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Die Anwendung von Art. 102 AEUV auf geistiges Eigentum und Sacheigentum

Die Voraussetzungen des Kontrahierungszwangs nach Art. 102 AEUV und der Essential-Facility-Doktrin unter besonderer Berücksichtigung der Unterschiede zwischen geistigem Eigentum und Sacheigentum

by Leonie Kempel (Author)
©2011 Thesis XXX, 188 Pages

Summary

Diese Untersuchung der Anwendung von Art. 102 AEUV auf geistiges Eigentum und Sacheigentum gelangt zu dem Ergebnis, dass beide Eigentumsarten aus kartellrechtlicher Sicht grundsätzlich gleich zu behandeln sind. Schwerpunktmäßig werden der spezielle Fall des Marktmachtmissbrauchs durch die Zugangsverweigerung zu einer körperlichen oder immateriellen Einrichtung sowie die erforderliche Abgrenzung von Primär- und Sekundärmarkt dargestellt. Die Missbrauchsvoraussetzungen nach Art. 102 und der Essential-Facility-Doktrin werden auf mögliche Besonderheiten bei der Anwendung auf geistiges Eigentum untersucht. Das Kriterium der Verhinderung eines neuen Produktes wird unter Berücksichtigung seiner Entstehungsgeschichte neu definiert und seine besondere Bedeutung in diesem Kontext herausgearbeitet.

Details

Pages
XXX, 188
Year
2011
ISBN (PDF)
9783653010749
ISBN (Hardcover)
9783631630181
DOI
10.3726/978-3-653-01074-9
Language
German
Publication date
2011 (September)
Keywords
Kartellrecht Primärmarkt Sekundärmarkt Missbrauch von Marktmacht
Published
Frankfurt am Main, Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Wien, 2011. XXX, 188 S.

Biographical notes

Leonie Kempel (Author)

Leonie Kempel, geborene Bock; Studium der Rechtswissenschaften in Frankfurt am Main und Leicester (UK); Zweites Staatsexamen 2005; ab 2006 Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Wirtschafts-, Unternehmens- und Technikrecht an der Technischen Universität Berlin; Promotion zur Dr. iur. an der Freien Universität Berlin 2011.

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