Die Unteranknüpfung nach der EuErbVO im Mehrrechtsstaat Spanien
©2016
Thesis
XXXVIII,
152 Pages
Series:
Schriften der Deutsch-Spanischen Juristenvereinigung, Volume 48
Summary
Die EuErbVO hat das Internationale Privatrecht (IPR) fast aller Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) im Bereich des Erbrechts verdrängt. Anknüpfungspunkt ist der gewöhnliche Aufenthalt, abweichend hiervon ist eine Rechtswahl möglich. Der Autor untersucht die Möglichkeiten der Unteranknüpfung im Mehrrechtsstaat Spanien, in welchem mehrere Erbrechte (gemeinspanisches Recht und die sog. Foralrechte) gelten. Denn nach der EuErbVO ist zunächst das Interlokale Erbrecht (ILR) Spaniens entscheidend. Dieses bietet jedoch oft keine Lösung. Subsidiär ist daher auch in der Unteranknüpfung der gewöhnliche Aufenthalt maßgeblich. Eine Rechtswahl eines spanischen Teilrechts ist hingegen nicht möglich. Hat der Erblasser dennoch eine solche «falsche» Rechtswahl getroffen, ist diese wohlwollend auszulegen.
Excerpt
Table Of Contents
- Cover
- Titel
- Copyright
- Autorenangaben
- Über das Buch
- Zitierfähigkeit des eBooks
- Vorwort
- Inhaltsverzeichnis
- Abkürzungsverzeichnis
- Literaturverzeichnis
- Einleitung
- A. Anlass der Untersuchung
- B. Gang der Untersuchung und Zielsetzung
- 1. Kapitel: Veränderungen im internationalen Erbrecht Deutschlands und Spaniens seit Inkrafttreten der EuErbVO
- A. Spanisches und deutsches IPR vor der EuErbVO
- I. Objektive Anknüpfung
- 1. Aus spanischer Sicht mit Bezug zu Deutschland
- 2. Aus deutscher Sicht mit Bezug zu Spanien
- 3. Zwischenergebnis
- II. Möglichkeiten der Rechtswahl
- B. Europäische Erbrechtsverordnung
- I. Entstehungsgeschichte und Allgemeines
- II. Anknüpfungspunkt des gewöhnlichen Aufenthalts
- 1. Definitionen des gewöhnlichen Aufenthalts
- a) Auf nationaler Ebene in Deutschland und Spanien
- b) Auf europäischer Ebene
- aa) Orientierung an tatsächlichen Kriterien
- bb) Erhöhter Feststellungsmaßstab in der EuErbVO
- cc) Einzelne Hilfskriterien
- (1) Letzter gemeldeter Wohnsitz
- (2) Soziale Integration, Heimat, Familie und Beruf
- (3) Staatsangehörigkeit
- (4) Sprachkenntnis
- (5) Beständigkeit und Dauer des Aufenthalts
- (6) Belegenheit von beweglichem und unbeweglichem Vermögen
- c) Definitionsvorschlag für die EuErbVO
- 2. Besondere Problematiken
- a) Gemeinschaftliches Testament und Erbvertrag
- b) Fehlender gewöhnlicher Aufenthalt
- III. Einführung der Parteiautonomie
- IV. Voraussetzungen und Umfang der Rechtswahl
- 1. Zulässigkeit, materielle Wirksamkeit und Form
- 2. Wählbare Rechte
- a) Grundsätzliche Möglichkeiten am Beispiel des einfachen Testaments
- aa) Dynamische Rechtswahl
- bb) Mehrere Staatsangehörigkeiten
- b) Erweiterung der Wahlmöglichkeiten
- aa) Erbvertrag
- (1) Einseitig verfügend (Art. 25 Abs. 1 EuErbVO)
- (2) Zwei- oder mehrseitig verfügend (Art. 25 Abs. 2 u. 3 EuErbVO)
- bb) Gemeinschaftliches Testament
- C. Fazit
- 2. Kapitel: Erbrechtliches Sachrecht in Spanien 55
- A. Allgemeine Einführung
- I. Umfang der Gesetzgebungskompetenz
- II. Geltung territorialer Rechte
- III. Sachrechtliche Rangeinordnung von Código civil und Foralrechten
- IV. Kennzeichen gemeinspanischen Erbrechts im Vergleich zum deutschen
- 1. Grundlagen des spanischen und deutschen Erbrechts
- 2. Gesetzliche Erbfolge
- a) Parentelsystem und Gradualsystem
- b) Rechte des überlebenden Ehegatten
- 3. Testamentarische Erbfolge
- a) Einfaches Testament
- b) Gemeinschaftliches Testament und Erbvertrag
- c) Vor- und Nacherbfolge
- d) Pflichtteilsrecht
- aa) Existenz von Abkömmlingen
- bb) Fehlen von Abkömmlingen
- cc) Behandlung überlebender Ehegatten
- dd) Zwischenfazit
- B. Die Regelungen der Foralrechte im Detail
- I. Geschichte des Foralrechts bis 1975
- 1. Unterschiedliche „fueros“ in Folge der Reconquista
- 2. Bestrebungen nach Rechtsvereinheitlichung ab dem 18. Jh.
- II. Schutz der Foralrechte in der Verfassung von 1978
- 1. Präambel der CE
- 2. Erste Zusatzbestimmung der CE
- 3. Art. 149 Abs. 1 Nr. 8 CE i.V.m. Art. 2 CE
- III. Sachrechtliche Besonderheiten der heutigen Foralrechte
- 1. Aragonien
- a) Gesetzliche Erbfolge und Stammesgebundenheit
- b) Rechte des überlebenden Ehegatten: Viudedad aragonesa
- c) Stellvertretungsbefugnis / erbrechtliche Treuhand
- d) Zulässigkeit von gemeinschaftlichem Testament und Erbvertrag
- e) Pflichtteilsrecht von Abkömmlingen
- f) Zwischenfazit
- 2. Balearische Inseln
- a) Mallorca: Zulässigkeit des Erbvertrags und abweichende Pflichtteilsquoten
- b) Menorca: Weitgehender Verweis auf die mallorquinischen Vorschriften
- c) Ibiza und Formentera: Inhaltliche Ähnlichkeit mit mallorquinischem Recht
- d) Zwischenfazit
- 3. Baskenland
- a) Alava: Absolute Testierfreiheit in Ayala
- b) Biskaya: Stammesgebundenheit, Zulässigkeit von gemeinschaftlichem Testament, Kommissartestament und Erbvertrag sowie abweichende Pflichtteilsquoten
- c) Gipuzkoa: Besonderes Höferecht
- d) Zwischenfazit
- 4. Galicien
- a) Gesetzliche Erbfolge
- b) Zulässigkeit von gemeinschaftlichem Testament und Erbvertrag
- c) Plichtteilsrecht von Abkömmlingen und überlebenden Ehegatten
- d) Zwischenfazit
- 5. Katalonien
- a) Gesetzliche Erbfolge, Rechte des überlebenden Ehegatten und Besonderheiten bei Aufnahme älterer Menschen
- b) Zulässigkeit des Erbvertrags
- c) Pflichtteilsrecht von Abkömmlingen, Eltern und überlebendem Ehegatten
- d) Zwischenfazit
- 6. Navarra
- a) Gesetzliche Erbfolge, Stammesgebundenheit und Rechte des überlebenden Ehegatten
- b) Umfassende Testierfreiheit und Stellvertretungsbefugnis / erbrechtliche Treuhand
- c) Abweichende Testamentsformen sowie Zulässigkeit von gemeinschaftlichem Testament und Erbvertrag
- d) Zwischenfazit
- C. Fazit
- 3. Kapitel: Die Unteranknüpfung nach Art. 36 EuErbVO 102
- A. Allgemeine Formen der Unteranknüpfung/Rechtsverweisung
- I. Direktes Modell
- II. Indirektes Modell
- III. Subsidiärsystem
- B. Unteranknüpfung in Spanien nach der EuErbVO bei ausgebliebener Rechtswahl
- I. Kommissionsentwurf vom 14.10.2009: Direktes Modell
- 1. Vereinbarkeit mit der spanischen Verfassung
- a) Verhältnis von spanischem Verfassungsrecht und EU-Recht
- b) Verfassungsrechtlicher Foralrechtsschutz
- c) Kompetenzverteilungsverstoß
- 2. Zwischenfazit
- II. Anwendung des Subsidiärsystems in der endgültigen Fassung
- 1. Anknüpfung an gewöhnlichen Aufenthalt gem. Art. 36 Abs. 2 lit. a EuErbVO
- 2. Interne Lösung aufgrund von Art. 38 EuErbVO
- a) Anwendung des Código civil als kollisionsrechtliches lex generalis
- b) Rückgriff auf spanisches IPR
- aa) Planwidrige Regelungslücke und vergleichbare Interessenlage
- bb) Analoge Anwendung von Art. 12 Abs. 5 i.V.m. Art. 9 Abs. 10 Cc
- cc) Fiktion der Gebietszugehörigkeit durch Ausdehnung von Art. 15 Cc
- III. Zwischenfazit
- C. Unteranknüpfung bei Wahl spanischen Rechts nach der EuErbVO
- I. Wählbarkeit von Teilrechtsgebieten im Kommissionsentwurf vom 14.10.2009
- II. Wahlmöglichkeiten in der endgültigen Fassung der EuErbVO
- 1. Strenge Wortlautauslegung
- 2. Weite Wortlautauslegung
- 3. Verweisung auf interlokales Recht gem. Art. 36 Abs. 1 EuErbVO
- 4. Anwendung von Art. 36 Abs. 2 lit. b EuErbVO
- III. Umgang mit in ihrer Zulässigkeit umstrittenen (sog. „falschen“) Rechtswahlen
- 1. Umfassende Unzulässigkeit der Rechtswahl
- 2. Wohlwollende Auslegung
- a) Subsidiäre Anwendung gemeinspanischen Rechts
- b) Abtrennung des unteranknüpfenden Elements der Rechtswahl
- c) Zwischenergebnis
- IV. Fälle fehlender Gebietszugehörigkeit: Ermittlung der engsten Verbindung gem. Art. 36 Abs. 2 lit. b EuErbVO
- 1. Bisherige Auslegungsmaßstäbe
- 2. Objektive Anhaltspunkte
- a) Teilstaatszugehörigkeit im Zeitpunkt der Rechtswahl: vecindad civil
- b) Letzter gewöhnlicher Aufenthalt
- c) Soziales Umfeld und Belegenheit des Vermögens
- d) Ort der getroffenen Rechtswahl
- e) Fehlen objektiver Anhaltspunkte
- 3. Mutmaßlicher Wille des Erblassers
- D. Fazit
- Schlussbetrachtung
- A. Zusammenfassung der Ergebnisse
- B. Ausblick
Alle weiteren, im Verzeichnis nicht aufgeführten Abkürzungen, richten sich nach:
Kirchner, Hildebert Abkürzungsverzeichnis der Rechtssprache, 8. Aufl., Berlin 2015. ← XVII | XVIII →
Acedo Penco, Ángel: Derecho de sucesiones – El testamento y la herencia, Madrid 2014 (zitiert als: Acedo Penco, Derecho de sucesiones, Fundstelle).
Adomeit, Klaus; Frühbeck Olmedo, Federico: Einführung in das spanische Recht – Das Verfassungs-, Zivil-, Wirtschafts- und Arbeitsrecht Spaniens, 3. Aufl., München 2007 (zitiert als: Adomeit/Frühbeck Olmedo, Spanisches Recht, Fundstelle).
Aguilar Benítez de Lugo, Mariano; Aguilar Grieder, Hilda: Orden público y sucesiones (I), in: Boletín del Ministerio de Justicia 2005 (B.I.M.J. 1984/2005), S. 853–882.
Details
- Pages
- XXXVIII, 152
- Publication Year
- 2016
- ISBN (PDF)
- 9783653069969
- ISBN (MOBI)
- 9783653956733
- ISBN (ePUB)
- 9783653956740
- ISBN (Hardcover)
- 9783631676325
- DOI
- 10.3726/978-3-653-06996-9
- Language
- German
- Publication date
- 2016 (April)
- Keywords
- Internationales Privatrecht Internationales Recht Europäisches Recht Erbrecht
- Published
- Frankfurt am Main, Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Wien, 2016. XXXVIII, 152 S.
- Product Safety
- Peter Lang Group AG