Großkommentar für das HGB

BeckRS

Beck-Rechtsprechung

Begr.

Begründer

BeurkG

Beurkundungsgesetz

BewG

Bewertungsgesetz

BFH

Bundesfinanzhof

BFHE

Entscheidungen des Bundesfinanzhofs

BFH/NV

Entscheidungen des Bundesfinanzhofs, die nicht zur amtlichen Bekanntmachung bestimmt sind.

BGB

Bürgerliches Gesetzbuch

BGBl.

Bundesgesetzblatt

BGH

Bundesgerichtshof

BKR

Zeitschrift für Bank- und Kapitalmarktrecht

BMF

Bundesministerium der Finanzen

BnotK

Bundesnotarkammer

BnotO

Bundesnotarordnung

BStBl.

Bundessteuerblatt

BT-Drs.

Drucksachen des Deutschen Bundestages

BverfG

Bundesverfassungsgericht

BverfGE

Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts

BWNotZ

Zeitschrift für das Notariat in Baden-Württemberg

bzw.

beziehungsweise

c. c.

Codice civile

C. com.

Code de commerce

CA 2006

Companies Act vom 08.11.2006

CFL

Corporate Finance Law

Corp.

Corporation

DB

Der Betrieb

DBA

Doppelbesteuerungsabkommen

DGCL

Delaware General Corporation Law

ders.

derselbe

dies.

dieselben

DM

Deutsche Mark

DnotI

Deutsches Notarinstitut

DnotZ

Deutsche Notarzeitschrift

DONot

Dienstordnung für Notarinnen und Notare

DStR

Deutsches Steuerrecht

DstRE

Deutsches Steuerrecht - Entscheidungsdienst

DZWIR

Deutsche Zeitschrift für Wirtschafts- und Insolvenzrecht

E/B/J/S

Ebenroth/Boujong/Joost/Strohn

EG

Europäische Gemeinschaft

EGBGB

Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche

Einf.

Einführung

EinfG

Einführungsgesetz

Einl.

Einleitung

EnWG

Energiewirtschaftsgesetz

ErwG

Erwägungsgrund/Erwägungsgründe

ESt.

Einkommensteuer

EstG

Einkommensteuergesetz

ESUG

Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen

EU

Europäische Union

EuGH

Europäischer Gerichtshof

EU-Kommission

Europäische Kommission

Europ.

Europäisch/Europäisches

e. V.

eingetragener Verein

EWG

Europäische Wirtschaftsgemeinschaft

EWR

Europäischer Wirtschaftsraum

EwiR

Entscheidungen zum Wirtschaftsrecht

f.

folgende (Seite/Paragraph)

FamFG

Das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

FC

Fußballclub

ff.

folgende (Seiten/Paragraphen)

FGO

Finanzgerichtsordnung

FIU

Financial Intelligence Unit

FMStBG

Finanzmarktstabilisierungsbeschleunigungsgesetz

Fn.

Fußnote

FR

Finanzrundschau

FS

Festschrift

FSV

Fußball- und Sportverein

GBO

Grundbuchordnung

GbR

Gesellschaft bürgerlichen Rechts

GenG

Gesetz betreffend die Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften

GES

Zeitschrift für Gesellschaftsrecht und angrenzendes Steuerrecht (Österreich)

GesR

Gesellschaftsrecht

GesRRL

Gesellschaftsrechtsrichtlinie

GewStG

Gewerbesteuergesetz

GG

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland

GmbH

Gesellschaft mit beschränkter Haftung

GmbHG

Gesetz betreffend die Gesellschaft mit beschränkter Haftung

GmbHR

GmbH-Rundschau

GrESt

Grunderwerbsteuer

GrEStG

Grunderwerbsteuergesetz

GrEStGÄndG

Gesetz zur Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes

GroßKomm-AktG

Großkommentar Aktiengesetz

GRUR

Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht

GWB

Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen

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Hrsg.

Herausgeber

hrsg.

herausgegeben

Hs.

Details

Seiten
390
Jahr
2023
ISBN (PDF)
9783631905692
ISBN (ePUB)
9783631905708
ISBN (Hardcover)
9783631901649
DOI
10.3726/b21038
Sprache
Deutsch
Erscheinungsdatum
2023 (Juli)
Schlagworte
Steuerrecht § 179a AktG Analogie GmbH Ganzes Vermögen Wirtschaftliche Grundlagen KG Verein Übertragene Auflösung AG
Erschienen
Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Warszawa, Wien, 2023. 390 S.

Biographische Angaben

Christoph Michael Franzenburg (Autor:in)

Christoph Franzenburg wurde 1995 in Münster geboren. Er studierte Rechtswissenschaften an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel mit steuer- und gesellschaftsrechtlichem Schwerpunkt. Sein Rechtsreferendariat absolvierte er im Bezirk des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts. Herr Franzenburg wurde an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel promoviert.

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Titel: Das Gesamtvermögensgeschäft im Handels-, Gesellschafts- und Steuerrecht
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