Folter vor dem Forum des Rechts
©2014
Dissertation
XXIV,
468 Seiten
Zusammenfassung
Der primäre Untersuchungsgegenstand dieser Arbeit ist das Folterverbot in seinen verschiedenen Ausformungen. Zunächst werden Regelungen bzw. Rechtsregimes im internationalen Recht analysiert, um einen differenzierten Überblick über Inhalt, Ausgestaltung und Durchsetzungsmechanismen einschlägiger völkerrechtlicher (Anti-)Foltervorschriften zu geben. Besonderer Fokus liegt dabei auf dem Völkerstrafrecht, und hier insbesondere auf den Vorschriften des Römischen Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs. Das herauskristallisierte Regelungsgeflecht wird sodann daraufhin untersucht, ob es in Extremsituationen Ausnahmen von den Verboten zulässt. Zur besseren Veranschaulichung wird dazu als Beispiel Deutschland herangezogen, an dem konkrete Auswirkungen des völkerrechtlichen Folterregimes auf staatliches und individuelles Handeln untersucht werden. Dabei wird zwischen denkbaren Ausnahmen unterschieden, die für den Staat selbst gelten könnten und solchen, die von dem handelnden Individuum geltend gemacht werden könnten. Letztere sind in Form von Straffreistellungsgründen denkbar, die auf ihre Anwendbarkeit in Folterfällen überprüft werden.
Leseprobe
Inhaltsverzeichnis
- Cover
- Titel
- Copyright
- Autorenangaben
- Über das Buch
- Zitierfähigkeit des eBooks
- Inhaltsverzeichnis
- Abkürzungsverzeichnis
- Einleitung
- 1. Teil – Das völkerrechtliche Folterverbot
- Erstes Kapitel – Historie der Folter
- Zweites Kapitel – Entwicklung des völkerrechtlichen Folterverbots
- I) Folterverbot im Humanitären Völkerrecht
- 1) Geschichtlicher Hintergrund
- 2) Genfer Abkommen von 1949
- a) Im Folterkontext relevante materielle Regelungen
- b) Formelle (Durchsetzungs-)Mechanismen
- aa) Generelles
- ab) Internationales Komitee vom Roten Kreuz
- c) Motivationspsychologische Mechanismen
- d) Wechselbeziehungen von Friedens- und Kriegsvölkerrecht
- 3) Zwischenergebnis
- II) Folterverbot als Kernelement des allgemeinen Völkerrechts
- 1) Folterverbot in Resolutionen/Deklarationen der VN
- a) VN-Wirtschafts- und Sozialrat Resolution 5 (I), 9 (II) und 1235(XLII)
- b) Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von
- c) Erklärung über den Schutz aller Personen vor Folter und anderer grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe von
- 2) Folterverbot in völkerrechtlichen Verträgen
- a) Universelle Übereinkommen
- aa) Konvention über die Bestrafung und Verhütung des Völkermordes von 1948.
- ab) Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte von 1966
- (1) Im Folterkontext relevante Regelungen
- (a) Folterbegriff des Art. 7 IPbpR
- (aa) Objektives Merkmal „hoher Intensitätsgrad der Misshandlung“
- (ab) Objektives Merkmal „Nähe des Täters zur staatlichen Gewalt“
- (ac) Objektives Merkmal „qualifiziertes Tatobjekt“
- (ad) Subjektives Merkmal „Vorsatz“
- (ae) Subjektives Merkmal „Misshandlungszweck und -grund“
- (b) Grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe
- (aa) Grausame, unmenschliche Behandlung oder Strafe
- (ab) Erniedrigende Behandlung oder Strafe
- (c) Abgrenzung der einzelnen Verletzungsvarianten des Art. 7 IPbpR
- (d) Verbot medizinischer oder wissenschaftlicher Experimente gem. Art. 7 S. 2 IPbpR
- (e) Absolutheit und Derogationsverbot
- (f) Pönalisierungspflicht.
- (g) Befehlsnotstandsausschluss
- (h) Weitere im Folterkontext relevante Regelungen
- (i) Durchsetzungsmechanismen
- (2) Abschließende Bewertung
- ac) Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe von 1984
- (1) VNAFK-Folterbegriff i.e.S.
- (2) Grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe und ihre Abgrenzung von Folter i.e.S.
- (3) Absolutheit und Derogationsverbot.
- (4) Pönalisierungspflicht gem. Art. 4 VNAFK
- (5) Befehlsnotstandsausschluss gem. Art. 2 Abs. 3 VNAFK
- (6) Anknüpfungspunkte der Strafgewalt
- (7) Weitere im Folterkontext relevante Regelungen
- (8) Durchsetzungsinstrumentarium
- (9) Abschließende Bewertung
- b) Regionale Übereinkommen
- aa) Folterverbot in allgemeinen Menschenrechtsverträgen
- (1) Europäische Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten von 1950
- (a) Folterbegriff der EMRK
- (aa) Objektives Merkmal „Intensitätsgrad der Misshandlung“
- (ab) Weitere Merkmale des Folterbegriffs der EMRK
- (ac) Exkurs zur Problematik der Androhung von Folter
- (b) Unmenschliche oder erniedrigende Strafe oder Behandlung
- (aa) Unmenschliche Strafe oder Behandlung
- (ab) Erniedrigende Strafe oder Behandlung
- (c) Verhältnis der einzelnen Verletzungsvarianten des Art. 3 EMRK
- (d) Absolutheit und Derogationsverbot
- (e) Pönalisierungspflicht.
- (f) Unterlassungs- und Gewährleistungspflichten.
- (g) Durchsetzungsmechanismen
- (h) Abschließende Bewertung
- (2) Charta der Grundrechte der Europäischen Union von 2000
- (a) Allgemeines/Im Folterkontext relevante Regelungen
- (b) Abschließende Bewertung
- (3) Amerikanische Menschenrechtskonvention von
- (a) Im Folterkontext relevante Regelungen
- (b) Durchsetzungsverfahren
- (c) Abschließende Bewertung
- (4) Afrikanische Charta der Menschenrechte und Rechte der Völker von 1981 („Banjul-Charta“)
- (a) Im Folterkontext relevante Regelungen
- (b) Abschließende Bewertung
- (5) Überarbeitete Arabische Charta der Menschenrechte von 2004
- (a) Im Folterkontext relevante Regelungen
- (b) Abschließende Bewertung
- (6) Menschenrechtsschutz i.R. der SAARC und ASEAN
- (a) Im Folterkontext relevante Regelungen
- (b) Abschließende Bewertung
- (7) GUSMRK von 1995
- (a) Im Folterkontext relevante Regelungskomplexe
- (b) Abschließende Bewertung
- ab) Folterverbot in speziellen Anti-Folter-Konventionen
- (1) Europäisches Übereinkommen zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe von 1987
- (a) Regelungskomplexe
- (b) Abschließende Bewertung
- (2) Interamerikanische Konvention zur Verhütung und Bestrafung der Folter von
- (a) Folterbegriff des Art. 2 IAAFK
- (b) Regelungskomplexe
- (c) Abschließende Bewertung
- 3) Problem der Abweichung des Schutzumfangs konkurrierender internationaler Menschenrechtsinstrumente
- III) Ergebnis 2. Kapitel
- Drittes Kapitel – Folterschutz und Völkergewohnheitsrecht
- I) Folterverbot i.e.S. als Bestandteil des Völkergewohnheitsrechts
- II) Folterverbot i.e.S. als zwingende Norm des Völkergewohnheitsrechts („ius cogens“)
- III) Folterverbot i.e.S. als Verpflichtung „erga omnes“ Folterverbot i.e.S. als Verpflichtung „erga omnes“
- IV) Bestehen einer völkergewohnheitsrechtlichen Bestrafungspflicht auf nationaler Ebene im Falle der Folter i.e.S.
- V) Bestehen eines völkergewohnheitsrechtlichen Verbotes von grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung
- VI) Ergebnis 3. Kapitel
- Viertes Kapitel – Rechtsfolgen eines Verstoßes gegen das völkerrechtliche Verbot der Folter
- Fünftes Kapitel – Folter als Völkerstraftatbestand
- I) Folter als völkergewohnheitsrechtlicher Straftatbestand
- 1) Quellenprogramm völkergewohnheitsrechtlicher Straftatbestände
- a) Völkervertragsrechtliche Situation nebst einschlägiger Kodifikationsentwürfe
- b) Internationale Rechtsprechung
- c) Sonstige Quellen
- 2) Zwischenergebnis
- II) Folter als „delictum iuris gentium“
- 1) Folter als „delictum iuris gentium“ im Sinne der VNAFK
- 2) Folter als „delictum iuris gentium“ im Sinne der GA
- 3) Zwischenergebnis
- III) Folter als Völkerstraftatbestand im Sinne des ICCS
- 1) Rechtsfindung durch den ICC
- 2) Folter i.R. der Verbrechen gegen die Menschlichkeit gem. Art. 7 Abs. 1 lit. f, Abs. 2 lit. e ICC-Statut
- 3) Folter i.R. der Kriegsverbrechen gem. Art. 8 Abs. 2 lit. a ii, lit. c i ICC-Statut
- 4) Folter i.R. des Völkermordtatbestandes gem. Art. 6 lit. b ICC-Statut
- 5) Zwischenergebnis
- IV) Ergebnis 5. Kapitel
- Zusammenfassung 1. Teil
- 2. Teil – Ausnahmefähigkeit des Verbots der Folter i.w.S.
- Erstes Kapitel – Kanon der durch Folter betroffenen Rechtsgüter
- Zweites Kapitel – Ausnahmefähigkeit des Verbots der Folter i.w.S. auf nationaler Ebene
- I) Belastbarkeit der These von der Absolutheit der Menschenwürde als Grundpfeiler des Folterverbots
- 1) Einschränkungen des Würdeschutzes durch das Bundesverfassungsgericht
- 2) Einschränkungen des Würdeschutzes durch gesetzliche Regelungen
- a) Untersuchungshaft
- b) Zwangshaft
- c) Lebenslange Haft
- d) Finaler Rettungsschuss
- e) Andere willensbeugende Maßnahmen
- 3) Zwischenergebnis
- II) Ethische Prinzipien und Würdeeinschränkungen
- 1) Nützlichkeitsprinzip
- 2) Vorverhaltensprinzip
- 3) Zwischenergebnis
- III) Wertungswiderspruch
- 1) Rettungsfolter und die Bedingungen des Vorverhaltens- und Autonomieprinzips
- 2) Rettungsfolter und die Bedingungen des Nützlichkeitsprinzips
- a) Untauglichkeitsargument
- b) Dammbruchargument
- c) Nützlichkeitsargumente und „mildere“ Formen der Aussageerzwingung
- 3) Zwischenergebnis
- IV) Bestehen von Straffreistellungsmöglichkeiten
- 1) Öffentlich-rechtliche Eingriffsnorm als Rechtfertigungsgrund
- 2) Notwehr nach § 32 StGB
- a) Notwehrrechtfertigung und „Privatfolter“
- b) Notwehrrechtfertigung und hoheitliche Folter
- 3) Nothilfe nach § 32 StGB
- 4) Rechtfertigender Notstand nach § 34 StGB
- 5) Entschuldigungsgründe
- 6) Zwischenergebnis
- V) Ergebnis 2. Kapitel
- Drittes Kapitel – Ausnahmefähigkeit des Verbots der Folter i.w.S. auf internationaler Ebene
- I) Relativierbarkeit des Verbots im Humanitären Völkerrecht
- 1) Ausnahmemöglichkeit aufgrund eines „unlawful combatant“-Status
- a) Rechtsstellung der im „War on Terror“ gefangengenommenen islamistischen Kämpfer und Folterschutz
- aa) Begriffsbestimmung bewaffneter Konflikt
- ab) Afghanistankonflikt als internationaler bewaffneter Konflikt
- ac) Vertragliche Bindung der USA und Afghanistans an die GA
- ad) Kriegsgefangenenstatus und ergriffene Taliban- bzw. Al Qaida-Kämpfer vor der Amtseinführung Hamid Karzais
- (1) Taliban-Kämpfer
- (2) Al Qaida-Kämpfer
- ae) Kriegsgefangenenstatus und ergriffene Taliban- bzw. Al Qaida-Kämpfer nach der Amtseinführung Hamid Karzais
- b) Bewertung
- c) Probleme der Situation de lege lata/Lösungsansätze de lege ferenda
- 2) Sonstige Ausnahmemöglichkeiten
- 3) Zwischenergebnis
- II) Relativierbarkeit des Verbots im IHRL
- 1) Ausnahmemöglichkeiten auf definitorischer Ebene
- a) Ausnahmemöglichkeit durch Einschränkung des Folterbegriffs i.e.S. nach Art. 1 Abs. 1 S. 2 VNAFK
- b) Ausnahmemöglichkeit durch Wegfall der folterspezifischen Objektqualität oder des Zweckkriteriums bei Rettungsbzw. Notwehrfolter
- c) Ausnahmemöglichkeit durch Wegfall des Zweckkriteriums im Falle eines öffentlich-rechtlichen Notstands
- d) Ausnahmemöglichkeit aufgrund Gössels Thesen zur „definitorischen Relativität“
- e) Weitere Ausnahmemöglichkeiten auf definitorischer Ebene
- 2) Rechtfertigungsmöglichkeiten
- 3) Zwischenergebnis
- III) Relativierbarkeit des Verbots auf völkerstrafrechtlicher Ebene.
- 1) Straffreistellungsmöglichkeit nach ICCS
- a) Gründe für den Ausschluss der strafrechtlichen Verantwortlichkeit nach Art. 31 ICCS
- aa) Notwehr nach Art. 31 Abs. 1 lit. c ICCS
- ab) Notstand nach Art. 31 Abs. 1 lit. d ICCS
- b) Weitere Straffreistellungsgründe im ICCS
- 2) Nationale Straffreistellungsmöglichkeit für Folter als „delictum iuris gentium“ pp.
- a) Nationale Straffreistellung und die Vorgaben des Derogationsverbots gem. Art. 2 Abs. 2 VNAFK
- b) Nationale Straffreistellung und Gewährleistungs- bzw. Pönalisierungspflichten
- 3) Zwischenergebnis
- IV) Ergebnis 3. Kapitel
- Zusammenfassung 2. Teil
- Ergebnis
- Literaturverzeichnis
- Reihenübersicht
← XIV | XV → Abkürzungsverzeichnis
← XXIV | 1 → Folter vor dem Forum des Rechts
„Recht kann nur dort unbestritten Recht sein, wo die Aussicht besteht, dass das juristische Urteil von der Alltagsvernunft der Menschen, nicht anders als vor dem externen Gerichtshof der Moral nachvollzogen und akzeptiert werden kann. (…) auch das rigorose Verbot gebotenen Handelns kann das Recht überfordern, schlimmstenfalls sogar moralisch diskreditieren.“1
Details
- Seiten
- XXIV, 468
- Erscheinungsjahr
- 2014
- ISBN (PDF)
- 9783653040401
- ISBN (MOBI)
- 9783653984569
- ISBN (ePUB)
- 9783653984576
- ISBN (Hardcover)
- 9783631650363
- DOI
- 10.3726/978-3-653-04040-1
- Sprache
- Deutsch
- Erscheinungsdatum
- 2014 (Mai)
- Schlagworte
- Römisches Statut Terrorismus Genfer Konventionen Völkerrecht Afghanistan Guantanamo Daschner, Wolfgang Gäfgen, Magnus
- Erschienen
- Frankfurt am Main, Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Wien, 2014. XXIV, 468 S.