Umgehung des § 613a BGB durch Aufhebungsvereinbarung und Neuvertrag
Zusammenfassung
Leseprobe
Inhaltsverzeichnis
- Cover
- Titel
- Copyright
- Autorenangaben
- Über das Buch
- Zitierfähigkeit des eBooks
- Gliederung
- Inhaltsverzeichnis
- Abkürzungsverzeichnis
- § 1 Einleitung
- A. Anlass der Untersuchung
- B. Gang der Untersuchung
- Erster Teil: Grundlagen der Untersuchung
- § 2 Grundlagen zu § 613a BGB
- A. Entstehungsgeschichte
- B. Normzweck
- C. Europarechtlicher Hintergrund
- D. Charakter der Norm des § 613a BGB
- I. Zwingende Normen und Verbotsgesetze
- II. § 613a Abs. 1 Satz 1 BGB als zwingende Norm
- 1. Beschränkung der rechtsgeschäftlichen Verfügungsmacht
- 2. Kein gesetzliches Verbot
- a. Kein Kündigungsverbot
- b. Kein Inhaltsänderungsverbot
- c. Zwischenergebnis: Zwingende Norm
- III. § 613a Abs. 4 Satz 1 BGB als Verbotsnorm
- 1. Streitstand
- 2. Wortlaut des § 613a Abs. 4 Satz 1 BGB
- 3. Teleologie und Systematik
- 4. Richtlinienkonforme Auslegung
- 5. Zwischenergebnis: Gesetzliches Verbot
- 6. Konsequenzen des Kündigungsverbotes
- E. Betriebsübergang und Insolvenz
- I. Grundlagen
- II. Anwendbarkeit von § 613a BGB in der Insolvenz
- III. § 613a BGB als Sanierungshindernis?
- § 3 Aufhebungsverträge und Betriebsübergang
- A. Der arbeitsrechtliche Aufhebungsvertrag
- I. Der Grundsatz der Vertragsfreiheit
- II. Beweggründe für den Vertragsschluss
- 1. Allgemeine Beweggründe
- 2. Besondere Beweggründe beim Betriebsübergang
- III. Zustandekommen und Formerfordernis
- IV. Hinweispflichten bei Aufhebungsverträgen
- 1. Allgemeine Hinweispflichten
- 2. Hinweispflichten beim Betriebsübergang
- 3. Rechtsfolgen bei Verletzung der Hinweispflicht
- B. Aufhebungsverträge im Zusammenhang mit Betriebsübergängen
- I. Überblick über die Rechtsprechung
- II. Arten von Aufhebungsverträgen
- 1. Echter Aufhebungsvertrag mit Beendigungsfunktion
- 2. Unechter Aufhebungsvertrag
- 3. Sonderfall: Dreiseitiger Vertrag
- III. Ist-Zustand: Motivkontrolle des BAG
- Zweiter Teil: Wirksamkeit von echten Aufhebungsverträgen bei Betriebsübergängen
- § 4 Beschränkung der Vertragsfreiheit des Arbeitgebers durch § 613a BGB
- § 5 Vertragsbeendigungsfreiheit des Arbeitnehmers
- A. Auslegung des § 613a BGB
- I. Keine Unwirksamkeit des Aufhebungsvertrages nach § 613a Abs. 4 Satz 1 BGB
- 1. Begriff der Kündigung in § 613a Abs. 4 Satz 1 BGB
- a. Abgrenzung zum Aufhebungsvertrag
- b. Eigenkündigung des Arbeitnehmers
- c. Veranlassung durch Arbeitgeber
- 2. Sinn und Zweck des § 613a BGB
- 3. Zwischenergebnis
- II. Vergleich mit dem Widerspruchsrecht gem. § 613a Abs. 6 BGB
- 1. Das Widerspruchsrecht
- a. Grundlagen
- b. Voraussetzungen eines wirksamen Widerspruchs
- 2. Rückschlüsse auf den Aufhebungsvertrag
- a. Unterschiedliche Rechtsnatur
- b. Rechtsfolgenvergleich
- 3. Zwischenergebnis
- 4. Verzicht auf Widerspruchsrecht
- III. Richtlinienkonforme Auslegung des § 613a BGB
- 1. Wortlaut des Art. 4 Abs. 1 der Richtlinie 2001/23/EG
- 2. Teleologische Auslegung
- 3. Anerkennung des Widerspruchsrechts durch den EuGH
- 4. Zwischenergebnis
- B. Vergleich mit dem Kündigungsschutzgesetz
- I. Verzicht auf den Bestandsschutz des KSchG
- II. Übertragbarkeit auf § 613a BGB
- 1. Unwirksamkeit eines Vorausverzichts
- 2. Verzicht anlässlich eines konkreten Betriebsübergangs zulässig
- III. Zwischenergebnis
- C. Ergebnis: Zulässigkeit des echten Aufhebungsvertrags
- I. Keine Beschränkung der Vertragsfreiheit des Arbeitnehmers
- II. Vorliegen eines Aufhebungsvertrages mit Beendigungsfunktion
- Dritter Teil: Wirksamkeit des unechten Aufhebungsvertrages
- § 6 Das Lemgoer Modell als Umgehungstatbestand
- A. Das Lemgoer Modell
- I. Beschreibung des Sanierungsmodells
- II. Tatbestand des Betriebsübergangs erfüllt
- 1. Tatbestandsvoraussetzungen des Betriebsübergangs
- 2. Abgrenzung zur Betriebsstilllegung
- III. Rechtsprechung des BAG zum Lemgoer Modell
- 1. BAG vom 28.4.1987
- 2. BAG vom 27.9.2012
- 3. Zusammenfassung der Umgehungsrechtsprechung
- B. Das Rechtsinstitut der Gesetzesumgehung
- I. Die objektive Gesetzesumgehung als selbständiges Rechtsinstitut
- 1. Umgehungsbegriff des Großen Senats
- 2. Objektive Gesetzesumgehung des § 613a BGB
- II. Gesetzesumgehung als Frage der Normanwendung
- III. Definition der Gesetzesumgehung
- IV. Abgrenzung zum Scheingeschäft gem. § 117 BGB
- C. Lösung der Umgehungsfälle mittels Analogie
- I. Anknüpfungspunkt der Gesetzesumgehung
- 1. Keine Anwendung des § 134 BGB
- 2. § 613a BGB als umgangene Norm
- 3. § 613a Abs. 4 Satz 1 BGB als umgangene Norm
- a. Keine spezialgesetzliche Ausprägung des allgemeinen Umgehungsverbotes
- b. Keine Umgehung des Kündigungsverbotes durch Veranlassung
- aa. Veranlassung im Sinne des § 17 Abs. 1 Satz 2 KSchG
- bb. Veranlassung im Sinne des § 112a BetrVG
- cc. Definition der Veranlassung
- dd. Übertragbarkeit des Veranlassungsprinzips auf § 613a BGB
- ee. Veranlassungsgedanke nach der Richtlinie 2001/23/EG
- ff. Zwischenergebnis
- c. Zweck der Aufhebungsverträge
- aa. Keine Vermeidung des Beendigungskündigungsverbotes
- bb. Keine Vermeidung des Änderungskündigungsverbotes
- cc. Zwischenergebnis: Bestandsschutz nicht gefährdet
- d. Vergleich mit Änderungsvereinbarungen bei Betriebsübergängen
- 4. Zwischenergebnis
- a. § 613a Abs. 1 Satz 1 BGB als Entscheidungsnorm
- b. Umgehungszweck zur Feststellung der Entscheidungsnorm
- II. Berücksichtigung subjektiver Elemente (Motivkontrolle)
- 1. Umgehung und subjektive Elemente
- 2. Subjektives Element des Kündigungsverbotes gem. § 613a Abs. 4 Satz 1 BGB
- 3. Keine Berücksichtigung subjektiver Elemente bei unechten Aufhebungsverträgen
- a. Keine Umgehung des § 613a Abs. 4 Satz 1 BGB
- b. Kein subjektives Element in § 613a Abs. 1 Satz 1 BGB
- c. Zwischenergebnis
- III. Rechtsfolge der analogen Anwendung des § 613a Abs. 1 Satz 1 BGB
- IV. Zwischenergebnis: Rechtsfortbildung statt Umgehung
- D. Andere dogmatische Lösungsansätze zur Begründung der Unwirksamkeit des unechten Aufhebungsvertrages
- I. Rechtsfortbildung des § 613a BGB
- II. Richterliche Inhalts- und Angemessenheitskontrolle
- III. Institutioneller Rechtsmissbrauch
- IV. Zwischenergebnis
- E. Ergebnis: Kein unwirksames Umgehungsgeschäft
- § 7 Richterliche Rechtsfortbildung des § 613a BGB
- A. Rechtsfortbildung extra legem
- B. Zulässigkeitsvoraussetzungen der Rechtsfortbildung
- C. Unzulässige Rechtsfortbildung im Fall des Lemgoer Modells
- I. Rechtsfortbildung mit Rücksicht auf ein rechtsethisches Prinzip
- II. Keine materielle Gerechtigkeit durch Günstigkeitsvergleich
- 1. Das Günstigkeitsprinzip
- 2. Günstigkeitsvergleich beim Lemgoer Modell
- a. Keine Günstigkeit durch Wahlfreiheit
- b. Keine Günstigkeit durch Wiedereinstellungszusage des Erwerbers
- aa. Vergleich mit den betrieblichen Bündnissen für Arbeit
- bb. Übertragbarkeit auf das Lemgoer Modell
- 3. Zwischenergebnis
- III. Keine Aushöhlung des § 613a Abs. 1 Satz 1 BGB durch Verzicht des Arbeitnehmers auf den Inhaltsschutz
- 1. Rechtsprechungsentwicklung des BAG
- a. Rechtsprechung zu Änderungsverträgen
- aa. BAG vom 18.8.1976
- bb. BAG vom 7.11.2007
- cc. BAG vom 19.3.2009
- dd. Zusammenfassung
- b. Rechtsprechung zu Aufhebungsvereinbarungen und Neuverträgen
- c. Begründungsansatz der Rechtsprechung für die Einschränkung der Vertragsfreiheit des Arbeitnehmers
- 2. Status quo: Inhaltsschutz stärker als Bestandsschutz
- 3. Kein Schutz des Arbeitnehmers vor Selbstbenachteiligung
- a. Keine generelle Veränderungssperre
- b. Wortlaut des § 613a Abs. 1 Satz 1 BGB
- c. Historische Auslegung
- d. Teleologische Auslegung
- aa. Änderungs- und Erlassverträge im laufenden Arbeitsverhältnis
- bb. Änderungs- und Erlassverträge in Zeiten der wirtschaftlichen Krise
- cc. Vertragsänderungen beim Anteilserwerb (sog. Share Deal)
- dd. Zwischenergebnis
- e. Systematische Auslegung des § 613a BGB
- aa. Vergleich mit § 613a Abs. 1 Satz 2 BGB
- bb. Vergleich mit § 2 KSchG
- [1] Verzicht auf den Schutz des § 2 KSchG
- [2] Zwischenergebnis
- f. Reichweite des Inhaltsschutzes
- 4. Richtlinienkonforme Auslegung des § 613a BGB
- a. Verzichtsverbot
- b. Ausnahme vom Verzichtsverbot
- c. Zwischenergebnis
- 5. Verzichtswille des Arbeitnehmers trotz Veranlassung durch den Arbeitgeber
- D. Ergebnis: Unzulässige Rechtsfortbildung
- § 8 Inhaltskontrolle des unechten Aufhebungsvertrages
- A. § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB als Rechtsgrundlage
- B. § 613a Abs. 1 Satz 2 BGB analog als Rechtsgrundlage
- I. Keine planwidrige Regelungslücke
- II. Keine vergleichbare Situation
- III. Zwischenergebnis
- C. § 2 KSchG analog als Rechtsgrundlage
- D. § 138 BGB als Rechtsgrundlage
- E. Inhaltskontrolle aufgrund der Lehre von den Schutzpflichten
- I. Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts
- II. Inhaltskontrolle des BAG im Fall des Lemgoer Modells
- III. Rechtsgrundlage für die vom BVerfG geforderte Inhaltskontrolle
- 1. § 138 BGB
- 2. Inhaltskontrolle im engeren Sinn gem. § 242 BGB
- IV. Keine strukturelle Unterlegenheit des Arbeitnehmers bei Abschluss eines unechten Aufhebungsvertrages
- 1. Begriff der strukturellen Unterlegenheit
- a. Keine generell gestörte Vertragsparität zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer
- b. Verhandlungssituation maßgeblich
- aa. Verhandlungssituation bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses
- bb. Verhandlungssituation im bestehenden Arbeitsverhältnis
- 2. Keine Fremdbestimmung durch Veranlassung des Arbeitgebers
- 3. Keine existentielle Angewiesenheit auf den Neuvertrag
- 4. Keine intellektuelle Disparität beim Lemgoer Modell
- 5. Ausnutzen einer Drucksituation
- a. Definition der Drucksituation
- b. Geringerer Druck durch rechtlich gesicherte Fortsetzung
- c. Keine Drucksituation durch Betriebsinhaberwechsel
- aa. Bevorstehender Betriebsübergang
- bb. Schutz des § 613a BGB bei Betriebsübergängen
- cc. Kein Anspruch auf Betriebsübergang
- dd. Zwischenergebnis
- d. Kollektiver Druck durch drohende Betriebsstilllegung
- aa. Entscheidung „Geld oder Leben“
- bb. Kein unzulässiger Druck durch Hinweis auf betriebsbedingte Kündigung
- [1] Betriebsbedingte Kündigung als zulässiges Druckmittel im Rahmen der Änderungskündigung
- [2] Übertragbarkeit auf unechte Aufhebungsverträge
- [3] Zwischenergebnis
- cc. Drucksituation durch Drohung i.S.d. § 123 Abs. 1 Alt. 2 BGB
- dd. Europarechtskonformität
- 6. Zwischenergebnis: Keine strukturelle Unterlegenheit des Arbeitnehmers
- V. Interessenabwägung durch sachlichen Grund
- 1. Entwicklung des Rechtsbegriffs
- 2. Anforderungen an den sachlichen Grund
- a. Überblick
- b. Kritik
- VI. Ergebnis: Unzulässige Inhaltskontrolle
- § 9 Institutioneller Rechtsmissbrauch
- A. Umgehung und Rechtsmissbrauch
- B. Kein Missbrauch des Aufhebungsvertrages
- C. Kein Missbrauch der Vertragsfreiheit
- § 10 Zwischenergebnis und Lösungsansatz
- A. Zusammenfassung der bisherigen Ergebnisse
- I. Echte Aufhebungsverträge zulässig
- II. Änderungsverträge zulässig
- III. Unechte Aufhebungsverträge zulässig
- 1. Rechtsfolge: Arbeitsverhältnis wirksam beendet
- 2. Kein Verlust der sozialen Besitzstände durch Unterbrechung
- a. Enger zeitlicher und sachlicher Zusammenhang zwischen altem und neuem Arbeitsverhältnis
- b. Sachlicher Zusammenhang auch bei Zwischenschaltung einer BQG
- 3. Vereinbarung einer sachgrundlosen Befristung mit dem Erwerber
- 4. Zwischenergebnis
- B. Lösungsansatz
- I. Anpassung der sachlichen Gründe an § 613a Abs. 4 Satz 2 BGB
- 1. Wirksamkeit einer betriebsbedingten Beendigungskündigung
- a. Sanierungskündigung des Veräußerers im Zusammenhang mit einem Betriebsübergang
- b. Kündigung des Erwerbers nach dem Betriebsübergang
- 2. Betriebsbedingte Änderungskündigung
- 3. Kündigung nach Erwerberkonzept
- a. Beendigungskündigung
- b. Änderungskündigung
- 4. Übertragung der Grundsätze auf Änderungsvereinbarungen
- a. Anforderungen an den sachlichen Grund
- b. Europarechtliche Vorgaben
- 5. Zwischenergebnis
- a. § 613a Abs. 4 Satz 2 BGB als Obergrenze der sachlichen Rechtfertigung
- b. Zeitpunkt des Änderungsvertragsschlusses ist unerheblich
- II. Sanierungsfördernde Auslegung des § 613a BGB in der Insolvenz im Hinblick auf das Lemgoer Modell
- 1. Europarechtliche Vorgaben
- a. Art. 5 Abs. 1 Richtlinie 2001/23/EG
- b. Art. 5 Abs. 2 lit. b) Richtlinie 2001/23/EG
- 2. Umsetzung der Richtlinie ins deutsche Recht
- a. Kündigungen
- aa. Kündigung in der Insolvenz
- bb. Modifikation gem. §§ 125-128 InsO
- cc. Richtlinienkonformität
- b. Unechte Aufhebungsverträge und Änderungsvereinbarungen
- c. Modifikation bei unechten Aufhebungsverträgen und Änderungsvereinbarungen in der Insolvenz
- aa. §§ 125 Abs. 1 Nr. 1, 128 Abs. 2 InsO analog
- bb. Erst-recht Schluss bei Änderungsvereinbarungen
- cc. Ergebnis: Widerlegliche Vermutung der sachlichen Rechtfertigung in der Insolvenz
- III. Günstigkeit durch Beschäftigungszusagen des Erwerbers
- IV. Zusammenfassung der Lösungsansätze
- § 11 Exkurs zum Lemgoer Modell
- A. Umgehung des § 613a Abs. 1 Satz 2 BGB
- B. Besonderheiten der betrieblichen Altersversorgung
- I. § 4 BetrAVG
- II. § 3 BetrAVG
- C. Modifiziertes Lemgoer Modell
- I. Beschreibung des Sanierungsmodells
- II. Rechtliche Bewertung
- Vierter Teil: Der dreiseitige Vertrag
- § 12 Der dreiseitige Vertrag im Rahmen des BQG-Modells
- A. Das BQG-Modell
- I. Die Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft
- II. Beschreibung des Sanierungsmodells
- III. Vorliegen eines Betriebsübergangs
- 1. Zwischen Veräußerer und BQG
- 2. Zwischen BQG und Erwerber
- 3. Zwischen Veräußerer und Erwerber
- IV. Vorteile des Sanierungsmodells
- V. Finanzierung (Transferzuschuss)
- VI. Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates
- 1. Interessenausgleich
- 2. Sozialplan
- B. Rechtsprechung des BAG zum BQG-Modell
- I. BAG vom 10.12.1998 (Dörries-Scharmann)
- II. BAG vom 18.8.2005
- III. BAG vom 23.11.2006
- IV. BAG vom 18.8.2011 (Lotterie-Urteil)
- V. BAG vom 25.10.2012
- C. Wirksamkeitskriterien der Rechtsprechung
- I. Aufhebungsvertrag als Risikogeschäft
- 1. Kein Risikogeschäft bei fester Einstellungszusage
- 2. Kein Risikogeschäft durch verbindliches In-Aussicht-stellen der Neueinstellung
- a. Verbindlichkeit durch schutzwürdiges Vertrauen des Arbeitnehmers
- aa. Haftung aus culpa in contrahendo
- bb. Übertragung auf Aufhebungsverträge
- b. Roter Faden der Rechtsprechung
- aa. 23.11.2006
- bb. 10.12.1998
- cc. 18.8.2005
- dd. 18.8.2011 und 25.10.2012
- c. Zusammenfassung der Voraussetzungen
- aa. Hohe Einstellungswahrscheinlichkeit
- bb. Individuelle „Zusage“
- cc. Zwischenergebnis
- 3. Kritische Würdigung
- a. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung des Risikogeschäfts
- b. Perspektive für die Beurteilung des Risikogeschäfts
- c. Dogmatische Einwände
- 4. Zwischenergebnis: Risikogeschäft ungeeignet
- II. BQG nur zum Schein
- 1. Definition der Rechtsprechung
- 2. Indizien der Rechtsprechung
- a. Geplante Verweildauer in der BQG
- b. Tatsächliche Verweildauer
- c. Tatsächliches Bedürfnis für Transferleistungen
- III. Umgehung der Sozialauswahl
- D. Rechtliche Beurteilung des dreiseitigen Vertrages
- I. Rechtsnatur des dreiseitigen Vertrages
- II. Der Aufhebungsvertrag als Umgehungsgeschäft
- 1. Umgehung wenn potentieller Erwerber bereits vorhanden
- 2. Anknüpfungspunkt der Gesetzesumgehung
- a. Vermeidung des Kündigungsverbotes
- b. Verstoß gegen das gesetzgeberische Ziel des § 613a Abs. 4 Satz 1 BGB
- 3. Rechtsfolge: § 613a Abs. 4 Satz 1 BGB analog
- a. Anforderungen an den anderen Kündigungsgrund i.S.d. § 613a Abs. 4 Satz 2 BGB bei betriebsbedingter Kündigung
- aa. Beachtung der Sozialauswahl
- bb. Vergleich mit Druckkündigung
- cc. Zwischenergebnis
- b. Übertragung auf BQG-Modell: Beachtung der Sozialauswahl bei Angebot des Aufhebungsvertrags
- c. Zwischenergebnis
- III. Arbeitsvertrag mit der BQG als Scheingeschäft
- 1. Anknüpfungspunkt: Arbeitsvertrag mit der BQG
- 2. Scheingeschäft oder Umgehung
- 3. Arbeitsvertrag als Scheingeschäft gem. § 117 Abs. 1 BGB
- a. Abgrenzungskriterium: endgültiges Ausscheiden aus dem Betrieb
- b. Darlegungs- und Beweislast
- c. Rechtsfolge
- 4. Misslungenes Scheingeschäft
- IV. Rechtsfolge bei Unwirksamkeit eines Vertragsbestandteils
- 1. Dreiseitiger Vertrag
- 2. Zwei Einzelverträge
- 3. Rechtsfolgen
- E. Kein Fortsetzungsanspruch der Arbeitnehmer der BQG gegenüber dem Erwerber
- F. Exkurs: AGG-Verstoß bei Neueinstellung durch Erwerber
- I. Sachlicher und persönlicher Anwendungsbereich des AGG
- II. Benachteiligungsverbot gem. § 7 Abs. 1 AGG
- III. Beweislast gem. § 22 AGG
- IV. Rechtsfolge
- G. Zusammenfassung der Ergebnisse zum BQG-Modell
- I. Der Aufhebungsvertrag als Umgehungsgeschäft
- 1. Neue Definition des „endgültigen Ausscheidens“
- 2. Umgehung des § 613a Abs. 4 Satz 1 BGB
- 3. Unterschied zum Lemgoer Modell
- II. Arbeitsvertrag mit der BQG als Scheingeschäft
- III. Rechtsfolge bei Unwirksamkeit des dreiseitigen Vertrages
- IV. Neuer Arbeitsvertrag mit dem Erwerber
- § 13 Lösungsvorschlag
- A. Aufhebungsvereinbarung nach Erwerberkonzept
- I. Durchführung einer Sozialauswahl
- 1. Reichweite der Sozialauswahl
- 2. Beschränkte Nachprüfung der Sozialauswahl
- II. Dreiseitiger Vertrag mit „aussortierten“ Arbeitnehmern
- III. Verbleib der Wunscharbeitnehmer beim Veräußerer
- IV. Vorteile dieses Modells
- B. Alternativ: Änderungsverträge mit der Gesamtbelegschaft
- Fünfter Teil: Andere Unwirksamkeitsgründe des Aufhebungsvertrages und andere Gestaltungsformen
- § 14 Andere Unwirksamkeitsgründe des Aufhebungsvertrages
- A. Anfechtung
- I. § 119 BGB
- II. § 123 BGB
- 1. Arglistige Täuschung
- 2. Widerrechtliche Drohung
- a. Drohung
- b. Widerrechtlichkeit
- B. Widerruf des Aufhebungsvertrages
- C. Störung der Geschäftsgrundlage
- § 15 Alternative Gestaltungsmöglichkeiten zur Vermeidung der Rechtsfolgen des § 613a BGB
- A. Kündigung nach Erwerberkonzept
- B. Befristungen und Bedingungen
- I. Auflösende Bedingung
- II. Vereinbarung einer Befristung
- Sechster Teil: Ergebnisse der Untersuchung
- § 16 Zusammenfassung der Ergebnisse
- A. Charakterisierung des § 613a BGB
- B. Echte Aufhebungsverträge
- I. Vorliegen eines echten Aufhebungsvertrages
- II. Zulässiger Verzicht auf den Bestandsschutz des § 613a BGB
- C. Unechte Aufhebungsverträge im Rahmen des Lemgoer Modells
- I. Unzulässige Motivkontrolle des BAG
- II. Kein unwirksames Umgehungsgeschäft
- 1. Allgemein zur Gesetzesumgehung
- 2. Umgehungszweck zur Ermittlung der Entscheidungsnorm
- 3. Ergebnis: Rechtsfortbildung extra legem
- 4. Gesetzesumgehung und Motivkontrolle
- III. Unzulässige Rechtsfortbildung des § 613a BGB
- IV. Kein Scheingeschäft
- V. Unzulässige Inhaltskontrolle des unechten Aufhebungsvertrages
- VI. Kein institutioneller Rechtsmissbrauch
- VII. Ergebnis: Zulässigkeit des unechten Aufhebungsvertrages
- VIII. Anforderungen an die sachlichen Rechtfertigungsgründe
- IX. Günstigkeit der Vereinbarung durch Beschäftigungszusagen des Erwerbers
- D. Der dreiseitige Vertrag im Rahmen des BQG-Modells
- I. Der Aufhebungsvertrag als Umgehungsgeschäft
- 1. Definition des Risikogeschäfts nach der Rechtsprechung des BAG
- a. Feste Einstellungszusage
- b. Verbindliches In-Aussicht-stellen
- c. Ergebnis: Risikogeschäft ungeeignet
- 2. Schein-BQG zur Beurteilung einer Gesetzesumgehung ungeeignet
- 3. Maßgebliches Kriterium: Umgehung der Sozialauswahl
- a. § 613a Abs. 4 Satz 1 BGB als umgangene Norm
- b. § 613a Abs. 4 Satz 2 BGB analog i.V.m. § 1 KSchG
- c. Ergebnis: Beachtung der Sozialauswahl bei Angebot des Aufhebungsvertrages
- II. Der Arbeitsvertrag mit der BQG als Scheingeschäft
- III. Beachtung des AGG bei der Auswahlentscheidung des Erwerbers
- E. Gesamtergebnis der Untersuchung
- F. Andere Unwirksamkeitsgründe des Aufhebungsvertrages
- G. Lösungsvorschlag: Aufhebungsvereinbarung nach Erwerberkonzept
- Literaturverzeichnis
← xxxii | xxxiii →Abkürzungsverzeichnis
a.A. |
andere Ansicht |
ABl. EG |
Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaft |
ABl. EU |
Amtsblatt der Europäischen Union |
ABR |
Aktenzeichen Rechtsbeschwerden Bundesarbeitsgericht |
Abs. |
Absatz |
AcP |
Archiv für die civilistische Praxis (Zeitschrift) |
a.E. |
am Ende |
AEUV |
Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union |
a.F. |
alte Fassung |
AGB |
Allgemeine Geschäftsbedingungen |
AGG |
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz |
Alt. |
Alternative |
Anm. |
Anmerkung |
AP |
Arbeitsrechtliche Praxis (Nachschlagewerk des Bundesarbeitsgerichts) |
ArbG |
Arbeitsgericht |
AR-Blattei |
Arbeitsrecht-Blattei |
ArbR |
Arbeitsrecht |
ArbRB |
Der Arbeits-Rechts-Berater (Zeitschrift) |
Art., Artt. |
Artikel |
AuA |
Arbeit und Arbeitsrecht (Zeitschrift) |
Aufl. |
Auflage |
AuR |
Arbeit und Recht (Zeitschrift) |
AZR |
Aktenzeichen Revisionsverfahren Bundesarbeitsgericht |
BAG |
Bundesarbeitsgericht |
BAGE |
Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts |
BB |
Betriebs-Berater (Zeitschrift) |
Bd. |
Band |
BeckOK |
Beck´scher Onlinekommentar |
BeckRS |
Beck-Rechtsprechung |
Begr. |
Begründer/Begründerin |
Beil. |
Beilage |
BetrAVG |
Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (Betriebsrentengesetz) |
BetrVG |
Betriebsverfassungsgesetz |
← xxxiii | xxxiv →BGB |
Bürgerliches Gesetzbuch |
BGBl. |
Bundesgesetzblatt |
BGH |
Bundesgerichtshof |
BGHZ |
Entscheidungen des Bundesgerichtshofs in Zivilsachen |
Bl. |
Blatt |
BQG |
Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft |
BT-Drucks. |
Bundestags-Drucksache |
BUrlG |
Bundesurlaubsgesetz |
BVerfG |
Bundesverfassungsgericht |
BvR |
Aktenzeichen Verfassungsbeschwerden BVerfG |
bzw. |
beziehungsweise |
Ca |
Aktenzeichen Allgemeine Zivilsachen Arbeitsgericht |
c.i.c. |
culpa in contrahendo |
DB |
Der Betrieb (Zeitschrift) |
ders. |
derselbe |
DGB |
Deutscher Gewerkschaftsbund |
d.h. |
das heißt |
DZWIR |
Deutsche Zeitschrift für Wirtschafts- und Insolvenzrecht |
EAS |
Europäisches Arbeits- und Sozialrecht – Rechtsvorschriften, Systematische Darstellungen, Entscheidungssammlung |
Ed. |
Edition |
EFZG |
Entgeltfortzahlungsgesetz |
EG |
Europäische Gemeinschaft |
Einf. |
Einführung |
Einl. |
Einleitung |
ErfK |
Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht |
EU |
Europäische Union |
EuGH |
Gerichtshof der Europäischen Union |
EWiR |
Entscheidungen zum Wirtschaftsrecht (Zeitschrift) |
EzA |
Entscheidungssammlung zum Arbeitsrecht |
EzA-SD |
EzA Schnelldienst – Arbeitsrechtliche Sofortinformation der Entscheidungssammlung zum Arbeitsrecht |
f. |
folgende |
ff. |
fortfolgende |
FA |
Fachanwalt Arbeitsrecht (Zeitschrift) |
Fn. |
Fußnote |
FS |
Festschrift |
gem. |
gemäß |
GG |
Grundgesetz |
← xxxiv | xxxv →ggf. |
gegebenenfalls |
GmbH |
Gesellschaft mit beschränkter Haftung |
GS |
Großer Senat |
GWR |
Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht (Zeitschrift) |
Halbs. |
Halbsatz |
h.M. |
herrschende Meinung |
Hrsg. |
Herausgeber |
i.e.S. |
im engeren Sinn |
InsO |
Insolvenzordnung |
i.S. |
im Sinne |
i.V.m. |
in Verbindung mit |
JuS |
Juristische Schulung (Zeitschrift) |
JurA |
Juristische Analysen (Zeitschrift) |
JZ |
Juristenzeitung (Zeitschrift) |
Kap. |
Kapitel |
KR |
Gemeinschaftskommentar zum Kündigungsschutzgesetz |
KSchG |
Kündigungsschutzgesetz |
LAG |
Landesarbeitsgericht |
LAGE |
Entscheidungen der Landesarbeitsgerichte |
Lfg. |
Lieferung |
lit. |
littera |
LM |
Lindenmaier-Möhring - Kommentierte BGH-Rechtsprechung |
Ls. |
Leitsatz, Leitsätze |
MDR |
Monatsschrift für deutsches Recht (Zeitschrift) |
MünchHdb ArbR |
Münchener Handbuch zum Arbeitsrecht |
MüKo |
Münchener Kommentar |
m.w.N. |
mit weiteren Nachweisen |
n.F. |
neue Fassung |
NJW |
Neue Juristische Wochenzeitschrift (Zeitschrift) |
NJW-RR |
NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (Zeitschrift) |
Nr. |
Nummer |
n.r. |
nicht rechtskräftig |
NZA |
Neue Zeitschrift für Arbeits- und Sozialrecht |
NZA-RR |
NZA-Rechtsprechungs-Report (Zeitschrift) |
NZI |
Neue Zeitschrift für Insolvenz- und Sanierungsrecht |
R |
Rückseite |
RAG |
Reichsarbeitsgericht |
← xxxv | xxxvi →RdA |
Recht der Arbeit (Zeitschrift) |
RL |
Richtlinie |
Rn. |
Randnummer(n) |
Rs. |
Rechtssache |
S. |
Seite(n) |
s. |
siehe |
Sa |
Aktenzeichen Berufungssachen Landesarbeitsgericht |
SAE |
Sammlung Arbeitsrechtlicher Entscheidungen (Zeitschrift) |
SGB |
Sozialgesetzbuch |
Slg. |
Sammlung der Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs und des Gerichts Erster Instanz |
sog. |
sogenannt(e, er) |
st. |
Rspr. ständige Rechtsprechung |
TVG |
Tarifvertragsgesetz |
TzBfG |
Teilzeit- und Befristungsgesetz |
UA |
Unterabsatz |
u.a. |
unter anderem |
UrhG |
Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte |
vgl. |
vergleiche |
Vorb. |
Vorbemerkung |
z.B. |
zum Beispiel |
ZfA |
Zeitschrift für Arbeitsrecht |
ZInsO |
Zeitschrift für das gesamte Insolvenzrecht |
ZIP |
Zeitschrift für Wirtschaftsrecht |
Zit. |
Zitierweise |
ZPO |
Zivilprozessordnung |
ZR |
Revisionen in Zivilsachen und Berufungen in Patentnichtigkeitsverfahren (Bundesgerichtshof) |
ZTR |
Zeitschrift für Tarifrecht |
← xxxvi | 1 →§ 1 Einleitung
A. Anlass der Untersuchung
Anlass der Untersuchung sind zwei BAG-Urteile vom 18.8.20111 und 25.10.20122, welche die Frage beantworten, ob ein Aufhebungsvertrag bei einem Betriebsübergang mit Zwischenschaltung einer Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft (BQG) wirksam ist. Das BAG hielt den Aufhebungsvertrag, der im Rahmen eines dreiseitigen Vertrages geschlossen wurde, in beiden Urteilen wegen Umgehung des § 613a BGB für unwirksam, weil gleichzeitig mit der Aufhebungsvereinbarung ein neuer Arbeitsvertrag mit dem Betriebserwerber verbindlich in Aussicht gestellt wurde. Das BAG setzt in diesen Entscheidungen zwar seine bisherige Rechtsprechung zur Nichtigkeit von Aufhebungsverträgen3 bzw. dreiseitigen Verträgen4 wegen Umgehung des § 613a BGB fort, lässt in Fällen der „übertragenden Sanierung insolvenzgefährdeter Betriebe“ aber die Tendenz zu einer strengeren Haltung erkennen.5
Details
- Seiten
- XXXVI, 266
- Erscheinungsjahr
- 2015
- ISBN (PDF)
- 9783653059762
- ISBN (MOBI)
- 9783653957457
- ISBN (ePUB)
- 9783653957464
- ISBN (Hardcover)
- 9783631668115
- DOI
- 10.3726/978-3-653-05976-2
- Sprache
- Deutsch
- Erscheinungsdatum
- 2015 (September)
- Schlagworte
- Arbeitsrecht Betriebsübergang Insolvenz Lemgoer Modell
- Erschienen
- Frankfurt am Main, Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Wien, 2015. XXXVI, 266 S.
- Produktsicherheit
- Peter Lang Group AG