Zwischen Krieg und Hoffnung
Internierung der 2. polnischen Infanterieschützen-Division in der Schweiz 1940–45
Zusammenfassung
Leseprobe
Inhaltsverzeichnis
- Cover
- Titel
- Copyright
- Autorenangaben
- Über das Buch
- Zitierfähigkeit des eBooks
- Inhaltsverzeichnis
- Vorwort
- Einführung
- Begründung der Wahl des Untersuchungsgegenstandes
- Zielsetzung und These
- Zu den wichtigsten Begriffen der Studie
- Verwendete Forschungsmethoden
- Zur Aufgliederung der Studie
- 1. Aufstellung und Kriegshandlungen der 2. Infanterieschützen-Division in Frankreich im Jahre 1940
- 1.1 Geschichtlicher Hintergrund
- 1.1.1 Evakuation der Machtorgane der Polnischen Republik nach Rumänien nach der Niederlage im September 1939
- 1.1.2 Bildung der polnischen Exilregierung
- 1.2 Aufstellung der Polnischen Streitkräfte in Frankreich
- 1.2.1 Evakuation der polnischen Armee nach Frankreich
- 1.2.2 Formalrechtliche Grundlagen der Aufstellung der Polnischen Streitkräfte im Westen
- 1.2.3 Die Polnische Armee in Frankreich
- 1.3 Kämpfe der polnischen Armee in Frankreich
- 1.3.1 Deutsche Invasion Frankreichs
- 1.3.2 Kämpfe der polnischen Truppen im Verband mit der französischen Armee
- 1.4 Bildung und Organisation der 2. DSP
- 1.4.1 Mobilmachung von Polen in Frankreich
- 1.4.2 Formierung der 2. Infanterieschützen-Division in Frankreich
- 1.4.3 Organisationsform der 2. DSP
- 1.4.4 Militärische Ausbildung der 2. DSP in Frankreich
- 1.5 Die Kämpfe der 2. DSP im Verband der französischen Armee
- 1.5.1 Abkommandierung der 2. DSP an die Frontzone
- 1.5.2 Die Handlungen der 2. DSP im Gebiet um Belfort
- 1.5.3 Die Kämpfe der 2. DSP. auf den Hügeln Clos du Doubs
- 1.6 Überquerung der französisch-schweizerischen Grenze durch die 2. DSP und ihre Internierung in der Schweiz
- 1.6.1 Gründe für die Überquerung der französisch-schweizerischen Grenze
- 1.6.2 Übergang der Division in die Schweiz
- 1.6.3 Internierung der 2. DSP in der Schweiz und ihr politischer Status
- 2. Die politisch-wirtschaftliche Lage der Schweiz im Zweiten Weltkrieg und Rechtsgrundlagen für die Internierung der 2. Polnischen Infanterieschützen-Division sowie deren Etappen
- 2.1 Die politisch-wirtschaftliche Lage der Schweiz vor der Internierung der französischen und polnischen Soldaten
- 2.1.1 Die politisch-militärische Lage
- 2.1.2 Sicherheitspolitik
- 2.1.3 Außenpolitik 1939–1945
- 2.1.4 Wirtschaftskrise und Kriegswirtschaft
- 2.1.5 Einwanderungspolitik
- 2.2 Rechtliche Grundlage für die Internierung von Soldaten fremder Truppen in der Schweiz
- 2.2.1 Überblick
- 2.2.2 Innerschweizerische rechtliche Regelungen der Internierung
- 2.2.3 Für die Internierung verantwortliche schweizerische Behörden
- 2.3 Etappen der Internierung polnischer Soldaten in der Schweiz im Zweiten Weltkrieg
- 2.3.1 Die erste Etappe der Internierung: Juni 1940–Februar 1941
- 2.3.2 Die zweite Etappe der Internierung: 1941–1945
- 2.3.3 Die dritte Etappe der Internierung: 1945–1946
- 3. Aktivitäten der 2. Infanterieschützen-Division in der Schweiz
- 3.1 Arbeit der Internierten zugunsten der schweizerischen Wirtschaft
- 3.1.1 Kontrolle über die Internierten
- 3.1.2 Freiwillige Arbeit
- 3.1.3 Einführung der Arbeitspflicht
- 3.1.4 Arbeitsleistung von Polen als Beitrag zur Schweizer Wirtschaft
- 3.2 Bildungsprogramm und kulturelle Tätigkeit der Soldaten der 2. DSP
- 3.2.1 Universitätslager für Internierte
- 3.2.2 Das Polnische Gymnasiallager
- 3.2.3 Bildung auf der Berufs- und Volksschulstufe
- 3.2.4 Kulturelle Aktivitäten der Internierten
- 3.2.5 Militärische Ausbildung
- 3.3 Kontakte der internierten Polen mit der Zivilbevölkerung
- 3.3.1 Hilfe für die Internierten seitens der Zivilbevölkerung
- 3.3.2 Sanktionierung privater Kontakte
- 3.3.3 Interniertenpost
- 4. Geheime Evakuierung, Repatriierung, weiteres Schicksal der internierten Polen
- 4.1 Geheime Evakuierung
- 4.1.1 Vorbereitung der geheimen Evakuierung
- 4.1.2 Durchführung der geheimen Evakuierung nach Frankreich
- 4.2 Repatriierungen der polnischen Soldaten
- 4.2.1 Standpunkt der polnischen Exilregierung zur Repatriierung der polnischen Streitkräfte im Westen nach Polen
- 4.2.2 Politische Situation in Polen im Jahre 1945
- 4.2.3 Standpunkt der schweizerischen Behörden zur Repatriierung von Polen
- 4.2.4 Heimschaffung von internierten Polen aus der Schweiz
- 4.3 Schicksal der internierten Polen nach Deutschlands Kapitulation
- 4.3.1 Auswanderung der Polen nach Frankreich, Großbritannien und in andere Staaten
- 4.3.2 Bemühungen von Soldaten, in der Schweiz zu bleiben
- 4.3.3 Soldaten der 2. Infanterieschützen-Division nach ihrer Rückkehr nach Polen
- 5. Internierung der 2. Infanterieschützen-Division in der neutralen Schweiz aufgrund des internationalen humanitären Völkerrechts
- 5.1 Staatliche Neutralität
- 5.1.1 Recht der Neutralität – die ewige Neutralität
- 5.1.2 Kodifikation der Neutralität
- 5.2 Internationales Völkerecht
- 5.2.1 Ursprünge des internationalen humanitären Völkerrechts
- 5.2.2 Haager Abkommen
- 5.2.3 Genfer Abkommen
- 5.3 Rechte und Pflichten von neutralen Staaten im Falle eines bewaffneten Konflikts
- 5.3.1 Rechte von neutralen Staaten im bewaffneten Konflikt
- 5.3.2 Pflichten von neutralen Staaten im bewaffneten Konflikt
- 5.3.3 Rechtliche Grundlagen zur Internierung der 2. Infanterieschützen-Division in der Schweiz
- 5.4 Unregelmäßigkeiten in der Anwendung des internationalen Völkerrechts gegenüber der 2. Infanterieschützen-Division
- 5.4.1 Lager für Internierte
- 5.4.2 Auslieferung von Waffen und Ausstattung der 2. DSP an Deutschland
- 5.4.3 Der Orange-Befehl
- 5.4.4 Das Problem der Repatriierung der 2. DSP nach der Niederlage Deutschlands
- 5.4.5 Kosten der Internierung der 2. Infanterieschützen-Division
- 6. Schlussbemerkungen
- 7. Anhang
- 7.1 Anhang I: Abkommen betreffend die Gesetze und Gebräuche des Landkriegs. Abgeschlossen in Den Haag am 18. Oktober 1907
- 7.2 Anhang II: Genfer Abkommen über den Schutz von Zivilpersonen in Kriegszeiten 2. Abgeschlossen in Genf am 12. August 1949
- 7.3 Anhang III: Orange Befehl. Befehl über die Beziehungen der Zivilbevölkerung zu den Internierten
- 8. Literaturverzeichnis
- 8.1 Archivquellen
- 8.2 Veröffentlichte Quellen
Mit dem Schicksal der polnischen Soldaten, die in der Schweiz während des Zweiten Weltkrieges interniert waren, befassten sich bereits einige Autoren.
Das sind vor allem lobende und unkritische Werke, geschrieben insbesondere von ehemaligen Internierten, die sich auf die eigenen subjektiven Erinnerungen stützen.
Es fehlen aber konkrete Beiträge, insbesondere in der deutschen Sprache, die den Verlauf der Internierung mit den Grundlagen des damals geltenden internationalen Völkerrechts vergleichen würden.
In der vorliegenden Arbeit versuche ich, diese Lücke zu schließen und der historischen Wahrheit nachzugehen.
Während meiner Forschungsarbeit in Archiven und in zahlreichen Gesprächen mit den Zeitgenossen habe ich die Internierung der 2. polnischen Infanterieschützen-Division in der Schweiz in den Jahren 1940–45 genau analysiert. Das Ziel der von mir durchgeführten Forschungen war der Vergleich des faktischen Verlaufs der Internierung mit dem internationalen Völkerrecht (Haager Konvention vom 1907 und Genfer Konvention vom 1949) sowie mit dem Schweizer Recht, auf Grund deren die polnischen Soldaten 1940 in der Schweiz interniert wurden.
In diesem Sinne ist das vorliegende Werk ein Versuch, die Darstellung der Internierung der 2. polnischen Infanterieschützen-Division in der Schweiz während des Zweiten Weltkrieges in den bis jetzt erschienenen Literatur zu korrigieren und zu revidieren.
Am Gelingen der vorliegenden Arbeit waren die Professoren Lech Zielinski und Tomasz Waszak unterstützend beteiligt. Ihnen gilt deshalb mein besonderer Dank.
Persönlich danke ich meiner Familie – meiner Frau Marianne und meinen Söhnen Kamil und Lukas, die mich stets unterstützen und mir einen wichtigen Ausgleich zur Wissenschaft bieten.
Laupen, im April 2016
Begründung der Wahl des Untersuchungsgegenstandes
Die 2. polnische Infanterieschützen-Division (2. DSP1) war wie die 1. Grenadierdivision eine vollständige militärische Einheit, die im Juni 1940 an den Kriegshandlungen in Frankreich beteiligt war. Nach den ersten erfolgreichen Schlachten bei Belfort und am Bergrücken Clos du Doubs, in denen es ihr gelang, den Feind zurückzudrängen, war ihre Munition zu Ende. Dies veranlasste sie dazu, die französisch-schweizerische Grenze zu übertreten, was ihrer Internierung in der Schweiz gleichkam.
Den eigentlichen Gegenstand der vorliegenden Arbeit bilden einerseits Entstehung, Kampf und Internierung der 2. polnischen Infanterieschützen-Division, andererseits aber auch die Untersuchung der rechtlichen Grundlagen der Internierung im Zusammenhang mit dem Völkerrecht. Der in der vorliegenden Studie thematisierten militärischen Einheit, die 1940–1945 in der Schweiz interniert war, wurden bereits einige umfangreiche Arbeiten gewidmet. Sie haben allerdings in erster Linie einen militärgeschichtlichen Charakter und abstrahieren von der gesellschaftlich-psychologischen Lage und von politischen Umständen oder thematisieren eigene Erlebnisse der Autoren im Rahmen des gesellschaftlichen Umfelds, in dem sie damals zu leben hatten. Eine Arbeit, welche die in der Schweiz internierten Polen im Zusammenhang mit dem 5. Haager Abkommen von 1907 (betreffend die Rechte und Pflichten der neutralen Mächte und Personen im Falle eines Landkriegs) sowie mit anderen völkerrechtlichen Regelungen betrachtet würde, ist bis jetzt nicht entstanden.
Unter den Historikern wird eine lebhafte Diskussion über die Rolle der polnischen Streitkräfte im Westen im zweiten Weltkrieg und nach dem Krieg geführt. Das Problem der 2. polnischen Infanterieschützen-Division, ihrer Aktivität in der Schweiz und des Schicksals der internierten Soldaten und Offiziere nach dem Krieg wird aber in der Geschichtsschreibung stiefmütterlich behandelt. Die eher untypische Geschichte dieser militärischen Einheit im Vergleich zu anderen Einheiten der polnischen Streitkräfte im Westen war der eigentliche Grund dafür, warum der Verlauf ihrer Internierung aufgrund des 5. Haager Abkommens bist jetzt noch nicht genau erforscht wurde. Dies war der eigentliche Anlass, sich dieser Problematik anzunehmen. Gleichzeitig erwies sich als erforderlich, die vorhandenen ← 15 | 16 → Meinungen über die völkerrechtlichen Prinzipien der Internierung der polnischen Offiziere und Soldaten in der Schweiz zu hinterfragen.
Das Ziel der vorliegenden Studie ist es zu überprüfen, inwieweit die Internierung der polnischen Soldaten der 2. polnischen Infanterieschützen-Division in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des 5. Haager Abkommens, das international die völkerrechtliche Grundlage für die Internierung fremder Streitkräfte in der Schweiz darstellte, verlief. Die Umsetzung des genannten Vorhabens erfolgte durch die Verifizierung der Haupthypothese der vorliegenden Studie, die wie folgt lautet:
Die Internierung der 2. polnischen Infanterieschützen-Division in der Schweiz in den Jahren 1940–1945 verletzte die Bestimmungen des Völkerrechts, insbesondere die Bestimmungen des 5. Haager Abkommens von 1907.
Zu den einzelnen Zielen der Studie gehören:
– Die Bestimmung der völkerrechtlichen Grundlagen und des Prinzips der Neutralität der Schweiz, die die unmittelbare Grundlage für die Internierung fremder Streitkräfte in der Schweiz bildete;
– Die Untersuchung der Vorschriften und Regelungen des Völkerrechts sowie des inneren Rechts der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach denen die Internierung fremder Streitkräfte in der Schweiz erfolgte;
– Die Untersuchung der Verletzungen des Völkerrechts, das die Internierung fremder Streitkräfte regelt, durch die Behörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft;
– Die Darstellung der Beispiele für das Schicksal der internierten Offiziere und Soldaten, die auf eine Fehlpolitik der schweizerischen Behörden zurückzuführen sind.
Des Weiteren soll in der vorliegenden Arbeit folgenden Fragen nachgegangen werden:
Verlief die Internierung der polnischen Soldaten in der Schweiz in den Jahren 1940–1945 gemäß Bestimmungen des 5. Haager Abkommens und anderer internationalen Konventionen, die von der Schweiz ratifiziert wurden?
Integrierte man (zumindest teilweise) in Anbetracht ihrer relativ langen Internierungszeit die 2. polnische Infanterieschützen-Division in die schweizerische Gesellschaft?
Kam es zu Diskriminierungshandlungen und zur sozialen Trennung und somit zur Verletzung des damals geltenden Völkerrechts sowie des inneren Rechts der Schweiz? ← 16 | 17 →
In der Arbeit wird die Hypothese vertreten, dass die rechtlichen Grundlagen, die die Internierung der polnischen Soldaten in der Schweiz ermöglichten, nicht vollständig beachtet wurden. Dies ist vor allem an der Isolierungspolitik ersichtlich, die den Internierten der 2. polnischen Infanterieschützen-Division gegenüber geführt wurde. Darüber hinaus werden in der Studie auch Faktoren in ihrem geschichtlich-politischen Zusammenhang diskutiert, die nach Abschluss der Internierung direkt und indirekt die Wahl der Auswanderungsorte durch die Offiziere und Soldaten beeinflussten. An einigen wenigen Beispielen der Schicksale der Internierten nach Abschluss der Internierung, die als pars pro toto herangezogen werden, wird die damalige Lage der Soldaten und Offiziere der 2. polnischen Infanterieschützen-Division veranschaulicht.
Zu den wichtigsten Begriffen der Studie
Die 2. polnische Infanterieschützen-Division, franz. 2e Division d’Infanterie Polonaise (2e DIP) war eine Einheit der Infanterie der polnischen Streitkräfte im Westen, genauer ausgedrückt, zuerst in Frankreich 1939–1940 und anschließend in der Schweiz 1940–1945. Die Einheit kämpfte trotz nicht vollständiger Ausrüstung erfolgreich im Elsass gegen zahlenmäßig überlegene Streitkräfte der Wehrmacht. Als die Fortsetzung des Kampfes nicht mehr möglich war, übertraten am 20. Juni 1940 die meisten Kräfte der Division die schweizerische Grenze und wurden in der Schweiz interniert.
Das 5. Haager Abkommen (betreffend die Rechte und Pflichten der neutralen Mächte und Personen im Falle eines Landkriegs), das am 18. Oktober 1907 in den Haag von den Vertretern 44 Staaten signiert wurde, stellte die wichtigste rechtliche Grundlage dar, die die Internierung fremder Streitkräfte in der Schweiz ermöglichte. Dieses Abkommen, das von der Schweiz am 9. April 1910 ratifiziert wurde, regelte im Allgemeinen die Rechte und Pflichten der neutralen Staaten im Falle eines Landeskrieges sowie ihr Verhältnis zu den Internierten fremder Streitkräfte.
Das Abkommen über die Behandlung der Kriegsgefangenen, das in Genf am 27. Juli 1929 durch Delegierte von 47 Staaten signiert wurde, bildete eine andere rechtliche Grundlage dar, die eine reibungslose Internierung fremder Streitkräfte in den neutralen Staaten regelte und somit das oben genannte Haager Abkommen ergänzte bzw. dessen Regelungen genauer bestimmte. Dieses Abkommen regelte vor allem die Rechte des internierenden Staates gegenüber den Internierten (Kriegsgefangenen), sowie die Gesundheitspflege in den Lagern, die Beschäftigung von Internierten, ihre Bestrafung, ihr Verteidigungsrecht. Das Abkommen sicherte überdies den Offizieren einen Schutz, indem es ihnen ← 17 | 18 → einen würdigen Unterhalt sowie Recht auf Briefverkehr, Erhalt von Paketen sowie auf Mitgestaltung des Kulturlebens in den Lagern einräumte.
Details
- Seiten
- 242
- Erscheinungsjahr
- 2016
- ISBN (PDF)
- 9783653069952
- ISBN (MOBI)
- 9783653956719
- ISBN (ePUB)
- 9783653956726
- ISBN (Hardcover)
- 9783631676332
- DOI
- 10.3726/978-3-653-06995-2
- Sprache
- Deutsch
- Erscheinungsdatum
- 2016 (Juni)
- Schlagworte
- Internationales Völkerrecht Zweiter Weltkrieg Polnische Streitkräfte im Westeuropa
- Erschienen
- Frankfurt am Main, Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Wien, 2016. 242 S.