Verhaltensethik einer innerislamischen Streitkultur
Übersetzt und mit einer Einführung versehen von Bacem Dziri
Zusammenfassung
Themenübersicht
Inhaltsverzeichnis
- Cover
- Titel
- Copyright
- Autorenangaben
- Über das Buch
- Zitierfähigkeit des eBooks
- Inhaltsverzeichnis
- Vorwort des Übersetzers
- I. Einleitung des Übersetzers
- 1. Leben und Werke
- 2. Ein Reformdenker mit Einfluss
- 3. Vom Streit islamischer Kulturen zur islamischen Streitkultur
- 4. Das ökumenische Leitmotiv
- 5. Die Rolle des fiqh in der iḫtilāf-Kultur
- 6. Vom fiqh- zum adab al-iḫtilāf
- 7. Eine Chance für Muslime im Westen
- II. Verhaltensethik einer islamischen Streitkultur
- 1. Vorwort
- 2. Das Spektrum des iḫtilāf
- 2.1. Bedeutungen von al-iḫtilāf, ḫilāf und ʿilm al-ḫilāf
- 2.2. Al-ǧadal oder ʿilm al-ǧadal
- 2.3. Aš-Šiqāq
- 2.4. Zulässige und unzulässige Formen des iḫtilāf
- 2.4.1. Einige Nutzen des zulässigen iḫtilāf
- 2.5. Kategorien des ḫilāf und seine Motive
- 2.6. Über das Übel des iḫtilāf
- 3. Iḫtilāf im Zeitalter des Gesandten
- 3.1. Die Arten der Deutung (taʾwīl)
- 3.1.1. Deutung klar nahe liegender Art (taʾwīl qarīb)
- 3.1.2. Deutung schwer zu erfassender Art (taʾwīl baʿīd)
- 3.1.3. Deutung fern liegender Art (taʾwīl mustabʿad)
- 3.2. Die Grundregeln der Deutung
- 3.3. Die Rechtsneufinder unter den Gefährten
- 3.4. Die Warnung des Propheten und seiner Gefährten vor dem iḫtilāf
- 3.5. Auffallende Merkmale der Ethik des iḫtilāf im prophetischen Zeitalter
- 4. Iḫtilāf im Zeitalter der Gefährten
- 4.1 Nach dem Ableben des Gesandten
- 4.2. Iḫtilāf über das Begräbnis des Gesandten
- 4.3. Iḫtilāf über die Nachfolge des Gesandten
- 4.4. Iḫtilāf über die die Bekämpfung der zakāt-Gegner
- 4.5. Iḫtilāf der Gefährten in rechtlichen Fragen
- 4.6. Iḫtilāf zwischen ʿUmar und ʿAlī
- 4.7. Iḫtilāf zwischen ʿUmar und ʿAbdullāh b. Masʿūd
- 4.8. Iḫtilāf zwischen Ibn ʿAbbās und Zayd b. Ṯābit
- 4.9. Ibn ʿAbbās Auseinandersetzung mit den Ḫawāriǧ
- 4.10. Ḍirārs Bild von ʿAlī und Muʿāwiyas Weinen
- 4.11. Normen der Ethik des iḫtilāf in der Zeit der rechtgeleiteten Kalifen
- 5. Iḫtilāf im Zeitalter der Ṣahāba
- 5.1. Einfluss des politischen ḫilāf auf den iḫtilāf im Glauben und Recht
- 5.2. Die Gelehrten des Ḥiǧāz und des Irak
- 6. Iḫtilāf in der juristischen Methodik
- 6.1. Die Rechtsschulen
- 6.2. Methodik der bekannten Rechtsschulen
- 6.2.1. Die Methodik des Imām Abū Ḥanīfa
- 6.2.2. Die Methodik des Imām Mālik
- 6.2.3. Die Methodik des Imām aš-Šāfiʿī
- 6.2.4. Die Methodik des Imām Aḥmad b. Ḥanbal
- 6.2.5. Die Methodik des Imām aẓ-Ẓāhirī
- 6.3. Abschließende Bemerkungen
- 7. Die Ursachen des iḫtilāf
- 7.1. Natürliche Ursachen
- 7.2. Nach der Ermordung des dritten Kalifen
- 7.2.1. Linguistische Ursachen
- 7.2.2. Überlieferungstechnische Ursachen
- 7.2.3. Juristische Ursachen
- 8. Rechter Umgang in einer Iḫtilāf-Kultur
- 8.1. Das Schreiben des al-Layṯ b. Saʿīd an Mālik
- 8.2. Abū Ḥanīfa und Mālik
- 8.3. Muḥammad b. al-Ḥasan und Mālik
- 8.4. Aš-Šāfiʿī und Muḥammad b. al-Ḥasan
- 8.5. Mālik und Ibn ʿUyayna
- 8.6. Mālik und aš-Šāfiʿī
- 8.7. Aḥmad b. Ḥanbal und Mālik
- 8.8. Ansichten einiger Gelehrter über Abū Ḥanīfa
- 8.9. Ansichten einiger Gelehrter über aš-Šāfiʿī
- 8.10. Imām Aḥmad und aš-Šāfiʿī
- 9. Ḫilāf nach dem besten Zeitalter und seine Umgangsformen
- 9.1. Die Situation nach dem vierten Jahrhundert
- 9.2. Die Nachahmung und ihre Folgen
- 9.3. Der Zustand der umma in letzter Zeit
- 9.4. Die Ursachen des iḫtilāf heute
- 9.5. Der Weg zur Erlösung
- 10. Schluss
- III. Quellenverzeichnis
- 1. Internetquellen
- IV. Personen und Sachregister
Die vorliegende Übersetzung des Adab al-Iḫtilāf fī al-Islām von Ṭāha Ğābir al-ʿAlwānī (geb.1935) ist eine leicht überarbeitete Fassung meiner im Sommer 2010 an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität zu Bonn überreichten Masterarbeit. Zu danken gilt hier in aller Aufrichtigkeit meinem Betreuer, Prof. Stephan Conermann, der mich durch mein gesamtes Studium hinweg mit Rat und Tat unterstützt und seinerseits diese Arbeit mit einer Bestnote anerkannt hat. Zu tiefem Dank bin ich außerdem Prof. Bülent Ucar verpflichtet, nicht allein dafür, dass er mich darin bestärkte dieses Schaffen einer breiteren Leserschaft zugänglich zu machen.
Bei der Übersetzung wurde das arabische Original in der sechsten Auflage aus dem Jahre 1987 herangezogen und mit der französischen und englischen Übersetzung aus den Jahren 1995 und 1993 verglichen.1 Einige Passagen, Sätze, Fußnoten sowie ein wohl überflüssig erschienenes Gedicht sind in diesen Übersetzungen jedoch nicht wiedergegeben, einzelne Übersetzungen zudem noch falsch.2 Anders als bei diesen galt in der vorliegenden deutschen Übertragung aus dem Arabischen in der Regel das Leitprinzip: So nah wie möglich an der wörtlichen Bedeutung, und so frei wie nötig. Ausnahmen liegen bei sonst schwer verständlichen Sätzen oder dem erwähnten Gedicht vor, welches ebenfalls in Reimform wiedergegeben wurde, ohne jedoch die intendierte Bedeutung wesentlich zu verändern. Trotz der Skepsis eines sprachbewanderten Essayisten wie al-Ǧāhiz (gest. 255/868) an einem solchen Unterfangen („Dichtung kann man nicht übersetzen, sie lässt sich nicht übertragen“3), folgte ich hier der Tradition Friedrich Rückerts (gest. 1866). Al ← 9 | 10 → lerdings kann ich selbst bei einem Prosa- oder Sachtext mich nicht eines gewissen Respekts vor dem arabischen Urtext erwehren. Bei einigen Fachwörtern schien es mir sinnvoller, die arabischen Begriffe zu übernehmen, weil sie eine Bedeutungsvielfalt in sich bergen, die bei einer Übersetzung notgedrungen auf einen Bedeutungsinhalt verkürzt werden. Da sich einige Nuancen aber erst im Zusammenhang und bei Beibehaltung des arabischen Originals samt seiner semantischen Bedeutungsvarianten erschließen lassen, wurde einfach diejenige Bedeutung auf Deutsch in Klammern hinzugefügt, die mir am nächsten schien. Die größte Zurückhaltung gebietet sich bei den Koranversen, die ich aus den verdienstvollen Übersetzungen von Paret, Bobzin und Asad zusammengetragen habe. Quellen in den Fußnoten wurden meist nur in Umschrift widergegeben und nicht übersetzt, da sich diese Werke ohnehin nur für einen Arabischkundigen direkt eignen, der die vorliegende Übersetzung weniger brauchen wird. Anzumerken ist daneben, dass es im arabischen Original kein Literaturverzeichnis gibt. Bis auf die angegebenen Quellen wurden alle anderen Anmerkungen in den Fußnoten übersetzt. In der Umschrift weiche ich nicht nur bei Literaturangaben in der Groß- und Kleinschreibung leicht vom Standard der Deutschen Morgenländischen Gesellschaft ab, dann aber gewiss stringent. Eulogien sind teils abgekürzt, teils ausgeschrieben, in dieser Entscheidung allein dem Gusto des Autors folgend.
Es handelt sich bei diesem um einen uns zeitgenössischen Theologen (man spricht wohl meist eher von einem Gelehrten), was ungewöhnlich erscheinen mag. Die oben genannten Übersetzungen ins Französische und Englische, sowie die vielfachen arabischen Auflagen, deuten jedoch auf den großen Bedarf an einer solchen Literatur. Damit ist zugleich auch gesagt, dass das vorliegende Werk eines unter vielen ist, die sich diesem Themenfeld widmen. Die Beschäftigung hingegen ist nicht neu: Shāh Walīullāhs (gest. 1233/1762) „Al-Insāf fī Bayān Sabab al-Iḫtilāf“4 zählt mit nachweisbarer Sicherheit zu einer der bedeutendsten Inspirationsquellen unseres Autors. Walīullāhs Abhandlung seinerseits ist von dem „Al-Mizān al-Kubrā“ des ʿAbd al-Wahhāb aš-Šaʿrānī (gest. 973/1565) geprägt, die wiederum auf das „Raḥmat al-Umma fī Iḫtilāf al- ← 10 | 11 → Aʾimma“ des Muḥammad b. ʿAbd ar-Raḥmān al-Dimašqī (gest. 780/1378) basiert.5 Diese Ideen lassen sich noch weiter zurück verfolgen, mindestens bis in die klassische, nachformative Zeit des Islams, soll aber an dieser Stelle nicht weiter ausgeführt werden.6 Es soll genügen auf das in diese Zeit verortete Traktat mit dem schönen Titel „Ǧazīl al-Mawāhib fī Iḫtilāf al-Maḍāhib“ (Das großzügige Geschenk der Meinungsunterschiede der Rechtsschulen) des as-Suyūṭī (gest. 911/1505) hinzuweisen. Trotz der unterschiedlichen Ansätze und Methoden, reihen sich diese Werke aneinander an.
Meines Wissens nach gibt es auf deutschsprachigem Gebiet allerdings keine größere hierzu Arbeit, weshalb ich mich dazu entschlossen habe, diese Lücke zunächst durch diese Übersetzung zu füllen. Zu vereinzelten Positionen des Autors stehe ich selbst etwas differenziert, finde seinen Vorstoß dagegen äußerst lohnend weiter zu entwickeln.7 Weiterhin möchte ich der Grundintention folgen und selbst etwas darlegen, was ich nicht in jeder Hinsicht teile. Der mündige Leser möge sich selbst ein Urteil bilden und mir womöglich widersprechen. Wenn ein kritisch-konstruktives Nachdenken von Muslimen über Meinungsverschiedenheiten unter Muslimen ein wenig angeregt werden kann, ist das Ziel dieser Arbeit erreicht. Und das Gelingengeben ist von Gott.
1Al-ʿAlwānī, Ṭāha Ǧābir: Conflits d’opinions. Pour une éthique du disaccord, Paris, 1995; The Ethics of Disagreement in Islam, Herndon, 1993; Adab al-Iḫtilāf fī al-Islām, Herndon, 1987.
2So sind etwa in der englischen Übersetzung in den Fußnoten zu den Charakteristika der ḥanāfītischen Rechtsschule, in der die Bedeutung von Generalisierung und Partikularisierung als hermeneutische Mittel der Rechtsquellen dargelegt werden, nicht erfasst und korrekt weitergegeben.
3Bürgel, Johann Christoph: Tausendundeine Welt. Klassische arabische Literatur, München, 2007, S. 335.
4Ins Englische übertragen und kommentiert von Hermansen: Marcia, Shāh Walī Allāh's Treatises on Islamic Law, Louisville, 2010.
5Vgl. Pagani, Samuela: The Meaning of the Ikhtilāf al-Madhāhib in ʿAbd al-Wahhāb al-Shaʿrānī's al-Mizān al-Kubrā, in: Islamic Law and Society, Vl. 11, No. 2 (2004), S. 177–122.
6Hier empfiehlt sich die vortreffliche Arbeit von Bauer, Thomas: Die Kultur der Ambiguität. Eine andere Geschichte des Islams, Berlin 2011.
7Auf den iḫtilāf-Diskurs und Methode des ʿalwānischen adab-zentrierten Ansatzes habe ich hingewiesen: Die Kultivierung des iḫtilāf als Beitrag zum innerislamischen Pluralismus, in: Hikma, Journal of Islamic Theology and Religious Education, Vol. 3, April 2012, S. 59–72
I. Einleitung des Übersetzers
1. Leben und Werke8
Ṭāhā Ǧābir Fayyāḍ al-ʿAlwānī ist im Jahr 1935 im irakischen Falludscha als Sohn eines angesehenen sunnitischen Stammes geboren. Dort genoss er schon als Jugendlicher eine religiöse Ausbildung. Bald folgte ein Studium des islamischen Religionsgesetzes (šarīʿa) an der Al-Azhar, an der er 1973 im Fach Rechtstheorie (uṣūl al-fiqh) promovierte. 1962 gründete er in Mekka die „The Muslim World League“ mit.9 Von 1968 bis 1975 war er während seines Studiums als Dozent für islamische Studien an der Militärakademie in Bagdad tätig. Darauf wurde er für vier Jahre ins saudische Innenministerium als Rechtsberater berufen. Noch im Jahr 1976 reiste al-ʿAlwānī zum ersten Mal in die USA. Ab 1979 nahm er eine Professur in Riad an der „Muḥammad b. Saʿūd Universität“ wahr. 1981 beteiligte er sich maßgeblich an der Gründung des „International Institute of Islamic Thought“ (IIIT) mit Sitz in Herndon/Virginia in den USA. 1985 emigrierte er dann selbst in die Staaten und wurde ein Jahr später Präsident des IIIT bis zum Jahre 1997. 1988 veranlasste er sodann das „Fiqh Council of North America“ (FCNA) als Rechtsabteilung der „Islamic Society of North America“ (ISNA), welche bereits seit 1982 bestand. Ein Jahr später, 1989, wurde er Vorsitzender der ISNA, was er bis zum Jahre 2004 geblieben ist. 1996 initiierte er die „Graduate School of Islamic Social Sciences“ (GSISS) in Leesburg/ Virginia, später umbenannt in „Cordoba University“, an der er noch heute das Präsidium inne hat. Seit 1997 lehrt er dort am „Imam aš-Šāfiʿī-Stuhl“ für Rechtstheorie (uṣūl) und Vergleichende Rechtswissenschaft (fiqh al-muqāran).
Seine Tochter, die in Malaysia promovierte Aktivistin Zainab al-ʿAlwānī lehrt ebenfalls an der Universität die Fächer Islamwissenschaf ← 13 | 14 → ten und Vergleichende Religionswissenschaften.10 Ihr Vater hatte zuvor Gastprofessuren in Brunei (1984 – 1985), Straßburg (1988), Algerien (1990 – 1992), Malaysia (1994 – 1996) und Washington D.C. (1998) wahrgenommen. Seit 1997 beteiligt sich al-ʿAlwānī am „European Council for Fatwa and Research“ (ECFR) und dem Rechtsausschuss der „Organization of Islamic Countries“ (OIC), einer Vereinigung von 56 muslimischen Staaten um die soziale, politische und wirtschaftliche Solidarität zu stärken. Al-ʿAlwānī ist zudem Mitglied in zahlreichen Netzwerken und Institutionen, darunter dem „Center for the Study of Islam & Democracy“ (CSID), „Al-Hewar Center for Arab Culture and Dialogue“, „World Forum for Proximity of Islamic Schools of Thought“, „The Royal Aal al-Bayt Institute for Islamic Thought“, „The Muslim World League“ und der „Islamic Fiqh Academy“ in Indien.
Während dieser Aktivitäten hat er seine Ideen und Ansichten durch die genannten Netzwerke und mächtiger Medien wie „Al-Jazeera“ oder „IslamOnline“ an eine breitere Öffentlichkeit getragen. Zu seinen wichtigsten Werken zählen „Al-Iǧtihād wa at-Taqlīd fī al-Islām“ (Rechtsfortbildung und Rechtsnachahmung im Islam, 1979), die Edition des sechsbändigen „Al-Maḥsūl fi ʿIlm al-Uṣūl al-Fiqh“ (Der Ertrag der Wissenschaft der juristischen Methodenlehre, 1980) des Faḫr ad-Dīn ar-Rāzi (gest. 606/1209), „ʿIlm Uṣūl al-Fiqh. Manhaǧ Baḥṯ wa-Maʿrifa“ (Wissenschaft der juristischen Methodenlehre. Methodologie für Forschung und Erkenntnis, 1982), „Adab al-Iḫtilāf fī al-Islām“ (Verhaltensethik einer islamischen Streitkultur, 1985), „Islāmiyyat al-Maʿrifa, Bayna al-Ams wa-l-Yawm“ (Die Islamisierung des Wissens. Zwischen Gestern und Heute, 1997), „Madḫal ilā Fiqh al-Aqaliyyāt. Nazarāt taʿsīsiyya“ (Einführung in das Minderheitenrecht. Grundsteinlegende Reflexionen, 1999), „Al-Azma al-fikrīyya wa Manhaǧ at-Taġyīr“ (Die intellektuelle Krise und Wege der Besserung, 2001), „Al-Ǧamʿ bayna al-Qirāʿatayn“ (Die Zusammenführung der zwei Lesearten,2006).
Nach den Anschlägen vom 11. September und dem Einmarsch amerikanischer Truppen in Afghanistan (2001) und im Irak (2003), dem Geburtsland al-ʿAlwānīs, verschlechterte sich das Klima der Beziehungen ← 14 | 15 → zwischen den Muslimen und dem Westen im Allgemeinen als auch für al-ʿAlwānī persönlich.11
2. Ein Reformdenker mit Einfluss
Als umtriebiger, zahlreiche „identity institutions“12 gründender Gelehrter, erlangte Ṭāhā Ǧābir al-ʿAlwānī auch im Westen einiges an Aufmerksamkeit. Er fiel neben innovativen, reformerischen Konzepten auch durch außergewöhnliche Rechtsgutachten auf. So überraschte er mit einem 1997 veröffentlichten Rechtsgutachten, in dem er die Darstellung des Propheten auf dem Fries des höchsten Gerichts in Washington guthieß.13
Details
- Seiten
- 183
- Erscheinungsjahr
- 2013
- ISBN (PDF)
- 9783653033991
- ISBN (MOBI)
- 9783653991741
- ISBN (ePUB)
- 9783653991758
- ISBN (Hardcover)
- 9783631645000
- DOI
- 10.3726/978-3-653-03399-1
- Sprache
- Deutsch
- Erscheinungsdatum
- 2014 (September)
- Schlagworte
- Muslime im Westen Lehrauffassungen im Islam fiqh
- Erschienen
- Frankfurt am Main, Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Wien, 2013. 183 S.