Das Lügenproblem bei Kant
Eine praktische Anwendung der Kantischen Ethik auf die Frage nach der moralischen Bedeutung von Falschaussagen
Zusammenfassung
Leseprobe
Inhaltsverzeichnis
- Cover
- Titel
- Copyright
- Autorenangaben
- Über das Buch
- Zitierfähigkeit des eBooks
- Vorwort
- Inhaltsverzeichnis
- Einleitung
- Zur Diskussion des Problems der Lüge vor Kant
- 1. Einflüsse auf Kants Ethik
- 1.1 Christliche Philosophen bis zum Mittelalter
- 1.1.1 Aurelius Augustinus
- 1.1.2 Thomas von Aquin
- 1.2 Rechtswissenschaftler zur Zeit der Entwicklung des Völkerrechts
- 1.2.1 Hugo Grotius
- 1.2.2 Samuel von Pufendorf
- 1.3 Philosophen der Aufklärung
- 1.3.1 Christian Wolff
- 1.3.2 Alexander Gottlieb Baumgarten
- 1.4 Der Pietismus
- Das Lügenproblem bei Kant
- 2. Kants Ansichten zur Lüge vor der Herausgabe der GMS
- 2.1 Die Ethikvorlesungen
- 2.1.1 Die Ethikvorlesung in den 1760er Jahren
- 2.1.2 Die Ethikvorlesung in den 1770er Jahren
- 2.1.3 Die Ethikvorlesungen in der ersten Hälfte der 1780er Jahre
- 2.1.4 Ein Fazit zu den Ethikvorlesungen
- 2.2 Beobachtungen über das Gefühl des Schönen und Erhabenen, 1764
- 3. Kants klassische ethische Schriften
- 3.1 Grundlegung zur Metaphysik der Sitten, 1785
- 3.1.1 Der Kern der Kantischen Ethik
- 3.1.2 Das Lügenproblem in der GMS
- 3.1.3 Die Gliederung der Pflichten in der GMS
- 3.2 Kritik der praktischen Vernunft, 1788
- 3.2.1 Maximen und Lebensregeln
- 3.2.2 Inwiefern konkrete Situationen eine Maxime beeinflussen können
- 3.2.3 Die zwei Arten von Maximen
- 3.3 Metaphysik der Sitten, 1797
- 3.3.1 Rechts- und Tugendlehre
- 3.3.2 Die Gliederung der Pflichten in der MS
- 3.3.3 Zur Konkretisierung von Maximen
- 3.3.4 Maximen und Gewohnheiten
- 3.4 Über ein vermeintes Recht aus Menschenliebe zu lügen, 1797
- 3.4.1 Rechtspflichten
- 3.4.2 Handlungen aus Menschenliebe
- 4. Eine Falschaussage als Pflicht?
- 4.1 Die erste Formulierung des Kategorischen Imperativs
- 4.2 Die zweite Formulierung des Kategorischen Imperativs
- Kritiken an Kants Ethik
- 5. Der Rigorismusvorwurf
- 5.1 Was bedeutet ‚Rigorismus‘?
- 5.2 Der Rigorismusvorwurf in Patons Sinne
- 5.3 Die Rigorismusvorwürfe von Singer, Williams und Gillespie
- 5.4 Schillers Rigorismusvorwurf
- 5.5 Der Rigorismusvorwurf und Kants Ethik
- 6. Der Formalismusvorwurf
- 6.1 Hegels Formalismusvorwurf
- 6.2 Denken- und Wollen-Kriterium
- 6.3 Form und Materie
- 6.4 Max Schelers Kritik an Kants Ansichten zum Lügenproblem
- 7. Schopenhauers Kritiken
- 7.1 Schopenhauers Grundlage der Moral
- 7.2 Kategorischer Imperativ und Goldene Regel
- 7.3 Der Freiheitsbegriff: Kant versus Schopenhauer
- 7.4 Ist der Kategorische Imperativ hypothetisch?
- 7.5 Das Lügenproblem bei Schopenhauer
- 8. Mills Kritiken
- 8.1 Mills Utilitarismus
- 8.2 Die Beweisführung des Mill‘schen Utilitarismus
- 8.3 Handlungs- und Regel-Utilitarismus
- 8.4 Mills Kritik an Kants Ethik
- 8.5 Ähnlichkeiten und Unterschiede der Ethiken Kants und Mills
- Abschließende Betrachtungen
- 9. Kant und die Wahrhaftigkeit
- 9.1 Als Kant die Unwahrheit äußerte
- 9.2 Warum Kant der Wahrhaftigkeit eine so große Bedeutung beimisst
- 10. Fazit
- Literaturverzeichnis
Das Problem der Lüge wurde bereits von den griechischen Philosophen Sokrates, Xenophon, Platon und Aristoteles als philosophisches Thema erkannt und behandelt1, und hat demnach eine lange Geschichte.
In der Folgezeit beschäftigten sich nicht nur mittelalterliche Philosophen der Kirche, wie Augustinus und Thomas von Aquin, sowie voraufklärerische Rechtswissenschaftler, wie Grotius und Pufendorf, mit der Frage, ob es nie gestattet ist, zu lügen. Nein, auch an den Philosophen der Aufklärung ist dieses Thema nicht unbeachtet vorbeigegangen. So setzten sich beispielsweise Christian Wolff, Alexander Gottlieb Baumgarten und Immanuel Kant damit auseinander. Schwerpunkt dieser Arbeit sollen die Betrachtungen Kants sein, wobei ferner auf diejenigen Philosophen eingegangen werden soll, die ihn direkt beeinflusst haben (siehe dazu Kapitel 1 der vorliegenden Arbeit).
Da das Lügenproblem auch heute noch ein in der Forschung viel diskutiertes Thema ist, kann man zweifellos davon ausgehen, dass es – unabhängig von Zeit und Ort – eine wichtige Rolle für die Menschen spielte und spielt. Auch für Kant ist es ein zentrales Thema, das er wiederholt in seinen Ethikvorlesungen und ethischen Schriften diskutiert (siehe Kapitel 2 und 3). Dennoch sind seine Ansichten darüber noch immer sehr umstritten, wofür sich zwei Hauptursachen festmachen lassen: Erstens scheint Kants Standpunkt zum Lügenproblem schwankend, ja sogar widersprüchlich zu sein; und zweitens verneint er das Recht zur Lüge sehr streng, nach der Interpretation vieler Forscher sogar absolut. In deren Argumentationen finden sich die folgenden vier Gründe:
1) Die Gliederung der Pflichten. Kant unterscheidet zwei Pflichten: die vollkommene und die unvollkommene Pflicht. An dieser Stelle sei zunächst gesagt, dass Kant das Lügenverbot der vollkommenen Pflicht zuordnet, derjenigen also, „die keine Ausnahme zum Vortheil der ← 13 | 14 → Neigung verstattet“2. Dieser Punkt ist unter den Kant-Interpreten allerdings umstritten. Beispielsweise hält Lewis White Beck die Gliederung der Pflichten für widersinnig:
„As consequences of this priority of duties of perfect over duties of imperfect obligation are those famous cases which have served for generations as a reductio ad absurdum of Kantian ethics, e.g., the denial of the right to lie in order to save the life of an innocent man.“3
Es wäre in der Tat absurd, wenn Kant verlangen würde, dass man eine Unwahrheit vermeiden müsse, anstatt mit einer solchen das Leben eines Unschuldigen zu retten. Obwohl er dies nicht tut, interpretiert auch Jovan Babić, „daß die Pflicht, nicht zu lügen, eine vollkommene Pflicht sei und daß es niemals und unter keinen Umständen moralisch richtig sei zu lügen.“4 Kant halte jede Lüge für unmoralisch, weil er die Lüge zur vollkommenen Pflicht zählt.
2) Die erste Formulierung des Kategorischen Imperativs. Sie lautet: „Handle so, daß die Maxime deines Willens jederzeit zugleich als Princip einer allgemeinen Gesetzgebung gelten könne.“5 Auf Grundlage dieser Formulierung findet sich in der Forschung, beispielsweise bei Norman Gillespie6, Guido Löhrer7, u. a. die Schlussfolgerung, dass die Lüge gemäß ← 14 | 15 → der ersten Formulierung des Kategorischen Imperativs zu verbieten sei, da die Maxime zu lügen nicht als allgemeines Gesetz gelten könne.
3) Die zweite Formulierung des Kategorischen Imperativs. Sie verlangt: „Handle so, daß du die Menschheit, sowohl in deiner Person als in der Person eines jeden anderen, jederzeit zugleich als Zweck, niemals bloß als Mittel brauchest.“8 Daraus resultiert etwa für Christiane M. Korsgaard, dass die Lüge bedeute, einen Anderen nur als Mittel zu betrachten, weshalb sie ein „wrongdoing“9 sei. Das Recht zur Lüge sei aus der zweiten Formulierung des Kategorischen Imperativs nicht abzuleiten.
4) Die Metaphysik der Sitten (MS) und Über ein vermeintes Recht aus Menschenliebe zu lügen (Lügenaufsatz). Für die Betrachtung des Lügenproblems bei Kant sind diese beiden Werke von besonderer Bedeutung. In ihnen scheint es, als ob Kant dem Menschen jegliches Recht zur Lüge absprechen würde. Er schreibt beispielsweise in der MS, dass die Lüge „Wegwerfung und gleichsam Vernichtung [der eigenen] Menschenwürde“10 sei. Ferner legt er im Lügenaufsatz dar, dass es selbst dann nicht gestattet sei zu lügen, wenn man einen Freund vor einem Mörder zu retten beabsichtige. Denn die „Pflicht der Wahrhaftigkeit“11 sei eine „unbedingte Pflicht“12. In diesen Worten lesen viele Forscher ein uneingeschränktes Verbot der Lüge, und kritisieren es scharf. Sissela Bok beispielweise, bezieht sich auf die o.g. zwei Schriften, und betrachtet Kant mit Referenz auf deren Inhalt als Vertreter des absoluten Lügenverbots.13
Bei der Betrachtung dieser vier Gründe fällt auf, dass unterschiedliche Interpreten unterschiedliche Gründe für ein angebliches absolutes Lügenverbot in Kants Ethik anführen. Während diese sich dabei um eine Argumentation ← 15 | 16 → auf Grundlage von Kants Ethik bemühen, unterstellen andere Forscher14, dass die Kantische Ethik das absolute Lügenverbot verlange, ohne es an ihr nachweisen zu können. Und in der Tat lässt sich in Kants Schriften selbst keine explizite Begründung für derartige Behauptungen finden, da er selbst sich bezüglich des Lügenproblems nicht eindeutig äußert.15
Widmet man sich den genannten Begründungen nun im Einzelnen, fallen die zweite und dritte sofort als nicht überzeugend heraus. Denn wie Arthur Schopenhauer16, Max Scheler17 und Marcus George Singer18 richtig bemerken, wendet Kant den Kategorischen Imperativ in der MS und im Lügenaufsatz nicht auf das Lügenproblem an. Ein Lügenverbot kann somit weder auf Grundlage der ersten noch auf Grundlage der zweiten Formulierung gefordert werden.
Der erste oben angeführte Grund bezieht sich auf Kants Gliederung der Pflichten. Ralf Ludwig erläutert, dass aus dieser allerdings kein Handlungsverbot (und hier kann ergänzt werden: auch kein Lügenverbot) abzuleiten ist. Genaueres dazu in Kapitel 3.1.3 dieser Arbeit (Die Gliederung der Pflichten in der GMS).
Laut der letzten verbliebenen Begründung soll eine Unwahrheit auch gleichzeitig die Wegwerfung und Vernichtung der Menschenwürde mit sich bringen. Dies ist jedoch äußerst fraglich. Der Kantischen Ethik zufolge hängt ← 16 | 17 → die Moralität nicht von einer Handlung per se, sondern von der Maxime des sie antreibenden Willens ab. Kant lehnt es ab, für eine bestimmte Handlung (z. B. die Äußerung einer Unwahrheit) ein moralisches Urteil abzugeben, ohne die Maxime des Willens zu berücksichtigen, die den Handelnden antreibt. Er schreibt, dass „wenn vom moralischen Werthe die Rede ist, es nicht auf die Handlungen ankommt, die man sieht, sondern auf jene inneren Principien derselben, die man nicht sieht.“19 Dazu stelle man sich als Beispiel einen Mann vor, der so schwer krank ist, dass er nicht mehr lange zu leben hat. Ein Arzt aber erklärt ihm, dass die Krankheit geheilt werden könne, und sagt somit die Unwahrheit. Der Kantischen Ethik zufolge wäre die Handlung des Arztes dennoch weder als moralisch gut noch als moralisch schlecht zu bezeichnen, da nicht bekannt ist, aus welcher Willensmaxime er handelt, d. h. ob die Handlung aus Neigung oder aus Pflicht geschieht.
Kann man dennoch interpretieren, dass Kant jegliches Recht zur Unwahrheit verneint? Mit dieser Frage beschäftigen sich die Kapitel 2, 3 und 4.
In Kapitel 5 beginnt die Auseinandersetzung mit den Kritiken, die häufig mit Kants Äußerungen zum Lügenproblem verbunden werden:
„So mancher, der von der Kantischen Position in dieser Frage auch nur gehört hat, scheint darin einen bequemen Beleg dafür zu finden, dass die Kantische Moralphilosophie, der kategorische Imperativ, der ‚Rigorismus‘ und der ‚Formalismus‘ dieser Philosophie sich in ihrer Anwendung selbst widerlegen.“20
Viele Forscher interpretieren, dass der Rigorismus- und der Formalismusvorwurf auf die Kantische Ethik, ja besonders auf die darin vertretenen Ansichten zum Lügenproblem zutreffen.
Singer hingegen versucht, Kants Ethik gegen diese beiden Vorwürfe zu verteidigen,21 wobei er sich in seiner Analyse auf den letzteren beschränkt. Nun ist es zwar so, dass Kant sich selbst als „Rigoristen“22 bezeichnet, – und damit seinen Verteidigern die Rückendeckung zu verweigern – aber er ← 17 | 18 → verwendet diesen Begriff in einer anderen Bedeutung als spätere Philosophen und Forscher. Diese nämlich beklagen eine übertriebene Härte in seiner Ethik, während Kant eine gewisse Strenge als positiv erachtet.23
Einer derjenigen, die die Kantische Ethik für rigoristisch halten,24 ist Herbert James Paton: „[…] this doctrine [= das absolute Lügenverbot Kants] is manifestly repugnant to common sense.“25 Nach Patons Auffassung widerspricht Kants ethische Lehre über die Lüge also dem gesunden Menschenverstand. Wie er verknüpfen noch viele weitere Forscher die Ethik Kants und dessen Ausführungen zur Lüge mit dem Rigorismus. Daher ist es unvermeidlich, sich mit dem Rigorismusvorwurf auseinanderzusetzen, wenn man sich mit der Lügenproblematik bei Kant befasst.
Als weiterer Kritikpunkt an den Äußerungen Kants über die Lüge ist der Formalismusvorwurf von Hegel zu nennen. Dieser betrachtet die Kantische Ethik als „leeren Formalismus“26, und weitere Forscher, wie Max Scheler27 und Nicolai Hartmann28 folgen dem Hegel’schen Verständnis. Dieses hat bis heute einen großen Einfluss auf die Forschung.
Singer fasst die Interpretationen über das Verhältnis zwischen dem Formalismus und dem Lügenproblem bei Kant wie folgt zusammen: „Thus Kant has effectively been stereotyped as an ‚ethical absolutist‘, or ‚ethical formalist‘: one who holds, for example, that it is always wrong to lie, no matter what the circumstances or consequences.“29 In Kapitel 6 soll der Frage nachgegangen werden, ob die Kantische Ethik tatsächlich formalistisch ist und das absolute Lügenverbot verlangt. ← 18 | 19 →
Kapitel 7 beschäftigt sich mit Arthur Schopenhauer, der neben seiner eigenen Ethik auch für seine Kritik an Kant berühmt ist. Er versucht, „die praktische Vernunft und den kategorischen Imperativ Kants als völlig unberechtigte, grundlose und erdichtete Annahmen nachzuweisen“.30 Seine Kritik ist umfangreich und schonungslos, und da sie auch Kants Ansichten zum Lügenproblem einschließt, wäre es eine Nachlässigkeit, sie in dieser Arbeit nicht zu behandeln.
Abschließend soll der als deontologisch bezeichneten Ethik Kants die des Utilitarismus gegenübergestellt werden. Diese beiden, wohl einflussreichsten, ethischen Theorien stellen zwei sehr unterschiedliche Aspekte der Handlung in ihren Mittelpunkt: bei der Deontologischen Ethik ist es das Motiv (der Prozess), beim Utilitarismus die Wirkung (das Resultat). Hauptvertreter des Utilitarismus ist John Stuart Mill. Auf Grund seines sehr energischen Argumentierens gegen Kants Ethik und dessen Behandlung des Lügenproblems, soll er in Kapitel 8 in dieser Arbeit thematisiert werden.
Die genannten Kritiken stellen in Frage, dass die Kantische Ethik im wahren Leben anwendbar ist. Dies ist allerdings ein Vorwurf, der nicht nur der Ethik Kants, sondern der Ethik allgemein, ja sogar der Philosophie im Ganzen, entgegen gebracht wird. Einige Philosophen31 stimmen dem sogar zu, und erklären öffentlich, dass Theorie (Moralphilosophie) und Praxis (deren Anwendung auf die Wirklichkeit) nicht unbedingt vereinbar sein müssen. Kant aber vertritt eine gegenteilige Meinung. Er schreibt in Über den Gemeinspruch: Das mag in der Theorie richtig sein, taugt aber nicht für die Praxis Folgendes:
„Indeß ist doch noch eher zu dulden, daß ein Unwissender die Theorie bei seiner vermeintlichen Praxis für unnöthig und entbehrlich ausgebe, als daß ein Klügling sie und ihren Werth für die Schule […] einräumt, dabei aber zugleich behauptet: daß es in der Praxis ganz anders laute; […] mit Einem Wort, daß, was in der Theorie sich gut hören läßt, für die Praxis von keiner Gültigkeit sei.“32 ← 19 | 20 →
Es sei paradox, dass eine Theorie, die zwar in sich schlüssig und richtig ist, in der Realität nicht anwendbar sein soll. Kant schreibt, „daß alles, was in der Moral für die Theorie richtig ist, auch für die Praxis gelten müsse.“33
Wenn Kant das absolute Verbot der Falschaussage verlangen würde, wäre niemand in der Lage, seine Forderung zu erfüllen. Würde er außerdem eine bestimmte Handlung ohne Rücksicht auf die Art ihrer Maxime für moralisch schlecht halten, widersprächen sich seine zwei Moralkriterien (die Handlung per se auf der einen und die Maxime des Willens auf der anderen Seite). Eine Theorie, die in sich widersprüchlich ist, findet in der Realität natürlich keine Verwendung.
Details
- Seiten
- 212
- Erscheinungsjahr
- 2017
- ISBN (ePUB)
- 9783631698631
- ISBN (MOBI)
- 9783631698648
- ISBN (PDF)
- 9783653070576
- ISBN (Paperback)
- 9783631678954
- DOI
- 10.3726/978-3-653-07057-6
- Sprache
- Deutsch
- Erscheinungsdatum
- 2016 (Dezember)
- Schlagworte
- Unwahrheit Maxime Pflicht Rigorismus Dilemma Moralität
- Erschienen
- Frankfurt am Main, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Warszawa, Wien, 2017. 212 S.