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Die Identität der katholischen Priester im Licht des II. Vatikanums und das priesterliche Leben in Igbo-Diözesen Nigerias

Eine theologisch-rechtliche Untersuchung

von Polycarp Ibekwe (Autor:in)
©2016 Dissertation 419 Seiten

Zusammenfassung

Das Bild des katholischen Priestertums hat sich seit Ende des II. Vatikanums 1965 verändert. Der Autor untersucht, ob der katholische Priester in einer sich wandelnden Gesellschaft seine Identität als Repraesentatio Christi, seine Aufgaben sowie seine Stellung in der Kirche und in der Welt von heute gemäß der Lehrdokumente und des Codex von 1983 erfüllt. Die Erfahrung des Priestermangels in vielen Teilkirchen, insbesondere in der westlichen Welt, und die enorme Zunahme der Zahl der Priester und Priesteranwärter im Igbo-Land Nigerias zwingen zu einer inneren und äußeren Reflektion über das Priestertum und das priesterliche Leben. Dieser Beitrag zielt darauf, die Identität der katholischen Priester im Einklang mit dem II. Vatikanum und dem geltenden Recht zu reflektieren und zur Verbesserung der Berufspraxis beizutragen, nicht nur in der westlichen Welt, sondern vor allem in den katholischen Igbo-Diözesen Nigerias.

Inhaltsverzeichnis

  • Cover
  • Titel
  • Copyright
  • Autorenangaben
  • Über das Buch
  • Zitierfähigkeit des eBooks
  • Vorwort
  • Inhaltsverzeichnis
  • Vorbemerkung
  • Ziel dieser Studie
  • Leitfragen
  • Aufbau dieser Studie
  • 1 Priester und priesterliche Berufung
  • 1.1 Priestertum im Alten Testament
  • 1.2 Priestertum im Neuen Testament
  • 1.3 Dogmatische Entwicklung des Priestertums
  • 1.4 Resümee
  • 2 Priesterliche Berufung und Eignungskriterien
  • 2.1 Vorbemerkung
  • 2.1.1 Priesterliche Berufung
  • 2.1.2 Eignungsprüfung und Kriterien für priesterliche Berufung
  • 2.2 Die sakramentale Weihe
  • 2.2.1 Das Weihesakrament
  • 2.2.2 Anforderungen an die Weihekandidaten
  • 2.2.2.1 Der Empfang der Taufe
  • 2.2.2.2 Die Firmung
  • 2.2.2.3 Männliches Geschlecht als Voraussetzung für die Weihe
  • 2.2.2.4 Weitere notwendige Eignungskriterien des Weihekandidaten
  • 2.2.2.5 Zusätzliche Anforderungen an den Weihekandidaten
  • 2.2.2.5.1 Verfügen über die notwendige Freiheit
  • 2.2.2.5.2 Adäquate und sorgfältige Ausbildung
  • 2.2.2.6 Gründliche Unterrichtung der Priesterkandidaten über die Weihe und ihre Verpflichtungen
  • 2.2.2.7 Forderung nach ungeschmälertem Glauben
  • 2.2.2.8 Reifes Alter
  • 2.3 Verwehrung der Weihe
  • 2.3.1 Voraussetzung für die Weihespendung
  • 2.3.2 Irregularitäten und Hindernisse des Weiheempfangs
  • 2.3.3 Dispens von Weihehindernissen und Irregularitäten
  • 2.3.4 Erforderliche Dokumente und Skrutinium vor der Weihespendung
  • 2.4 Resümee
  • 3 Das II. Vatikanum und die Identität der katholischen Priester
  • 3.1 Vorbemerkung
  • 3.1.1 Das Priesterbild vor dem II. Vatikanum
  • 3.1.2 Das Priesterbild des II. Vatikanums
  • 3.1.2.1 Vorbemerkung
  • 3.1.2.2 Das Priesteramt nach dem II. Vatikanum
  • 3.1.3 Gemeinsames Priestertum und Priestertum der Geweihten in Bezug auf das II. Vatikanum
  • 3.1.3.1 Das Priestertum aller Gläubigen
  • 3.1.3.2 Das Priestertum der Geweihten im Einklang mit dem II. Vatikanum
  • 3.1.3.3 Unterschied zwischen gemeinsamem Priestertum und Priestertum der Geweihten
  • 3.1.3.4 Der Geweihte als Repraesentatio Christi
  • 3.2 Die Identität des katholischen Priesters im Einklang mit dem II. Vatikanum
  • 3.2.1 Vorbemerkung
  • 3.2.2 Trinitarische Dimension der priesterlichen Identität
  • 3.2.3 Christologische Dimension der priesterlichen Identität
  • 3.2.4 Pneumatologische Dimension der priesterlichen Identität
  • 3.2.5 Ontologische Dimension der priesterlichen Identität
  • 3.2.6 Ekklesiologische Dimension der priesterlichen Identität
  • 3.3 Die besondere Teilnahme der Priester an den drei Munera Christi
  • 3.3.1 Vorbemerkung
  • 3.3.2 Die Teilnahme der Priester am Verkündigungsdienst Christi
  • 3.3.2.1 Der Verkündigungsdienst der Priester nach geltendem Recht
  • 3.3.2.2 Der Priester als Diener des Wortes
  • 3.3.2.3 Der Priester und die Homilie
  • 3.3.2.4 Der Priester und die katechetische Unterweisung
  • 3.3.2.5 Die priesterlichen missionarischen Dienste
  • 3.3.2.6 Der priesterliche missionarische Auftrag nach geltendem Recht
  • 3.4 Priesterliches Leitungsamt
  • 3.4.1 Allgemeine priesterliche Leitungsaufgaben
  • 3.4.2 Priesterliche Leitungsaufgaben nach geltendem Recht
  • 3.5 Priesterliches Heiligungsamt
  • 3.5.1 Vorbemerkung
  • 3.5.2 Priesterliche Heiligungsaufgaben
  • 3.5.3 Der Priester als Mitträger der liturgischen Dienste
  • 3.5.4 Der Priester und die Eucharistie
  • 3.5.5 Der Priester als Mitträger der eucharistischen Darbringung
  • 3.5.6 Die priesterlichen eucharistischen Dienste nach geltendem Recht
  • 3.6 Zusätzliche priesterliche Heiligungsdienste
  • 3.6.1 Priester als Spender des Taufsakramentes
  • 3.6.2 Priester als Spender des Firmungssakramentes
  • 3.6.3 Priesterliche Eheassistenzaufgaben
  • 3.6.4 Der Priester und das Sakrament der Buße
  • 3.6.4.1 Der Priester als Diener des Versöhnungssakramentes zwischen Gott und den Menschen
  • 3.6.4.2 Der Priester und das Beichtgeheimnis
  • 3.6.4.3 Wirkungen eines gültig empfangenen Beichtsakramentes
  • 3.6.4.4 Der Priester als Diener der Versöhnung nach geltendem Recht
  • 3.6.5 Der Priester und das Sakrament der Krankensalbung
  • 3.6.5.1 Der Priester als Spender der Krankensalbung nach geltendem Recht
  • 3.7 Priesterliches Leben
  • 3.7.1 Vorbemerkung
  • 3.7.2 Berufung zur Vollkommenheit und zum heiligen Leben im Einklang mit dem II. Vatikanum
  • 3.7.2.1 Evangelische Räte
  • 3.7.2.2 Die Priester und die evangelischen Räte
  • 3.7.2.3 Die evangelischen Räte nach geltendem Recht
  • 3.8 Das priesterliche Leben in Enthaltsamkeit und Ehelosigkeit (priesterlicher Zölibat)
  • 3.8.1 Vorbemerkung
  • 3.8.2 Die priesterliche Enthaltsamkeitspflicht
  • 3.8.3 Die theologisch–spirituelle Begründung des priesterlichen Zölibats
  • 3.8.4 Die priesterliche Enthaltsamkeitspflicht (Zölibat) nach geltendem Recht
  • 3.9 Priester und Gehorsam
  • 3.9.1 Allgemeine kirchliche Gehorsamspflicht
  • 3.9.1.1 Vorbemerkung
  • 3.9.1.2 Priesterliche Gehorsamspflicht
  • 3.9.1.3 Priesterlicher Gehorsam nach geltendem Recht
  • 3.9.1.4 Priesterliche Armut
  • 3.10 Die Spiritualität der katholischen Priester
  • 3.10.1 Vorbemerkung
  • 3.10.1.1 Priesterliches Gebetsleben
  • 3.10.2 Priesterliches Gebetsleben nach geltendem Recht
  • 3.10.3 Priester und geistliche Kleidung
  • 3.10.3.1 Geistliche Kleidung nach geltendem Recht
  • 3.11 Das priesterliche Verhältnis zu den Anderen
  • 3.11.1 Das Verhältnis zum Ortsordinarius oder Ordensoberen
  • 3.11.2 Das Verhältnis zu den Mitbrüdern
  • 3.11.3 Das Verhältnis zu den Laien
  • 3.12 Resümee
  • 4 Die Pflichten und Rechte der Priester nach geltendem Recht
  • 4.1 Vorbemerkung
  • 4.2 Die priesterlichen Pflichten nach geltendem Recht
  • 4.2.1 Pflicht zu Ehrfurcht und Gehorsam gegenüber dem Papst und eigenem Ordinarius
  • 4.2.2 Pflicht zur Übernahme und treuer Erfüllung von übertragenen Aufgaben
  • 4.2.3 Pflicht zur Brüderlichkeit und Anerkennung der Arbeit der Laien
  • 4.2.4 Pflicht zum heiligen und vollkommenen Leben
  • 4.2.4.1 Wege zur klerikalen Vollkommenheit
  • 4.2.4.1.1 Treue und unermüdliche Erfüllung der Pflichten ihres Hirtendienstes
  • 4.2.4.1.2 Vollkommenheit durch besondere Liebe zu Gottes Wort und die Eucharistie
  • 4.2.4.1.3 Tägliche Teilnahme am Stundengebet gemäß den eigenen und gebilligten liturgischen Büchern
  • 4.2.4.1.4 Pflicht zur Teilnahme an geistlichen Einkehrtagen und Exerzitien
  • 4.2.4.1.5 Pflicht zum Gebet, häufigen Empfang des Bußsakramentes und Verehrung der Mutter Gottes
  • 4.2.5 Pflicht zur vollkommenen und immerwährenden Enthaltsamkeit um des Himmelreiches willen
  • 4.2.6 Pflicht zur Weiterbildung nach dem Empfang der Priesterweihe
  • 4.2.7 Empfehlung zum Leben in Gemeinschaft
  • 4.2.8 Pflicht zum einfachen Leben
  • 4.2.9 Residenzpflicht
  • 4.2.10 Pflicht zum Tragen einer geziemenden kirchlichen Kleidung
  • 4.2.11 Standespflichten der Kleriker
  • 4.2.11.1 Bedeutung der Vorschriften des c. 285
  • 4.2.12 Handels- und Gewerbeverbot
  • 4.2.13 Pflicht zur Förderung von Frieden und Gerechtigkeit und das Verbot, in politischen und gewerkschaftlichen Organisationen aktiv zu werden oder sie zu leiten
  • 4.2.14 Kleriker und Militärdienst
  • 4.3 Klerikerrechte
  • 4.3.1 Vorbemerkung
  • 4.3.2 Spezifische Rechte
  • 4.3.2.1 Recht zur Übernahme einer kirchlichen Leitungsvollmacht
  • 4.3.2.2 Recht auf Vereinigungen
  • 4.3.2.2.1 Vorbemerkung
  • 4.3.2.2.2 Vereinigungsrecht
  • 4.3.2.3 Recht auf Unterhalt und Versorgung (Die Sustentation der Kleriker)
  • 4.3.2.3.1 Vorbemerkung
  • 4.3.2.3.2 Sustentationsrecht
  • 4.3.2.4 Anspruch auf Vergütung im Falle der Amtsenthebung
  • 4.3.2.5 Anspruch auf jährlichen Urlaub/Erholung
  • 4.4 Kirchliches Strafrecht in Bezug auf Kleriker
  • 4.4.1 Vorbemerkung
  • 4.4.1.1 Kurze Begründung des kirchlichen Strafanspruchs
  • 4.4.2 Klerikerstrafen nach geltendem Recht
  • 4.4.2.1 Strafmittel der Suspension eines Priesters
  • 4.4.2.2 Kurze rechtliche Unterscheidung zwischen der Strafe der Suspension und der Strafe der Entlassung aus dem Klerikerstand
  • 4.4.2.3 Rechtliche Voraussetzungen für die Suspendierung eines Klerikers
  • 4.5 Amtsenthebung eines Klerikers
  • 4.5.1 Vorbemerkung
  • 4.5.2 Arten der Amtsenthebung
  • 4.5.3 Gründe für die Amtsenthebung
  • 4.5.4 Amtsenthebung eines Pfarrers
  • 4.5.5 Verfahren zur Amtsenthebung eines Pfarrers
  • 4.5.6 Versorgung des Amtsenthobenen
  • 4.6 Verlust des klerikalen Standes
  • 4.6.1 Vorbemerkung
  • 4.6.2 Arten der Amissio
  • 4.6.3 Weitere Gründe für die Ausgliederung aus dem Klerikerstand
  • 4.6.3.1 Entlassung wegen Zölibatsverpflichtungsverstoßes
  • 4.6.3.2 Ausgliederung wegen schwerwiegender Gesetzesübertretungen
  • 4.6.3.3 Entlassung aus dem Klerikerstand von Amts wegen
  • 4.7 Der Rechtsstatus einer aus dem Klerikerstand ausgegliederten (laisierten) Person
  • 4.7.1 Unterhaltsanspruch einer aus dem Klerikerstand entlassenen Person
  • 4.7.2 Resümee
  • 5 Die Identität der katholischen Priester in Bezug auf das priesterliche Leben in Igbo-Diözesen in Nigeria
  • 5.1 Vorbemerkung
  • 5.2 Die Igbos in Südnigeria
  • 5.2.1 Das Gottesbild des Igbo-Volkes
  • 5.2.2 Die Priester „Uko-Chukwu“ im traditionellen Verständnis der Igbo-Kultur (vor der Missionierung)
  • 5.2.3 Die priesterlichen Gruppen des Igbo-Volkes
  • 5.2.3.1 Dibia oder Heiler
  • 5.2.3.2 Ezemmuo oder Hoherpriester
  • 5.2.3.3 Die priesterlichen Funktionen in der traditionellen Igbo-Gesellschaft
  • 5.2.4 Das Leben der traditionellen Igbo-Priester
  • 5.3 Kurze Geschichte der Missionierung der Igbos in Nigeria
  • 5.3.1 Vorbemerkung
  • 5.3.2 Erster Missionierungsversuch des Igbo-Volkes, ca. 16. Jahrhundert
  • 5.3.3 Zweiter Missionierungsversuch, ca. 19. Jahrhundert
  • 5.3.4 Gründe für die erfolgreiche Missionierung des Igbo-Volkes
  • 5.3.4.1 Die Ausbildung von einheimischen Mitarbeitern und Katecheten
  • 5.3.4.2 Der Aufbau eines Gesundheitswesens
  • 5.3.4.3 Die Errichtung von Schulen und Ausbildungsstätten
  • 5.3.4.4 Die Solidarität mit der armen und kranken Bevölkerung
  • 5.3.4.5 Die Inkulturation der Igbo-Musik
  • 5.4 Das Ende des Missionierungsprozesses im Igbo-Land
  • 5.5 Der katholische Igbo-Priester nach dem II. Vatikanum
  • 5.5.1 Vorbemerkung
  • 5.5.2 Die katholischen Igbo-Priester und die drei Munera (Leitung, Heiligung, Verkündigung) im Einklang mit dem II. Vatikanum
  • 5.5.2.1 Der katholische Igbo-Priester als Diener des Wortes (Okwu-Chukwu = Gotteswort)
  • 5.5.2.2 Die katholischen Igbo-Priester und ihr Heiligungsamt
  • 5.5.2.2.1 Vorbemerkung
  • 5.5.2.2.2 Die Igbo-Priester und die Feier der Eucharistie (Oriri-nso = Heiligstes Mahl)
  • 5.5.2.2.3 Der Igbo-Priester als Diener der Versöhnung (Nkwu-Puta = Versöhnungssakrament)
  • 5.5.2.2.4 Der katholische Igbo-Priester als Leiter der ihm anvertrauten Gemeinde
  • 6 Das priesterliche Leben der katholischen Igbo-Priester im Einklang mit dem II. Vatikanum
  • 6.1 Der Igbo-Priester und das Leben in Vollkommenheit
  • 6.2 Das priesterliche Leben in Armut in Bezug auf katholische Igbo-Priester
  • 6.3 Das Verhältnis zwischen den Igbo-Priestern und ihren Ordinarien
  • 6.4 Das Verhältnis der Igbo-Priester untereinander
  • 6.5 Das Verhältnis der Igbo-Priester zu den Laien
  • 6.6 Die Spiritualität der katholischen Igbo-Priester in Bezug auf das II. Vatikanum
  • 6.6.1 Schwierigkeiten beim authentischen Priesterleben in den Igbo-Diözesen
  • 6.6.2 Vorbemerkung
  • 6.6.3 Gründe für die priesterliche Krise in den Igbo-Diözesen
  • 6.6.3.1 Falsches Priesterbild
  • 6.6.3.2 Möglicher negativer Einfluss durch manche Mitbrüder
  • 6.6.3.3 Geringe Motivation und Engagement
  • 6.6.3.4 Das Gefühl der Frustration
  • 6.6.3.5 Mangelndes Interesse an Weiterbildung
  • 6.6.3.6 Ungesunder Umgang mit der Sexualität
  • 6.6.3.7 Soziale und gesellschaftliche Situation des Landes
  • 6.6.3.8 Herkunft aus armen Verhältnissen
  • 6.6.3.9 Familienbindung in der Igbo-Kultur
  • 6.6.3.10 Der Einfluss der neuen Religionsgemeinschaften
  • 6.6.3.11 Das Problem mit dem Islam
  • 6.6.3.12 Das Problem der Globalisierung
  • 6.6.3.13 Negative Medieneinflüsse
  • 7 Empfehlungen zum authentischen priesterlichen Leben in Igbo-Diözesen
  • 7.1 Vorbemerkung
  • 7.2 Selbsterkenntnis
  • 7.3 Innere Überzeugung und Freude am Dienst
  • 7.4 Innige persönliche Beziehung zu Christus
  • 7.5 Nachahmung Christi
  • 7.6 Intensivierung des Gebetslebens
  • 7.7 Regelmäßige Teilnahme an geistlichen Einkehrtagen, Exerzitien und häufiger Empfang des Bußsakramentes
  • 7.8 Gesunder und vernünftiger Umgang mit Sexualität
  • 7.9 Eine umfassende Priesterausbildungsordnung
  • 7.10 Weiterbildung nach Empfang der Priesterweihe/Formatio permanens
  • 7.11 Inkulturation des christlichen Glaubens
  • 7.12 Geregelte priesterliche Versorgung
  • 7.13 Notwendige Planung und sorgfältige Dienstvorbereitung
  • 7.14 Ausreichender Urlaub und Erholung
  • 7.15 Solidarität mit den Mitmenschen
  • 7.16 Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit den Laien
  • 7.17 Bereitschaft zum Dialog mit anderen Religionen, Konfessionen und christlichen Glaubensgemeinschaften im Igbo-Land
  • 7.18 Zusammenfassung
  • Abkürzungsverzeichnis
  • Literatur- und Quellenverzeichnis
  • 1. Quellenschriften
  • a) Heilige Schrift
  • b) Gesetzesbücher
  • c) Konzilsdokumente
  • d) Päpste
  • e) Kongregationen und päpstliche Kommissionen
  • f) Bischofskonferenzen oder Sekretariate
  • g) Staatliche Gesetze
  • 2. Literatur
  • 3. Internet

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Vorbemerkung

Vor über fünfzig Jahren, am 11.10.1962, begann in Rom offiziell die größte kirchliche Versammlung des 20. Jahrhunderts, das II. Vatikanum. Dieses Konzil, das Johannes XXIII. einberufen hatte, wurde nach drei Jahren, am 8.12.1965, von seinem Nachfolger Paul VI. feierlich beendet. Die Konzilsväter brachten in ihren Erklärungen neue Erkenntnisse und ein neues Verständnis nicht nur über die Kirche in der Welt von heute zum Ausdruck,1 sondern deuteten auch die Stellung und Aufgaben der Priester in der Kirche und Gesellschaft neu.2 Das Konzil anerkannte und bekräftigte auch das gemeinsame Priestertum aller Christgläubigen aufgrund des Taufempfanges.3 Es gibt, so das Konzil, trotz des gemeinsamen Priestertums aller kraft der Taufe, ein hierarchisches Priestertum oder ein Priestertum der Geweihten aufgrund des Weiheempfanges.4 Während die Amtspriester kraft ihres Weiheempfanges ihren Dienst in persona Christi vollziehen und das Volk Gottes leiten,5 wirken hingegen alle anderen Gläubigen aufgrund ihres Taufempfanges am königlichen Priestertum mit.6 Die Unterscheidung des geweihten Priestertums vom allgemeinen Priestertum gilt dem Wesen und nicht dem Grade nach, denn beide Arten des Priestertums sind zueinander hingeordnet, so das Konzil.7 Im Einklang mit dem Konzil fokussiert sich der Codex von 1983, besonders in den cc. 273–293, auf die Rechte und Pflichten der Kleriker (De Clericorum obligationibus et iuribus)8, ihre Stellung und ihre Identität in der Kirche und Gesellschaft.

Mehr als fünfzig Jahre nach dem Konzil ist es aufgrund einer sich rasch verändernden Gesellschaft notwendig zu untersuchen, ob der katholische Priester seine Identität, seine Aufgaben und seine Stellung in der Kirche und ← 19 | 20 → in der Welt von heute gemäß den Lehrdokumenten und dem Codex erfüllt.9 Die heutige Situation in der Kirche, vor allem der Glaubens- und Priestermangel in Europa, die Vergrößerung der pastoralen Gebiete, die Gefühle von Verunsicherung oder Überforderung in der Pastoral, die immer weniger werdenden Kirchenbesucher, der sich häufende Verdacht auf Missbrauch von Kindern und Jugendlichen durch Priester und andere kirchliche Mitarbeiter, zwingt zu einer inneren und äußeren Reflexion über die Identität der katholischen Priester.10 Diese Reflexion beschränkt sich nicht nur auf den europäischen Teil der katholischen Kirche, sondern gilt für die Weltkirche insgesamt, besonders auch für die Kirche in den Igbo-Diözesen in Nigeria. Im Vergleich zu sinkenden Zahlen in Europa hat sich die Zahl der Priester und Priesteramtskandidaten im Igbo-Land seit Konzilsende verdoppelt. Die Zahl der Diözesen hat sich ebenso verdoppelt, und bei den Christgläubigen ist ein enormes Wachstum festzustellen. Trotz dieser positiven Zeichen muss geprüft werden, ob diese Priester und Priesteramtskandidaten in den Igbo-Diözesen die richtigen Intentionen für ihre Berufswahl hatten und auch, ob sie im Einklang mit den vatikanischen Dokumenten ein authentisches priesterliches Leben führen.

Ziel dieser Studie

Diese Studie zielt vor allem darauf, die Identität der katholischen Priester mit Hilfe der Dokumente des II. Vatikanums und des geltenden Rechtes zu klären und zu deuten, denn angesichts „des gegenwärtigen kulturellen Klimas mag es nützlich sein, daran zu erinnern, dass die Identität des Priesters als Mann Gottes nicht überholt ist und dies niemals sein kann. Es schien opportun, die grundlegenden Elemente der Lehre zu unterstreichen, die im Mittelpunkt der Identität, der Spiritualität und der beständigen Weiterbildung der Priester stehen, damit sie ihnen helfen, die Bedeutung ihres Priesterseins und ihre exklusive Beziehung zu Christus, dem Haupt und Hirten, zu vertiefen: denn dies wird notwendigerweise dem Sein und Handeln des Priesters insgesamt zugute kommen.“11 Darüber hinaus wird ← 20 | 21 → diese Studie die Situation der priesterlichen Berufung von heute betrachten und einige Empfehlungen für ein authentisches priesterliches Leben, besonders in den Igbo-Diözesen Nigerias, aussprechen. Diese Betrachtung beschränkt sich jedoch nicht nur auf den Codex Iuris Canonici und die Lehramtsdokumente, sondern erstreckt sich auch auf andere Literatur, die sich mit diesem Thema befasst. Um das Ziel der Studie zu erreichen, sind folgende Fragen wichtig:

Leitfragen

Priester und priesterliche Berufung heute? Was sind die kanonischen Voraussetzungen für den Weiheempfang? Welche Aufgaben haben die Priester? Wie muss ihr priesterliches Leben gestaltet sein? Wie sollen sie mit dem Bischof, den anderen Priestern und mit den Laien zusammenwirken? Welche Rechte und Pflichten haben sie aufgrund ihres Weiheempfanges? Nach welchen Kriterien können sie ihres Amtes enthoben oder gegebenenfalls aus dem Klerikerstand ausgeschlossen werden? Wie zeigt sich die priesterliche Identitätskrise heute, vor allem in den Igbo-Diözesen Nigerias? Wie können die Igbo-Priester ihre Identität in der heutigen multikulturellen und -religiösen nigerianischen Gesellschaft bewahren?

Aufbau dieser Studie

Um das Thema schrittweise auszuführen und die Überprüfung des Anliegens der Konzilsväter und des geltenden Rechts zu erleichtern, wird diese Studie folgendermaßen gegliedert: Das erste Kapitel befasst sich mit dem Begriff ‚Priester und priesterliche Berufung‘ in Bezug auf das Alte und Neue Testament sowie die dogmatische Entwicklung des Priestertums. Im zweiten Kapitel werden die Voraussetzungen für den Empfang der Priesterweihe im Einklang mit dem Codex von 1983 dargestellt. Das dritte Kapitel beschäftigt sich mit der Identität der katholischen Priester in Bezug auf das II. Vatikanum und das geltende Recht. Kapitel vier befasst sich mit den priesterlichen Pflichten und Rechten. Zusätzlich wird das kirchliche Strafrecht in Bezug auf die Kleriker betrachtet. Das fünfte Kapitel beinhaltet eine kurze Darstellung über das traditionelle Priestertum des Igbo-Volkes vor der Missionierung. Ebenso wird ein kurzer Abriss der ← 21 | 22 → Geschichte der Missionierung der Igbos dargestellt. Kapitel sechs befasst sich mit dem priesterlichen Leben der katholischen Igbo-Priester und den Schwierigkeiten eines authentischen priesterlichen Lebens. Im siebten und letzten Kapitel werden einige Empfehlungen zum authentischen priesterlichen Leben in Igbo-Diözesen Nigerias ausgesprochen.


1 Vgl. Vat II, LG, Nr. 1.

2 Vgl. Vat II, PO, Nrn. 4, 5.

3 Vgl. Vat II, LG, Nr. 10.

4 Vgl. Vat II, LG, Nr. 10.

5 Vgl. Vat II, PO, Nr. 4. Vgl. dazu Vat II, LG, Nr. 10.

6 Vgl. Pius XI., Miserentissimus Redemptor, 171 f.

7 Vgl. Vat II, LG, Nr. 10.

8 Vgl. CIC/1983, cc. 273–293.

9 Vgl. Kongr. Klerus, Direktorium für Dienst und Leben der Priester, Nrn. 1–14.

10 Vgl. Kongr. Klerus, Direktorium für Dienst und Leben der Priester, Nr. 1.

11 Kongr. Klerus, Direktorium für Dienst und Leben der Priester, Einleitung.

← 22 | 23 →

1   Priester und priesterliche Berufung

Der Mensch ist ein religiöses Wesen, das den Kontakt und die Beziehung zu Gott, seinem Schöpfer, sucht und pflegt. Schon von der Antike her gab es immer Vermittler zwischen Gott und den Menschen. Solche Vermittler waren abgesondert und wurden von Gott aus den Menschen berufen, um als Mittler zwischen ihm (Gott) und den Menschen zu wirken. Ihre Hauptaufgaben bestanden vor allem in der Darbringung von Opfern (Brand- und Sühneopfer, Dankopfer und Reinigungsopfer) und in der Besänftigung der Götter. Sie waren auch zuständig, dem Volk den Willen Gottes zu verkünden und zu deuten; so waren und sind sie das Sprachrohr der Götter. Priester als Mittler zwischen Gott und den Menschen unterscheiden sich, so Haekel, von den Medizinmännern, Zauberern und Magiern, indem sie nicht im eigenen Namen, aus eigener Kraft und Initiative handeln, sondern im Namen des berufenden und beauftragenden Gottes. Sie unterwerfen sich also dem Willen der höheren Macht und wirken als Stellvertreter ihres Gottes bei den Menschen.12 Die Priester und Priesterinnen in vielen Kulturen handeln somit im Namen des jeweiligen Gottes und werden „durch eine ‚amtliche‘ Bestellung durch die Gemeinschaft oder durch eine Gottheit […] aus dem Bereich des Profanen ausgegliedert u[nd] dem Sakralbereich zugeordnet […].“13

Ihre Aufgaben lagen nicht nur im kultischen Bereich, sondern hatten auch mit Kommunikation zwischen den Menschen und den Göttern zu tun.14 In der Antike gab es neben den rituellen Priestern auch die Familienpriester, die im Namen ihrer jeweiligen Familie den Göttern Opfer darbrachten. Diese Aufgaben wurden von dem Familienoberhaupt ausgeführt. Sie galten nicht als professionelle Priester und wirkten nicht im Namen der Gemeinde; so können sie als Priester zweiten Grades bezeichnet werden.15 Aufgrund der abgesonderten Stellung der professionellen Priester in der Gesellschaft waren sie einer gewissen Lebensweise verpflichtet, bzw. sie mussten jegliche ← 23 | 24 → Formen der Reinheitspflichten beachten, sie durften keine geistigen oder körperlichen Behinderungen haben, sie mussten die Kleiderordnung beachten und vor allem mussten sie den Schutz und die Sicherheit des Tempels und des Schreins gewährleisten.16

1.1   Priestertum im Alten Testament

Die Existenz eines Priestertums war nach Gross in der Patriarchenzeit unbekannt. Während dieser Zeit wurden die Opfergaben vom Familienoberhaupt dargebracht.17 Mit diesen Opferdarbringungen bat das Familienoberhaupt nicht nur für die Gesundheit und Fruchtbarkeit seiner Familie, sondern auch für den Schutz vor seinen Feinden. In Genesis wurde vor allem Abraham, obwohl er kein Priester war, als einer, der Gott Opfer darbrachte, dargestellt.18 Nach der Kultreform des Königs Joschija (ca. 609 v. Chr.), so Vorgrimler, „wurden alle Priester in Israel als ‚Leviten‘ verstanden; wegen der Rückbindung der Religiosität an die Zeit Moses wurde der Beginn des levitischen P[riestertums] in dessen Bruder Aaron mit seinen Söhnen gesehen.“19 Das bedeutet vor allem, dass das alttestamentliche Priestertum vererblich war. Aufgrund der abgesonderten Stellung der Priester wurde eine eigene Amtstracht – meistens ein weißes langes Kleid – für den priesterlichen Dienst vorgeschrieben.20 Solche Amtskleidung galt als Symbol des Lichtes, der Reinheit und der Autorität. Aaron wurde nun Hoher Priester genannt, und in seiner Familie blieb die Stelle des Hohenpriesters bis zur Makkabäerzeit.21 Das Priestertum in der Zeit des Alten Testaments in Israel war ein Dienst, der nur Männern vorbehalten war. Es gab dort zu dieser Zeit keine Priesterinnen wie in manchen anderen archaischen Gesellschaften.

In der alten ägyptischen und griechischen Kultur z. B. dienten die Priesterinnen weiblichen Göttern, während die Priester für die männlichen Götter den Kultdienst versahen. Auf Grund ihrer Funktion als Vertreter Gottes vor den Menschen mussten sie besondere Lebens- und Verhaltensvorschriften ← 24 | 25 → beachten.22 Eine Zweiteilung des Priestertums begann in Israel nach dem Exil. Nun gab es die Hohenpriester in Jerusalem und die Landleviten mit Zulassung zum Tempeldienst.23 Die alttestamentlichen Priester mussten aufgrund ihrer speziellen Tätigkeiten Jahwe erkennen. Diese Erkenntnis und die Befragung Jahwes war ihre größte Aufgabe.24 Es gehörte auch zu ihren Aufgaben, das Volk in der Torah zu unterweisen.25 Die Torah hatte einen besonderen Status in der ganzen jüdischen Geschichte. Dieser „Sonderstatus der ‚Torah‘ wird auch an den besonderen Torah-Denkzeichen deutlich, die in dieser Periode aufkamen und als Bekenntnis- und Abgrenzungszeichen dienten.“26 Während dieser Zeit gewannen die Schriftgelehrten jedoch mehr Autorität und Ansehen bei der Bevölkerung, besonders bei den Schriftauslegungen und Toraherklärungen.27 Um ihre Stellung als Gelehrte zu sichern, brachten sie somit Laiengelehrte in ihre Kreise, die manche reservierten priesterlichen Tätigkeiten in Anspruch nahmen.28

Die Torah war nicht nur als Gotteswort anerkannt, sondern „als offenbarter Gotteswille ordnet [sie] prinzipiell auch das politische und öffentliche Leben. Aber selbst im Fall jüdischer Souveränität wie unter den Hasmonäern blieb eine – für viele verwirrende – Kluft zwischen Anspruch und Wirklichkeit, denn materialiter enthält die Torah keine eindeutigen, konkreten Anweisungen, sondern verschiedene Modelle.“29 Trotz dieser unterschiedlichen Betrachtungen blieb es die Aufgabe der Priester, das Volk besonders in der Torah zu unterweisen. Die Erfüllung des Befehls Jahwes und der Torah gehörte zum priesterlichen Leben wie das Recht zum König und wie die Vision zum Propheten.30 Das Leben des Priesters war die Erfüllung des Willens Jahwes. Diesen erfüllte er besonders durch die Ausübung des Altardienstes.31 Die alttestamentlichen Priester lebten vom Altar her, ← 25 | 26 → weil es keine priesterlichen Unterhaltsgesetze gab.32 Obwohl sie kein Recht auf Landbesitz hatten, da sie von Opfergaben lebten, besaßen sie dennoch große Teile des Landes um Jerusalem.33 Darüber hinaus hatten die Priester die Pflicht, das Orakel zu deuten, dem Volk Gottes Segen zu spenden34 und es vor Irrwegen und Katastrophen zu warnen.35 Sie verkündeten aber auch die Hoffnung auf kommendes Heil durch Jahwe.36 Als Sprachrohr Gottes waren die Priester nicht immer beliebt, denn ihre Aufgaben führten notwendigerweise zu Konflikten, Verfolgung, Hass, Drohungen, Verbannung, Exil und sogar zum Tod.37

Der Priester fungierte primär als Mittler zwischen Jahwe und seinem Volk, so Müller, dazu brachte er „Opfer dar zur Sühne für die Sünden und [verband] die Menschen mit Gottes Leben und Versöhnungswillen.“38 Die priesterlichen Aufgaben in dieser Zeit begrenzten sich nicht nur auf Heilsvermittlung, sondern sie hatten auch königliche und prophetische Aufgaben zu erfüllen.39 Die Priester als Propheten sprachen also „von einer zukünftigen Herrschergestalt, durch die Jahweh ein Reich der Gerechtigkeit und des Friedens heraufführen werde, also vom Anbrechen einer ‚messianischen‘ Zeit im weiten Sinne.“40 Als Könige waren und handelten sie als Hirten des Volkes Israel.41 Es gehörte auch zu ihren Funktionen, als König die Armen zu schützen, ihnen Rechte zu gewähren und sie zu verteidigen.42 In der Zeit des Alten Testamentes existierten in Israel zweierlei Arten von Propheten: die Berufspropheten und die charismatischen Propheten, die sich aufgrund ihrer Überzeugung besonders von Gott für diese Aufgaben berufen fühlten und sich deshalb als Sprachrohr Gottes verstanden.43 Solche Propheten, so ← 26 | 27 → Nocke, hatten aber die größten Verkündigungsaufgaben inne.44 In dieser früheren israelischen Geschichte gingen, wie Kessler mit Recht sagt, „charismatische Führung, prophetische, priesterliche und richterliche Handlungen noch ineinander über. In spätköniglicher und exilisch-nachexilischer Zeit konnte Mose zur Integrationsfigur der prägenden geschichtlichen und rechtlichen (Gesetzesmittler) Überlieferungen Israels werden, zum Typus und Maß für alle Propheten: […].“45 Als Vermittler zwischen Gott und den Menschen hatten die alttestamentlichen Priester charismatische Mittlerfunktion. Diese „charismatische Mittlerfunktion – zumal dann die für Israel so bedeutsame prophetische – beruht auf einem unmittelbaren, persönlichen Kontaktverhältnis mit Gott: Der Charismatiker bzw. der Prophet ist direkt und persönlich von Gott erweckt, von seinem Geist ergriffen (1 Sam 10) oder von Gott berufen (1 Sam 3 u. ö.). Darin unterscheidet sich der charismatische Tat- oder Offenbarungsmittler von der an die Daviddynastie gebundenen Königsinstitution ebenso wie von dem am Stamm Levi und am Heiligtum haftenden Priestertum.46 Zwar gab es individuelle Priester und Propheten, dennoch wurde das ganze Volk Israel als Knecht Gottes bezeichnet und galt als Priester, König und prophetisches Volk. Zusätzlich wurde es als Zeichen und Werkzeug für den Heilswillen Jahwes an alle Menschen benannt.47

1.2   Priestertum im Neuen Testament

Das Neue Testament hat ursprünglich nicht den Namen ‚Priester‘ für Hirten, Gemeindevorsteher und Lehrer der Kirche verwendet.48 Vielmehr wurden die urchristlichen Gemeindelehrer und -vorsteher aufgrund ihrer Sendung von Jesus Apostel genannt. Im Hebräerbrief wird Jesus als Hoherpriester des Neuen Bundes benannt, nie aber wurde diese Bezeichnung für christliche Amtsträger verwendet.49 Aufgrund seiner Verkündigungs- und Heiligungsdienste gilt Jesus im Neuen Testament als Priester, denn es gehört zu den ← 27 | 28 → priesterlichen Aufgaben, den Willen Gottes kund zu tun. Obwohl Jesus keine kultischen Opfer darbrachte, wurde er im Hebräerbrief als Hoherpriester genannt.50 In der Antike war es die eigentliche Aufgabe der Hohenpriester, Besänftigungs- und Versöhnungsopfer für die Götter darzubringen.51 Diese Versöhnungsaufgabe kann der Priester aber nur unter zwei Bedingungen erfüllen: „Der Hohepriester muss ein Mensch sein. […] Der Hohepriester muss von Gott eingesetzt werden […]. […] Wäre der Hohepriester nicht von Gott eingesetzt, könnte er nicht die Vergebung der Sünden bewirken. […] Die Einsetzung durch Gott sichert an der entscheidenden Stelle, dass Gott im Opferkult nichts empfängt, was er nicht selbst gegeben hat.“52 Diese beiden Voraussetzungen sind unabdingbar, denn um als Priester für die Menschen vor Gott wirken zu können, muss er leiden und fühlen wie diese, um deren Situation mit allen Stärken und Schwächen verstehen zu können.53 Zusätzlich muss er von Gott eingesetzt werden, denn niemand kann sich selbst berufen. Jesus wurde Priester genannt, obwohl er sündenfrei war, und auch, weil er die Last von den Sündern hinweggenommen hat. Sein Tod war der Preis für die Liebe an alle Menschen.54 Aufgrund seines Kreuzestodes wurde er Sühne für die Sünde der ganzen Menschheit.55

Obwohl die Apostel in ihrer Eigenschaft als Gemeindehirten, Vorsteher und Lehrer nicht als Priester benannt wurden, wurden sie aufgrund der apostolischen Tätigkeiten, besonders der Verkündigungsaufgaben,56 dennoch als Priester bezeichnet.57 Der Hebräerbrief nannte Jesus „Priester“, obwohl er nicht vom Stamm Levi abstammte.58 Im Sinne des damaligen Amtsverständnisses galt er weder als König noch als Priester. Allerdings konnte er wegen seiner prophetischen Verkündigungstätigkeiten Prophet genannt werden, fügt Nocke weiter an.59 Als einen, der speziell von Gott berufen ← 28 | 29 → wurde zur Erlösung der ganzen Menschheitsfamilie, konnten die Autoren des Neuen Testamentes später Jesus als König, Prophet und Priester bezeichnen und dadurch eine radikale Umdeutung dieser Titel bewirken.60 Sein Priestertum unterschied sich jedoch grundlegend vom alttestamentlichen priesterlichen Verständnis. Während der alttestamentliche Priester verschiedene Opferdarbringungen, z. B. Sühneopfer, Reinigungsopfer, Heilungsopfer, Dankopfer und Besänftigungsopfer zu Jahwe vollzog, opferte sich Jesus als Priester selbst am Kreuz für die Sünden der ganzen Menschheit.61 Die priesterlichen Dienste Jesu fanden ihre Erfüllung primär in seinem Kreuzestod für alle Menschen.62 Deshalb war es für seine Nachfolger nicht mehr notwendig, kultische Opfergaben darzubringen, sondern geistliche Opfer, wohlgefällig vor Gott.63 Nun wurde von den Gläubigen vor allem die Gabe des eigenen Lebens als der wahre und angemessene Gottesdienst erwartet.64

Die Männer, die von Jesus auserwählt und ihm nachgefolgt waren, wurden Apostel genannt. Ihre apostolischen Tätigkeiten, die priesterlichen Charakter hatten, vollzogen sie in Worten und Taten gemäß der Lehre und den Vorschriften ihres Meisters Jesus Christus. Dadurch galten sie als Gottes Werkzeuge mit der besonderen Aufgabe, die Kirche in Jerusalem65 als priesterliches Volk Gottes aufzubauen.66 Diese Stellvertretung Christi gilt somit als eigentliche Achse der Amtsentwicklung in der Kirche und als das eigentliche Gestaltprinzip der Apostel.67 Darüber hinaus wurde damals nicht daran gedacht, einen Gegensatz zwischen den Amtsträgern und den Gläubigen aufzurichten.68 Vielmehr ging es um die „zeichenhafte Vergegenwärtigung Christi bei der Verkündigung des Wortes, der Spendung der Sakramente und der Leitung der Glieder.“69 So gab es im Neuen Testament ← 29 | 30 → keine Kultpriester, sondern nur Gesandte.70 Dies zeigt sich vor allem, so Koch, im irdischen Leben Jesu, der zugleich am Beginn seines öffentlichen Wirkens Jünger um sich gesammelt hatte, die sogenannten Zwölf.71 Die Zwölf wurden nach den Evangelisten primär ausgesandt, um die Verkündigungsaufgabe zu vollziehen und das kommende Heil Gottes allen Menschen kundzutun.72 Zugleich bestand ihre Sendung darin, „die alttestamentliche ‚qahal‘ wieder zu sammeln und zum Grundstock seiner Nachfolgegemeinschaft zu machen.“73 In diesem Zusammenhang sind die „Person Jesu und die Figur der Zwölf […] das Neue am Neuen Testament.“74

Es besteht also eine enge Verbindung zwischen den Gesandten (den Aposteln) und dem Sender (Christus). Diese besondere Bindung kommt „darin zum Ausdruck, dass sie auf eine spezifische Setzung Jesu zurückgeführt und als Ergebnis einer Berufung qualifiziert wird. Diese zeigt sich erstens darin, dass vor allem beim Evangelisten Lukas die Berufung der Zwölf die Frucht einer durchbeteten Nacht und umgekehrt das nächtliche Gebet Jesu der innere Ort der Berufung ist: […].“75 Dort, fügt Ratzinger hinzu, „in der einsamen Zwiesprache mit dem Vater ist der im strengen Sinn theo-logische Ort des Apostolats.“76 Die Dienste der Jünger sind also in Christus verankert. Das Apostolat der Jünger erscheint somit „als ein christologisch fundiertes Amt; wenn Sendung Repräsentation des Sendenden und insofern Vermittlung zum Sendenden hin bedeutet, dann ist dieses zentrale Amt der werdenden Kirche ohne Zweifel als Dienst der Vermittlung qualifiziert.“77 Das apostolische Amt dient also nicht dazu, um zu herrschen, sondern um die Botschaft Jesu zu vermitteln. Christus ist und soll der Mittelpunkt jedes apostolischen Amtes sein.78 Diese Sendungsaufgabe wurde später auf alle Christgläubigen übertragen. So wurde das Volk Gottes aufgrund seines ← 30 | 31 → Taufempfangs und Glaubens an Christus königliches und priesterliches Volk genannt.79

Mit diesem Begriff wurde die priesterliche Funktion somit nicht mehr nur an bestimmte Personen oder Stämme, wie den von Levi, gebunden, sondern an alle, die an Christus glaubten.80 Alle, die an Christus glaubten und glauben, gehören nun zum gemeinsamen Priestertum. Mit diesem Begriff gemeinsames Priestertum aller Gläubigen aufgrund der Taufe wurden „die Gedanken der göttlichen Erwählung, Sammlung u[nd] Sendung der Kirche Jesu Christi, woran alle Gläubigen Anteil haben, ausgedrückt. Aufgrund v[on] Taufe, Firmung u[nd] Eucharistie wirken alle durch analoge Teilhabe des gemeinsamen sakramental begr[ündeten] Priestertums am Priestertum Jesu Christi mit.“81 Als Mitglieder des gemeinsamen Priestertums haben somit alle Getauften Rechte und Pflichten in der Kirche. Sie sind dazu verpflichtet, die kirchliche Heilssendung in der Welt zu erfüllen.82 Darüber hinaus haben sie Teil an „‚munus sacerdotale, propheticum et regale Christi‘83 (priesterliche, prophetische und königliche Aufgabe Christi). Die Getauften nehmen dazu an Gottesdiensten und sakramentalen Diensten der Kirche teil.84 Allerdings muss man das gemeinsame Priestertum vom geweihten Priestertum unterscheiden. Ursprünglich wurden die Ratgeber des Hohenpriesters, die zugleich als Mitglieder des Synedriums von Jerusalem wirkten, als Presbyter, d. h. Älteste, bezeichnet.85 Dementsprechend wurden auch die Leiter der jungen christlichen Gemeinden nach dem Vorbild des Synedriums Älteste genannt.86 Diese Ältesten in Jerusalem wirkten zusammen mit den Zwölf, die später Apostel genannt wurden, unter der Leitung von Petrus. Ihre Hauptaufgaben waren Verkündigung und Heiligung im Namen Jesu, des Herrn. Allerdings, so Lecuyer, geht aus der Apostelgeschichte „nicht hervor, daß sie irgendeinen Anteil an einer priesterlichen Gewalt gehabt ← 31 | 32 → haben.“87 Später, als die Verkündigungs- und Heiligungsaufgaben und die diakonischen Tätigkeiten der Apostel mehr wurden, wählten sie die sieben Männer von gutem Ruf und voll Geist und Weisheit mit Stephanus als Leiter.88 Die Aufgaben dieser Männer waren diakonisch. Durch Handauflegung und Gebete der Apostel wurde ihnen die Vollmacht für ihre Aufgaben übertragen.89 Dieser Handauflegungsritus galt von nun an als Zeichen der Dienstbeauftragung.90 Barnabas und Paulus bestellten auch durch Handauflegung und Gebete Presbyter, die in jeder Ortskirche ihrer Missionsgebiete wirken sollten.91

Durch diese Handauflegung und Gebete, erklärt Müller weiter, „drückt sich doch der Glaube der frühen Kirche an die geschichtliche und inhaltliche Rückbindung der Ämter der Presbyter/Episkopen an die Kirche aufbauende Wirksamkeit der Apostel aufs deutlichste aus.“92 Die Handauflegung galt für ihn als Zeichen der Vollmachtübertragung für die Ausübung des Amtes. Schillebeeckx zweifelt bei diesen Gedanken Müllers allerdings an, ob die Handauflegung für alle Seiten als Voraussetzung für die Amtseinsetzung galt, hält es allerdings für einen sinnvollen Ritus.93 Handauflegung galt als Möglichkeit der Übertragung von prophetischen Kräften, jedoch, so Nocke, der „eigentliche Geber der Geistesgabe ist Gott; darauf verweisen die Wendung ‚Gnadengabe Gottes‘ und die (den Gottesnamen umschreibende) Passivform ‚verliehen wurde‘ (Passivum divinum). Die Handauflegung ist nicht nur begleitender Gestus, sondern realisierendes Zeichen der Geistgabe: […].“94 Die Tradition der Handauflegung galt schon in den spätkanonischen Schriften als Voraussetzung für die Amtsübertragung und dieser Gestus wurde vermutlich aus dem Rabbinat übernommen.95 Die Handauflegung ← 32 | 33 → ist mehr als eine öffentliche Legitimierung der Amtsübergabe, sie fungiert vor allem als Zeichen der Geistverleihung.96

Da die Handauflegung alleine nicht für die Legitimierung eines Amtes gilt, zeigt sie vielmehr, so Ratzinger, „daß geistliche Vollmacht im Christlichen nicht von unten und von innen, sondern von oben und von außen kommt, […].“97 Die Handauflegung verleiht nicht nur den Geist an den Geweihten, sondern gilt als Zeichen der Vollmacht, in einer bestimmten Gemeinde Dienste leisten zu dürfen. Diese Dienste allerdings vollzieht der Amtsträger nicht in seinem eigenen Namen oder durch eigene Kraft und Initiative, sondern im Namen Christi, des Beauftragenden und der Gemeinde, seiner Kirche.98 Er vollzieht also seinen Dienst in persona Christi, d. h. im Namen Christi. Die Handauflegung kann auch als Zeichen der Sukzession betrachtet werden, denn sie „weist den Geweihten auch in das Kollegium der Bischöfe oder Presbyter ein, das in formaler und materialer Sukzession mit dem Apostolischen Amt steht.“99 Apostolische Sukzession soll nicht missverstanden werden als bloße Abfolge des Handauflegungsritus bei Weihespendung und -empfang, vielmehr gilt sie als „das unablässige Herabrufen des Heiligen Geistes auf von Gott gerufene […] Kandidaten und deren Aufnahme in das apostolische Kollegium, das für die Vergegenwärtigung des normativen apostolischen Ursprungs der Kirche besondere Verantwortung trägt.“100

Die apostolische Sukzession zeigt sich primär durch den Empfang der Bischofsweihe, denn durch den Empfang dieser Weihe bringt „die sakramentale Struktur von Überlieferung und Nachfolge sich in besonderer institutioneller Weise zum Ausdruck […].“101 Dieses Überlieferungs- und Nachfolgeverständnis besteht in Formen eines persönlichen und individuellen Ausgewähltseins, der Beauftragung und der Bereitschaft der Kandidaten, solchen Dienst zu vollziehen, führt Wiedenhofer weiter aus.102 Obwohl es am Anfang der urchristlichen Gemeinde die Tradition der Handauflegung ← 33 | 34 → gab, besteht jedoch keine deutliche Aussage über den Unterschied zwischen den Ämtern der Presbyteroi und Episkopoi.103 Nach dem Brief des Heiligen Clemens von Rom an die Korinther wurden diejenigen, die ähnliche Funktionen wie Priester innehatten, auch als Episkopoi bezeichnet.104 Eine deutliche Unterscheidung der bischöflichen von den priesterlichen Ämtern entstand erstmals in dem Brief des Heiligen Ignatius von Antiochien. Nach diesem Brief, so Lecuyer, gilt, dass „seit dem Anfang des zweiten Jahrhunderts in Syrien und Kleinasien die Kirchen ähnlich wie in Jerusalem zur Zeit des Jakobus organisiert waren, und zwar mit einem einzigen Bischof, der von einem Presbyterium, seinem Rat, umgeben war.“105 Wegen der besonderen Stellung des Bischofes verlangte Ignatius Gehorsam der Priester dem Bischof gegenüber. Ihre Dienste sollten sie zusammen mit dem Bischof vollziehen. Nach Ignatius gilt nur jene Eucharistiefeier als rechtmäßig, die unter dem Bischof oder seinem Beauftragten vollzogen wird.106

Die Bischöfe haben besonders aufgrund ihrer Sonderstellung die Aufgabe, die „Herde, die im Blut der Hingabe Christi Gottes Eigentumsvolk geworden ist“107, zu weiden. Während der Bischof nun summus sacerdos ist, gilt der Priester als secundi sacerdos (Presbyter). Beide haben jedoch Anteil am priesterlichen Amt Christi.108 Aufgrund ihrer abgesonderten Sendung in persona christi capitis agere zu wirken, haben die Geweihten die Hirtenaufgabe inne. Ihre Dienste sind nun „cura pastoralis, munus pastorale109 und die Gläubigen haben einen Rechtsanspruch darauf, führt Riedel-Spangenberger weiter aus.110 Es wurde wegen der Besonderheit des Bischofsamtes von denjenigen, die es erstrebten, verlangt, dass sie vor allem nüchtern, besonnen, von würdiger Haltung, gastfreundlich, lehrfähig und gute Familienväter sind, denn wer seinem eigenen Hauswesen nicht ← 34 | 35 → vorstehen kann, wie sollte der für die Kirche Gottes sorgen.111 Die Ratschläge von Paulus an Timotheus bezüglich des Bischofsamtes sind sehr wichtig, denn im „Bischofsamt ist die Verantwortung für die Kontinuität der apostolischen Überlieferung und ihre kirchliche Lebendigkeit und Gegenwartsbezogenheit in besonderer, sakramentaler und repräsentativer Weise institutionalisiert.“112 Selbstverständlich galten die Ratschläge auch für alle Mitglieder des Presbyteriums. Sie wurden aufgefordert, sich tadellos zu verhalten und auf den guten Ruf zu achten.113 Die Diakone sollten auch ehrbar sein, nicht doppelzüngig, nicht dem Wein ergeben und nicht gewinnsüchtig. Vielmehr sollten sie Männer mit reinem Gewissen sein, die am Geheimnis des Glaubens festhalten.114

Die Zugehörigkeit zum Presbyterium bedingte gewisse Voraussetzungen, denn den Mitgliedern des Presbyteriums oblagen nicht nur die Leitungs- und Verkündigungsaufgaben, sondern sie vollzogen auch den Opferdienst oder die eucharistische Feier im Namen des Herrn. „Es ist, wenn auch durch das N[eue] T[estament] selbst nicht streng beweisbar, mindestens wahrscheinlich, daß schon in n[eu]t[estament]l[icher] Zeit die Gemeindevorsteher von den Aposteln an auch die Leitung des Herrenmahles innehatten, wie das für die spätere Zeit durch Did 15, 1 u[nd] 1 Clem 44, 4 bezeugt wird. Mit dem wachsenden Verständnis des Herrenmahles als Opferhandlung und des Todes Jesu als Opfertod konnte auch die Leitung der Eucharistiefeier als priesterl[iche] Funktion u[nd] der Presbyter als P[riester] deutlich werden.“115

1.3   Dogmatische Entwicklung des Priestertums

Anders als das alttestamentliche Priestertum wird das Priestertum des Neuen Testamentes auf Christus bezogen. Das Priestertum in der neutestamentlichen Zeit wird nun durch einen gültigen Weiheempfang übertragen.116 Mit zunehmender Institutionalisierung des Leitungsamtes Ende des ← 35 | 36 → 1. Jahrhunderts nach Christus gingen die früheren prophetischen Dienste und Verkündigungsdienste der Urkirchen zurück. An ihre Stelle trat nun ein institutionelles Leitungsamt.117 Diese Institutionalisierung des Amtes führte vor allem zu einer Differenzierung und Unterscheidung zwischen den Ämtern (Bischöfe, Presbyter und Diakone).118 Die wachsende Zahl der Gläubigen, die Größe der Gemeinden und die daraus resultierenden vielfältigen Aufgaben führten, so Scheffczyk, zu einer Aufgliederung von Ämtern und charismatischen Diensten.119 Sie wurden unter den Bezeichnungen Propheten, Hirten, Führer, Vorsteher, Lehrer, Evangelisten, Diakone, Episkopen und Presbyter eingeführt.120 Speziell wurde das Amt des Episcopus von den Ämtern der presbyteroi und diakonoi unterschieden. Der Bischof ist aufgrund des Bischofsweiheempfangs die höchste Autorität in seiner Diözese. Während die Priester seine engsten Mitarbeiter sind, steht der Diakon auf der niedrigsten Stufe der Weihehierarchie.

Die Unterscheidung zwischen den Ämtern der Bischöfe von denen der Priester berührt allerdings nicht das gemeinsame Priestertum der Geweihten, denn beide, Bischöfe und Priester, nehmen jeweils Teil am priesterlichen Dienst Christi, und können die eucharistische Feier im Namen Christi und der Kirche vollziehen.121 Der Bischof und die Priester haben nun allein das Leitungsamt in der Kirche inne, sie feiern auch die Eucharistie und nur sie alleine können die Wandlungsworte im Namen Christi sprechen.122 Der Priester repräsentiert Christus vor seinem Volk und gilt, so Rahner, als „publicus ex officio … ad Deum pro nobis deprecator“.123 Der Bischof gilt aufgrund seines besonderen Amtes als Zeichen der Einheit und hat auch die Aufgabe, die ihm anvertraute Gemeinde zu leiten und zu führen.124 Ursprünglich wurden die Bischöfe von der Gemeinde gewählt und durch die Handauflegung der anwesenden Bischöfe in ihrem Amt bekräftigt.125 Nach ← 36 | 37 → dem Heiligen Hippolyt dient die Handauflegung primär dazu, die Ausgießung des Heiligen Geistes auf den Kandidaten zu erbitten,126 darüber hinaus ist die Handauflegung auch ein Zeichen der Einheit und der Aufnahme in das Bischofskollegium.127

Aufgrund der Sonderstellung des Bischofs in der Kirche ermahnte Ignatius von Antiochien die Priester, nur gemeinsam mit dem Bischof in kirchlichen Angelegenheiten zu handeln,128 denn jene „Eucharistiefeier gelte als zuverlässig, die unter dem Bischof oder einem von ihm Beauftragten stattfindet. Wo der Bischof erscheint, dort soll die Kirche sein, […]. Ohne den Bischof darf man weder taufen, noch das Liebesmahl halten; […].“129 Nach Müller wurde der Bischof in Didaskalia et Constitutiones apostolorum des 3. Jahrhunderts als der Erste der Priester bezeichnet. Er vollzieht seinen Dienst in der Verkündigung und als Mittler. Er leitet an der Stelle Gottes die Gemeinde, d. h. er repräsentiert Christus in seiner Kirche.130 Diese „repräsentative“ Aufgabe der Priester aufgrund des Weiheempfanges oder der Ordinatio wurde allerdings von den Reformatoren bestritten. Für sie ist jeder Getaufte aufgrund seines Taufempfanges selbst in der Lage, diesen Dienst der repraesentatio Christi ohne Weiheempfang zu vollziehen (allgemeines Priestertum).131 Nach dem Konzil von Trient jedoch existiert in der katholischen Kirche nicht nur das gemeinsame, sondern auch das Priestertum der Geweihten.132 In ihren Kanones über das Sakrament der Weihe erklärten die Konzilsväter: „Wer sagt, in der katholischen Kirche gebe es außer dem Priestertum keine anderen Weihen, weder höhere noch niedere, durch die man gleichsam wie über Stufen auf das Priestertum zugeht: der sei mit dem Anathema belegt.“133

Die Konzilsväter bekräftigten also nicht nur die Gültigkeit des Sakramentes der Priesterweihe, vielmehr bestätigten sie, anders als Luther, seine Existenz und dass dieses Sakrament von Jesus Christus selbst eingesetzt ← 37 | 38 → worden ist: „Wer sagt, der Weihestand bzw. die heilige Ordination sei nicht wahrhaft und im eigentlichen Sinne ein von Christus, dem Herrn, eingesetztes Sakrament, oder sie sei eine menschliche Erfindung, ausgedacht von Männern, die kirchlicher Dinge unkundig waren, oder sie sei nur ein Ritus, Diener des Wortes Gottes und der Sakramente auszuwählen: der sei mit dem Anathema belegt […].“134 Nicht nur die Stellung der Bischöfe als die Hohenpriester in der Kirche wurde bestätigt, sondern auch, dass eine gültig empfangene Weihe unverlierbar ist, d. h. wer einmal gültig die Priesterweihe empfangen hat, bleibt immer Priester, auch wenn ihm die Ausübung des Priesterdienstes untersagt worden ist.135 Die Weihe, verbunden mit der Handauflegung, ist allerdings nach Hippolyt nicht der einzige Weg, jemanden ins Amt zu berufen, denn ein bekennender Christ, der um des Namens Jesu willen Leiden auf sich genommen hat, hat deswegen den Rang eines Presbyters verdient. Sollte jener aber zum Bischof eingesetzt werden, ist die Handauflegung bei der Weihe notwendig.136

Mit der konstantinischen Wende, so Greshake, entstand eine neue Einheit von Staat und christlicher Religion. Nun übte „das Presbyterium zusammen mit dem Bischof auch ein munus publicum aus, das sich außer im öffentlichen Kult vor allem in administrativen und sozialen Aufgaben, die das öffentliche und private Wohl betreffen, konkretisiert. […] In all dem sind und bleiben die Presbyter Helfer des Bischofs.“137

1.4   Resümee

Der Mensch ist seit jeher ein religiöses Wesen. Von der Antike bis zur heutigen Zeit hat er immer versucht, Kontakt und Beziehung zu Gott, seinem Schöpfer, aufrechtzuerhalten, denn er hat eine angeborene Sehnsucht nach dem Schöpfer. So gibt es in jeder Epoche Menschen, die als Mittler zwischen Gott und den Menschen fungierten, die sogenannten Priester. Ihre primären Aufgaben waren und sind einerseits, die Menschen vor Gott zu vertreten und andererseits, Gottes Worte und Anweisungen den Menschen kund zu tun, sie sind somit Sprachrohr Gottes.


12 Vgl. Haekel, Priester, Priestertum, 735–736.

13 Vorgrimler, Vorgrimler, Neues Theologisches Wörterbuch, 517.
Vgl. Haekel, Priester Neues Theologisches Wörterbuch, 517.

14 Vgl. Vorgrimler, Neues Theologisches Wörterbuch, 517.

15 Vgl. Haekel, Priester, Priestertum, 735.

16 Vgl. Haekel, Priester, Priestertum, 737.

17 Vgl. Groß, Israelit. Priestertum, 741.

18 Vgl. Gen 22.

19 Vorgrimler, Neues theologisches Wörterbuch, 517.

20 Vgl. Ex 28, 39.

21 Vgl. Groß, Israelit. Priestertum, 741.

22 Vgl. Groß, Israelit. Priestertum, 741.

23 Vgl. Vorgrimler, Neues Theologisches Wörterbuch, 517.

24 Vgl. 1. Sam 2, 12; Jer 2, 8.

25 Vgl. Dtn 31, 33.

26 Maier, Geschichte der jüdischen Religion, 48.

27 Vgl. Maier, Geschichte der jüdischen Religion, 48.

28 Vgl. Stadelmann, Ben Sira, 48.

29 Maier, Literatur des frühen Judentums, 56.

30 Vgl. Mi 3, 11; Jer 18, 18; Ex 7, 26.

31 Vgl. 2. König, 13, 10–11.

32 Vgl. Lev 6, 19, 7, 1–32.

33 Vgl. Groß, Israelit. Priestertum, 742.

Details

Seiten
419
Erscheinungsjahr
2016
ISBN (PDF)
9783653069150
ISBN (MOBI)
9783653956870
ISBN (ePUB)
9783653956887
ISBN (Paperback)
9783631675977
DOI
10.3726/978-3-653-06915-0
Sprache
Deutsch
Erscheinungsdatum
2016 (April)
Schlagworte
Kleriker Strafe Sakrament Sustentation
Erschienen
Frankfurt am Main, Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Wien, 2016. 419 S.

Biographische Angaben

Polycarp Ibekwe (Autor:in)

Polycarp Ibekwe ist katholischer Priester und studierte Philosophie und Theologie in Nigeria und Deutschland. Promoviert wurde er in Philosophie an der Hochschule für Philosophie in München sowie in Theologie an der Ludwig-Maximilians-Universität in München.

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Titel: Die Identität der katholischen Priester im Licht des II. Vatikanums und das priesterliche Leben in Igbo-Diözesen Nigerias