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Die Beteiligungsrechte des Betriebsrates bei Bagatellspaltungen gemäß § 111 Satz 3 Nr. 3, 2. Alt. BetrVG

von Annette Aßmuth (Autor:in)
©2013 Dissertation XLVIII, 262 Seiten

Zusammenfassung

Bisher wurde höchstrichterlich noch nicht entschieden, ob die Größe und Bedeutung eines auszugründenden Betriebsteils für das Vorliegen einer beteiligungspflichtigen Betriebsspaltung gemäß § 111 Satz 3 Nr. 3, 2. Alt. BetrVG von Belang ist. Die Arbeit befasst sich intensiv mit der Problematik der sogenannten Bagatellspaltung. Dabei wird zunächst untersucht, was eine Betriebsspaltung auszeichnet, welche Fallgestaltungen in der Praxis existieren, wie § 111 BetrVG generell mit Bagatellmaßnahmen umgeht und welche verfassungsrechtlichen Anforderungen an Bagatellgrenzen zu stellen sind. Sodann wird anhand einer umfassenden Betrachtung von Wortlaut, Systematik, Historie, Telos, Verfassungs- und Richtlinienkonformität untersucht, ob Bagatellspaltungen die Beteiligungsrechte des Betriebsrates gemäß §§ 111 ff. BetrVG auslösen sollten.

Details

Seiten
XLVIII, 262
Erscheinungsjahr
2013
ISBN (PDF)
9783653032529
ISBN (Hardcover)
9783631629529
DOI
10.3726/978-3-653-03252-9
Sprache
Deutsch
Erscheinungsdatum
2013 (Juli)
Schlagworte
Betriebsänderung gemäß § 111 BetrVG Betriebsspaltung Betriebsaufspaltung Bagatellausgründung Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates
Erschienen
Frankfurt am Main, Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Wien, 2013. XLVIII, 262 S.
Produktsicherheit
Peter Lang Group AG

Biographische Angaben

Annette Aßmuth (Autor:in)

Annette Aßmuth studierte Rechtswissenschaften an der Universität Münster und promovierte an der Universität zu Köln. Sie schloss das Promotionsverfahren 2012 ab.

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Titel: Die Beteiligungsrechte des Betriebsrates bei Bagatellspaltungen gemäß § 111 Satz 3 Nr. 3, 2. Alt. BetrVG