Erklärung zum Einsatz Künstlicher Intelligenz (KI)
Die fortschreitende Entwicklung der Technologien der Künstlichen Intelligenz („KI“) verändert nachhaltig die Erstellung, Veröffentlichung und Rezeption wissenschaftlicher Arbeiten. Der Verlag Peter Lang erkennt in diesem Wandel sowohl erhebliche Chancen als auch eine besondere Verantwortung. Innovationen werden ausdrücklich begrüßt, jedoch nicht, soweit sie die wissenschaftliche Integrität, die Autorschaft oder Rechte des geistigen Eigentums beeinträchtigen, welche für Autorinnen und Autoren, Verlage sowie die Kreativwirtschaft von wesentlicher Bedeutung sind.
Verantwortung der Autorinnen und Autoren
Der Verlag erkennt an, dass KI-gestützte Werkzeuge insbesondere zur sprachlichen Überprüfung oder zur Erledigung administrativer Tätigkeiten eingesetzt werden können. Autorinnen und Autoren sind jedoch verpflichtet, derartige Werkzeuge mit der gebotenen Sorgfalt zu verwenden und zu berücksichtigen, dass sowohl eingegebene Inhalte als auch generierte Ausgaben Materialien enthalten können, die urheberrechtlich geschützt sind oder sonstigen Schutzrechten unterliegen (insbesondere Persönlichkeitsrechte, Datenschutz- und Datenbankrechte).
Autorinnen und Autoren haben sicherzustellen, dass ohne eine entsprechende rechtliche Befugnis keinerlei geschützte Inhalte in KI-Systeme eingegeben oder dort verarbeitet werden.
Rechte, Urheberschaft, Zurechnung und inhaltliche Richtigkeit
KI-Systeme sind nicht rechts- oder verantwortungsfähig und können daher nicht als Urheber oder verantwortliche Stelle für eingereichte Werke angesehen werden. Darüber hinaus bestehen erhebliche Risiken hinsichtlich der sachlichen Richtigkeit, Neutralität und Nachvollziehbarkeit KI-generierter Inhalte.
Im Bereich des wissenschaftlichen Publizierens ergeben sich besondere Risiken durch die potenziell unzulässige Nutzung oder Wiederverwertung urheberrechtlich geschützter Werke, geschützter Kennzeichen (einschließlich Marken), Datenbankrechten sowie sonstiger Rechte des geistigen Eigentums. Ebenso besteht die Gefahr unzureichender oder fehlender Quellenangaben, was einen Verstoß gegen die anerkannten Regeln guter wissenschaftlicher Praxis darstellt.
Der Verlag akzeptiert daher keine Buchmanuskripte, Beiträge, Kapitel, Zeitschriftenartikel oder sonstige Werke, die ganz oder teilweise mittels KI oder auf Large-Language-Modeln (LLM) basierenden Systemen erstellt oder generiert wurden. Diese Regelung gilt medienübergreifend und umfasst ausdrücklich auch visuelle Inhalte. Der Einsatz von KI zur Erstellung, Veränderung oder Ergänzung von Abbildungen, Grafiken, Illustrationen oder sonstigem Bildmaterial – einschließlich der Gestaltung von Umschlägen – ist unzulässig.
Autorinnen und Autoren tragen die alleinige und uneingeschränkte Verantwortung für sämtliche eingereichten Inhalte sowie für die Überprüfung der Richtigkeit aller Tatsachenangaben und Zitate. Die Originalität, inhaltliche Richtigkeit und wissenschaftliche Redlichkeit der eingereichten Werke ist sicherzustellen. KI-generierte Inhalte dürfen nicht als eigenständige, verlässliche oder autoritative Quellen herangezogen werden.
Transparenz- und Offenlegungspflichten
Soweit ein Werk die Funktionsweise, Leistungsfähigkeit oder den Einsatz von KI thematisiert oder aus sonstigen Gründen den Einsatz von KI erforderlich macht, ist jede Nutzung von KI gegenüber dem Verlag sowie gegenüber den Leserinnen und Lesern vollständig, wahrheitsgemäß und nachvollziehbar offenzulegen und ordnungsgemäß zu zitieren.
Autorinnen und Autoren haben die jeweils geltenden Nutzungsbedingungen der eingesetzten generativen KI-Systeme zu dokumentieren und aufzubewahren. Da sich diese Bedingungen jederzeit ändern können, obliegt es den Autorinnen und Autoren, sich fortlaufend über Aktualisierungen zu informieren. Leitlinien zur Zitierung generativer KI nach den Standards APA, MLA und Chicago stehen zur Verfügung.
Jede zulässige Nutzung von KI-Tools ist spätestens zum Zeitpunkt der Einreichung eines Exposés oder Manuskripts gegenüber dem Verlag vollständig offenzulegen. Der Verlag behält sich ausdrücklich das Recht vor, die Ersetzung KI-generierter Inhalte durch menschlich erstellte Inhalte zu verlangen.
Einreichungen, die diesen Vorgaben nicht entsprechen, können zurückgewiesen oder zur Überarbeitung aufgefordert werden.
Verantwortung der Peer-Reviewerinnen und Peer-Reviewer
Das Peer-Review-Verfahren stellt einen wesentlichen Bestandteil des wissenschaftlichen Publikationsprozesses dar und beruht auf persönlicher wissenschaftlicher Beurteilung, fachlicher Expertise sowie menschlicher Wertung, die durch KI-Systeme nicht substituiert werden können.
Zur Begutachtung überlassene Manuskripte und sonstige Unterlagen dürfen nicht ganz oder teilweise in KI-Systeme eingegeben oder dort verarbeitet werden, da dies eine Verletzung urheberrechtlicher oder sonstiger geschützter Rechte der Autorinnen und Autoren darstellen kann. Der Einsatz generativer KI zur Erstellung, Zusammenfassung, Überarbeitung oder sonstigen Bearbeitung von Gutachten ist untersagt.
Verantwortung des Verlags
Peter Lang verpflichtet sich zur Erbringung qualitativ hochwertiger Publikationsleistungen für wissenschaftliche Einrichtungen und Forschende und verfolgt seit jeher das Ziel der weltweiten Verbreitung wissenschaftlicher Erkenntnisse. Die Auffindbarkeit, der Austausch sowie die kritische Auseinandersetzung mit wissenschaftlichen Arbeiten und damit die Förderung informierter gesellschaftlicher Diskurse bilden den Kern der verlegerischen Tätigkeit.
Angesichts der fortschreitenden Veränderungen in der Nutzung, Analyse und Weiterverwendung wissenschaftlicher Inhalte kommt Verlagen eine besondere Verantwortung zu, neue Technologien umsichtig und verantwortungsvoll zu bewerten. Die zunehmende Verbreitung von KI-Systemen in Forschung und Lehre macht es erforderlich, deren Einsatz auf verlässliche, begutachtete und ethisch einwandfrei gewonnene wissenschaftliche Inhalte zu stützen.
Im Interesse der wissenschaftlichen Gemeinschaft wird Peter Lang Kooperationen mit ausgewählten Partnern prüfen, sofern diese nachhaltig sind und den langfristigen Wert wissenschaftlicher Forschung fördern. Hierzu zählt insbesondere der Schutz der Rechte des geistigen Eigentums sowie die Berücksichtigung langfristig tragfähiger Kooperationsmodelle.
Der Verlag behält sich vor, diese Erklärung fortlaufend zu überprüfen und an veränderte rechtliche Rahmenbedingungen, technische Entwicklungen und wissenschaftliche Standards anzupassen.
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