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Zuständigkeit bei Konzerinsolvenzen

Verfahrensablauf bei grenzüberschreitenden Konzerninsolvenzen unter besonderer Berücksichtigung der Europäischen Insolvenzverordnung (EulnsVO)

by Frank Vormstein (Author)
©2005 Monographs 320 Pages

Summary

Nach geltendem Recht gibt es weder auf deutscher noch auf europäischer Ebene ein normiertes Konzerninsolvenzrecht. Die Abwicklung einer Konzerninsolvenz unterscheidet sich daher zunächst nicht von einer einzelnen Unternehmensinsolvenz. Die einzelnen Konzernunternehmen werden grundsätzlich getrennt voneinander abgewickelt. Eine Gesamtsanierung des Konzerns ist unter diesen Umständen kaum zu erreichen, obwohl eine solche unter verschiedenen Aspekten durchaus sinnvoll sein kann. Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich nach einer ausführlichen Einführung in die Thematik der Konzerninsolvenz und des internationalen Insolvenzrechts mit der Frage, ob in der Europäischen Insolvenzordnung (EuInsVO), insb. in Art. 3 Abs. 1 EuInsVO ein «Konzerngerichtsstand» als Anknüpfungspunkt für die Entwicklung eines grenzüberschreitenden Konzerninsolvenzverfahrens verankert werden kann. Ferner wird die Figur eines sog. «Konzerninsolvenzverwalters» kritisch beleuchtet. Sodann beschäftigt sich die Arbeit mit der Rolle des Richters in einem System der Kooperation und Koordination zwischen den verschiedenen Insolvenzverfahren unterschiedlicher insolventer Unternehmen eines Konzerns. Abschließend wird ein Blick auf diejenigen grenzüberschreitenden Konzerninsolvenzen geworfen, die über die Grenzen der EU hinausgehen.

Details

Pages
320
Year
2005
ISBN (Softcover)
9783899755367
Language
German
Keywords
Europäische Insolvenzverordnung Konzerngerichtsstand Konzerninsolvenz Konzerninsolvenzverwalter Internationale Zuständigkeit
Published
München, 2005. 320 S.

Biographical notes

Frank Vormstein (Author)

Nach einer Ausbildung zum Bankkaufmann studierte Frank Vormstein Rechtswissenschaften an der Universität Hamburg. Im Anschluß daran absolvierte er den Postgraduiertenstudiengang «Wirtschaftsrecht» an der Universität Hamburg. Während der Erstellung dieser Arbeit war er als Lehrbeauftragter und Korrekturassistent an der juristischen Fakultät der Universität Hamburg tätig. Zur Zeit absolviert er das juristische Referendariat im Bezirk des Oberlandesgerichts Celle.

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