Der Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaft durch das spanische Strafrecht
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Leseprobe
Inhaltsverzeichnis
- Cover
- Titel
- Copyright
- Über das Buch
- Zitierfähigkeit des eBooks
- Inhaltsverzeichnis
- Vorwort
- A. Einführung
- I. Überblick
- II. Die Reaktion auf die Betrugshandlungen
- 1. Einleitung
- 2. Die Reaktion in Spanien
- a) auf Ebene der Verwaltung und Verwaltungsrechtes
- aa) Ley General Presupuestaria
- bb) Real Decreto 2225/1993 vom 17. Dezember 1993
- cc) Ley General de Subvenciones 38 /2003 vom 17. November 200347
- dd) Agencia para el Aceite de Oliva
- ee) Comisión para el Análisis y Prevención del Fraude en los sectores Agroalimentario y Pesquero
- ff) Zusammenfassung
- b) Die Geschichte und Entwicklung auf der Ebene des Strafrechts
- III. Verbrechen und Vergehen im spanischen Strafgesetzbuch
- B. Regelungen im Codigo Penal
- I. Artikel 305 Absatz III
- 1. Artikel 305
- 2. Geschütztes Rechtsgut
- 3. Täter
- a) Rechtsprechung
- b) Lehre
- aa) Kein Sonderdelikt
- bb) Sonderdelikt
- cc) Ergebnis
- 4. Höhe
- a) Objektive Bedingung der Strafbarkeit
- b) Tatbestandsmerkmal
- c) Zusammenfassung
- d) Zeitraum
- e) Höhe über 4.000, €, aber unter 50.000,- €
- aa) Vergehenstatbestand Artikel 627 Codigo Penal bis 13. Januar 2013
- bb) Situation ab dem 13. Januar 2013
- 5. Erschwerte Straftatbestände
- a) Situation bis zum 13. Januar 2013
- aa) Artikel 305 Absatz III in Verbindung mit Artikel 305 Absatz 1 a), die Verwendung von Mittelspersonen
- bb) Artikel 305 Absatz III in Verbindung mit Artikel 305 Absatz I b), die besondere Höhe des Betrages
- cc) Artikel 305 Absatz III in Verbindung mit Artikel 305 Absatz I b), das Vorhandensein einer Organisationsstruktur, die eine Vielzahl von Steuerpflichtigen trifft oder treffen kann
- b) Situation ab dem 13. Januar 2013
- 6. Subjektiver Tatbestand
- 7. Irrtum
- 8. Vollendung
- 9. Versuch
- 10. Rechtsfolgen
- a) Artikel 305 bis Código Penal
- b) Strafmilderung Artikel 305 Absatz VI
- 11. Strafbefreiung durch freiwillige Rückzahlung
- a) Strafbefreiung nicht gegeben
- b) Strafbefreiung gegeben
- c) Erfordernis der Zahlung
- d) Wertung
- e) Ergebnis
- f) Tatbestandsmerkmal
- 12. Teilnahme
- 13. Verjährung
- a) Verjährung vier Jahre
- b) Verjährung fünf Jahre
- c) Ergebnis
- d) Verjährung bei erschwerten Tatbeständen, Artikel 305 bis
- e) Regularisierung von Zeiträumen, die verwaltungsrechtlich, aber nicht strafrechtlich verjährt sind
- f) Beginn
- 14. Artikel 305 Absatz V Satz 3
- II. Artikel 306 Código Penal
- 1. Einleitung
- 2. Artikel 306 erster Teil – Umgehung von zu entrichtenden Beträgen oder eine nicht bestimmungsgemäße Mittelverwendung
- a) Die Unterlassung der Zahlung von Beträgen, die zu entrichten sind, Artikel 306, erster Teil, erste Begehungsform
- b) Die Zuführung der aus dem Haushalt der Europäischen Gemeinschaft erhaltenen Gelder zu einer nicht bestimmungsgemäßen Verwendung, Artikel 306 erster Teil, zweite Begehungsform
- 3. Artikel 306 zweiter Teil, unrechtmäßiges Erhalten durch das Fälschen von Bedingungen oder das Verheimlichen von Bedingungen, die die Vergabe verhindert hätten
- a) Objektiver Tatbestand und geschütztes Rechtsgut
- aa) eingeschränkter Schutzbereich
- bb) weiter Schutzbereich
- cc) Ergebnis
- b) Handlungen
- 4. Höhe
- a) über 50.000,- €
- b) über 4.000,- €, aber unter 50.000,- €
- 5. Begehen durch Unterlassen
- a) Artikel 306 erster Teil
- b) Begehen durch Unterlassen Artikel 306 zweiter Teil, unrechtmäßiges Erhalten durch das Fälschen von Bedingungen oder das Verheimlichen von Bedingungen, die die Vergabe verhindert hätten
- 6. Täter, sujeto activo
- a) Artikel 306 erster Teil
- b) Artikel 306 zweiter Teil
- c) Beamte
- 7. Subjektiver Tatbestand
- a) Artikel 306 erster Teil
- b) Artikel 306 zweiter Teil
- 8. Vollendung
- a) Artikel 306 erster Teil
- b) Artikel 306 zweiter Teil
- 9. Unvollkommene Ausführung / Versuch
- 10. Strafen / Rechtsfolgen
- 11. Strafbefreiender Rücktritt
- 12. Kritik
- III. Artikel 308 Código Penal
- 1. Objektiver Tatbestand
- a) Gegenstand
- b) Administraciones Públicas
- 2. Subjektiver Tatbestand
- 3. Anwendungsbeispiele – Kofinanzierungen
- 4. Artikel 308 Absatz VI
- 5. Kritik
- IV. Artikel 445, Korruptionsstraftaten bei Internationalen Handelsgeschäften
- 1. Einleitung
- 2. Täter
- 3. Begehungsform
- 4. Die Zuwendungen
- 5. Ausländische Amtsträger oder Beamte oder Amtsträger oder Beamte internationaler Organisationen
- 6. Subjektiver Tatbestand
- 7. Kritik
- C. Weitere rechtliche Regelungen
- I. Ley de Contrabando Ley Orgánica 12/1995 vom 12. Dezember 1995
- 1. Einführung
- 2. Übersicht
- 3. Kritik
- II. Die Protokolle zum Übereinkommen
- 1. Erstes Protokoll
- a) Artikel 4 Absatz I, Assimilation
- b) Artikel 2, Bestechlichkeit der Gemeinschaftsbeamten („Passive Korruption“)
- c) Artikel 3, Bestechung („Aktive Korruption“)
- d) Artikel 4 Absatz 2 und 3, Amtsträger
- e) Artikel 6, Gerichtsbarkeit
- 2. Zweites Protokoll324
- a) Artikel 2
- b) Artikel 3, Verantwortlichkeit von juristischen Personen – Alte Rechtslage gemäß Ley Orgánica 15/2003
- aa) Einschub: Verantwortlichkeit von Geschäftsführern
- bb) Sanktionen für juristische Personen, Artikel 4
- cc) Einziehung, Artikel 5
- III. Blanqueo del Dinero / Geldwäsche
- IV. Verhältnis des Fraude de Subvenciones zur Estafa (Subventionsbetrug zum Betrug)
- 1. Literatur
- 2. Rechtsprechung
- 3. Ergebnis
- V. Haftung der juristischen Person
- 1. Artikel 31 bis
- 2. Artikel 31 bis Absatz III
- a) Handlungen, die von den gesetzlichen Vertretern begangen wurden
- b) Handlungen, die von Vertretern oder Angestellten begangen werden
- 3. Zum Nutzen der juristischen Person
- 4. Numerus Clausus der Straftaten
- 5. Strafmildernde Umstände, Artikel 31 bis IV Código Penal
- 6. Haftungsausschluss, Artikel 31 Absatz V Código
- 7. Rechtsfolgen, Artikel 33 VII Código Penal
- 8. Strafbestimmung
- 9. Zivilrechtliche Haftung
- 10. Erlöschen der Haftung
- 11. Prozessuale Anforderungen Ley 37/2011, de 10 de Octubre 2011, de Medidas de Agilización Procesal
- 12. Würdigung
- D. Gegenüberstellung der Regelungen im Spanischen Recht zum § 264 Strafgesetzbuch
- E. Zivilrecht
- F. Kontrollorgane / Strafverfahren
- I. Dirección General de Aduanas e Impuestos Especiales de la Agencia Estatal de la Administración Tributaria
- II. Für Subventionen
- 1. Einmalige Subventionen
- 2. Laufende Subventionen
- III. Einleitung des Strafverfahrens
- IV. Cuerpo Nacional de Policia / Comisaría General de Policia Judicial
- V. Die Staatsanwaltschaft
- VI. Fiscalía Especial para la Represión de los Delitos Económicos relacionados con la Corrupción, Ley Orgánica 10/1995 vom 24 de Abril 1995
- G. Zusammenfassung / Würdigung
- H. Anhang – Spanische Gesetzestexte
- I. Rechtsakt des Rates vom 26. Juli 1995
- J. Literaturübersicht
Tim Wirth
Der Schutz
der finanziellen Interessen
der Europäischen Gemeinschaft
durch das spanische Strafrecht

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Abdruck mit freundlicher Genehmigung der
Deutsch-Spanischen Juristenvereinigung e.V.
9
ISSN 1433-884X
ISBN 978-3-631-80647-0 (Print)
E-ISBN 978-3-631-82507-5 (E-PDF)
E-ISBN 978-3-631-82508-2 (EPUB)
E-ISBN 978-3-631-82509-9 (MOBI)
DOI 10.3726/b17082
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C. Weitere rechtliche Regelungen
I. Ley de Contrabando Ley Orgánica 12/1995 vom 12. Dezember 1995
1. Einführung
Die finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaft werden auch durch das Gesetz Ley Orgánica 12/1995, de 12 de diciembre 1995, „Represión de Contrabando“, geschützt. Das Gesetz stellt den Versuch der spanischen Rechtsordnung dar, die europäischen Interessen im Hinblick auf die finanziellen Nachteile, die durch den Schmuggel entstehen, und die Einnahmen der Gemeinschaft durch Zölle sowie die Agrarabschöpfungen zu schützen.306
Eines der Anliegen der Europäischen Gemeinschaft war es, eine Zolleinheit zu schaffen. Artikel 2 des Vertrages zur Gründung einer Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft307 setzte als ein Ziel der Gemeinschaft die Bildung eines gemeinsamen Marktes und einer Wirtschaftseinheit. Dies sollte durch eine gemeinsame Wirtschaftspolitik, gekennzeichnet durch einen freien Verkehr von Gütern, Personen, Dienstleistungen und Kapital erreicht werden.
Effiziente Kontrollen sollen dabei die wirtschaftlichen Aktivitäten der Gemeinschaft schützen und die europäischen Zölle Einnahmen für die Gemeinschaft schaffen. Im Bereich der Zölle übernehmen nationale Verwaltungsorgane die Aufgaben der Gemeinschaft, und die nationalen Verwaltungsorgane schützen die Interessen der Gemeinschaft durch effiziente und angemessene Sanktionen.
Die Artikel 3 Absatz a, b und c des Vertrages beziehen sich auf die Abschaffung der Zölle zwischen den Mitgliedstaaten untereinander und auf die Mengenbeschränkungen bei Ein- und Ausfuhr von Waren.
Die Mitgliedstaaten müssen alle Mittel ergreifen, um diese Ziele zu erreichen. Daher war eine Reform des vorherigen spanischen Gesetzes308 angebracht, da sich die spanischen Gesetze an die neue Situation des Binnenmarktes und auch ←135 | 136→an die Vorgaben des Übereinkommens zum Schutze der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaft anpassen mussten.309
Auch wenn das Gesetz gegen den Schmuggel nicht ausdrücklich die Interessen der Europäischen Union als geschütztes Rechtsgut erwähnt, so ist doch klar, dass auch die Interessen der Europäischen Union geschützt werden, weil im Gesetz auf den „Código Aduanero Comunitario“, das europäische Zollgesetz, Bezug genommen wird, ebenso wie in der „Exposición de Motivos“, der Gesetzesbegründung, welche dem Gesetz bei Einführung vorangestellt ist.310
Das Gesetz wurde durch das Organgesetz 6/2011 vom 30 Juni 2011 reformiert.311 In der Präambel und den Begründungen, warum das Gesetz angepasst werden soll, wird erstmalig auf die Übereinkommen zum Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaft Bezug genommen und erklärt, dass einer der Zwecke des Gesetzes der Schutz der Interessen der Europäischen Union sei.
2. Übersicht
Das Gesetz definiert im ersten Artikel verschiedene Sachverhalte.
Demnach ist „importación“ (Einfuhr) und „exportación“ (Ausfuhr) die Einfuhr von nicht gemeinschaftlichen Gütern in das spanische Hoheitsgebiet bzw. die Ausfuhr von Gütern aus Spanien in Gebiete, die nicht zum europäischen Zollgebiet gehören, wobei das spanische Hoheitsgebiet nunmehr das europäische Zollgebiet umfasst.
Details
- Seiten
- 246
- Erscheinungsjahr
- 2020
- ISBN (Hardcover)
- 9783631806470
- ISBN (PDF)
- 9783631825075
- ISBN (ePUB)
- 9783631825082
- ISBN (MOBI)
- 9783631825099
- DOI
- 10.3726/b17082
- Sprache
- Deutsch
- Erscheinungsdatum
- 2020 (Mai)
- Schlagworte
- Spanien Steuerhinterziehung Spanien Haftung juristische Person Übereinkommen finanzielle Interessen Europaeische Gemeinschaft Codigo Penal Spanien Subventionsbetrug Spanien Steuerbetrug
- Erschienen
- Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Warszawa, Wien, 2020. 246 S.
- Produktsicherheit
- Peter Lang Group AG