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Datenrechtsgesetz 2.0

Die Systemkonstruktion der Datenrechte

von Das Schlüssellabor für Big Data-Strategie (Autor:in) Yuming Lian (Herausgeber:in)
©2021 Monographie XXXVI, 376 Seiten
Open Access

Zusammenfassung

Das Datenrechtsgesetz, ein Grundstein für den Übergang der Menschheit von der industriellen zur digitalen Zivilisation, hat eine besondere Bedeutung für die Förderung der globalen Governance des Internets und den Aufbau einer Gemeinschaft mit einer gemeinsamen Zukunft im Cyberspace. Entwicklung und Vertiefung des Datenrechtsgesetz 1.0: Die theoretische Basis, Datenrechtsgesetz 2.0: Die Systemkonstruktion schlägt kreativ die Hypothese der « Datenperson » vor, die die juristischen Forschungsfelder erweitert und die Vorstellung vom Bild der Person aus juristischer Sicht bereichert. Das Buch geht davon aus, dass es drei wesentliche Datenrechte gibt, nämlich das Recht auf Daten, das Teilhaberecht und die Datenhoheit. Und es ist eine gute Antwort auf die wichtige Richtlinie der Glückwunschbotschaft von Präsident Xi Jinping zur China Internationalen Big Data-Industrie-Expo 2019, die darauf hinweist, dass wir « die Chancen in der Entwicklung der Digitalisierung, Vernetzung und Intelligenz nutzen und die Herausforderungen in Bezug auf Recht, Sicherheit und Regierungsführung bei der Entwicklung der Big Data-Industrie richtig angehen sollten. »

Inhaltsverzeichnis

  • Cover
  • Titel
  • Copyright
  • Über das Buch
  • Zitierfähigkeit des eBooks
  • Vorstellung der Institution
  • Vorstellung des Chefredakteurs
  • Inhaltsverzeichnis
  • Vorwort des Chefredakteurs
  • Einleitung
  • Kapitel 1 Datenperson
  • Abschnitt I Menschliche Basis des Gesetzes
  • Abschnitt II Datenperson-Hypothese und Altruismus
  • Abschnitt III Das Datenrechtssystem und die Legalisierung von Datenrechten
  • Kapitel 2 Datenrecht
  • Abschnitt I Datenrecht und Datenmacht
  • Abschnitt II Type der Datenrechte
  • Abschnitt III Konfrontation im Rahmen der Datenrechte
  • Abschnitt IV Schutz der Datenrechte
  • Kapitel 3 Teilhaberechte
  • Abschnitt I Gesetzliche Begründung der Teilhaberechte
  • Abschnitt II Ansprüche auf das Teilhaberecht
  • Abschnitt III Inhalt der Teilhaberechte
  • Abschnitt IV Wert der Teilhaberechte
  • Kapitel 4 Datensouveränität
  • Abschnitt I Aufstieg der Datensouveränität
  • Abschnitt II Rechtsposten der Datensouveränität
  • Abschnitt III Spiel der Datensouveränität
  • Abschnitt IV Verwaltung der Datensouveränität
  • Kapitel 5 Datenrechtssystem: Ein internationaler Vergleich
  • Abschnitt I Datenrechtssysteme des Auslandes
  • Abschnitt II Chinas Datenrechtssystem
  • Abschnitt III Sonderbedeutung des Datenrechtssystems für die globale Internetverwaltung
  • Nachwort
  • Nomenklatur

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Vorwort des Chefredakteurs

Während der gesamten Geschichte der Weltzivilisation hat die Menschheit die landwirtschaftliche Revolution, die industrielle Revolution und die Informationsrevolution erlebt. Jede technologische Revolution hat enorme und tief greifende Auswirkungen auf die menschliche Produktion und das Leben gehabt. Die anhaltende Datenrevolution verändert unser Leben in ähnlicher Weise und sogar noch umformender. Überwältigende Veränderungen herbeizuführen, bedeutet nicht bloß eine ergänzende Erweiterung oder eine einseitige Ausdehnung unserer Welt, sondern in großem Maße einen allseitigen Ersatz der Produktions-, Lebens- und Existenzweisen der Menschheit seit der industriellen Revolution. Mit der Entwicklung der digitalen Wirtschaft und dem Fortschritt des unbemannten Fahrens, der Genbearbeitung und anderer neuer Technologien entstehen weiterhin neue Arten von Rechtsbeziehungen. Die Erfahrungen, die die Menschheit im Laufe der Zeit gesammelt hat, und die Regeln, die heute in der Gesellschaft angewendet werden, werden schwer gestört und umstrukturiert. Wie ein Sprichwort eines alten Nomadenstamms betont: „Ihre Seele würde nicht mithalten können, wenn Sie zu schnell gehen.“ Wir können dieses Sprichwort auch verwenden, um die reale Situation zu beschreiben, mit der wir jetzt konfrontiert sind: Wenn wir bei der Entwicklung und Nutzung von Big Data zu schnell Fortschritte machen, werden versteckte Probleme und lokale Unordnung häufig auftauchen. Während derzeit die Welt digitalisiert, vernetzt und intelligent wird, sind die Verständnisse für die digitale Welt durch die traditionellen Rechtsgrundsätze und die Gesetzgebungsweise auf schwierige theoretische Dilemma und praktische Schwachstellen gestoßen. „Wenn Gesetze an die Zeit angepasst werden, gibt es eine gute Regierung.“ Das Gen von „Big Data“ soll bei der Schaffung und Entwicklung des neuen Rechtssystems implantiert werden, damit wir zukunftsweisende Theorien und innovative Systeme für den dreifachen Raum, den die Menschheit betritt, etablieren ←xvii | xviii→und auf die bevorstehende Ära der digitalen Zivilisation Vorbereitungen treffen können.

1. Drei Voraussetzungen für die Datenperson-Hypothese

Der Mensch ist der logische Ausgangspunkt des Gesetzes, und das Gesetz ist die Manifestation der menschlichen Natur. Die Rechtsgrundlage des Datenrechtsgesetzes liegt in der menschlichen Natur. Deshalb sollte das System des Datenrechtsgesetzes auch aus der menschlichen Natur hervorgehen. Daher ist es notwendig, dass wir unsere Gesetze und ihre Anwendung unter dem Gesichtspunkt der menschlichen Natur gestalten. Die menschliche Natur ist durch ihre Offenheit und Entwicklung charakterisiert. Nur wenn wir unser Image ständig erneuern und neue Vorschriften schaffen, können wir Menschen unsere eigenen Widersprüche auflösen und uns vervollkommnen. Die “Datenperson” ist eine neue Manifestation der menschlichen Natur im Zeitalter von Big Data. Wir können nur die Grundlage für die Legitimität des Datenrechtsgesetzes aus der Perspektive von Datenethik legen, wenn wir das Modell der Rechtsperson für Datenperson sowie den Weg, Umfang und die Ausdrucksweise für das Datenrechtssystem festlegen. Die Begründung der Datenperson-Hypothese für das Datenrechtsgesetz liegt darin, dass sie sowohl die neue Anschauung der menschlichen Natur, die von den grundlegenden Merkmalen wie Altruismus und Gemeinnutzung usw. bestimmt ist und die von relevanten Subjekten gebührenderweise gezeigt werden sollte, beschreiben kann, als auch dazu führen, das Datenrechtsgesetz auf wissenschaftlich fundierte Weise zu erlassen und es effektiv umzusetzen, indem die schwierige Lage der Sicherheit bei der Datenverwaltung gemildert oder überwunden wird. Zugegebenermaßen gibt es jedoch Voraussetzungen für die Existenz und Entwicklung der Datenperson-Hypothese.

Die Abhängigkeit von Dingen geht zur Abhängigkeit von Daten über. Die Daten zeigen und beschreiben das gesamte Leben eines jeden Menschen von der Wiege bis zum Grab. Wir sind heute untrennbar von Daten abhängig. Und diese Abhängigkeit der Menschen von „Daten“ entsteht zu ←xviii | xix→einer Zeit, in der wir noch nicht ganz frei von Abhängigkeit von anderen Personen und Dingen sind. Das Bild, die Konnotation und die Epitaxie des „Menschen“ werden sich grundlegend ändern, wenn die digitalisierte Produktion, das digitalisierte Leben und die digitalisierte Art und Weise, wie wir unser Leben führen, realisiert werden, wenn sich die menschliche Intelligenz und künstliche Intelligenz verschmelzen und wenn sich die „natürliche Person“ dann zu „Datenperson“ entwickelt. Weder die Entwicklung der Technologie noch die Kette der Evolution haben ein Ende. Ganz möglicherweise könnte die menschliche Gesellschaft in Zukunft aus „natürlichen Personen“, „Robotern“ und „Gen-editierten Menschen“ bestehen. Es soll darauf hingewiesen werden, dass der Status der „Datenperson“ eine rechtliche Frage ist, der wir uns in Zukunft stellen müssen.

Der Altruismus ist in das Fundament unserer Gesellschaft eingewoben. Die Struktur der Beziehungen in der digitalen Gesellschaft bestimmt, dass der innere Mechanismus einer solchen Gesellschaft dezentralisiert, abgeflacht und grenzenlos ist und die Grundgedanken von Offenheit, Teilhabe, Zusammenarbeit und gegenseitigem Nutzen aufweist. Diese Merkmale bedeuten, dass die Grundierungsfarbe unserer Gesellschaft „menschenorientiert“ sein wird und der Altruismus als Kernwerte in dieser Ära gilt. Die Wertansicht des Altruismus erhöht die Bereitschaft der Menschen, Datenrechte zu übertragen und an Daten teilzuhaben, und so verwandelt diese Übertragung und Teilhabe in Verhaltensweisen, die in der Gesellschaft positiv wahrgenommen werden. Wenn die Datenressourcen und -produkte äußerst reichlich vorhanden sind und je nach Bedarf zugewiesen werden können, wird die Idee der gleichberechtigten Teilhabe in den menschlichen Herzen wurzeln, die Datenarbeit zu einem Weg zum glücklichen Leben und der Altruismus sich erheblich zunehmen und verbreiten. Bis dahin würde der Altruismus, der sich in der menschlichen Natur verbirgt, entfesselt und das Datenrechtssystem würde auch in gewissem Maße die Rolle einer altruistischen „Hebamme“ spielen.

Die Datenperson maximiert den Datenwert. Sie betrachtet die Wertmaximierung als das ultimative Ziel, Schafft und realisiert den Datenwert, wobei sie das grundlegende Prinzip der Wertmaximierung verfolgt. Als Rechtssystem für Regulierung von Zugehörigkeit, Rechten, Nutzung und den Schutz von Datenrechten und als Grundregeln für Vorschriften über ←xix | xx→die datenbezogene Verhaltensweise und Aufrechterhaltung der Datenordnung in der Datenwelt zielt das auf der Datenperson-Hypothese basierende Datenrechtssystem hauptsächlich darauf ab, ein Gleichgewicht und eine Koordinierung zwischen dem wirksamen Schutz der Datenrechte und der bestmöglichen Nutzung der Daten zu erreichen, die öffentlichen Interessen und öffentliche Sicherheit zu wahren und die freie Teilhabe an personenbezogenen Daten zu fördern. Zum Zweck des Gleichgewichts und Koordinierung zwischen dem legalen Schutz und der rationellen Nutzung von Daten ist die Übertragung von Datenrechten durch Bürger bis zu einem gewissen Grad von entscheidender Bedeutung. Das heißt, das Ziel der Gesetzgebung zu Datenrechten soll den Datenverkehr und die Datennutzung fördern, anstatt Beschränkungen des Datenverkehrs über eine dichte gesetzliche Masche aufzuerlegen. Die Entstehung eines soliden Datenrechtssystems bedeutet, dass die Menschheit die Beziehungen zwischen Menschen und Daten besser verstanden hat und dass wir den Datentransfer zum Wohl der Gesellschaft befürworten.

2. Drei Rechte und Interessen im Zeitalter von Big Data

Im Laufe der Zeit müssen wir ständig neue Rechte anerkennen, um den Bedürfnissen der Gesellschaft gerecht zu werden. Angesichts der rasanten Digitalisierungsflut müssen wir ein auf Datenrechten basierendes Rechteschutzsystem aufbauen, um einen umfassenden Datenschutz zu erreichen. Datenrechte, das Teilhaberecht und die Datenhoheit sind neue Rechte und Interessen im Zeitalter von Big Data. Diese Rechte und Interessen sind berechtigt, in Liste der gesetzlichen Rechte aufgenommen zu werden. In gewissem Sinne kann man sagen, dass die Entstehung der Datenrechte im Laufe der Entwicklung der Gesellschaft unserem Rechtssystem eine Möglichkeit zur Verbesserung und Vervollständigung gebracht hat.

Datenrechte. Daten haben die Tendenz zu einer Art von Ressource, zur Assetisierung und Kapitalisierung. Gleichzeitig treten Rechtsverletzung oder Delikt im Zusammenhang mit Datenrechten wie illegale Erhebung, ←xx | xxi→Diebstahl, Handel und Missbrauch von Daten etc. immer häufiger auf. Die Stärkung der gesetzlichen Unterstützung für den Schutz, die Entwicklung und Nutzung von Daten durch Einrichtung eines soliden Rechtssystems ist eine wichtige Agenda für Gesetzgeber in verschiedenen Ländern der Welt sowie für Forscher aus dem In- und Ausland, die die „Datenrechte“ als Bezeichnung ihrer Forschungsthemen betrachten. Als separate Kategorie neu entstehender Rechte umfassen Datenrechte wie personenbezogene Datenrechte, Unternehmensdatenrechte und Regierungsdatenrechte etc. Der Schutz von Datenrechten ist ein übergreifender Begriff, der die Datenrechte im privatrechtlichen Sinne und Datenmacht im Sinne öffentlicher Gewalt abdeckt. Der Kern der Rechtsstaatlichkeit besteht darin, die öffentliche Macht zu regeln, die privaten Rechte zu schützen, die Gerechtigkeit zu wahren und der Gesellschaft Orientierung zu geben. Als Erweiterung der traditionellen privaten Rechte und öffentlichen Macht im digitalen Raum haben Datenrechte und Datenmacht jetzt häufigere Konflikte. Gegenwärtig wachsen sowohl Datenrechte als auch Datenmacht rasant. Auf lange Sicht werden die Verbreitung von Datenrechten und der Rückgang der Datenmacht der unvermeidliche Trend sein.

Teilhaberechte. Durch Teilhabe werden Daten effektiver genutzt. Sie ist die ultimative Repräsentation des Dateneigentumsrechts. Im Gegensatz zu den dinglichen Rechten sind Datenrechte kein Besitzrecht mehr, sondern zu einer Art von nichtexklusiven Teilhaberechten, was bedeutet, dass die „Daten in der Regel mehrere Eigentumsrechte haben“. Sobald Datenrechte von einem natürlichen Recht zu einem öffentlichen Recht und einem allgemeinen Willen aufgewertet werden, gehen sie unweigerlich über das hinaus, was durch ihre Form ausgestattet ist und werden zu einem sozialen Recht. Das Teilhaberecht ist das Wesen der Datenrechte und wird über Nutznießdatenrechte und Nutznießdatenrechte der öffentlichen Interessen verwirklicht. Auf diese Weise wird es möglich, das Datennutzungsrecht vom Dateneigentumsrecht zu trennen und ein grundlegendes Muster für Teilhabe zu bilden, bei dem man Daten „nicht besitzen, sondern nur nutzen“ will. Aufgrund des Spiels zwischen öffentlichen und persönlichen Interessen und der Diskrepanz zwischen Eigentumsinteressen und Persönlichkeitsinteressen bestehen natürliche Interessenkonflikte zwischen Datenteilhabe und Schutz der Privatsphäre. ←xxi | xxii→Daher muss ein Gleichgewicht zwischen dem Teilhaberecht und dem Recht auf Privatsphäre hergestellt werden, um den Wert der Datenressourcen vollständig zu erforschen. Mit dem Vorschlag für Teilhaberecht initiieren wir eine neue Regel der Rechtstheorie, die über das Sachenrecht hinausgeht und auch kennzeichnende Bedeutung für die digitale Zivilisation hat. Es ist absehbar, dass die menschliche Zivilisation auf der Grundlage der Teilhabe auf eine höhere Ebene gelangt und in eine neue Ordnung eintritt, die auf den Teilhaberechten aufgebaut wird.

Datensouveränität. Der digitale Raum ist nach Land, Meer, Luft und Raum das „fünfte Territorium“ geworden. Die Datenbestände, die ein Land in seinem Besitz hat, wie aktiv die Daten sind und die Fähigkeit des Landes, die Daten zu interpretieren und zu verwenden, werden zu einem wichtigen Bestandteil der umfassenden nationalen Stärke des Landes. Der Begriff der Datensouveränität ist von den geographischen Elementen losgelöst, da die Datenhoheit einen neuen Begriffszweig bildet und zu einem zentralen Bestandteil des gesamten Souveränitätssystems wird. Die Datenhoheit ist ein wichtiger Bestandteil der nationalen Souveränität und eine Verkörperung und natürliche Erweiterung der nationalen Souveränität im Datenraum. Wenn die Datenmacht den Hauptindikator für die umfassende nationale Stärke und internationale Wettbewerbsfähigkeit eines Landes darstellt, wird die Datenhoheit dann zur Voraussetzung und Grundlage für Wahrung der Kerninteressen eines Landes. Länder der ganzen Welt haben begonnen, eigene Datenhoheitssysteme einzurichten, um Daten besser verwalten und kontrollieren zu können. Beispielsweise hat die Europäische Union die „Allgemeine Datenschutzverordnung“ eingeführt, damit die exterritoriale Zuständigkeit für Daten beansprucht wurde. Die Vereinigten Staaten haben den „Clarifying Lawful Overseas Use of Data Act“ herausgegeben, dadurch der Strafverfolgungsbehörde das Recht eingeräumt wird, exterritoriale Daten zu erhalten. Das Russland hat das „souveränes Internetgesetz“ verabschiedet, um eine „autonome und kontrollierbare“ Cyber-Souveränität über das russische Netzwerk zu etablieren. Länder wie Australien, Brasilien, Kanada, Indien und Südkorea usw. haben ähnliche Gesetze gegeben. Bisher ist die Datenhoheit ein neues Maß für das globale Spiel und den internationalen Wettbewerb geworden.←xxii | xxiii→

3. Drei große Einflüsse des Datenrechtsgesetzes

Die heutige Welt befindet sich inmitten radikaler Veränderungen, die wir in den letzten 100 Jahren noch nie gesehen haben. Die menschliche Gesellschaft steht sowohl vor guten Hoffnungen als auch vor heftigen Herausforderungen. Wie Stephen Hawking so ausdrückte: „Wir stehen an der Schwelle einer schönen neuen Welt. Und das ist ein aufregender wie aber auch prekärer Ort, an dem man sein kann … “ Das Spiel um die Einrichtung eines globalen Cyberspace-Verwaltungssystems verschärft sich immer mehr, da im Verwaltungsprozess zahlreiche Schwierigkeiten auftreten und weitere Meinungsverschiedenheiten hinsichtlich des Verwaltungsmodells bestehen. Obwohl die Länder der Welt unterschiedliche nationale Bedingungen haben, sich in unterschiedlichen Stadien der Internetentwicklung befinden und unterschiedlichen Herausforderungen gegenüberstehen, haben wir aber den gleichen Wunsch und Interessen, die Entwicklung der digitalen Wirtschaft zu fördern, die Herausforderungen der Cybersicherheit anzugehen und die Verwaltung des Cyberspace zu stärken. Das Datenrechtsgesetz ist ein neuer Ansatz für die globale Cyberspace-Verwaltung, der von China vorgeschlagen worden ist. Es bietet die chinesische Weisheit und chinesische Lösungen für Schaffung einer Schicksalsgemeinschaft im Cyberspace.

Das Datenrechtsgesetz ist ein wichtiges Symbol dafür, dass die chinesische Gesetzgebung die Weltbühne betreten hat. China befindet sich derzeit in den umfassendsten und tief greifendsten sozialen Veränderungen in der Geschichte der Menschheit und arbeitet an den ehrgeizigsten und einzigartigsten rechtsstaatlichen innovativen Praktiken. Ein solides Rechtssystem ist das Rückgrat des nationalen Verwaltungssystems. Präsident Xi Jinping erklärte: „China muss die Rechtsstaatlichkeit gut nutzen, wenn es mit der Welt interagiert und als ein wichtiges und verantwortungsbewusstes Land an internationalen Angelegenheiten teilnimmt … Das Global-Verwaltungssystem befindet sich in einer Schlüsselphase der Anpassungen und Veränderungen. Wir sollen uns aktiv an der internationalen Regelsetzung beteiligen und Teilnehmer, Förderer und Verfechter der Transformation der globalen Verwaltung sein.“ Das Datenrechtsgesetz ←xxiii | xxiv→als Innovation und Durchbruch auf dem Gebiet des Rechts ist wegweisend und fördert Fortschritte bei der Globalisierung von Recht und Rechtswissenschaft. Insbesondere die Veröffentlichung unserer Buchreihe zum Datenrechtsgesetz in mehreren Sprachen präsentiert der Welt chinesische Ideen, gibt die chinesische Stimme und schlägt chinesische Lösungen für die globale Cyberspace-Verwaltung vor. Das ist ein wichtiges Zeichen dafür, dass China den Aufstieg der chinesischen Gesetze und ihren Schritt in den Mittelpunkt der Weltbühne einläutet. Das ist auch ein wirksames Rechtsinstrument für Chinas Beteiligung an der globalen Verwaltung im Zeitalter der digitalen Zivilisation und auch ein Ereignis als Meilenstein in unseren Bemühungen für Bereitstellung von öffentlichen Produkten für die globale Verwaltung.

Das Datenrechtsgesetz ist ein wichtiger Bestandteil der künftigen Rechtsstaatlichkeit. Wenn eine weitere große soziale Revolution in der menschlichen Gesellschaft vor der Tür steht, wird es eine Revolution in der Gesetzgebung geben, die eine bessere Regelführung für das digitale Imperium anstrebt. In der heutigen Welt mit Verwaltung in verschiedenen Formen, auf mehreren Ebenen und in verschiedenen Bereichen hat sich unser Verwaltungsmodell schrittweise an diese Ära der Globalisierung angepasst. Wenn das Verwaltungssystem jedoch komplexer wird, kann seine Wirksamkeit und Legitimität leicht beeinträchtigt werden. Um Konflikte in Bezug auf die Datenhoheit zu vermeiden, sollen wir durch internationale Zusammenarbeit internationale Regeln formulieren, ein Datenrechtssystem einrichten und eine internationale Rechtsgemeinschaft gestalten. Das ist ein möglicher Pfad, damit die Menschheit auf der Grundlage des Rechtssystems eine Schicksalsgemeinschaft im Cyberspace bauen kann. Mit Blick auf die Entwicklung der Rechtsstaatlichkeit in der Welt ist es nicht schwer, einen Trend der Integration und globalen Vereinheitlichung zwischen Gesetzen aus verschiedenen Teilen der Welt zu erkennen. Gegenwärtig versuchen wir, uns Rechtsstaatlichkeit für die Zukunft vorzustellen, damit wir herausfinden können, welche Optionen wir heute haben, um die künftige Rechtsstaatlichkeit besser zu verstehen. Das Datenrechtsgesetz bietet Einblicke in die künftigen Gesetze und regt unsere endlosen Vorstellungen an.

Das Datenrechtsgesetz ist ein wichtiger Grundstein auf dem Weg der Menschheit zur digitalen Zivilisation. „In der Vergangenheit war das Gesetz ←xxiv | xxv→ein Produkt der Zivilisation. Derzeit ist das Gesetz ein Werkzeug, mit dem wir die Zivilisation am Laufen halten. Für die Zukunft ist das Gesetz ein Mittel, mit dem wir die Zivilisation vorantreiben.“ Als die menschliche Gesellschaft von der landwirtschaftlichen zur industriellen und dann zur digitalen Zivilisation übergeht, springt das Gesetz vom „Gesetz des Menschen“ zum „Gesetz der Dinge“ und dann zum „Gesetz der Daten“. Die digitale Zivilisation bietet die Wertbegründung und treibende Kraft bei der Schaffung des Datenrechtsgesetzes, während das Datenrechtsgesetz Grundlage für die Existenz der digitalen Zivilisation zur Aufrechterhaltung ihrer Systeme und zur Verbesserung ihrer Ordnung liefert. Die Bedeutung des Datenrechtsgesetzes konzentriert sich auf das Ordnungsparadigma der digitalen Zivilisation und bildet die Basis für Aufrechterhaltung der Ordnung in dieser Zivilisation. In diesem Sinne ist das Datenrechtsgesetz ein Produkt des Sprunges unserer Zivilisation und auch ein Grundstein für den Vormarsch der Menschheit von der industriellen zur digitalen Zivilisation. Zusammen mit dem Sachenrechtsgesetz bildet es zwei große rechtliche Grundlagen für die Ära der digitalen Zivilisation.

Lian Yuming

Direktor des Schlüssellabors für Big-Data-Strategie

Direktor des Forschungszentrums für Datenrechtsgesetz an

der Chinesischen Universität für Politikwissenschaft und Recht

Peking, den 17. Januar 2020

Details

Seiten
XXXVI, 376
Jahr
2021
ISBN (PDF)
9781800794313
ISBN (ePUB)
9781800794320
ISBN (MOBI)
9781800794337
ISBN (Hardcover)
9781800794306
DOI
10.3726/b18355
Open Access
CC-BY-NC-ND
Sprache
Deutsch
Erscheinungsdatum
2021 (Juni)
Erschienen
Oxford, Bern, Berlin, Bruxelles, New York, Wien, 2021. XXXVI, 376 S., 1 farb. Abb., 21 Tab.

Biographische Angaben

Das Schlüssellabor für Big Data-Strategie (Autor:in) Yuming Lian (Herausgeber:in)

Das Schlüssellabor für Big Data-Strategie wurde im April 2015 gegründet und ist eine interdisziplinäre, professionelle, internationale und offene Forschungsplattform, die von der Volksregierung der Stadt Guiyang und der Wissenschafts- und Technikkommission der Stadt Beijing errichtet wurde. Das Schlüssellabor für Big Data-Strategie versammelte Forscher, Manager, Entschedungsträger im Bereich von Big Data und in verwandten Bereichen aus dem In- und Ausland, um unabhängigen, objektiven, fairen und nachhaltigen wissenschaftlichen Geist und innovative Methoden anzuwenden. Es basiert auf dem globalen Entwicklungstrend und Chinas Entwicklungspraxis für Big Data. Die Hauprichtung liegt in der Innovation und Entwicklung von Blockdaten-Theorie und des Datenrechtsgesetzes, um die Big Data-Forschung und -beratung auf eine umfassende, strategische und zukunftsweisende Weise zu stärken. Es wird die offene Plattform für kollaborative Innovation, professionelle Entscheidungsberatung, Netzwerktransformation und den internationalen Austausch und Zusammenarbeit aufbauen und versuchen, eine neue High-End Denkfabrik für Chinas Big Data-Entwicklung auf hohem Niveau und mit großem internationalem Einfluss zu etablieren.

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