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Zum Anwendungsbereich des Art. 50 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union

(ne bis in idem)

von Johannes Stalberg (Autor:in)
©2013 Dissertation XLIV, 358 Seiten

Zusammenfassung

Niemand darf wegen derselben Tat mehrfach bestraft werden («ne bis in idem»). Dieses in Artikel 50 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (GRCh) verankerte strafrechtliche Justizgrundrecht ist mit dem Vertrag von Lissabon Bestandteil des unionalen Primärrechts geworden. In fünf Fallgruppen untersucht die Arbeit den Anwendungsbereich der Norm sowohl auf dem Gebiet des Kriminalstrafrechts als auch dem des Strafrechts im weiteren Sinne. Unter Heranziehung der Grundsätze des § 84 OWiG wird eine ausdifferenzierte Systematik entwickelt, die die Anwendung des Art. 50 GRCh in allen denkbaren Kombinationen von Erst- und Zweitsanktionen regelt. Dabei werden auch solche Doppelbestrafungskonstellationen berücksichtigt, die erst drohen, wenn in Zukunft originäres europäisches Kriminalstrafrecht gesetzt wird.

Details

Seiten
XLIV, 358
Jahr
2013
ISBN (PDF)
9783653023183
ISBN (Hardcover)
9783631640265
DOI
10.3726/978-3-653-02318-3
Sprache
Deutsch
Erscheinungsdatum
2013 (Dezember)
Schlagworte
Doppelbestrafungsverbot Verwaltungssanktionenrecht Strafrechts i.w.S.
Erschienen
Frankfurt am Main, Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Wien, 2013. XLIV, 358 S.

Biographische Angaben

Johannes Stalberg (Autor:in)

Johannes Stalberg studierte von 2001 bis 2007 an den Universitäten Marburg und Münster. Von 2008 bis 2011/12 arbeitete und promovierte er am Lehrstuhl für Strafrecht und Strafprozessrecht (KR2) in Münster. 2011 begann er sein juristisches Referendariat in Nordrhein-Westfalen am Landgericht Aachen.

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Titel: Zum Anwendungsbereich des Art. 50 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union