Zwischenevaluierung des Glücksspielstaatsvertrags
Beiträge zu den Symposien 2014 und 2015 der Forschungsstelle Glücksspiel
Zusammenfassung
Leseprobe
Inhaltsverzeichnis
- Cover
- Titel
- Copyright
- Autorenangaben
- Über das Buch
- Zitierfähigkeit des eBooks
- Vorwort des Vorsitzenden des Beirats und des Kuratoriums
- Vorwort des Geschäftsführenden Leiters der Forschungsstelle Glücksspiel
- Inhaltsverzeichnis
- Zur Vergabe von Spielbankenkonzessionen
- 1. Einleitung
- 2. Vier Grundmodelle der Spielbankenregulierung in Deutschland: Totalverbot, Staatsmonopol, Konzessionsmodell, Betreibermodell
- 3. Unions- und verfassungsrechtlicher Rahmen für die Vergabe von Spielbankenkonzessionen in Deutschland
- 4. Einfachrechtliche Vorgaben für die Vergabe von Spielbankenkonzessionen in Deutschland
- 5. Fazit und Ausblick
- Spielstätte der Zukunft
- 1. Einleitung: Die Ziele des Glücksspieländerungsstaatsvertrags
- 2. Darstellung beispielhafter Maßnahmen
- 3. Wirksamkeit der dargestellten Maßnahmen
- 4. Fazit und Ausblick: Spielstätte der Zukunft
- Studie zur Selbstheilung bei pathologischen Glücksspielern: mögliche Ansätze für Hilfe und Prävention – eine Zusammenfassung
- 1. Zielsetzung
- 2. Methodik
- 3. Analyseteil I: Vergleich der ehemaligen und aktuellen pathologischen Glücksspieler/innen mit und ohne formeller Hilfe
- 4. Analyseteil II: Ansätze für Prävention und Hilfe
- 5. Fazit
- Responsible Gaming – die Entwicklung einer Motivationsgruppe für Glücksspieler in Köln
- 1. Kurzzusammenfassung
- 2. Einleitung
- 3. Die Motivationsgruppe für Glücksspielsüchtige
- 4. Folgerungen für die Arbeit der Motivationsgruppe für Glücksspielsüchtige
- Sportmanipulationen und deren Bekämpfung
- 1. Einführung und Begriffliches
- 2. Sportmanipulationen im Zusammenhang mit Sportwetten
- 3. Die Bekämpfung von Sportmanipulationen im Überblick
- 4. Schutz der Integrität des Sports am Beispiel der FIFA
- 5. Zur Repression im Rahmen des Verbandsrechts im Besonderen
- 6. Fazit
- Standards für den Online-Spielerschutz
- Aktuelle Entwicklungen an der Schnittstelle von Medien- und Glücksspielrecht
- 1. Zur Einführung: Dimensionen der Schnittstellen von Medien- und Glücksspielrecht
- 2. Organisatorische und verfahrensrechtliche Aspekte
- 3. Werberechtliche Aspekte
- 4. Jugendschutzrechtliche Aspekte
- 5. Ausblick
- Trading-Down durch Spielhallen
- 1. Einleitung
- 2. Die Ausführungen des BVerwG zum Trading-down-Effekt
- 3. Ergänzung und Konkretisierung des Trading-down- Effekts durch die zweitinstanzliche Rechtsprechung in der Nachfolge des BVerwG
- 4. Der Ausschluss von Vergnügungsstätten und insbesondere Spielhallen in Gewerbegebieten durch Bebauungsplan gem. § 1 Abs. 5 und Abs. 9 BauNVO
- 5. Zur Herkunft des Begriffs des Trading-down-Effekts in der juristischen Literatur
- 6. Die Verwendung des Trading-down-Effekts in kommunalen Vergnügungsstättenkonzeptionen
- 7. Der Trading-down-Effekt im baurechtlichen Genehmigungsverfahren
- 8. Zusammenfassung
- Haftungsfragen der Gewerbeuntersagung im Glücksspielrecht
- ARJEL: a model for a German Gambling Commission?
- 1. The current French online gambling regulatory framework
- 2. ARJEL organization
- 3. ARJEL missions
- 4. Reasons for the creation of an independant administrative authority to regulate online gambling
- 5. Does this organization reach its limits?
- Conclusion
- Bundesrechtliche Regulierung aller öffentlichen Glücksspiele – Alternativmodell Bundes-Glücksspielgesetz
- 1. Forum aleatorium
- 2. Kompetenzrechtlicher Rahmen für ein Bundes-Glücksspielgesetz
- 3. Eckpunkte eines Bundes-Glücksspielgesetzes
- Internetsozialkonzepte der Lotteriegesellschaften – Ergebnisse erster Evaluationen
- 1. Einleitung
- 2. Hintergrund und Zielsetzung
- 3. Forschungsfragen, Methodik und Datengrundlage
- 4. Soziodemographische Beschreibung der Spieler
- 5. Spielverhalten
- 6. Bekanntheit und Nutzung von Spielerschutzmaßnahmen
- 7. Fazit & Diskussion
- Symposium Glücksspiel 2014: Zwischenbilanz zum neuen Glücksspielstaatsvertrag
- Symposium Glücksspiel 2015: Zwischenevaluierung des Glücksspielstaatsvertrags
Zur Vergabe von Spielbankenkonzessionen
Nicht nur im Bereich der Sportwetten, auch im Spielbankensektor gibt es ein Konzessionsmodell.
Viele Bundesländer kennen für (terrestrische) Spielbanken ein Konzessionsmodell, ebenso z. B. Österreich, die Schweiz und Liechtenstein.
Der EuGH hat glücksspielrechtliche Konzessionsmodelle wiederholt im Ansatz als unionsrechtskonform eingestuft.1 Das Bundesverfassungsgericht hat ein Staatsmonopol im Spielbankenbereich bereits für verfassungskonform erachtet2 und würde daher wohl auch das Konzessionsmodell zumindest im Grundsatz billigen. ← 1 | 2 →
3.1 Grundrechte und Grundfreiheiten: „Vergaberecht light“ (Chancengleichheit, Transparenz, Objektivität, Rechtsschutz)
Der EuGH hat aus den Grundfreiheiten eine Art „Vergaberecht light“ abgeleitet und dabei vier zentrale Komponenten herausgearbeitet:3
(1) Chancengleichheit (Diskriminierungsfreiheit) aller potentiellen Spielbankenbetreiber,
(2) Transparenz,
(3) Objektivität der Auswahl und vorherige Festlegung der Auswahlkriterien,
(4) effektiver Rechtsschutz.
Aus verfassungsrechtlicher Perspektive (Art. 3 Abs. 1 GG: Gleichheit, Art. 12 Abs. 1 GG: Berufsfreiheit) gilt im Ergebnis dasselbe.4
3.2 Künftig evtl. Einbeziehung glücksspielrechtlicher Konzessionen in das allgemeine EU-Vergaberecht
Nach der vom EU-Parlament (am 15.01.2014) und vom Ministerrat (am 11.02.2014) gebilligten Richtlinie zur Konzessionsvergabe sollen künftig Dienstleistungskonzessionen in das EU-Vergaberecht einbezogen werden. Nach Art. 10 Abs. 9 sollen (nur) Monopolkonzessionen für Lotterien aus dem Anwendungsbereich ausgeklammert werden.
4. Einfachrechtliche Vorgaben für die Vergabe von Spielbankenkonzessionen in Deutschland
4.1 Konzessionsvoraussetzungen
Eine Durchsicht der verschiedenen Landesgesetze lässt einige typische Konzessionsvoraussetzungen erkennen. Selbst bei deren Vorliegen gibt es jedoch keinen Rechtsanspruch auf Erteilung einer Spielbankenkonzession. ← 2 | 3 →
• Persönliche Voraussetzungen
a) Zuverlässigkeit, insbesondere wirtschaftliche Leistungsfähigkeit
Die Zuverlässigkeit ist die zentrale Anforderung an Gewerbetreibende im deutschen Wirtschaftsverwaltungsrecht. Das Spielbankenrecht greift dieses Erfordernis auf. Zur Zuverlässigkeit gehört insbesondere die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit. Einige Gesetze verlangen in diesem Zusammenhang zusätzlich, dass die rechtmäßige Herkunft der vorhandenen Eigenmittel nachgewiesen wird.
Das österreichische Recht spricht ebenfalls von Zuverlässigkeit. Die Schweiz verlangt einen guten Ruf, Liechtenstein einen guten Leumund.
b) Fachliche Eignung
Eine weitere häufig normierte persönliche Konzessionsvoraussetzung ist die fachliche Eignung (fachliche Kompetenz, Sachkunde).
c) Inländischer Geschäftssitz?
Die Spielbankengesetze in Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, in der Schweiz, in Liechtenstein und (grundsätzlich auch) in Österreich verlangen einen inländischen Geschäftssitz des Spielbankenbetreibers. Großzügiger ist das Spielbankengesetz von Sachsen-Anhalt (§ 2 Abs. 4 Nrn. 9 und 10 SpielbG LSA). Dort genügt ein Sitz innerhalb der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums. Wenn kein inländischer Sitz besteht, muss aber ein zuverlässiger Empfangs- und Vertretungsberechtigter im Inland benannt werden.
Das kategorische und ausnahmslose Verlangen nach einem inländischen Geschäftssitz ist vom EuGH als unionsrechtswidrig eingestuft worden.5
d) Keine Beteiligung an Unternehmen, die Spielgeräte herstellen oder vertreiben (so § 2 Abs. 2 Nr. 3 ThürSpbG).
• Sachliche Voraussetzungen
a) Übereinstimmung mit den zentralen Zwecken des Spielbankenrechts (vgl. § 1 GlüStV) ← 3 | 4 →
In der Schweiz und in Liechtenstein werden – anders als in Deutschland – nicht nur die Risiken, sondern auch die Chancen von Spielbanken in den Blick genommen. Die Antragsteller müssen dort darlegen, inwieweit die Spielbank dem volkswirtschaftlichen Nutzen dient.6 Dabei geht es insbesondere um die Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt, den Tourismus und das Steueraufkommen.
b) Keine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung; Sicherheitskonzept
Im Zusammenhang mit dem Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung geht es auch um die Bekämpfung der Geldwäsche, der Terrorismusfinanzierung und weiterer Kriminalität.
c) Weitere sachliche Voraussetzungen
Die Gesetze nennen häufig noch einige weitere Voraussetzungen, z. B. Vermeidung und Bekämpfung der Spielsucht (insb. Spielersperren) sowie Jugendschutz (Sozialkonzept), Wirtschaftlichkeit und ordnungsgemäße Abführung der Abgaben, Werbekonzept, Anforderungen an Standort und Gebäude.
• Formelle Antragsvoraussetzungen (Form, einzureichende Unterlagen, Frist).
4.2 Auswahlkriterien
• Unterschiedlich intensive inhaltliche Vorprägung der Auswahlentscheidung durch die Gesetzgeber
Manche Spielbankengesetze sehen für diese Auswahlentscheidung keine spezifischen Auswahlkriterien vor (z. B. Berlin). Andere Gesetze geben nur sehr grobe Kriterien vor; siehe etwa § 2 Abs. 5 S. 6 SpielbG Hamburg: „Bei der Auswahlentscheidung sind neben den ordnungsrechtlichen insbesondere wirtschaftliche und fiskalische Aspekte zu berücksichtigen.“ ← 4 | 5 →
Details
- Seiten
- XIV, 212
- Erscheinungsjahr
- 2016
- ISBN (PDF)
- 9783653065831
- ISBN (MOBI)
- 9783653960730
- ISBN (ePUB)
- 9783653960747
- ISBN (Hardcover)
- 9783631673362
- DOI
- 10.3726/978-3-653-06583-1
- Sprache
- Deutsch
- Erscheinungsdatum
- 2016 (April)
- Schlagworte
- Pathologisches Glücksspiel Sportmanipulation Medien- und Glücksspielrecht Glücksspielkommission
- Erschienen
- Frankfurt am Main, Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Wien, 2016. XIV, 212 S., 9 Tab., 7 Graf.
- Produktsicherheit
- Peter Lang Group AG