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Der Pre-Arbitral-Referee und der Emergency Arbitrator in der internationalen Schiedsgerichtsbarkeit

by Philipp Giessen (Author)
©2012 Thesis 398 Pages

Summary

In internationalen Schiedsgerichtsverfahren benötigen die Parteien einstweiligen Rechtsschutz. Meist ist Eilrechtsschutz in einer sehr frühen Phase des Konflikts notwendig, wenn etwa eine Partei nach Empfang der Klageschrift vollstreckbare Vermögensmasse ins Ausland verschiebt. Zu diesem Zeitpunkt aber hat sich das Schiedsgericht in der Regel noch nicht bestellt. Gerade bei Mehrpersonen-Schiedsgerichten kann das aufwendige Bestellungsverfahren mehrere Monate andauern. Um den Parteien in dieser zentralen Phase des Konflikts einstweiligen Rechtsschutz ohne Rückgriff auf staatliche Gerichte zu ermöglichen, haben die International Chamber of Commerce (ICC) und das International Centre for Dispute Resolution (ICDR) besondere Eilverfahren entwickelt. Dieses Buch behandelt die Eilverfahren vor dem Pre-Arbitral-Referee (ICC) und dem Emergency Arbitrator (ICDR). Neben der Bestimmung der Rechtsnatur und dem Ablauf beider Eilverfahren beinhalten die Darstellungen unter anderem das Spektrum der in Betracht kommenden Eilmaßnahmen, ihre Erlassvoraussetzungen, die Wirkung solcher Maßnahmen sowie die Möglichkeiten zur zwangsweisen Durchsetzung.

Details

Pages
398
Year
2012
ISBN (PDF)
9783653015126
ISBN (Hardcover)
9783631633168
DOI
10.3726/978-3-653-01512-6
Language
German
Publication date
2012 (August)
Keywords
Schadensersatzanspruch bei ungerechtfertigten Maßnahmen Bestellungsverfahren Verfahrenskosten Eilverfahren Amtsbeendigung
Published
Frankfurt am Main, Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Wien, 2012. 398 S.

Biographical notes

Philipp Giessen (Author)

Philipp Giessen, geboren 1982, absolvierte in den Jahren 2003 bis 2008 das Studium der Rechtswissenschaften an den Universitäten Würzburg und Frankfurt am Main mit dem Schwerpunkt internationales Schiedsverfahrensrecht und nahm während des Studiums am Willem C. Vis International Arbitration Moot teil. Von 2010 bis 2012 war er als Rechtsreferendar am Kammergericht Berlin tätig. 2011 verlieh ihm die Universität Frankfurt am Main den Doktor der Rechtswissenschaften.

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