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Der Richtervorbehalt im kartellrechtlichen Nachprüfungsverfahren der Europäischen Kommission

by Kai Hecheltjen (Author)
©2008 Thesis XXII, 247 Pages

Summary

Art. 20 und 21 VO 1/2003 gewähren der Europäischen Kommission die Befugnis, Nachprüfungen in Betriebs- und Privaträumen vorzunehmen. Zum Schutz der betroffenen Grundrechtspositionen statuiert das sekundäre Gemeinschaftsrecht dabei einen Richtervorbehalt auf mitgliedstaatlicher Ebene. Die ermittlungsrichterlichen Kompetenzen wurden hierbei jedoch in Anlehnung an die Rechtsprechung des EuGH in den Rechtssachen Hoechst und Roquette Frères einschränkend definiert. Der Verfasser untersucht sowohl aus mitgliedstaatlicher als auch gemeinschaftsrechtlicher Perspektive, ob angesichts dieser Einschränkungen effektiver Rechtsschutz gewährt wird. Problematisiert wird, ob einzig ein Richtervorbehalt auf Ebene der Gemeinschaftsgerichte effektiven Rechtsschutz vermittelt. Hierfür wird dezidiert auf den grundrechtlichen Schutz der räumlichen Privatsphäre in den Mitgliedstaaten und der EU eingegangen. Zudem werden die Nachprüfungsbefugnisse mit den betroffenen präventiven und repressiven Verfahrens- und Verteidigungsrechten in Bezug gesetzt. Im Ergebnis ist zu konstatieren, dass sowohl Art. 20 als auch Art. 21 VO 1/2003 unter das geforderte Mindestmaß rechtsstaatlicher Gewährleistung abrutschen.

Details

Pages
XXII, 247
Year
2008
ISBN (Softcover)
9783631574768
Language
German
Keywords
Europäische Union Kommission Kartellverfahren Ermittlung Mitgliedsstaaten Richtervorbehalt Ermittlungsrichter Nachprüfung Europäisches Kartellverfahren
Published
Frankfurt am Main, Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Wien, 2007. XXII, 247 S.

Biographical notes

Kai Hecheltjen (Author)

Der Autor: Kai Peter Hecheltjen, geboren 1978; Studium der Rechtswissenschaften in Tübingen, Quito (Ecuador) und Bonn; 2004 Erstes juristisches Staatsexamen; seit 2006 Rechtsreferendar am Landgericht Bonn; 2007 Promotion an der Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät der Universität Bonn.

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