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Ausschuß für Religionsrecht

Nachtrag zu Band XIV (Völkerrecht)

by Werner Schubert (Author)
©2003 Others XXXVI, 666 Pages

Summary

Der Ausschuß für Religionsrecht wurde 1938 auf Anregung von Joseph Roth, dem Leiter der katholischen Abteilung des Reichskirchenministeriums, und unter dem Vorsitz des Ministerialrats im preuß. Finanzministerium Karl Heinrich Meyer begründet. Der Ausschuß sollte die Aufgabe haben, die «wenigen nicht gebundenen Kirchenrechtslehrer und Kenner des kanonischen Rechts auf dem Boden des Nationalsozialismus zusammenzuführen», «junge nationalsozialistische Juristen für Kirchenrecht und Kirchenpolitik zu interessieren», durch wissenschaftliche Arbeiten die nationalsozialistische Kirchenpolitik zu unterstützen und «den Kanonisten und Kurialisten zu entgegnen». In Wirklichkeit leistete der Ausschuß – auf der Basis des bestehenden nationalsozialistischen Staates – eine ernsthafte wissenschaftliche Durchdringung der von ihm behandelten Rechtsgebiete. Aus diesem Grund wurde der Ausschuß in der kurzen Zeit seines Bestehens und noch darüber hinaus zum Mittelpunkt der Wissenschaft vom Staatskirchenrecht im Dritten Reich. Zurückzuführen ist dies vor allem auf die Kirchenrechtler Hans Barion, Ernst Forsthoff, Johannes Heckel und Werner Weber, aber auch auf Beamte des Reichskirchenministeriums wie Erich Ruppel, Julius Stahn, Leiter der Ev. Ministerialabteilung, und Albrecht Stalmann.

Details

Pages
XXXVI, 666
Year
2003
ISBN (Hardcover)
9783631394113
Language
German
Keywords
Rechtsstaat Religion Glaubensrecht
Published
Frankfurt/M., Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Wien, 2003. XXXVI, 666 S.

Biographical notes

Werner Schubert (Author)

Der Herausgeber: Werner Schubert (geb. 1936) ist Professor für Römisches Recht, Bürgerliches Recht, Zivilprozeßrecht und Rechtsgeschichte der Neuzeit an der Universität zu Kiel. Herausgeber der Quellen zum BGB, zur preußischen Gesetzrevision, zur Strafrechtsreform des 20. Jhts., des Nachschlagewerks des Reichsgerichts zum Zivil- und Strafrecht und der Protokolle der Ausschüsse der Akademie für Deutsches Recht.

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