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Tradition und Innovation des Fiqh im Denken von Hayreddin Karaman

von Murat Bagriacik (Autor:in)
©2016 Dissertation 477 Seiten

Zusammenfassung

Der Autor erforscht die Anwendungsdynamiken des islamischen Rechts (fiqh) in wandelnden Kontexten anhand der Werke von Hayreddin Karaman, einem berühmten islamischen Rechtsgelehrten in der Türkei. Dabei analysiert er die Entwicklungen chronologisch seit dem Beginn in der Prophetenperiode und die wissenschaftlichen Entfaltungen der Nachfolgezeit bis in die säkulare Postmoderne. Anhand der diachronischen Forschungsmethode untersucht der Autor die innovative fiqh-Anwendung bei Karaman und zeigt seine Methode auf. Es geht hierbei um die Anknüpfung an die Tradition und die daraus gewonnene Innovation in ihrem wissenschaftlich-argumentativen Diskurs. Auf kritischer Grundlage begegnet Karaman den Herausforderungen eines innovativen Aufschwungs in der säkularen Postmoderne.

Inhaltsverzeichnis

  • Cover
  • Titel
  • Copyright
  • Autorenangaben
  • Über das Buch
  • Zitierfähigkeit des eBooks
  • Inhaltsverzeichnis
  • Vorwort
  • Einführung
  • Erkenntnisinteresse
  • Leitfrage
  • Forschungsstand
  • Angewandte Methodik
  • Abkürzungen
  • 1. Säkulare Postmoderne: Leben von Hayreddin Karaman
  • 1.1 Biographie und Denken von Hayreddin Karaman
  • 1.1.1 Allgemeiner Lebenslauf
  • 1.1.1.1 Geburt und Bildung
  • 1.1.1.2 Berufliche und wissenschaftliche Tätigkeiten
  • 1.1.2 Besondere Lebensphasen
  • 1.1.2.1 Lebenswandel in Konya
  • 1.1.2.2 Studienzeit in Istanbul
  • 1.1.2.3 Zeit in Izmir
  • 1.1.2.4 Rückkehr nach Istanbul
  • 1.1.2.5 Militär-Putsch vom 12.September 1980 und akademische Karriere
  • 1.1.2.6 Zeit nach dem 28.Februar 1997 und Emeritierung
  • 1.1.2.7 Ruhestand
  • 1.1.3 Ehrenamtliche Tätigkeiten
  • 1.1.3.1 Freiwillige Erteilung von Islamkursen
  • 1.1.3.2 Ehrenvorstand in der Stiftung „Ensar Vakfı“
  • 1.1.3.3 Schriftsteller in der Zeitung „Yeni Şafak“ und Preisverleihungen
  • 1.1.3.4 Projekte: Islamische Enzyklopädie und islamisches Forschungszentrum „İSAM“
  • 1.1.4 Pluralistisches Denken von Hayreddin Karaman
  • 1.1.4.1 Einflussreiche Wissenschaftler
  • 1.1.4.1.1 Ǧamāl ad-Dīn al-Afġānī (gest. 1897)
  • 1.1.4.1.2 Muḥammad ʿAbduh (gest. 1905)
  • 1.1.4.1.3 Rašīd Riḍā (gest. 1935)
  • 1.1.4.1.4 Aš-Šāṭibī (gest. 1388), as-Suyūṭī (gest. 1505), ad-Diḥlawī (gest. 1762) und Co.
  • 1.1.4.2 Rechtsschulzugehörigkeit von Hayreddin Karaman
  • 1.1.4.3 Islamrechtliche Ansätze bei Hayreddin Karaman
  • 1.1.5 Islamische Mystik (taṣawwuf)
  • 1.1.5.1 Kernessenz der islamischen Religion
  • 1.1.5.2 Spirituelle Stellung des Propheten Muḥammad
  • 1.1.5.3 Ǧalāl ad-Dīn ar-Rūmī „Maulānā“ (gest. 1273)
  • 1.1.5.4 Aḥmad as-Sirhindī „Imām Rabbānī“ (gest. 1624)
  • 1.1.6 Tradition und Innovation in den Primärquellen (šarīʿa) nach Hayreddin Karaman
  • 1.1.6.1 Koran
  • 1.1.6.1.1 Einteilung von Tradition und Innovation
  • 1.1.6.1.2 Rechtmäßige und fehlgegangene Glaubenstradition
  • 1.1.6.1.3 Kategorisierung der Normen (tasnīf al-aḥkām)
  • 1.1.6.1.4 Ausdrucksarten der Normen (uslūb al-aḥkām)
  • 1.1.6.1.5 Universalität und Überzeitlichkeit
  • 1.1.6.1.6 Historizitäts-Kritik
  • 1.1.6.2 Sunna
  • 1.1.6.2.1 Verbindlichkeit in Religionsangelegenheiten87
  • 1.1.6.2.2 Differenzierung in weltlichen Angelegenheiten
  • 1.1.6.2.3 Reduzierung des Islam auf den Koran?
  • 1.1.6.2.4 Autorität des Propheten Muḥammad im Koran
  • 1.1.6.2.5 Tradition und Innovation
  • 1.1.6.2.6 Gesicherte Übertragung (tawātur) der vollendeten Religion (dīn at-tašrīʿ)
  • 1.1.6.2.7 Umgang mit Ḥadīṯfälschungen (aḥādīṯ mawḍūʿa)
  • 1.1.6.2.8 Innovation in der Traditionsbegründung
  • 1.1.6.3 Tradition und Innovation in übrigen Rechtsquellen nach Hayreddin Karaman
  • 1.1.6.3.1 Konsensus (iǧmāʿ)
  • 1.1.6.3.2 Analogieschluss (qiyās)
  • 1.1.6.3.3 Billigkeit (istiḥsān)
  • 1.1.6.3.4 Wohlergehen (maṣlaḥa)
  • 1.1.7 Dynamik im islamischen Recht (fiqh)
  • 1.1.7.1 Kriterien im wandelbaren Bereich
  • 1.1.7.1.1 Offenes Veränderungsfeld
  • 1.1.7.1.2 Umgebungs- und Zeitkriterium
  • 1.1.7.2 Innovative Wandelbarkeit vs. Rückentwicklung
  • 1.1.7.3 Pluralistisiches Rechtsschulenverständnis
  • 1.1.7.4 Lösungsansätze gegen eine Jurisprudenz-Stagnation
  • 2. Rezeption der Prophetenzeit von Hayreddin Karaman
  • 2.1 Kontextuelles Verständnis
  • 2.1.1 Lebenszeit von Muḥammad in Mekka und Medina
  • 2.1.2 Charakteristika der frühislamischen Bereiche
  • 2.1.3 Verständnisbildung bei Normen
  • 2.1.4 Periodische und gewöhnungsbedingte Normenumsetzung
  • 2.1.5 Zwei Hauptbereiche des Fiqh (uṣūl, furūʿ)
  • 2.2 Grundlegende Quellen (al-adillat al-aṣliyya)
  • 2.2.1 Koran
  • 2.2.1.1 Muslimisches Verständnis
  • 2.2.1.2 Eigenschaften
  • 2.2.1.2.1 Stückweise Offenbarung im Arabischen
  • 2.2.1.2.2 Offenbarung: Ausdrücke (alfāẓ) und Bedeutungen (maʿnā)
  • 2.2.1.2.3 Sichere Übertragung (tawātur) und Inlibration
  • 2.2.1.2.4 Beweiskraft (ḥuǧǧiyya)
  • 2.2.2 Sunna
  • 2.2.2.1 Muslimisches Verständnis
  • 2.2.2.2 Beweiskraft (ḥuǧǧiyya)
  • 2.2.2.3 Entstehung der Ḥadīṯliteratur als Sunna-Bestand
  • 2.2.2.4 „Siegel der Prophetenreihe“ (ḫatam al-anbiyāṯ)
  • 2.2.2.5 Normativität der tradierten Sunna
  • 2.2.2.6 Abrogationsverhältnisse (nasḫ, mansūḫ)
  • 2.2.3 Konsensus (iǧmāʿ)
  • 2.2.3.1 Muslimisches Verständnis
  • 2.2.3.2 Beweiskraft (ḥuǧǧiyya)
  • 2.2.3.3 Bedingungen
  • 2.2.3.4 Unterschiedliche Formen
  • 2.2.4 Analogieschluss (qiyās)
  • 2.2.4.1 Muslimisches Verständnis
  • 2.2.4.2 Beweiskraft (ḥuǧǧiyya) und Ausführung
  • 2.3 Fiqh
  • 2.3.1 Verständnis von „dīn“, „šarīʿa“ und „fiqh“
  • 2.3.2 Historische Bedeutungserweiterungen des Begriffs „fiqh“
  • 2.3.3 Regelung und Belegführungen (adilla)...155
  • 3. Rezeption der Fiqh-Entwicklungen von Hayreddin Karaman
  • 3.1 Die Nachfolgezeit des Propheten: Die vier Kalifen (632–661)
  • 3.1.1 Innermuslimischen Ereignisse
  • 3.1.2 Normenquelle
  • 3.1.3 Verständnis der Prophetengefährten (ṣaḥāba)
  • 3.1.4 Iǧtihād-Flexibilität und Uneinigkeiten (iḫtilāf) unter Ṣaḥāba
  • 3.2 Die Zeit der Umayyaden (661–758)
  • 3.2.1 Innermuslimische Ereignisse
  • 3.2.2 Ausrichtung des Fiqh
  • 3.2.3 Sammlung der Prophetenüberlieferungen (tadwīn al-aḥādīṯ)
  • 3.3 Die Zeit der Abbasiden (750–1258)
  • 3.3.1 Innermuslimische Ereignisse
  • 3.3.2 Fortschritt
  • 3.3.2.1 Förderung der Wissenschaften
  • 3.3.2.2 Reifephase des Fiqh und Gelehrtenkontroversen
  • 3.3.2.3 Iǧtihād Freiheit und Entstehung der (maḏāhib)
  • 3.3.2.4 Methode der Rechtsschulenimāme (uṣūl al-iǧtihād)
  • 3.4 Die Zeit der Seldschuken (1035–1243)
  • 3.4.1 Innermuslimische Ereignisse
  • 3.4.2 Stagnationsphase des Fiqh
  • 3.4.3 Schließung des Iǧtihād-Tors?
  • 3.5 Von der mongolischen Invasion bis zur Maǧalla
  • 3.5.1 Innermuslimische Ereignisse
  • 3.5.2 Rückentwicklungsphase des Fiqh
  • 3.5.3 Normbildungen
  • 3.6 Von der Maǧalla bis zum Ende der Moderne (1876–20. Jahrhundert)
  • 3.6.1 Innermuslimische Ereignisse
  • 3.6.2 Reformen in der osmanischen Judikative
  • 3.6.3 Ausarbeitung der Maǧallat al-Aḥkām al-ʿAdliyya
  • 3.6.4 Rechtsmethode der Maǧallat al-Aḥkām al-ʿAdliyya
  • 3.6.5 Übergangsperiode von der Moderne in die Post-Moderne
  • 3.6.6 Stagnationsphase in der islamischen Jurisprudenz
  • 3.6.6.1 Ursachen nach Hayreddin Karaman
  • 4. Säkulare Postmoderne: Herausforderungen bei H. Karaman
  • 4.1 Beziehungen: Religion, Welt, Staat, Laizismus in der Türkei
  • 4.1.1 Säkularer Laizismus und Demokratie
  • 4.1.2 Demokratie und Islam
  • 4.1.3 Islam und säkularer Laizismus
  • 4.1.4 Verfassungsregelung: Gewissens- und Religionsfreiheit (§24)
  • 4.1.5 Historische Einschränkungen in der Türkei
  • 4.1.6 Demokratie und Religionspädagogik
  • 4.1.7 Religionspädagogik und Staat
  • 4.2 Ausgewählte Herausforderungen im Fiqh bei H. Karaman
  • 4.2.1 Bioethische Angelegenheiten
  • 4.2.1.1 Gentechnik und Klonen
  • 4.2.1.2 Stammzellen
  • 4.2.1.3 Hirntod und Organtransplantation
  • 4.2.1.4 Milchbank und Retortenbaby
  • 4.2.2 Finanzangelegenheiten
  • 4.2.2.1 Zinsangelegenheiten
  • 4.2.2.1.1 Zinsenfalle
  • 4.2.2.1.2 Bedürfniskredite ohne reelle Zinsen
  • 4.2.2.1.3 Zinskredite in Not
  • 4.2.2.1.4 Maßstab von Zinskrediten in Not
  • 4.2.2.1.5 Kreditkarten
  • 4.2.2.2 Bank- und Versicherungsangelegenheiten
  • 4.2.2.2.1 Mitgliedschaftsversicherung
  • 4.2.2.2.2 Kritiken an die Prämienversicherung
  • 4.2.2.2.3 Beteiligungsbanken..247
  • 4.2.2.2.4 Lebensversicherung und Privatrente
  • 4.2.2.3 Börsenangelegenheiten
  • 4.2.2.3.1 Börse, Wertpapierhandel und Inflation
  • 4.2.2.3.2 Reflektionen der Wirtschaftsmoderne.
  • 4.2.2.3.3 Wertpapierkauf und Zinskredite
  • 4.2.2.3.4 Spekulationen mit Aktienpreisen
  • 4.2.2.3.5 Zeitbedingte Wertauflagen beim Einkaufen
  • 4.3 Quellen- und Methodenlehre des islamischen Rechts (uṣūl al-fiqh)
  • 4.3.1 Beschreibung und Zielabsichten
  • 4.3.2 Wirkungsrelationen des Uṣūl al-Fiqh mit den islamischen Wissenschaften
  • 4.3.2.1 Systematische Theologie (ʿilm al-kalām)
  • 4.3.2.2 Koranexegese (tafsīr), Ḥadīṯwissenschaft, Mystik (taṣawwuf)
  • 4.3.2.3 Philosophie (falsafa) und Logik (manṭiq)
  • 4.4 Rechtsfindung (iǧtihād)
  • 4.4.1 Beschreibung
  • 4.4.2 Historische Bedeutungserweiterungen
  • 4.4.3 Bedingungen für die Gültigkeit und Normenwert
  • 4.4.4 Bildungsspezifische und naturbedingte Kriterien
  • 4.4.5 Pflicht, Lebensnotwendigkeit und verschiedene Formen
  • 4.5 Ungeprüfte Meinungsübernahme (taqlīd)
  • 4.5.1 Beschreibung
  • 4.5.2 Bedingungen
  • 4.5.3 Zusammenführung von Rechtsmeinungen (talfīq)
  • 4.5.4 Kollision eines Ḥadīṯ mit der Maḏhab-Norm
  • 4.6 Soziokulturelle Innovation (taǧdīd)
  • 4.6.1 Beschreibung
  • 4.6.2 Reformverständnis
  • 4.6.3 Rechtsvergleichung
  • 4.6.4 Weisheit (ḥikma)
  • 4.7 Erneuerungen (bidʿa)
  • 4.7.1 Beschreibung
  • 4.7.2 Verständnisbedingte Kontroversen
  • 4.7.3 Statische Religionsangelegenheiten.
  • 4.7.4 Radikalität
  • 4.8 Gewohnheitstradition (ʿurf)
  • 4.8.1 Beschreibung
  • 4.8.2 Stellenwert in Primärquellen (šarīʿa) und Geltungskriterien
  • 4.8.3 Kollision von ʿUrf mit bestimmten Belegen (adilla)
  • 4.8.4 Kollision von ʿUrf mit Naṣṣ zu einem Thema
  • 4.8.5 Kollision von Naṣṣ mit themenspezifischer ʿUrf
  • 4.8.6 Bund der Tugendhaften (hilf al-fudūl) als vorislamische ʿUrf
  • 5. Methodenanalyse von Hayreddin Karaman
  • 5.1 Schwangerschaftsabbruch (Abtreibung)
  • 5.1.1 Beschreibung
  • 5.1.2 Grundlagen in Primärquellen (šarīʿa)
  • 5.1.3 Beseelung des Menschen
  • 5.1.4 Positionen der sunnitischen Rechtschulen (maḏāhib)
  • 5.1.5 Abū Ḥāmid Muḥammad al-Ġazālī (gest.1111)
  • 5.2 Bedeutung der Ratio im Denken von Hayreddin Karaman
  • 5.2.1 Anreiz zur Vernunftausführung in Primärquellen (šarīʿa)
  • 5.2.2 Stellenwert der Vernunft (ʿaql)im Iǧtihād
  • 5.2.3 Relationen von Religion (dīn), Vernunft (ʿaql) und Wissenschaften (ʿulūm)
  • 5.2.4 Vernunft (ʿaql) als rechtliche Beweisführung (dalīl)
  • 5.3 Notlagen (ḍarūra)
  • 5.3.1 Beschreibung
  • 5.3.2 Feststellung
  • 5.3.3 Grundlagen in Primärquellen (šarīʿa)
  • 5.3.4 Normeneinteilung in notfallbedingter Rechtsnachfrage
  • 5.3.5 Therapie mit verwerflicher Arznei
  • 5.4 Kritiken an Hayreddin Karaman
  • 5.4.1 Persönliche Kritiken an und Erwiderungen von Hayreddin Karaman
  • 5.4.2 Kritiken von ausgewählten Wissenschaftlern
  • 5.4.2.1 Ahmed Dâvudoğlu
  • 5.4.2.2 Ebubekir Sifil
  • 5.4.2.3 İsmail Kara
  • Schlussresümee und Fazit: Beantwortung der Leitfrage
  • Anhang: Tabellarischer Lebenslauf von Prof. Dr. Hayreddin Karaman
  • Literaturverzeichnis
  • 1. Schriften von Hayreddin Karaman
  • 1.1 Monographien
  • 1.2 Zeitungsartikel, Zeitschriften, Sammelband, Enzyklopädie, Internet
  • 2. Übrige Literatur
  • 2.1 Monographien
  • 2.2 Zeitschriften- und Zeitungsartikel, Sammelwerke, Enzyklopädie

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Vorwort

Das vorliegende Buch ist die erste umfassende Forschung zu Prof. Dr. Hayreddin Karaman, einem berühmten islamischen Rechtsgelehrten in der Türkei, im nichtmuslimischen deutschsprachigen Raum, welche sich aus der Innenperspektive mit der Quellen- und Methodenlehre des islamischen Rechts (uṣūl al-fiqh) beschäftigt und die nichtmuslimische Außenperspektive vergleichend mit einbezieht. In der Forschung werden die chronologischen Entwicklungen der islamischen Jurisprudenz (fiqh) seit dem Beginn in der Prophetenperiode und die wissenschaftlichen Weiterentwicklungen in der Nachfolgezeit bis in die säkulare Post-Moderne hineinanalysiert. Anhand der diachronischen Forschungsmethode wird die Fiqh-Anwendung bei Karaman untersucht und seine Methode aufgezeigt. Es geht hierbei um die Anknüpfung an die Tradition und die daraus gewonnene Innovation in ihrer argumentativen Debatte. Auf kritischer Basis werden die Herausforderungen auf dem Weg zum innovativen Aufschwung in der säkularen Post-Moderne beleuchtet.

Der Fokus liegt hier darauf, die normative Systematik und die Eigenschaften der islamischen Primärquellen aufzuzeigen, den universalen und den überzeitlichen Geltungsanspruch ihrer Prinzipien und Werte systematisch herauszuarbeiten und den zeitgenössischen kontextuellen Bedingungen der säkularen Post-Moderne Rechnung zu tragen. Auf diese Weise können die Primärquellen im Verständnis von Hayreddin Karaman wissenschaftlich näher untersucht und seine angewandte Methode aufgezeigt werden. Die Relevanz seiner Gedanken im Fiqh wurde in der nichtmuslimischen Islamforschung jahrelang nicht rezipiert, sodass eine systematisch-normative bekenntnisgebundene Forschung zum islamischen Recht (fiqh) bisher fehlte.

In der Forschung geht es daher darum, die grundsätzliche Integrität der vollendeten Religion und ihrer reinen monotheistischen Glaubenstradition (tauḥīd) zu bewahren, ihre normativen universellen Prinzipien und ihren überzeitlichen Geltungsanspruch aufzuzeigen. So werden die Überlegungen Karamans, hinsichtlich der Herausforderungen an das islamische Recht (fiqh), unter den gegenwärtigen säkularen Bedingungen der Post-Moderne dargestellt. Die analytische Argumentation richtet sich weitgehend am wissenschaftlichen Diskurs in der Türkei aus und bezieht den internationalen wissenschaftlichen Diskurs in der nichtmuslimischen Islamforschung mit ein. Eine derartige wissenschaftliche Forschung bedeutet aber auch, dass eben nicht von vornerein die aufoktroyierten Forschungsmethoden der nichtmuslimischen Islamforscher im ← 19 | 20 → Vordergrund stehen, sondern die normativen Quellenmethoden und Erkenntnisinteressen der Muslime beachtet und eingehalten werden.

Die in dieser Forschung über Karaman aufgezeigte innerislamische Perspektive wird für viele westliche nichtmuslimische Islamforscher gewöhnungsbedürftig sein, welches insbesondere die muslimische Wahrnehmung der islamischen Wissenschaftstradition und den universellen und überzeitlichen Geltungsanspruch der normativen Prinzipien und Werte der Primärquellen betrifft. Daher darf der wissenschaftliche Methodenansatz von Karaman eben nicht mit einer historischen Herangehensweise an die Primärquellen verwechselt werden. In der Forschung über Karaman geht es um die Veranschaulichung von innovativen islamischen Vorstellungen, welche die Entstehungszeit und die mehr als fünfzehn Jahrhunderte andauernde Entwicklung und Systematisierung der islamischen Wissenschaftstradition berücksichtigt. Die Verdienste von Karaman auf dem Fachgebiet der islamischen Rechtswissenschaften (fiqh) können im Mainstream als wichtige innovative Gedanken zur Erkundung der Herausforderungen an das islamische Recht unter den säkularen Bedingungen verstanden werden, zu welchem zum Beispiel die Beteiligungsdemokratie und die Beteiligungsbanken gehören.

Im Forschungsfokus standen seine persönlichen Lebenserfahrungen und sein Gedankengut, die er in der türkischen Republikgeschichte unter den säkularlaizistischen Lebensumständen erlebte, neu erkundete und diese in seiner Autobiographie unter Bir Varmış Bir Yokmuş (dt. Es war einmal…) ausführlich beschrieb. Seine Forschungen konzentrierten sich verstärkt auf die kontextuellen Bedingungen in der säkularen Post-Moderne der Türkei und bezogen seine Orientierung innerhalb des sunnitischen Mainstreams (ahl as-sunna) in Hinblick auf den zivilisatorischen Aufschwung mit ein. Unter diesen Umständen werden die Demokratie und die Menschenrechte respektvoll vorausgesetzt und erkundet.

Hier werden die radikalen Lehren der Extremisten, welche die Menschenrechte missachten, nur zur Widerlegung genannt. Aber auch die Modernisten, welche sich für die Abschaffung der normativen Quellen- und Methodenlehre des islamischen Rechts aussprechen, sich von außerislamischen Methoden inspirieren lassen und versuchen durch Transformationsprozesse eine unislamische Glaubenstradition zu kreieren, werden nur erwähnt, um sie zu widerlegen. Auch wenn durch die Einflüsse der Moderne verschiedene Reformbewegungen hervortraten, orientiert sich der grundsätzliche wissenschaftliche Methodenansatz (uṣūl) Karamans an der bekenntnisgebundenen Glaubenstradition (tauḥīd) und der daraus gewonnen Innovation in ihrem wissenschaftlich-argumentativem Diskurs. Die unterschiedlichen Reformbewegungen im zwanzigsten Jahrhundert ← 20 | 21 → werden, im Vergleich zu Karaman, nur am Rande erwähnt und stehen daher nicht im intensiven Forschungsfokus.

Karaman geht es darum, die normative Eigenständigkeit des islamischen Rechts (fiqh) aus der Selbstreflexion heraus den muslimischen und den nicht-muslimischen Lesern zugänglich zu machen und die innovativen Anpassungsmöglichkeiten der islamischen Religion (dīn) als „universelle und überzeitliche Wertereligion“ innerhalb säkularer Verhältnisse aufzuzeigen.

Die vorliegende Arbeit wurde vom Fachbereich Erziehungs- und Kulturwissenschaften der Universität Osnabrück im Oktober 2014 angenommen und im Juni 2015 verteidigt.

Auf diesem Weg möchte ich mich bei meinem Doktorvater Herr Prof. Dr. Bülent Ucar ganz herzlich bedanken, der mir durch seine große Gesprächsbereitschaft und seine umfassende Kenntnisse in der islamischen Theologie sehr nützliche Empfehlungen und Ratschläge gab. Ich danke ihm außerdem für die großzügige Förderung in der Druckverlegung und die Aufnahme in die „Reihe für Osnabrücker Islamstudien“ im Peter Lang Verlag.

Weiterhin danke ich herzlich meinem Zweitgutachter Herr Prof. Dr. Nimetullah Akın von der Universität Çanakkale (türk. Çanakkale 18 Mart Üniversitesi), der mir mit seiner Vertrautheit in den Ḥadīṯwissenschaften eine sehr wichtige beratende Stütze wurde.

Meinen tiefempfundenen Dank möchte ich auch gegenüber Herrn Prof. Dr. Hayrettin Karaman ausdrücken. Ich hatte die Ehre, ihn persönlich kennenzulernen, und mich mehrmals mit ihm zu unterhalten. Ich danke ihm besonders dafür, dass er mir den Großteil seiner Publikationen zur Verfügung stellte, mir während der intensiven Forschungsphase in jeglicher Hinsicht eine grundlegende beratende Unterstützung wurde und mich stets motivierte.

Außerdem möchte ich mich bei Herr Prof. Dr. Tahsin Görgün von der 29 Mayıs Universität Istanbul (türk. İstanbul 29 Mayıs Üniversitesi), bei Herr Prof. Dr. Murteza Bedir (Dekan) und Herr Assistent Professor Dr. Abdülhalim Koçkuzu, beide sind an der theologischen Fakultät der Universität Istanbul tätig (türk. İstanbul Üniversitesi İlahiyat Fakültesi), bedanken. Ich konnte sehr von ihren Anregungen und Empfehlungen profitieren.

Zudem möchte ich mich auch insbesondere bei Herr Prof. Dr. Hüseyin İlker Çınar, Herr Prof. Dr. Abdurrahim Kozalı, Herr Prof. Dr. Merdan Güneş, Herr Dr. Hakkı Arslan, bei Herr Dr. Ibrahim Salama, Herr Fatih Mert und Herr Murat Karacan bedanken, welche mich in jeglicher Hinsicht (jeder auf seine Art) solidarisch begleitete. ← 21 | 22 →

Zum Abschluss danke ich meinen Eltern Alaaddin und Emine Bagriacik ganz herzlich für ihre sehr großzügige Unterstützung und Geduld, welche sie mir während der langen intensiven Forschungsphase im alltäglichen Leben entgegenbrachten.

Alles Lob gehört Allāh, dem Herrn der Welten. Friede u. Segen auf d. Propheten Muḥammad.

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Einführung

Erkenntnisinteresse

Einleitung und Hintergrund

Das islamische Recht (fiqh) ist eine private Angelegenheit der Muslime, in der sich die islamische Religion als Fortführung der übrigen abrahamitischen Religionen Judentum und Christentum (mit denen sie viele Gemeinsamkeiten besitzt) dynamisch dem jeweiligen Lebenskontext von Muslimen anpassen kann. Gemäß dieser Tatsache ist es wichtig, dass selbst sogar das islamische Recht (fiqh) nicht auf einmal entstanden ist. Im Gegenteil, es entwickelte sich Stück für Stück erst nach dem jeweiligen Entstehungskontext.

In vorislamischer Zeit waren in den umliegenden Regionen Arabiens bereits unterschiedliche Rechtssysteme wie zum Beispiel das römische Recht in Syrien, das persische Recht im Iran, das jüdische Recht in Medina und das vorislamisch-arabische Recht der Ǧāhilīya vorhanden. An dieser Stelle führt Hayreddin Karaman (geb. 1934) seine These an, dass eine Form des Gewohnheitsrechts (ʿurf), welches dem geistigen Verständnis und den unabdingbaren Normen der islamischen Religion nicht widersprechen, im Fiqh bzw. von den Gelehrten akzeptiert werden kann.3 Sowie das islamische Recht (wenn auch nur in geringem Maße) von den erwähnten vorislamischen Rechtssystemen beeinflusst wurde, hatte es eine entsprechende rechtliche Wirkung auf sie.

Leitfrage

Ausgehend von den hier dargestellten Rahmenbedingungen soll in dieser Arbeit die Leitfrage beantwortet werden, welche Entwicklungsphasen das islamische Recht (fiqh) mit Beginn der Entstehung durchlaufen hat und über welche wichtigen innovativen Anwendungsdynamiken es im Denken von Hayreddin Karaman in wandelnden Kontexten verfügt. Dabei macht die Arbeit den Versuch, seine sehr wichtigen Gedanken und Leitthesen zu analysieren.

Wie wurde das islamische Recht in den jeweiligen Kulturepochen der Muslime angewandt? Auf welche Art und in welchem Ausmaß besitzt das islamische Recht, unter Berücksichtigung der Tradition, rechtliche Innovation? Durch die Beantwortung dieser Fragestellungen wird das anstehende Forschungsvorhaben ← 23 | 24 → nicht nur mögliche wissenschaftliche Entwicklungen der islamischen Rechtswissenschaften (fiqh) aufzeigen, sondern auch einen Beitrag zur wissenschaftlichen Islamforschung leisten können.

Die Klassifizierung des islamischen Rechts (fiqh)

Die grundlegenden vier Quellen im islamischen Recht (fiqh), über welche Einigkeit besteht (al-adilla al-arbaʿa al-muttafaq ʿalayhā), werden grundsätzlich folgendermaßen eingeteilt:4

1. Der Koran

2. Die Sunna des Propheten Muḥammad

3. Der Konsensus (iǧmāʿ)

4. Der Analogieschluss (qiyās)

Diese Einteilung (taqsīm) gliedert das islamische Recht danach, ob die Entscheidungsgrundlagen auf Basis dieser Quellen erschlossen werden. Zu diesen Rechtsfindungsmittel gehören auch die zu späteren Zeiten systematisch-ausgebauten Prinzipien „maṣlaḥa“ und „istiḥsān“, welche je nach Bedarf herangezogen werden.5

In der laizistischen Türkei ist der Theologe Hayreddin Karaman im Bereich des Fiqh sehr bekannt und gilt als einer der führenden Denker seines Fachgebiets. In seinen Werken erläutert und kommentiert er die reichhaltigen Möglichkeiten, Ziele, Absichten und Prinzipien des Fiqh. Zu diesen gehört die Stärkung der Bemühungen um Rechtsfindungen (iǧtihād) im zeitgenössischen Kontext, die Solidarität der muslimischen Zivilgesellschaft bei heutigen Herausforderungen und die Weiterentwicklung (taṭawwur) der islamischen Rechtswissenschaften (fiqh) in wandelnden Kontexten.

Theoretischer Rahmen

Die wissenschaftlichen Prognosen zur Umsetzbarkeit des islamischen Rechts (fiqh) in der Gegenwart erhalten mehr und mehr Aktualität. So finden sich in der heutigen muslimischen Islamforschung optimistische Einschätzungen, die davon ausgehen, dass das islamische Recht sich in einer Entwicklungsphase befindet, welche die disziplinübergreifende Zusammenarbeit der Wissenschaften voraussetzt. Folglich würde diese wissenschaftliche kooperative Befruchtung ← 24 | 25 → das islamische Recht (fiqh) auch zu einer Weiterentwicklung führen. Die dynamischen Leitideen von Hayreddin Karaman spielen aus diesem Grund eine sehr wichtige Rolle. Vor diesem Hintergrund ist die Förderung der wissenschaftlichen Forschung im Fachgebiet des islamischen Rechts (fiqh) für die Zukunft der Muslime von großer Bedeutung.

Die offene Frage lautet, in welcher Intensität eine solche Innovationsdynamik in wandelnden Kontexten entsteht. Um eine realistische Einschätzung abzugeben, muss analysiert werden, ob im Zuge neuer wissenschaftlicher Herausforderungen und gesellschaftlicher Sachlagen die Muslime vor bestimmten Problemen stehen. In diesem Rahmen wird die Arbeit auch untersuchen, welche Rechtsprinzipien gegenwärtig abgeleitet und entwickelt werden können, um die zunehmenden Herausforderungen an die islamische Rechtswissenschaften (fiqh) beurteilen zu können. Diese Untersuchung ist von großer Bedeutung, um folglich eine gelungene wissenschaftliche Entwicklung der islamischen Rechtswissenschaften (fiqh) voranzutreiben. Das Fehlen oder die Stagnation der islamrechtlichen Forschung würde die Muslime vor viele Probleme stellen, die aus Sicht der Religion Antworten verlangen. Die Folge wäre eine zurückhaltende Position der Muslime vor vielen wissenschaftlichen und gesellschaftlichen Sachlagen. Die Dynamik des islamischen Rechts (fiqh) zeigt die Bandbreite der unbegrenzten rechtlichen Entwicklungen des Fiqh.

Forschungsstand

Die überwiegende Zahl der nichtmuslimischen Islamforscher untersucht die Angelegenheiten des islamischen Rechts aus der glaubensbedingten Außensicht. Dabei geht es überwiegend darum, aus dieser objektiven Erkenntnis heraus die unterschiedlichen Themenfelder des Fiqh zu analysieren und aufzuzeigen.6 Wichtige Protagonisten, insbesondere aus dem türkischen Kontext, sind in der aktuellen westlichen Islamforschung besonders unterrepräsentiert. Dies zeigt sich dadurch, dass in diesem Gebiet keine Forschungspublikationen über den berühmten islamischen Rechtsgelehrten (faqīh) Hayreddin Karaman existieren. Um dieses Forschungsdesiderat zu lösen, soll in dieser Arbeit sein substantielles Denken über die Anwendungsdynamik des islamischen Rechts (fiqh) in wandelnden Kontexten untersucht werden. ← 25 | 26 →

In diesem Forschungsvorhaben soll der Versuch unternommen werden, dieses islamische Gedankengut aus der Innensicht heraus zu erforschen, zu verstehen und normativ zu erörtern.

Besonders der diachronische Methodenansatz zur Untersuchung des Verhaltens des islamischen Rechts (fiqh) in unterschiedlichen kulturellen Perioden wird im Vordergrund stehen.

Angewandte Methodik

Ich werde in dieser Arbeit anhand der Darstellungen und Gedankengängen von Hayreddin Karaman diachronisch die Anwendungsdynamik des islamischen Rechts (fiqh) in unterschiedlichen Kontexten analysieren. Dabei untersuche ich die chronologische Entwicklung des Fiqh mit Beginn der Entstehung in der Prophetenperiode und die Entwicklungen in der Nachfolgezeit der Prophetengefährten (ṣaḥāba), der Umayyaden, der Abbasiden, der Seldschuken bis zur mongolischen Invasion, der Osmanen bis über die säkulare Post-Moderne. Besonders der Entstehungskontext des Fiqh zu Lebzeiten des Propheten Muḥammad und die Nachfolgezeit seiner Gefährten (ṣaḥāba) sind von großer Bedeutung, weil sie für Muslime normativ als vorbildhaft gelten und aus islamischer Sicht unabdingbar sind. Diese methodische Analyse ist wichtig, um die Innovationsdynamik des Fiqh unter Berücksichtigung der traditionellen wissenschaftlichen Rechtsentwicklungen in wandelnden Kontexten beleuchten zu können.

Anhand dieser Analyse wird sein substantielles Denken und seine Verortung zum innovativen Raissonieren untersucht. In diesem Kontext sollen besonders seine Rechtsphilosophie, sein Verständnis von islamischen Grundbegrifflichkeiten und seine Rechtsmethode untersucht werden. Von welchen muslimischen Rechtsgelehrten (fuqahāṯ) wurde er beeinflusst? Ist seine Rechtsmethode einheitlich? Wie stellt er die erschlossenen Iǧtihād-Theorien der Gelehrten in unterschiedlichen historischen Epochen dar? Wie verhält sich das islamische Recht (fiqh) in wandelnden Kontexten? Dies sind nur einige Fragestellungen, die es zu untersuchen gilt.

In diesem Kontext soll insbesondere aber auch komparativ die Jurisprudenz aus Sicht der nichtmuslimischen deutschsprachigen Islamforschung mit ihren Vertretern, wie etwa Gotthelf Bergsträsser, Ignaz Goldziher, Joseph Schacht, Mathias Rohe, Birgit Krawietz, Gudrun Krämer aufgearbeitet werden, indem die von ihnen eingenommenen Thesen mit einbezogen und komparativ zur Innenperspektive gegenübergestellt werden. Diese Analyse ist von Bedeutung, um die gemeinsamen und die unterschiedlichen Erkenntnisse in der Forschung des ← 26 | 27 → islamischen Rechts (fiqh) mehrdimensional reflektieren zu können. Schließlich soll im letzten Schritt der Diskurs über die Rezeptionen von Hayreddin Karaman analysiert werden, indem die Gegenthesen seiner Kritiker vorgestellt werden, um so die innerislamischen Auseinandersetzungen im Fiqh aufzuzeigen und den wissenschaftlichen Diskurs fruchtbarer zu machen. ← 27 | 28 →


3 Vgl. KARAMAN: İslâm Hukuk Tarihi (2001), S. 48–51.

4 Vgl. KRAWIETZ: Hierarchie der Rechtsquellen im tradierten sunnitischen Islam (2002), S. 2, 326.

5 Vgl. KARAMAN: İslâm Hukuk Tarihi (2001), S. 57–69.

6 Vgl. SCHÖLLER: Methode und Wahrheit in der Islamwissenschaft (2000), S. 102–104.

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Abkürzungen

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1.   Säkulare Postmoderne: Leben von Hayreddin Karaman

1.1   Biographie und Denken von Hayreddin Karaman

1.1.1   Allgemeiner Lebenslauf

1.1.1.1  Geburt und Bildung

Hayreddin Karaman wurde am 24.Februar 1934 in der türkischen Stadt Çorum als Sohn von Nureddin und Mehpare Karaman geboren (beide ursprünglich aus Erzurum).7 Nachdem er dort die Grundschule beendete, erhielt er gesonderten Religionsunterricht, in welchem er seine Lesekompetenzen des Korans erweiterte. Dadurch entstand in ihm die Neugier, den Koran auch in Originalarabisch zu verstehen. Den Anreiz hierzu erhielt er durch sein großes Interesse, seinen Wissenshorizont zu erweitern. Dieses Interesse führte dazu, dass er für ein Jahr das Gymnasium (türk. lise) verließ. In dieser Zeit bemerkte er, dass der damalige gymnasiale Lehrstoff seinen Erwartungen nicht gerecht wurde. Bevor er seine Schullaufbahn fortsetzte, besuchte er weitere Islamkurse, in denen er bei seinen damaligen Lehrern Arif Etik und Fahreddin Kulu fundierte Sprachkenntnisse des Persischen und islamtheologisches Wissen über die Werke der islamischen Gelehrten wie Muḥyī ad-Dīn ibn ͑Arabī (gest. 1240) und Muḥammad ͑Abduh (gest. 1905) erlangte.

Im Jahr 1959 beendete er im zweiten Abgängerjahrgang die erstmals gegründete Imāmschule in Konya (türk. Konya İmam Hatip Okulu) und heiratete in dieser Schulzeit seine Ehefrau Emine Ayfer.8 Aus dieser Ehe gingen die Kinder Latife (geb. 1957), Muhammed Lütfullah (geb. 1958) und Muhammed £hsan (geb. 1961) hervor. In dieser Zeit besuchte er den privaten Islamunterricht seines Lehrers Mustafa Efendi, der ihm in mentaler und finanzieller Hinsicht sehr großen Beistand leistete. Zudem lernte er auch den damaligen Obermuftī von Konya namens Arif Kılıç kennen.9

Nach erfolgreichem Bestehen der universitären Vorprüfung studierte er an der erstmals in Istanbul gegründeten islamisch-theologischen Hochschule (türk. İstanbul Yüksek İslam Ensti-tüsü) und war 1963 einer der ersten Absolventen. In ← 31 | 32 → dieser erfolgreichen Studienzeit nahm er an den außeruniversitären Lehrveranstaltungen seines Professors Ahmed Dâvudoğlu teil, in welchen sie die klassische Exegese (tafsīr) des islamischen Rechtsgelehrten Qāḍī al-Baidāwī (gest. 1290) studierten. Seine Arabisch- und Persischkenntnisse erweiterte er in dieser Zeit durch den Kursbesuch seines Sprachlehrers Yusuf Cemil Ararat.

1.1.1.2   Berufliche und wissenschaftliche Tätigkeiten

Seit der Schulzeit in Konya übte Hayreddin Karaman verschiedene Berufe aus. Dazu zählten 1953 und 1954 die beiden Anstellungen als Imām in den lokal-ansässigen Moscheen, die er 1957 aus unterschiedlichen Gründen aufgab.10 Während seiner Studienzeit an der islamisch-theologischen Hochschule übte er im Muftī-Amt des Istanbuler Stadtteils „Kadıköy“ eine Predigerstelle aus. Da er eine akademische Karriere anvisierte, war es damals notwendig, eine zweijährige Referendariatszeit zu durchlaufen, die er 1963 am Istanbuler Imām-Gymnasium (türk. İstanbul İmam Hatip Okulu) mit sehr großem Erfolg absolvierte. Nach erfolgreichem Bestehen der Aufnahmeprüfung wurde er im Jahr 1965 an die obere theologische Hochschule in Istanbul (türk. İstanbul Yüksek İslam Enstitüsü) zum Assistenten für islamisches Recht berufen. Zwischen 1966 und 1968 absolvierte er den Wehrdienst im Marinekorp der tür-kischen Streitkräfte. Mit seiner Doktorarbeit unter dem Titel „Vom Anfang des Islam bis ins vierte Jahrhundert die Rechtsfindung im islamischen Recht“ (türk. Başlangıçtan Dördüncü Asra Kadar İslam Hukukunda İçtihad) wurde er 1971 unter der Betreuung seines Professors Muhammed Tanci Lehrbeauftragter.11 Im gleichen Jahr wurde er in Izmir an die theologische Fakultät der Dokuz Eylül Universität berufen. 1975 kehrte er nach eigenem Wunsch an die Hochschule nach İstanbul zurück.12 Nach der Umwandlung der oberen theologischen Hoch-schulen in theologische Fakultäten (türk. İlahiyat Fakülteleri) erhielt er der Reihe nach die Doktorwürde (1984), den Dozententitel (1986) und die Professorenwürde (1991).

Von 1976 bis 1980 war er Mitveröffentlicher der Zeitschrift „Nesil“. Trotz des ehrenvollen Angebots, die Präsidentenstelle der Religionsbehörde (türk. Diyanet İşleri Başkanı) anzutre-ten, lehnte er diese ab.13 In seiner Laufbahn übte er verschiedene Tätigkeiten wie die Lehr-stuhlinhaberschaft im Fiqh und die Mitgliedschaft im Dekanatskollegium der theologischen Fakultät der Marmara ← 32 | 33 → Universität aus. Seit 1991 hatte er dort in der Rechtsvergleichung eine Professorentätigkeit inne. 1993 wurde er Mitglied in der Stiftung der Religionsbehörde (türk. Türkiye Diyanet Vakfı Genel Kurul Üyesi). Zwischen 1994 und 1997 führte er an der Marmara Universität seinen Lehrstuhl weiter. In seiner mehr als fünzigjährigen akademischen Laufbahn nahm er an vielen internationalen Tagungen teil. Er bildete tausende Studenten aus, zu denen bekannte Wissenschaftler gehören. 2001 widersetzte er sich dem militärischen Druck auf staatliche Universitäten und trennte sich von der Marmara Universität. Als Gastdozent an den islamischen Hochschulen in Holland übte er von 2001 bis 2002 Lehrtätigkeiten aus.14

1.1.2   Besondere Lebensphasen

1.1.2.1   Lebenswandel in Konya

Ein einschneidender Lebensabschnitt von Hayreddin Karaman begann mit seiner Schulzeit in Konya, welche er selbst als „große Veränderung und Rückkehr zur Religiösität“ (türk. büyük değişim ve dindarlığa dönüş) bezeichnet.15 In dieser nahezu achtjährigen Residenz lernt er viele Imāme kennen, die später dann seine Lehrer wurden. Einer davon ist „Hacıuveyiszâde Mustafa Efendi“ mit welchem er nach dem Kollektivgebet in erster Begegnung eine schöne Erinnerung hatte. In seiner Schulzeit war der fürsorgliche finanzielle Beistand seines Vaters sehr wichtig, der ihn trotz aller knappen Lebensumstände zu jeder Zeit unterstützte.

Davon emotional sehr berührt, begab sich Hayreddin Karaman auf Jobsuche. Der damals amtierende Muftī in Konya war ein hilfsbereiter Mann, der ihn in die berufliche Imāmprüfung aufnahm und 1953 an der Musallâ-Moschee in Konya zum stellvertretenden Imām in Teilzeit einberief. Nach mehreren Imāmfortbildungen bekam er kurz außerhalb von Konya schließlich in der „Hoca Fakıh-Moschee“ eine volle Imāmstelle. Von 1954 bis 1956 lebte er mit seinen Freunden in der Umgebung von Konya in ärmlichen Verhältnissen. In dieser Zeit wurden sie in jeglicher Hinsicht von sehr hilfsbereiten Muslimen unterstützt. Während seiner Schulzeit besuchte er die gymnasiale Imāmschule in Konya (türk. Konya İmam Hatip Okulu), bekam nebenher eine sehr gute Theologie-Bildung, erteilte Islamunterricht und besuchte bei seinem Sprachlehrer Ali Nihat Tarlan einen perischen Sprachkurs. Nach dreijähriger Imāmtätigkeit ← 33 | 34 → erklärte er aus verschiedenen persönlichen Gründen am 6.Mai 1957 seinen Rücktritt.

Durch die finanziellen Förderungen der islamischen Religionspädagogik und der islamischen Theologie an den staatlichen Schulen unter der Regierungsführung der Demokratischen Partei (türk. Demokrat Parti) wurden in Konya auch zunehmend die Studien über den berühmten islamischen Mystiker „Maulānā“ Ǧalāl ad-Dīn ar-Rūmī (gest. 1273) gefördert.

Durch die Vortragsreden von Ali Nihat Tarlan und des ehemaligen Bürgermeisters von Konya Muhlis Koner über die Weisheiten (ḥikam) von ar-Rūmī wurde Hayreddin Karaman in einer Veranstaltung über die islamische Mystik (taṣawwuf) so beeindruckt, dass er sich der Er-lernung des Persischen widmete. Sein Persischlehrer Arif Etik (gest. 1992) unterrichtete ihn in der persischen Grammatik und im Lesen von Taṣawwuf-Quellen wie zum Beispiel den ausgewählten Erzählungen des Werks „Maṯnawī“ (türk. Muntahabât-ı Mesnevi) von ar-Rūmī. Im Laufe der Zeit entstand zwischen ihnen ein herzliches Lehrer-Schüler-Verhältnis, wobei ihm sein Lehrer beim Erwerb von Büchern erhebliche finanzielle Unterstützung leistete.

Mit der Einführung des Persichunterrichts an den gymnasialen Imāmschulen (türk. İmam Hatip Okulları) vermittelte Hayreddin Karaman seinen Sprachlehrer an diese Schulen weiter.

In späterer Zeit verhalf er ihm auch zum Stellenerwerb an die damals gegründete islamisch-theologische Hochschule (türk. Yüksek İslam Enstitüsü). Durch seine Bekanntschaften und Beziehungen erlangte Hayreddin Karaman die Möglichkeiten, sehr einflussreiche Menschen kennenzulernen und an tiefgreifenden Gesprächskreisen teilzunehmen. Noch heute berichtet er, dass die Grundlagen seiner Persischkenntnisse auf die besonderen Lehrverdienste von Arif Etik zurückgehen, auch wenn er später in Istanbul Erweiterungskurse besuchte.

Details

Seiten
477
Erscheinungsjahr
2016
ISBN (PDF)
9783653066302
ISBN (MOBI)
9783653960532
ISBN (ePUB)
9783653960549
ISBN (Hardcover)
9783631673560
DOI
10.3726/978-3-653-06630-2
Sprache
Deutsch
Erscheinungsdatum
2016 (März)
Schlagworte
Islamisches Recht Türkei Post-Moderne Demokratie
Erschienen
Frankfurt am Main, Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Wien, 2016. 477 S.

Biographische Angaben

Murat Bagriacik (Autor:in)

Murat Bagriacik hat an der Goethe-Universität Frankfurt am Main Islamische Religionswissenschaft, Jüdisch-Christliche Religionswissenschaft und Pädagogik studiert. Er war als wissenschaftlicher Mitarbeiter tätig und promovierte an der Universität Osnabrück.

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Titel: Tradition und Innovation des Fiqh im Denken von Hayreddin Karaman