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Wandelschuldverschreibungen in Wertpapiererwerbs- und Übernahmeverfahren nach dem WpÜG

von Nima Hanifi-Atashgah (Autor:in)
©2020 Dissertation 270 Seiten

Zusammenfassung

Das Werk untersucht die Anwendung des WpÜG auf öffentliche Angebote zum Erwerb von Wandelschuldverschreibungen und die Bedeutung von Wandelschuldverschreibungen im Rahmen von Übernahme- und Pflichtangebotsverfahren. Behandelt werden neben Wandelanleihen und Optionsanleihen auch besondere Gestaltungsformen von Wandelschuldverschreibungen, etwa umgekehrte Wandelanleihen und drittemittierte Wandelanleihen. Einem besonderen Abschnitt sind die Auswirkungen des Erwerbs von Wandelschuldverschreibungen im Hinblick auf die Mindestpreisregelung gewidmet.

Inhaltsverzeichnis

  • Cover
  • Titel
  • Copyright
  • Autorenangaben
  • Über das Buch
  • Zitierfähigkeit des eBooks
  • Inhaltsverzeichnis
  • Abkürzungsverzeichnis
  • A. Einleitung
  • B. Grundlagen
  • I. Zivil- und aktienrechtliche Grundlagen
  • 1. Wandelschuldverschreibungen, Wandelanleihen und Optionsanleihen
  • a) Begriffliche Abgrenzung
  • b) Sonderformen: Pflichtwandelanleihen und umgekehrte Wandelanleihen
  • c) Verwandte Titel: Aktien- und Umtauschanleihen
  • d) Drittemittierte Wandelschuldverschreibungen (indirekte Emission)
  • 2. Die Schaffung von Wandelschuldverschreibungen aus aktienrechtlicher Sicht
  • a) Begebungsvoraussetzungen
  • aa) Erfordernis eines Hauptversammlungsbeschlusses
  • (1) Beschluss der Hauptversammlung im Falle gewöhnlicher Wandelschuldverschreibungen
  • (2) Beschluss der Hauptversammlung bei Wandelschuldverschreibungen in besonderen Erscheinungsformen
  • (a) Pflichtwandelanleihen und umgekehrte Wandelanleihen
  • (b) Aktien- und Umtauschanleihen
  • (c) Drittemittierte Wandelschuldverschreibung (indirekte Emission)
  • (d) Wandelschuldverschreibungen mit einem Erwerbsrecht in Bezug auf bereits bestehende Aktien (Altaktien)
  • bb) Das Bezugsrecht der Aktionäre auf die ausgegebenen Wandelschuldverschreibungen und der Ausschluss dieses Bezugsrechts
  • b) Die Sicherung der Bedienung der Anleihegläubiger
  • aa) Ausgangslage
  • bb) Schaffung bedingten Kapitals
  • (1) Voraussetzungen
  • (2) Insbesondere: Festlegung des Ausgabebetrags
  • (3) Verhältnis des Ausgabebetrags zum Wandlungspreis
  • (4) Bedingtes Kapital für besondere Erscheinungsformen von Wandelschuldverschreibungen
  • 3. Die Ausübung der Rechte aus der Wandelschuldverschreibung
  • a) Wandlungserklärung im Falle einer Wandelanleihe
  • b) Bezugserklärung im Falle einer Optionsanleihe
  • c) Rechtliche Unterschiede infolge der Ausübung der Aktienerwerbsrechte bei den verschiedenen Kapitalerhöhungsarten
  • 4. Die durch das Umtausch- bzw. Bezugsrecht vermittelte Rechtsposition
  • II. Grundlagen im Hinblick auf das WpÜG
  • 1. Öffentliche Angebote zum Erwerb von Wertpapieren (§ 2 Abs. 1 WpÜG)
  • 2. Öffentliche Angebote zum Erwerb von gewöhnlichen Wandelschuldverschreibungen (§ 1 Abs. 1 i. V. m. § 2 Abs. 2 Nr. 2 Var. 1 WpÜG)
  • a) Wandelschuldverschreibungen als Wertpapiere im Sinne des § 2 Abs. 2 Nr. 2 Var. 1 WpÜG und der insoweit abweichende Wertpapierbegriff der Übernahmerichtlinie
  • b) Das Erfordernis einer Börsenzulassung der Wandelschuldverschreibungen gem. § 1 Abs. 1 WpÜG
  • 3. Der gesetzgeberische Zweck des WpÜG mit Blick auf den Schutz von Inhabern von Wandelschuldverschreibungen
  • a) Rechtsrahmen für ein faires und transparentes Verfahren
  • aa) Transparenz
  • bb) Zeit und Entscheidungsfreiheit
  • cc) Gleichbehandlung
  • b) Minderheitenschutz
  • aa) Schutz von Minderheitsaktionären bei Unternehmensübernahmen
  • bb) Minderheitenschutz in Bezug auf Inhaber von Wandelschuldverschreibungen?
  • (1) Schutzbedürftigkeit?
  • (2) Einbezogen in den Schutzzweck der Vorschriften der Abschnitte 4 und 5 des WpÜG?
  • 4. Analogieverbot bezüglich der Vorschriften des WpÜG?
  • a) Problemaufriss
  • b) Die sog. „gespaltene Auslegung“
  • c) Die Anerkennung der gespaltenen Auslegung in der Rechtsprechung des BVerfG und des BVerwG
  • d) Die jüngere Entscheidung des BGH im Zusammenhang mit den §§ 21, 22 WpHG
  • e) Diskussion über die gespaltene Auslegung im Schrifttum
  • aa) Der Einwand der Widersprüchlichkeit sowie des strafähnlichen Sanktionscharakters
  • bb) Die Entscheidung des EuGH in Sachen „Grøngaard und Bang“
  • f) Stellungnahme
  • g) Zwischenergebnis
  • C. Öffentliche Angebote zum Erwerb von besonderen Erscheinungsformen von Wandelschuldverschreibungen
  • I. Wandelschuldverschreibungen, die den Erwerb von Vorzugsaktien ohne Stimmrecht zum Gegenstand haben
  • II. Wandelanleihen mit einem Tilgungswahlrecht der Emittentin
  • 1. Meinungsstand in der Literatur
  • 2. Stellungnahme
  • III. Pflichtwandelanleihen
  • IV. Bedingte Pflichtwandelanleihen
  • V. Drittemittierte Wandelschuldverschreibungen (indirekte Emission)
  • 1. Problemaufriss
  • a) Abgrenzung zu Umtauschanleihen
  • b) Maßgebliche Rechtsfragen und die verschiedenen Emissionskonstellationen
  • 2. Auslegungsvarianten des § 1 Abs. 1 WpÜG und die diesbezüglichen Ansichten in der Literatur
  • a) Variante 1: Zumindest die Emittentin muss eine Zielgesellschaft gem. § 2 Abs. 3 WpÜG sein
  • b) Variante 2: Die Hauptgesellschaft muss eine Zielgesellschaft gem. § 2 Abs. 3 WpÜG sein
  • c) Variante 3: Es genügt weder, dass die Emittentin noch, dass die Hauptgesellschaft eine Zielgesellschaft gem. § 2 Abs. 3 WpÜG ist
  • d) Variante 4: Die Hauptgesellschaft und die Emittentin müssen identisch sein
  • 3. Stellungnahme
  • a) Bedeutung von § 1 Abs. 3 WpÜG bei der Emission durch EWR-Auslandsgesellschaften gem. § 2 Abs. 3 Nr. 2 WpÜG
  • b) Keine Duplizität von Zielgesellschaften und Bestimmung der Zielgesellschaft
  • c) Rechte auf Aktien der Zielgesellschaft selbst
  • d) Umtausch- bzw. Bezugsrecht gegenüber der Hauptgesellschaft
  • e) Lediglich Erteilung einer Garantie durch die Hauptgesellschaft
  • f) Inlands-AG/KGaA – Aktien einer EWR-Auslandsgesellschaft oder einer Drittstaatsgesellschaft
  • g) Umtauschanleihen
  • h) Zusammenfassung
  • D. Wandelschuldverschreibungen im Anwendungsbereich von Übernahme- und Pflichtangeboten
  • I. Öffentliches Angebot zum Erwerb von Wandelschuldverschreibungen als Übernahmeangebot?
  • 1. Überblick
  • 2. Allgemeine Voraussetzungen für das Vorliegen eines Übernahmeangebots
  • 3. Erwerb von Stimmrechten gem. § 29 Abs. 2 S. 1 Var. 1 WpÜG infolge des Erwerbs von Wandelschuldverschreibungen?
  • 4. Zurechnung von Stimmrechten gem. §§ 29 Abs. 2 S. 1 Var. 2, 30 WpÜG infolge des Erwerbs von Wandelschuldverschreibungen?
  • a) Bedeutung der Stimmrechtszurechnung nach § 30 WpÜG
  • b) Zurechnung gem. § 30 Abs. 1 S. 1 Nr. 5 WpÜG
  • aa) Keine Zurechnung von Stimmrechten aus jungen Aktien, die durch die Ausübung von Umtausch- oder Bezugsrechten erworben werden können
  • (1) Erwerb im dinglichen Sinne
  • (2) Entstehung eines Zeichnungsvertrags mit Zugang der Wandlungs- oder Bezugserklärung
  • (3) Erlangung der Stimmrechte durch Ausgabe der jungen Aktien gem. § 199 AktG
  • (4) Notwendiger Mitwirkungsakt der Zielgesellschaft
  • bb) Mögliche Zurechnung von Stimmrechten aus existenten Aktien (Altaktien), welche durch die Ausübung von Umtausch- oder Bezugsrechten erworben werden können
  • (1) Überblick
  • (2) Übereignung brevi manu bzw. mittels Übergabesurrogaten
  • (3) Besonderheiten bei sonderverwahrten Aktien
  • (4) Besonderheiten bei sammelverwahrten Aktien
  • (a) Übereignung außerhalb des Effektengiroverkehrs
  • (aa) Gewöhnliche Sammelverwahrung
  • (bb) Globalurkunde und Dauerglobalurkunde
  • (b) Übereignung innerhalb des Effektengiroverkehrs
  • (5) Von dem Eigentumsübergang unabhängige Mitwirkungserfordernisse
  • (6) Ausschluss der Zurechnung nach § 30 Abs. 1 S. 1 Nr. 5 WpÜG im Falle von „eigenen Aktien“ der Zielgesellschaft?
  • cc) Zwischenergebnis
  • c) Zurechnung gem. § 30 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 WpÜG
  • aa) Konstellationen fehlender Zurechenbarkeit gem. § 30 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 WpÜG
  • (1) Junge Aktien
  • (2) Eigene Aktien
  • (3) Aktien in der Hand eines abhängigen oder eines im Mehrheitsbesitz der Zielgesellschaft stehenden Unternehmens
  • bb) Die maßgebliche Zurechnungsvoraussetzung des Haltens „für Rechnung“ (§ 30 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 WpÜG) des Bieters
  • (1) Wesentliche Chancen und Risiken
  • (a) Beispiel Kursrisiko
  • (b) Beispiel Dividenden
  • (2) Möglichkeit zur Einflussnahme auf die Ausübung des Stimmrechts
  • cc) Zwischenergebnis
  • d) Zurechnung gem. § 30 Abs. 2 WpÜG
  • aa) Stimmrechte eines Dritten
  • bb) Abgestimmtes Verhalten
  • cc) Zwischenergebnis
  • 5. Zusammenfassung
  • II. Wandelschuldverschreibungen im Anwendungsbereich von Pflichtangeboten
  • 1. Überblick
  • 2. Pflichtangebot in Bezug auf Wandelschuldverschreibungen?
  • 3. Auslösung der Pflicht zur Abgabe eines Pflichtangebots aufgrund des Haltens von Wandelschuldverschreibungen
  • 4. Zusammenfassung
  • III. Die für Übernahme- und Pflichtangebote geltende Vollangebotspflicht gem. § 32 WpÜG (i. V. m. § 39 WpÜG)
  • 1. Überblick
  • 2. Der allgemeine Umfang der Vollangebotspflicht
  • a) Aktien im Sinne des § 2 Abs. 2 Nr. 1 Var. 1 WpÜG
  • b) Andere Wertpapiere gem. § 2 Abs. 2 Nr. 1 Var. 2 und Var. 3 WpÜG
  • c) Wertpapiere, die den Erwerb von Aktien zum Gegenstand haben (§ 2 Abs. 2 Nr. 2 Var. 1 WpÜG)
  • d) Zwischenergebnis
  • 3. Die Vollangebotspflicht im Hinblick auf junge Aktien zur Bedienung von Inhabern von Wandelschuldverschreibungen
  • a) Ausübung des Erwerbsrechts und Entstehung der Aktien vor dem Beginn der Annahmefrist
  • b) Ausübung des Aktienerwerbsrecht vor dem Beginn der Annahmefrist und Entstehung der Aktien innerhalb der Annahmefrist
  • c) Ausübung des Aktienerwerbsrechts und Entstehung der Aktien innerhalb der Annahmefrist gem. § 16 Abs. 1 WpÜG
  • d) Entstehung der Aktien innerhalb der weiteren Annahmefrist gem. § 16 Abs. 2 WpÜG
  • e) Zwischenergebnis
  • 4. Die Vollangebotspflicht in Bezug auf Altaktien, die dem Bieter aufgrund von Wandelschuldverschreibungen zugerechnet werden
  • a) Pflicht zur Einbeziehung von aufgrund von Wandelschuldverschreibungen gem. § 30 WpÜG zurechenbaren Aktien in ein Übernahmeangebot?
  • aa) Problemaufriss
  • bb) Zurechnung gem. § 30 Abs. 1 S. 1 Nr. 5 WpÜG
  • (1) Ausnahmetatbestände gem. § 35 Abs. 2 S. 3 WpÜG
  • (2) Ungeschriebener Ausnahmetatbestand im Hinblick auf zurechenbare Aktien?
  • (3) Zwischenergebnis
  • cc) Zurechnung gem. § 30 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 WpÜG bzw. gem. § 30 Abs. 2 WpÜG
  • b) Pflicht zur Einbeziehung von gem. § 30 WpÜG zugerechneten Aktien in ein Pflichtangebot?
  • aa) Zurechnung gem. § 30 Abs. 1 S. 1 Nr. 5 WpÜG
  • bb) Zurechnung gem. § 30 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 WpÜG
  • cc) Zurechnung gem. § 30 Abs. 2 WpÜG
  • c) Zusammenfassung
  • 5. Überlegungen zum Umfang der Vollangebotspflicht „de lege ferenda“
  • a) Einleitung
  • b) Ausweitung der Angebotspflicht gem. § 32 WpÜG auf gewöhnliche Wandelschuldverschreibungen und Pflichtwandelanleihen
  • aa) Meinungsstand in der Literatur
  • bb) Stellungnahme
  • c) Ausweitung der Angebotspflicht gem. § 32 WpÜG auf CoCo-Bonds (bedingte Pflichtwandelanleihen) und Wandelanleihen mit einem Tilgungswahlrecht der Emittentin
  • aa) Problemaufriss
  • bb) Meinungsstand in der Literatur
  • cc) Stellungnahme
  • d) Zwischenergebnis
  • 6. Zusammenfassung
  • E. Einzelne Bestimmungen des WpÜG und ihre Anwendung im Hinblick auf Wandelschuldverschreibungen
  • I. Angaben über die geschäftspolitischen Absichten des Bieters gem. § 11 Abs. 2 S. 3 Nr. 2 WpÜG
  • 1. Ausgangslage
  • a) Die grundsätzliche Informationspflicht und ihr Zweck
  • b) Die konkreten Anforderungen an die Darlegung der geschäftspolitischen Absichten
  • 2. Angabe von geschäftspolitischen Absichten bei einem öffentlichen Angebot zum Erwerb von Wandelschuldverschreibungen
  • a) Meinungsstand in der Literatur
  • b) Keine Darlegung bloß abstrakter Absichten
  • c) Berechtigtes Geheimhaltungsinteresse des Bieters
  • d) § 11 Abs. 2 S. 3 Nr. 2 WpÜG als übernahmerechtliche Vorschrift
  • 3. Zwischenergebnis
  • II. Die weitere Annahmefrist gem. § 16 Abs. 2 WpÜG bei einem freiwilligen öffentlichen Angebot zum Erwerb von Wandelschuldverschreibungen
  • III. Berücksichtigung des Erwerbs von Wandelschuldverschreibungen bei der Berechnung des Mindestpreises eines Übernahme- oder Pflichtangebots (§ 31 Abs. 1, 6 WpÜG, § 4 WpÜG-AngebotsVO)
  • 1. Grundlagen der Mindestpreisregelung gem. § 31 WpÜG
  • a) Vor-, Parallel- und Nacherwerbe im Hinblick auf die Bestimmung der angemessenen Gegenleistung
  • b) Mit einem dinglichen Aktienerwerb gleichgestellte Vereinbarungen (§ 31 Abs. 6 S. 1 WpÜG)
  • c) Der Abschluss von Optionsgeschäften als Grundfall des § 31 Abs. 6 S. 1 WpÜG
  • aa) Primäres Optionsgeschäft
  • bb) Sekundäres Optionsgeschäft
  • cc) Bestimmung der mindestpreisrelevanten Gegenleistung im Falle eines Optionsgeschäfts
  • 2. Die Beurteilung des Erwerbs von Wandelschuldverschreibungen im Hinblick auf § 31 Abs. 6 S. 1 WpÜG
  • a) Rechtsprechung im Fall Celesio/McKesson
  • aa) Wortlaut des § 31 Abs. 6 S. 1 WpÜG
  • bb) Gesetzessystematik
  • cc) Historische Auslegung
  • dd) Teleologische Auslegung
  • ee) Folgeproblem: Bestimmung der Gegenleistung
  • b) Meinungsstand in der Literatur
  • c) Stellungnahme
  • aa) Originärer Erwerb von Wandelschuldverschreibungen
  • bb) Derivativer Erwerb von Wandelschuldverschreibungen
  • cc) Tatsächlicher Erwerb von Aktien durch Ausübung des Aktienerwerbsrechts von erworbenen Wandelschuldverschreibungen
  • d) Zwischenergebnis
  • 3. Die Beurteilung des Erwerbs von umgekehrten Wandelanleihen im Hinblick auf § 31 Abs. 6 S. 1 WpÜG
  • 4. Zusammenfassung
  • F. Abschließende Zusammenfassung
  • I. Grundlagen
  • 1. Zivil- und aktienrechtliche Grundlagen
  • 2. Grundlagen im Hinblick auf das WpÜG
  • a) Angebotsarten
  • b) Angebote zum Erwerb von gewöhnlichen Wandelschuldverschreibungen
  • c) Zweck des WpÜG
  • d) Analoge Anwendung der Vorschriften des WpÜG
  • II. Öffentliche Angebote zum Erwerb von besonderen Erscheinungsformen von Wandelschuldverschreibungen
  • 1. Wandelschuldverschreibungen, die den Erwerb von Vorzugsaktien ohne Stimmrecht zum Gegenstand haben
  • 2. Umgekehrte Wandelanleihen und (bedingte) Pflichtwandelanleihen
  • 3. Drittemittierte Wandelschuldverschreibungen
  • III. Wandelschuldverschreibungen im Anwendungsbereich von Übernahme- und Pflichtangeboten
  • 1. Öffentliches Angebot zum Erwerb von Wandelschuldverschreibungen als Übernahmeangebot
  • 2. Wandelschuldverschreibungen im Anwendungsbereich von Pflichtangeboten
  • 3. Die für Übernahme- und Pflichtangebote geltende Vollangebotspflicht
  • IV. Einzelne Bestimmungen des WpÜG und ihre Anwendung im Hinblick auf Wandelschuldverschreibungen
  • 1. Angaben über die geschäftspolitischen Absichten des Bieters gem. § 11 Abs. 2 S. 3 Nr. 2 WpÜG
  • 2. Die weitere Annahmefrist gem. § 16 Abs. 2 WpÜG bei einem freiwilligen öffentlichen Angebot zum Erwerb von Wandelschuldverschreibungen
  • 3. Berücksichtigung des Erwerbs von Wandelschuldverschreibungen bei der Berechnung des Mindestpreises eines Übernahme- oder Pflichtangebots (§ 31 Abs. 1, 6 WpÜG, § 4 WpÜG-AngebotsVO)
  • Literaturverzeichnis

←22 | 23→

Abkürzungsverzeichnis

AA, aA

andere/r Ansicht

aaO

am angegebenen Ort

ADR

American Depository Receipt/s

aE

am Ende

aF

alte Fassung

AG

Aktiengesellschaft; Die Aktiengesellschaft (Zeitschrift)

AktG

Aktiengesetz

Bearb.

Bearbeiter

BeckOGK

beck-online.GROSSKOMMENTAR

Begr.

Begründung / Begründer

BEHG

Bundesgesetz über die Börsen und den Effektenhandel vom 24. März 1995 in der Fassung vom 1. Mai 2013

BEHV-FINMA

Verordnung der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht über die Börsen und den Effektenhandel vom 25. Oktober 2008 in der Fassung vom 16. Dezember 2014

BGB

Bürgerliches Gesetzbuch

BGBl.

Bundesgesetzblatt

BGH

Bundesgerichtshof

BörsG

Börsengesetz

BörsZulV

Börsenzulassungsverordnung – Verordnung über die Zulassung von Wertpapieren zum regulierten Markt einer Wertpapierbörse

BT-/BR-Drs.

Bundestags-/Bundesratsdrucksache

BVerfG

Bundesverfassungsgericht

CRR

Capital Requirements Regulation – Verordnung (EU) Nr. 575/2013 vom 26. Juni 2013 über Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 646/2012

DepotG

Depotgesetz – Gesetz über die Verwahrung und Anschaffung von Wertpapieren

Einl.

Einleitung

EWR

Europäischer Wirtschaftsraum

Fn.

Fußnote

FS

Festschrift

ggf.

gegebenenfalls

GK

Großkommentar

GWB

Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen

Hrsg.

Herausgeber

Hs.

Halbsatz

KGaA

←23 | 24→Kommanditgesellschaft auf Aktien

KK

Kölner Kommentar

KMRK

Kapitalmarktrechtskommentar

krit.

kritisch/kritisierend

MiFID

Finanzmarktrichtlinie – Richtlinie 2004/39/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. April 2004 über Märkte für Finanzinstrumente, zur Änderung der Richtlinien 85/611/EWG und 93/6/EWG des Rates und der Richtlinie 2000/12/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Richtlinie 93/22/EWG des Rates

MüHdb

Münchener Handbuch des Gesellschaftsrechts

MüKo

Münchener Kommentar

Musterbedingungen BdB AT1- Instrument Typ B

Musterbedingungen des Bundesverbands deutscher Banken e.V. für Anleihen mit bedingter Pflichtwandlung in Instrumente des harten Kernkapitals (AT1-Instrument Typ B) in der Fassung vom 20. Februar 2014.

mwN

mit weiterem/n Nachweis/en

OWiG

Ordnungswidrigkeitengesetz

RBegr.

Regierungsbegründung

RefE

Referentenentwurf

RegE

Regierungsentwurf

RfStV

Rundfunkstaatsvertrag

S.

Seite / Satz

SchVG

Schuldverschreibungsgesetz – Gesetz über Schuldverschreibungen aus Gesamtemissionen

SE-VO

Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates vom 8. Oktober 2001 über das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE)

Slg.

Sammlung

sog.

sogenannt/e

UmwG

Umwandlungsgesetz

v.

von

vgl.

vergleiche

Vor

Vorbemerkung/en

Vorb.

Vorbemerkung/en

WpHG

Wertpapierhandelsgesetz – Gesetz über den Wertpapierhandel

WpPG

Wertpapierprospektgesetz

WpÜG

Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz

WpÜG-AngebotsVO

←24 | 25→Verordnung über den Inhalt der Angebotsunterlage, die Gegenleistung bei Übernahmeangeboten und Pflichtangeboten und die Befreiung von der Verpflichtung zur Veröffentlichung und zur Abgabe eines Angebots (WpÜG-Angebotsverordnung)

zit.

zitiert

←26 | 27→

A. Einleitung

Wandelschuldverschreibungen sind mit Aktienerwerbsrechten ausgestattete Schuldverschreibungen.1 Sie haben als klassische Instrumente der Unternehmensfinanzierung von Aktiengesellschaften in der Praxis eine große Bedeutung.2 Für eine Aktiengesellschaft bietet die Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen insbesondere den Vorteil, dass Wandelschuldverschreibungen im Vergleich zu gewöhnlichen Unternehmensanleihen eine niedrigere Verzinsung aufweisen.3 Für Anleger ist die Investition in Wandelschuldverschreibungen vor allem deswegen interessant, weil sie zum einen von einer positiven Kursentwicklung der Aktien, auf die sich die Aktienerwerbsrechte aus den Wandelschuldverschreibungen beziehen, profitieren können, sie jedoch zum anderen nicht in gleicher Weise wie Aktionäre den Risiken einer negativen Kursentwicklung der Aktien ausgesetzt sind, da sie – die Bonität der Emittentin vorausgesetzt – jedenfalls den Anleihenennbetrag ausgezahlt bekommen können.4

Da Wandelanleihen sowohl ein Anleiheelement als auch ein Aktienelement aufweisen, werden sie den sog. hybriden Finanzierungsinstrumenten zugerechnet.5 Bei der Unternehmensfinanzierung wird insoweit grundsätzlich zwischen Eigen- und Fremdkapitalfinanzierung unterschieden. Klassischerweise erfolgt die Eigenkapitalfinanzierung einer Aktiengesellschaft durch die Emission von Aktien, die Fremdkapitalfinanzierung durch die Aufnahme eines Bankdarlehens oder durch die Ausgabe von Unternehmensanleihen.6 Hybride Finanzierungsinstrumente nehmen demgegenüber eine Zwischenstellung ein, da sie sowohl Elemente einer Eigen- als auch einer Fremdkapitalfinanzierung aufweisen.7 So werden bei Wandelanleihen zwar Anleihen ausgegeben, die Anleihegläubiger werden jedoch unter ←27 | 28→Umständen – unter Aufgabe ihrer Position als Anleihegläubiger – Aktionäre der Gesellschaft und damit Eigenkapitalgeber.8

Die weite Verbreitung von Wandelschuldverschreibungen als Instrument der Unternehmensfinanzierung wirkt sich auch auf Unternehmensübernahmen aus. Wenn eine Aktiengesellschaft, die das Ziel eines Übernahmeinteressenten ist, Wandelschuldverschreibungen mit Aktienerwerbsrechten auf ihre Aktien ausgegeben hat, dann könnte der Übernahmeinteressent ein grundlegendes Interesse daran haben, nicht nur die Aktien der Zielgesellschaft, sondern auch die Wandelschuldverschreibungen, die mit Aktienerwerbsrechten in Bezug auf Aktien der Zielgesellschaft ausgestattet sind, zu erwerben. Denn die Inhaber von Wandelschuldverschreibungen werden in der Regel mit der Ausgabe von jungen Aktien aufgrund eines bedingten Kapitals bedient.9 Die Ausgabe von jungen Aktien an außenstehenden Personen hat zur Folge, dass die Stimmrechtsmacht des Übernehmers verwässert wird. Ein Übernahmeinteressent, der sich etwa eine qualifizierte Mehrheit von 75 Prozent in der Zielgesellschaft sichern möchte, muss daher diese Verwässerungsgefahr, die aufgrund ausgegebener Wandelschuldverschreibungen besteht, bei seinem Übernahmevorhaben berücksichtigen.10

Unternehmensübernahmen sind der zentrale Regelungsgegenstand des WpÜG. Durch das WpÜG soll für Unternehmensübernahmen insbesondere ein faires und transparentes Verfahren sichergestellt werden soll.11 Das WpÜG regelt insoweit aber nicht nur sog. Übernahmeangebote. Neben öffentlichen Angeboten zum Erwerb von Aktien – wobei diese Angebote auch dann in den Anwendungsbereich des WpÜG fallen, wenn der Bieter nicht die Kontrolle über die Zielgesellschaft erlangen und sie daher nicht „übernehmen“ will – regelt das WpÜG insbesondere auch öffentliche Angebote zum Erwerb von Wertpapieren, die den Erwerb von Aktien zum Gegenstand haben, namentlich öffentliche Angebote zum Erwerb von Wandelschuldverschreibungen.12 Das WpÜG dient insoweit grundsätzlich auch dem Schutz von Inhabern von Wandelschuldverschreibungen, die keine Aktionäre sind, sondern bloß Aktienerwerbsrechte innehaben.13

Welche Bedeutung Wandelschuldverschreibungen im Rahmen der Bestimmungen des WpÜG zukommt, soll mit der vorliegenden Arbeit untersucht werden. In einem Grundlagenteil (B.) werden insoweit zunächst die zivil- und aktienrechtlichen Grundlagen von Wandelschuldverschreibungen dargelegt (B.I.). Hierbei wird insbesondere dem Umstand Rechnung getragen, dass eine Vielzahl von Erscheinungsformen von hybriden Finanzierungsinstrumenten existieren, die ←28 | 29→zwar sämtlich unter dem Begriff Wandelschuldverschreibung gefasst werden können, die sich jedoch in rechtlich erheblicher Weise voneinander unterscheiden. Sodann werden die Grundlagen im Hinblick auf das WpÜG dargestellt (B.II.), wobei neben allgemeinen Grundlagen im Hinblick auf den Regelungsgegenstand und den Zweck des WpÜG auch dargelegt wird, unter welchen Voraussetzungen öffentliche Angebote zum Erwerb von Wandelschuldverschreibungen in ihrer klassischen Erscheinungsform in den Anwendungsbereich des WpÜG fallen. Ein eigener Abschnitt (C.) ist demgegenüber der Frage gewidmet, ob und unter welchen Voraussetzungen öffentliche Angebote zum Erwerb von besonderen Erscheinungs- bzw. Emissionsformen von Wandelschuldverschreibungen in den Anwendungsbereich des WpÜG fallen. Wenn bislang von öffentlichen Angeboten zum Erwerb von Wandelschuldverschreibungen die Rede war, ist zu berücksichtigen, dass es sich hierbei grundsätzlich um sog. einfache Erwerbsangebote handelt, für die die Bestimmungen des dritten Abschnitts des WpÜG gelten.14 Demgegenüber sieht das WpÜG in seinem vierten und fünften Abschnitt zusätzliche Bestimmungen für Übernahme- und Pflichtangebote vor, welche im Zusammenhang mit der Kontrolle über die Zielgesellschaft stehen. Ob Wandelschuldverschreibungen im Rahmen dieser Vorschriften eine Bedeutung zukommt – diesbezüglich ist insbesondere die Frage relevant, ob Wandelschuldverschreibungen eine Stimmrechtszurechnung gem. § 30 WpÜG begründen können – wird im Abschnitt D. erörtert. Abschließend werden im Abschnitt E. einzelne Bestimmungen des WpÜG aufgegriffen, die eine Relevanz im Hinblick auf Wandelschuldverschreibungen haben. Dies betrifft insbesondere den § 31 Abs. 6 WpÜG, im Rahmen dessen es um die Frage geht, ob der von einem Bieter im Zusammenhang mit einem Übernahmeverfahren für den Erwerb von Wandelschuldverschreibungen der Zielgesellschaft gezahlte Kaufpreis Auswirkungen auf den gesetzlichen Mindestpreis für den Erwerb von Aktien der Zielgesellschaft hat (E.III.).

←29 | 30→

1 Weiterführend hierzu unten B.I.1.a), ab S. 31.

2 In jüngster Zeit haben Wandelschuldverschreibungen in der besonderen Gestaltungsvariante der Contingent Convertible Bonds (CoCo-Bonds) eine weitere praktische Bedeutung erlangt, welche auch in einer Anpassung des Wortlauts des § 221 AktG mündete, siehe unten ab S. 8 und ab S. 74, siehe ferner unten Fn. 15 und RBegr. zur Aktienrechtsnovelle 2012, BT-Drs. 17/8989 S. 17.

3 Hirte, in: GK, AktG, Stand: 1.1.2012, § 221 Rn. 88; Baums, Recht der Unternehmensfinanzierung, § 38 Rn. 5, 7; Schlitt, in: Habersack/Mülbert/Schlitt, § 11 Rn. 5.

4 Hirte, in: GK, AktG, Stand: 1.1.2012, § 221 Rn. 85; Madjlessi/Leopold, in: Habersack/Mülbert/Schlitt, 3. Auflage 2013, § 11 Rn. 28; Schlitt, in: Habersack/Mülbert/Schlitt, § 11 Rn. 6.

5 Schlitt in: Habersack/Mülbert/Schlitt, § 11 Rn. 4.

6 Siehe etwa Baums, Recht der Unternehmensfinanzierung, § 12 Rn. 1.

7 Siehe etwa Baums, Recht der Unternehmensfinanzierung, § 31 Rn. 1.

8 Schlitt, in: Habersack/Mülbert/Schlitt, § 11 Rn. 5.

9 Siehe zur Bedienung der Anleihegläubiger unten B.I.2.b), ab S. 49.

10 Siehe zum Fall Celesio/McKesson Börsen-Zeitung Nr. 79 vom 25. April 2015, S. 9.

11 Begr. zum RegE des WpÜG, BT-Drs. 14/7034, S. 27.

12 Begr. zum RegE des WpÜG, BT-Drs. 14/7034, S. 28.

Details

Seiten
270
Jahr
2020
ISBN (PDF)
9783631839751
ISBN (ePUB)
9783631839768
ISBN (MOBI)
9783631839775
ISBN (Hardcover)
9783631836019
DOI
10.3726/b17764
Sprache
Deutsch
Erscheinungsdatum
2021 (Januar)
Schlagworte
Wandelschuldverschreibungen Einfache Erwerbsangebote Mindestpreisregelung Übernahmeangebote Pflichtangebote
Erschienen
Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Warszawa, Wien, 2020. 270 S.

Biographische Angaben

Nima Hanifi-Atashgah (Autor:in)

Nima Hanifi-Atashgah studierte Rechtswissenschaft an der Universität Osnabrück und absolvierte sein Referendariat mit Stationen in Wuppertal, Düsseldorf und Washington, D.C. Seit dem Jahre 2016 ist er in Düsseldorf als Rechtsanwalt im Bereich Corporate/M&A tätig.

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Titel: Wandelschuldverschreibungen in Wertpapiererwerbs- und Übernahmeverfahren nach dem WpÜG
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