Lade Inhalt...

Die Beteiligungsrechte des Betriebsrates bei Bagatellspaltungen gemäß § 111 Satz 3 Nr. 3, 2. Alt. BetrVG

von Annette Aßmuth (Autor:in)
©2013 Dissertation XLVIII, 262 Seiten

Zusammenfassung

Bisher wurde höchstrichterlich noch nicht entschieden, ob die Größe und Bedeutung eines auszugründenden Betriebsteils für das Vorliegen einer beteiligungspflichtigen Betriebsspaltung gemäß § 111 Satz 3 Nr. 3, 2. Alt. BetrVG von Belang ist. Die Arbeit befasst sich intensiv mit der Problematik der sogenannten Bagatellspaltung. Dabei wird zunächst untersucht, was eine Betriebsspaltung auszeichnet, welche Fallgestaltungen in der Praxis existieren, wie § 111 BetrVG generell mit Bagatellmaßnahmen umgeht und welche verfassungsrechtlichen Anforderungen an Bagatellgrenzen zu stellen sind. Sodann wird anhand einer umfassenden Betrachtung von Wortlaut, Systematik, Historie, Telos, Verfassungs- und Richtlinienkonformität untersucht, ob Bagatellspaltungen die Beteiligungsrechte des Betriebsrates gemäß §§ 111 ff. BetrVG auslösen sollten.

Details

Seiten
XLVIII, 262
Jahr
2013
ISBN (PDF)
9783653032529
ISBN (Hardcover)
9783631629529
DOI
10.3726/978-3-653-03252-9
Sprache
Deutsch
Erscheinungsdatum
2013 (Juli)
Schlagworte
Betriebsänderung gemäß § 111 BetrVG Betriebsspaltung Betriebsaufspaltung Bagatellausgründung Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates
Erschienen
Frankfurt am Main, Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Wien, 2013. XLVIII, 262 S.

Biographische Angaben

Annette Aßmuth (Autor:in)

Annette Aßmuth studierte Rechtswissenschaften an der Universität Münster und promovierte an der Universität zu Köln. Sie schloss das Promotionsverfahren 2012 ab.

Zurück

Titel: Die Beteiligungsrechte des Betriebsrates bei Bagatellspaltungen gemäß § 111 Satz 3 Nr. 3, 2. Alt. BetrVG