Das Recht auf Vorsteuererstattung in grenzüberschreitenden Fallgestaltungen
Zusammenfassung
Leseprobe
Inhaltsverzeichnis
- Cover
- Titel
- Copyright
- Autorenangaben
- Über das Buch
- Zitierfähigkeit des eBooks
- Vorwort
- Inhaltsübersicht
- Inhaltsverzeichnis
- Abkürzungsverzeichnis
- Einleitung
- A. Rechtfertigung des Themas
- B. Gang der Darstellung
- Kapitel 1: Allgemeine Grundlagen des Rechts auf Vorsteuerabzug
- A. Die Entwicklung der Umsatzsteuer zu einer Allphasen-Netto-Umsatzsteuer mit Vorsteuerabzug
- I. Vorläufer einer Umsatzsteuer im deutschen Rechtsraum
- II. Die Allphasen-Brutto-Umsatzsteuer in Deutschland bis 1967
- III. Die Allphasen-Netto-Umsatzsteuer mit Vorsteuerabzug ab 1968
- 1. Entwicklung in Deutschland
- 2. Harmonisierung der Umsatzsteuer im europäischen Binnenmarkt
- a. Art. 113 AEUV als Grundlage der Harmonisierung
- b. Harmonisierungsziele
- c. Praktische Umsetzung der Harmonisierung
- aa. 1. und 2. EG-Richtlinie
- bb. 6. EG-Richtlinie
- cc. Mehrwertsteuersystemrichtlinie
- dd. Ausblick
- B. Die Stellung des Rechts auf Vorsteuerabzug im geltenden Mehrwertsteuersystem
- I. Merkmale der Mehrwertsteuer
- II. Das Neutralitätsgebot der Umsatzsteuer
- 1. Vorüberlegungen
- 2. Das Prinzip der Belastungsneutralität
- 3. Der Grundsatz der Wettbewerbsneutralität
- 4. Das Gebot der internationalen Besteuerungsneutralität
- III. Das Verbrauchsteuerprinzip
- 1. Die Umsatzsteuer als allgemeine Verbrauchsteuer
- 2. Die Stellung des Unternehmers im Mehrwertsteuersystem
- IV. Das Bestimmungslandprinzip
- V. Sicherstellung des Binnenmarktkonzepts
- C. Der Einfluss des europäischen Rechts auf das nationale Umsatzsteuerrecht
- I. Gesetzgebung
- II. Rechtsprechung
- 1. Richtlinienkonforme Auslegung
- 2. Rechtsfortbildung durch Auslegung
- 3. Vorabentscheidungsverfahren nach Art. 267 AEUV
- 4. Unmittelbare Wirkung nicht umgesetzter Richtlinien
- III. Ausübung der durch Unionsrecht eingeräumten Rechte
- 1. Umfängliche Bindung an Unionsrecht
- 2. Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
- 3. Die Prinzipien der Effektivität und der Äquivalenz
- Kapitel 2: Das Recht auf Vorsteuerabzug im harmonisierten Mehrwertsteuerrecht
- A. Rechtsgrundlagen
- I. Unionsrechtliche Grundlagen
- 1. Materiell-rechtliche Voraussetzungen des Rechts auf Vorsteuerabzug
- a. Entstehung des Vorsteuerabzugsrechts
- b. Umfang des Rechts auf Vorsteuerabzug
- 2. Verfahrensrechtliche Vorschriften für die Geltendmachung des Rechts auf Vorsteuerabzugs
- a. Regelungen für innerstaatliche Fälle
- b. Regelungen für grenzüberschreitende Fälle
- II. Rechtsgrundlagen im nationalen Recht
- 1. Materielle Voraussetzungen
- 2. Formelle Voraussetzungen
- a. Regelungen für innerstaatliche Fälle
- b. Regelungen für grenzüberschreitende Fälle
- B. Der Anspruch auf Vorsteuerabzug in der Rechtsprechung des EuGH
- I. Grundsätzliche Bedeutung des Rechts auf Vorsteuerabzug
- II. Der Grundsatz des vollumfänglichen Abzugs
- 1. Der Unternehmerbegriff im Mehrwertsteuerrecht
- a. Ausübung einer wirtschaftlichen Tätigkeit
- b. Besteuerung des privaten Verbrauchs
- 2. Verwendung zur Ausführung besteuerter Umsätze
- a. Zusammenhang zwischen Eingangs- und Ausgangsumsatz
- b. Zeitliche Verknüpfung von Eingangs- und Ausgangsumsatz
- c. Verwendung für die Erbringung besteuerter Ausgangsumsätze
- aa. Maßgeblichkeit der Verwendungsabsicht
- bb. Kein Vorsteuerabzug bei steuerfreien Ausgangsumsätzen
- cc. Gemischt genutzte Eingangsleistungen
- III. Der Grundsatz des Sofortabzugs
- 1. Anspruch auf sofortige Entlastung von Umsatzsteuer
- 2. Vorliegen eines Vorsteuerüberschusses
- 3. Verzinsung
- IV. Das substance-over-form-Prinzip
- 1. Herleitung und Entwicklung
- 2. Zulässigkeit formeller Pflichten
- 3. Das Rechnungserfordernis
- a. Grundsatz: Kein Vorsteuerabzug ohne Rechnung
- b. Kein Rechnungserfordernis in Fällen des Reverse-Charge-Verfahrens
- c. Grundsätze der Rechnungsberichtigung
- aa. Voraussetzungen einer Rechnungsberichtigung
- bb. Zeitliche Wirkung
- V. Beschränkung der Vorsteuererstattung auf die „gesetzlich geschuldete“ Umsatzsteuer
- 1. Darstellung der Rechtsprechung des EuGH
- 2. Verfahrensrechtliche Geltendmachung des Direktanspruchs
- VI. Reichweite des Rechts auf Vorsteuerabzug
- 1. Grundsätzliche Uneinschränkbarkeit
- 2. Zulässige Einschränkungen
- a. Keine missbräuchliche Berufung auf Unionsrecht
- aa. Allgemeines
- bb. Rechtsmissbrauch im Mehrwertsteuerrecht
- (1) Begriff des Rechtsmissbrauchs in der EuGH-Rechtsprechung
- (2) Auswirkungen auf das europäische Mehrwertsteuersystem
- cc. Typische Fallgestaltungen der Umsatzsteuerhinterziehung im europäischen Binnenmarkt
- (1) Der Begriff des „Umsatzsteuerkarussells“
- (2) Fallgruppe 1: Vortäuschung einer steuerfreien innergemeinschaftlichen Lieferung
- (3) Fallgruppe 2: Verschleierung des Erwerbs und anschließende Lieferung im Bestimmungsland
- (4) Fallgruppe 3: Umsatzsteuerkarusselle unter Beteiligung sog. „Missing Trader“
- dd. Umgang mit den Erscheinungsformen der Steuerhinterziehung durch den EuGH
- (1) Ausgangspunkt: Keine missbräuchliche Berufung auf Unionsrecht
- (2) Beteiligung bzw. Kenntnis des Leistungsempfängers
- (3) Verpflichtung der Mitgliedstaaten
- ee. Bewertung
- b. Sicherung des Umsatzsteueraufkommens
- aa. Kürzung des Vorsteueranspruchs als zulässige Verwaltungssanktion – Die Rechtssache Profaktor
- bb. Keine zeitlich unbegrenzte Rechnungsberichtigung – Die Rechtssache Petroma Transports
- cc. Unzulässigkeit pauschaler Abzugsverbote – Die Rechtssache Ampafrance und Sanofi
- c. Zulässigkeit von Ausschlussfristen
- 3. Fazit
- VII. Vorsteuererstattung aufgrund guten Glaubens?
- 1. Voraussetzungen der Gewährung eines Gutglaubensschutzes im Mehrwertsteuerrecht
- a. Grundsätzliche Gewährung von Vertrauensschutz in der Europäischen Rechtsordnung
- b. Gutglaubensschutz im Mehrwertsteuerrecht
- 2. Einzelne Fallgestaltungen
- a. Vorsteuerabzug im Umsatzsteuerkarussell
- b. Fehlerhafte Rechnungen
- c. Sonderfall: Unzutreffender Ausweis von Umsatzsteuer
- d. Vertrauen auf staatliches Handeln
- VIII. Zusammenfassung der Grundsätze des Vorsteuerabzugs
- C. Primärrechtlicher Schutz des Rechts auf Vorsteuerabzug
- I. Allgemeine Grundlagen
- 1. Prüfungsmaßstab für unionsrechtliche Regelungen
- 2. Prüfungsmaßstab nationaler Umsetzungsmaßnahmen
- II. Sicherung des Vorsteuerabzugs durch den EuGH
- 1. Unionsrechtliche Regelungen
- a. Der Grundsatz der Neutralität
- aa. Unionsrechtliche Verankerung des Grundsatzes der Neutralität
- bb. Anwendung des Neutralitätsgrundsatzes in der Rechtsprechung des EuGH
- (1) Grenzen der Belastungsneutralität
- (2) Auswirkungen der neueren EuGH-Rechtsprechung zum Rechnungserfordernis
- b. Der allgemeine Gleichbehandlungsgrundsatz, Art. 20 GRCh
- aa. Verhältnis des Gleichheitsgrundsatzes zum Grundsatz der Neutralität
- bb. Prüfung der Regelungen über den Vorsteuerabzug am allgemeinen Gleichheitsgrundsatz
- c. Die Warenverkehrsfreiheit, Art. 34, Art. 110 AEUV
- d. Die Dienstleistungsfreiheit Art. 56 AEUV
- e. Das allgemeine Diskriminierungsverbot, Art. 18 AEUV
- f. Das allgemeine Diskriminierungsverbot, Art. 21 Abs. 2 GRCh
- g. Der Schutz der unternehmerischen Freiheit, Art. 16 GrCh
- 2. Prüfung nationaler Umsetzungsakte
- a. Allgemeiner Prüfungsmaßstab
- b. Prüfung am Grundsatz der Neutralität
- c. Prüfung am allgemeinen Gleichheitsgrundsatz
- d. Weitere Prüfungsmaßstäbe
- III. Gebotene Sicherstellung des Rechts auf Vorsteuerabzug
- 1. Kritik an der Rechtsprechung des EuGH
- 2. Eigener Lösungsansatz
- Kapitel 3: Vorsteuererstattung in „Outbound“-Fällen
- A. Allgemeine Grundlagen
- B. Bezug ausländischer Waren
- I. Bezug von Waren aus einem anderen Mitgliedstaat
- 1. Praktische Umsetzung des Bestimmungslandprinzips
- 2. Auswirkungen auf den Vorsteuerabzug
- a. Erfordernis einer Rechnung
- b. Verwendung der USt-IdNr.
- aa. Funktion der USt-IdNr.
- bb. Voraussetzung für den Vorsteuerabzug
- c. Umgang mit Fällen der Steuerhinterziehung
- aa. Allgemeines
- bb. Gewährung der Steuerbefreiung
- (1) Darstellung der EuGH-Rechtsprechung
- (2) Fazit
- cc. Gewährung des Vorsteuerabzuges
- II. Bezug von Waren aus dem Drittlandsgebiet
- C. Bezug ausländischer sonstiger Leistungen
- I. Allgemeine Grundsätze
- II. Geltendmachung des Vorsteuerabzuges
- D. Auswirkungen des Reformvorschlags der EU-Kommission
- E. Fazit
- Kapitel 4: Vorsteuervergütung an im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässige Unternehmer
- A. Notwendigkeit eines grenzüberschreitenden Vorsteuerabzugs im europäischen Binnenmarkt
- B. Ansässigkeit als maßgebliches Kriterium
- C. Historische Entwicklung des Vorsteuervergütungsverfahrens bis zur 11. EG-Richtlinie
- I. Vorüberlegungen
- II. Beginn der Harmonisierung des Vorsteuervergütungsverfahrens
- 1. Notwendigkeit der Einführung eines harmonisierten Verfahrens
- 2. Ziele des Vorsteuervergütungsverfahrens nach der 8. EG-Richtlinie
- III. Überblick über das Verfahren
- IV. Praktische Probleme bei der Durchführung des Vorsteuervergütungsverfahrens
- 1. Problemüberblick
- 2. Qualifizierung der Antragsfrist als Ausschlussfrist
- 3. Einreichung eines vollständigen Antrages
- a. Anforderungen der Richtlinie
- b. Darstellung der Rechtsprechung der deutschen Finanzgerichte
- aa. Umgang mit fehlenden Angaben
- bb. Umgang mit „unzureichenden“ Angaben
- cc. Umgang mit widersprüchlichen Angaben
- 4. Beifügung weiterer Dokumente
- a. Beifügung weiterer Dokumente als Wirksamkeitsvoraussetzung
- b. Zeitliche Vorgaben der Beifügung zusätzlicher Dokumente
- c. Zulässigkeit von Ersatzdokumenten
- aa. Anforderungen der Richtlinie
- bb. Die Rechtssache Grandes sources d´eaux minérales françaises
- cc. Bewertung
- 5. Das Unterschriftenerfordernis
- 6. Prüfungskompetenz des Erstattungsstaates
- V. Bewertung
- D. Reform des Vorsteuervergütungsverfahrens
- I. Notwendigkeit der Einführung eines neuen Verfahrens
- 1. Erste Reformüberlegungen der EU-Kommission
- 2. Einführung des Vorsteuervergütungsverfahrens nach der 11. EG-Richtlinie
- 3. Ziele des neuen Vorsteuervergütungsverfahrens
- II. Grundsätze des Vorsteuervergütungsverfahrens
- 1. Überblick über das Verfahren
- 2. Vergleich mit dem Verfahren unter der 8. EG-Richtlinie
- E. Das Verfahren nach der 11. EG-Richtlinie im Einzelnen
- I. Persönlicher Anwendungsbereich
- 1. Anforderungen in Bezug auf den Erstattungsstaat
- a. Keine Ansässigkeit im Erstattungsstaat
- b. Keine Ausführung „schädlicher“ Umsätze im Erstattungsstaat
- 2. Anforderungen in Bezug auf den Ansässigkeitsstaat
- a. Ansässigkeit in einem anderen EU-Mitgliedstaat
- b. Anwendung bei Mehrfachansässigkeit
- c. Ausführung besteuerter Umsätze
- aa. Erforderlicher Bezug zum Erstattungs- sowie zum Ansässigkeitsstaat
- bb. Ermittlung des anzuwendenden pro-rata Satzes
- d. Zusammenspiel mit dem allgemeinen Besteuerungsverfahren
- II. Sachlicher Anwendungsbereich
- 1. Keine Erstattung zu Unrecht in Rechnung gestellter Umsatzsteuer
- 2. Ausschluss der Erstattung bei (potentiell) steuerfreien Lieferungen
- 3. Umfang der Erstattung
- a. Begrenzung durch den Zusammenhang mit der Ausführung besteuerter Umsätze
- b. Mindestvergütungssumme
- III. Erstattungszeitraum
- 1. Zeitliche Zuordnung der Vorsteuerbeträge
- 2. Wahl des Antragszeitraumes
- 3. Verzinsung
- IV. Antragsfrist
- 1. Allgemeine Grundsätze
- 2. Auswirkungen der Entscheidung in der Rechtssache Senatex
- V. Inhaltliche Anforderungen an den Erstattungsantrag
- 1. Vorüberlegung: Prüfungskompetenz der beteiligten Mitgliedstaaten
- a. Geteilte Prüfungskompetenz?
- b. Prüfung der persönlichen Antragsvoraussetzungen
- c. Inhaltliche Prüfung des Erstattungsantrages
- aa. Vollständigkeit des Antrages
- (1) Erforderliche Angaben im Sinne von Art. 15 Abs. 1 S. 2
- (2) Beifügung von Rechnungsdokumenten
- bb. Materielle Voraussetzungen des Vorsteuererstattungsanspruchs
- 2. Anforderungen an einen wirksamen Erstattungsantrag
- 3. Zustimmung durch Zeitablauf?
- VI. Beifügung zusätzlicher Dokumente
- 1. Zulässigkeit der Anforderung zusätzlicher Dokumente
- 2. Beifügung von Dokumenten als Wirksamkeitserfordernis
- VII. Einschränkungen des Vorsteuererstattungsanspruchs
- 1. Keine Vorsteuererstattung in Fällen der Steuerhinterziehung oder des Steuerbetruges
- 2. Versagung der Erstattung als Sanktion?
- VIII. Rechtsschutz gegen ablehnende Entscheidungen
- IX. Gewährung eines Gutglaubensschutzes?
- 1. Grundsätzliche Gewährung eines Gutglaubensschutzes
- 2. Vertrauensschutzgeneigte Konstellationen
- a. Erfordernis eines Gutglaubensschutzes
- b. Bestätigungsvermerk gem. Art. 15 Abs. 2
- aa. Auswirkungen auf Art. 15 Abs. 1 S. 1
- bb. Auswirkungen auf Art. 15 Abs. 1 S. 2
- (1) Problemaufriss
- (2) Begründung schutzwürdigen Vertrauens
- (3) Abwägung der Interessen des Antragstellers mit dem Allgemeininteresse
- cc. Kein Gutglaubensschutz für die nach Art. 10 beizufügenden Rechnungen
- c. Weiterleitung des Antrages nach Art. 18
- d. Bestätigung des Erstattungsstaates gem. Art. 19 Abs. 1
- X. Vergleich des Vorsteuervergütungsverfahrens mit dem allgemeinen Besteuerungsverfahren
- F. Umsetzung der 11. EG-Richtlinie in Deutschland
- I. Überblick über die gesetzliche Normierung im deutschen Recht
- 1. Umsetzungsverpflichtung
- 2. Regelungen in § 18 Abs. 9 UStG
- 3. Regelungen in §§ 59ff. UStDV
- 4. Ausführungen im Umsatzsteuer-Anwendungserlass
- II. Die Regelungen der 11. EG-Richtlinie im nationalen Recht
- 1. Allgemeines
- 2. Wörtliche Umsetzung des Richtlinientextes
- 3. Ausübung von Wahlrechten durch den nationalen Gesetzgeber
- a. Beschreibung der bezogenen Leistungen
- b. Beschreibung der Geschäftstätigkeit des Antragstellers
- c. Beifügung zusätzlicher Dokumente
- aa. Nach Art. 10 erforderliche Dokumente
- bb. Anforderung zusätzlicher Dokumente bei begründeten Zweifeln
- d. Zulässige Sprache des Vergütungsantrages
- 4. Nicht erfolgte Umsetzung von Richtlinienvorschriften
- a. Umfang der Vorsteuervergütung
- b. Ablehnung eines unvollständigen Antrages
- aa. Praxis der deutschen Finanzverwaltung und der Finanzgerichte
- bb. Keine wörtliche Umsetzung im nationalen Recht
- cc. Richtlinienkonforme Auslegung und Rechtsfortbildung
- dd. Umgang mit „unvollständigen“ Anträgen in der Rechtsprechung der deutschen Finanzgerichte
- 5. Verfahrensrechtliche Ausgestaltung der Vorsteuervergütung
- a. Verhältnis von allgemeinen Besteuerungsverfahren zum besonderem Vorsteuervergütungsverfahren
- aa. Allgemeines
- bb. Unterjähriger Wechsel der Voraussetzungen
- bb. Vorsteuervergütungsverfahren und Verpflichtung zur Abgabe einer Umsatzsteuererklärung
- cc. Verfahrensrechtliche Besonderheiten bei „Mischfällen“
- b. Einspruch gegen ablehnende Entscheidungen
- c. Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
- d. Verzinsung
- III. Kritik und Ausblick
- G. Das MOSS-Verfahren
- Kapitel 5: Vorsteuervergütung an drittlandsansässige Unternehmer
- A. Historische Entwicklung
- I. Entwicklung auf europäischer Ebene
- 1. Anspruch auf Vorsteuererstattung vor Einführung der 13. EG-Richtlinie
- 2. Einführung der 13. EG-Richtlinie
- II. Umsetzung im deutschen Umsatzsteuerrecht
- B. Das Vorsteuervergütungsverfahren nach der 13. EG-Richtlinie
- I. Überblick über das Verfahren
- II. Einzelheiten des Vergütungsverfahrens
- 1. Antragsberechtigung
- a. Ansässigkeit im Drittlandsgebiet
- b. Vereinbarung von Gegenseitigkeit
- c. Keine Ausführung „schädlicher“ Umsätze im Erstattungsstaat
- 2. Erstattungsfähige Vorsteuerbeträge
- a. Erstattungsfähige Beträge dem Grunde nach
- b. Mindestvergütungssumme
- c. Verzinsung
- 3. Inhalt des Erstattungsantrages
- a. Ausgestaltung des Antrages
- aa. Anlehnung an das Verfahren nach der 8. EG-Richtlinie
- bb. Das Unterschriftenerfordernis
- b. Beizufügende Dokumente
- C. Stellungnahme
- Kapitel 6: Schlussthesen
- Literaturverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
a.A. andere Ansicht
a.E. am Ende
ABl. Amtsblatt
Abs. Absatz
Abschn. Abschnitt
a.E. am Ende
AEUV Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union
a.F. alte Fassung
allg. allgemein
Anm. Anmerkung
AnpG. Anpassungsgesetz
AO Abgabenordnung
Art. Artikel(n)
Aufl. Auflage
Az. Aktenzeichen
BB Betriebsberater
BC Zeitschrift für Bilanzierung, Rechnungswesen und Controlling
Bd. Band
Begr. Begründung
Beschl. Beschluss
BFH Bundesfinanzhof
BFHE Entscheidungen des Bundesfinanzhofes
BFH/NV Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des Bundesfinanzhofs
BGBl. I Bundesgesetzblatt, Teil I
BMF Bundesfinanzministerium
BMF-Schr. Schreiben des Bundesfinanzministeriums
BR-Drucks. Bundesrat-Drucksache
bspw. beispielsweise
BStBl. I bis III Bundessteuerblatt, Teile I bis III
Buchst. Buchstabe
BT-Drucks. Drucksachen des Deutschen Bundestages
BVerfG Bundesverfassungsgericht
BVerfGE Bundesverfassungsgerichts-Entscheidungen (Amtliches Sammlung von Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts)
←27 | 28→BZSt Bundeszentralamt für Steuern
bzw. beziehungsweise
COM Europäische Kommission
DB Der Betrieb
ders. derselbe
d.h. das heißt
dies. dieselbe
DM Deutsche Mark
DÖV Die Öffentliche Verwaltung
DStJG Deutsche Steuerjuristische Gesellschaft
DStR Deutsches Steuerrecht
DStZ Deutsche Steuer-Zeitung
DStZ/A Deutsche Steuer-Zeitung Ausgabe A
EMRK Konvention zum Schutz der Menschenrechte und der Grundfreiheiten
EFG Entscheidungen der Finanzgerichte
endg. endgültig
Einf. Einführung
Einl. Einleitung
Erg.-Lfg. Ergänzungslieferung
EU Europäische Union
EU-Kommission Europäische Kommission
EUAHiG EU-Amtshilfegesetz
EuG Gericht der Europäischen Union
EuGH Europäischer Gerichtshof
EuGHE Entscheidungssammlung des EuGH
EuGRZ Europäische Grundrechte Zeitschrift
EuR Europarecht
EUSt Einfuhrumsatzsteuer
EU-UStB Der EU-Umsatz-Steuer-Berater
EUV Vertrag über die Europäische Union
EuZW Europäische Zeitschrift für Wirtschaftsrecht
e.V. eingetragener Verein
EWG Europäische Wirtschaftsgemeinschaft
EWGV Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft
EWS Europäisches Wirtschafts- & Steuerrecht
f., ff. folgende, fortfolgende
FG Finanzgericht
←28 | 29→FGO Finanzgerichtsordnung
Fin.-Aussch. Finanz-Ausschuss
FR Finanzrundschau
FS Festschrift
FVG Finanzverfassungsgesetz
GA Generalanwalt/Generalanwältin
GATS Allgemeines Abkommen über den Handel mit Dienstleistungen
gem. gemäß
GATT General Agreement on Tariffs and Trade
GG Grundgesetz
GrCh Grundrechte-Charta
grdl. grundlegend
HFR Höchstrichterliche Rechtsprechung
HGB Handelsgesetzbuch
hrsg. herausgegeben
Hrsg. Herausgeber
i.d.F. in der Fassung
insb. insbesondere
ISR Internationale Steuer-Rundschau
IStR Internationales Steuerrecht
i.V.m. in Verbindung mit
JA Juristische Arbeitsblätter
JStG Jahressteuergesetz
lit. Buchstabe
Ls. Leitsatz
m.E. meines Erachtens
Mio. Million(en)
m.w.N. mit weiteren Nachweisen
m.w.Bsp. mit weiteren Beispielen
MwStR Mehrwertsteuerrecht
MwStSystRL Richtlinie 2006/112/EG des Rates über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem vom 28.11.2006 (Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie)
NJW Neue Juristische Wochenschrift
NJW-RR NJW-Rechtsprechungs-Report
NStZ Neue Zeitschrift für Strafrecht
NVwZ Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht
NWB Neue Wirtschafts Briefe
←29 | 30→OECD Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (englisch: Organisation for Economic Co-operation and Development)
o.O. ohne Ortsangabe
p.a. per annum
PStR Praxis Steuerstrafrecht
RGBl. Reichsgesetzblatt
RL Richtlinie
Rn. Randnummer(n)
Rs. Rechtssache
RT-Drucks. Reichstags-Drucksache
Rz. Randziffer(n)
S. Satz oder Seite
schriftl. schriftlich, schriftlicher
Slg. Sammlung der Rechtsprechung des Gerichtshofes und des Gerichts Erster Instanz
sog. sogenannt, sogenannte
Stbg Die Steuerberatung
StbW Steuerberater Woche
SteuK Steuerrecht kurzgefasst
stl. steuerliche(e)
st. Rspr. ständige Rechtsprechung
StRO Steuerrechtsordnung
StuW Steuer und Wirtschaft
Tz. Textziffer(n)
u.a. und andere
UAbs. Unterabsatz
UR Umsatzsteuerrundschau
Urt. Urteil
UStAE Umsatzsteuer-Anwendungserlass
UStB Umsatz-Steuerberater
UStDV Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung
UStG Umsatzsteuergesetz
USt-IdNr. Umsatzsteuer-Identifikationsnummer(n)
UVR Umsatzsteuer- und Verkehrsrecht
v. von, vom
VAT Value added tax
vgl. vergleiche
VO Verordnung
←30 | 31→Vorbem. Vorbemerkung(en)
wistra Zeitschrift für Wirtschafts- und Steuerstrafrecht
z.B. zum Beispiel
ZPO Zivilprozessordnung
zit. zitiert
ZRP Zeitschrift für Rechtspolitik
z.T. zum Teil
ZUR Zeitschrift für Umweltrecht
Einleitung
A. Rechtfertigung des Themas
Wie kaum eine andere Steuer beeinflusst die Umsatzsteuer die Vorgänge des täglichen Wirtschaftslebens, fällt sie doch in der Regel bei jedem wirtschaftlichen Vorgang an und ist somit sowohl für den Unternehmer als auch den Konsumenten allgegenwärtig. Dementsprechend stellt die Umsatzsteuer mit 177.499 Mio. Euro (Wert aus 20171) auch knapp nach der Lohnsteuer die zweitgrößte Einnahmequelle des deutschen Fiskus dar und trägt somit maßgeblich zur Finanzierung des Staatshaushaltes bei.
Aufgrund ihrer ökonomischen Auswirkungen und der damit eingehergehenden potentiell wettbewerbsbeeinflussenden Wirkung stand die Umsatzsteuer bereits früh im Fokus europäischer Harmonisierungsbestrebungen.2 Mittlerweile ist die Umsatzsteuer derart harmonisiert, dass sich zwar die für die Umsatzbesteuerung maßgeblichen Regelungen aus nationalen Vorschriften, namentlich denen des Umsatzsteuergesetzes (UStG), ergeben, diese jedoch nicht auf eine Entscheidung des deutschen Gesetzgebers zurückzuführen sind, sondern vielmehr im Wesentlichen auf den Vorgaben der Mehrwertsteuersystemrichtlinie (MwStSystRL3) beruhen. Betrachtungen der Umsatzsteuer können sich somit nicht allein auf die Analyse nationaler Vorschriften beschränken, sondern müssen zwingend europäisches Recht einbeziehen.
Entsprechend den Empfehlungen des Neumark-Ausschusses4 ist die Umsatzsteuer als Allphasen-Netto-Umsatzsteuer mit Vorsteuerabzug ausgestaltet. Gesetzgeberischer Zweck der Einführung des Vorsteuerabzuges war es, die Wettbewerbsneutralität der Umsatzsteuer sicherzustellen.5 Hierzu ist prinzipiell ←33 | 34→jede Belastung des Unternehmers mit Umsatzsteuer rückgängig zu machen.6 Das Recht des Unternehmers auf Erstattung ihm in Rechnung gestellter Umsatzsteuer stellt somit einen zentralen Punkt des geltenden Umsatzsteuerrechts dar.7
Die Grundsätze des Rechts auf Vorsteuerabzug stehen dementsprechend wie kaum ein anderer Aspekt des europäischen Mehrwertsteuerrechts im Fokus der Rechtsprechung des EuGH, der dessen Wirkungsweise mit dem Grundsatz der Neutralität der Umsatzsteuer8 umschreibt. Dieser Grundsatz erfordert, dass wirtschaftliche Tätigkeiten nicht mit Mehrwertsteuer belastet werden, sofern diese selbst der Mehrwertsteuer unterliegen.9
In zahlreichen Urteilen hat dieser Grundsatz eine nähere Konkretisierung durch den EuGH erfahren. Im Ergebnis ist das Recht auf Vorsteuerabzug nach Auffassung des EuGH als „integraler Bestandteil des Mechanismus der Mehrwertsteuer“10 prinzipiell nicht einschränkbar.11 So steht selbst die Verletzung von Formvorschriften dem Recht auf Vorsteuerabzug grundsätzlich nicht entgegen.12
←34 | 35→Das System eines harmonisierten Binnenmarktes erfordert zudem, auch in grenzüberschreitenden Fallgestaltungen ein Recht auf Vorsteuerabzug zu gewähren13. Dieser ausdrücklich in Art. 170 und Art. 171 MwStSystRL niedergelegte Anspruch wurde durch die Erstattungsrichtlinien14 für im Gemeinschaftsgebiet sowie im Drittlandsgebiet ansässige Unternehmer näher konkretisiert. Die Geltendmachung des Vorsteuerabzugs erfolgt in diesen Fallkonstellationen in einem vom allgemeinen Besteuerungsverfahren abweichenden besonderen Vorsteuervergütungsverfahren.
Erstaunlicherweise sind Urteile des EuGH zum besonderen Vorsteuervergütungsverfahren eher selten. Dies verwundert, zeigen doch die zahlreichen Entscheidungen der deutschen Finanzgerichte, dass auch dieses Verfahren zahlreiche Probleme bereithält.
Das Hauptproblem des besonderen Vorsteuervergütungsverfahrens liegt darin, dass sowohl die Vorgaben der Richtlinien als auch die praktische Umsetzung durch die Mitgliedstaaten zu einer starken Formalisierung des Verfahrens geführt haben und das Recht auf Vorsteuerabzug vielfach allein aufgrund formaler Fehler endgültig versagt wird. Dieses Ergebnis scheint der Bedeutung des Vorsteuerabzuges, die ihm nach der Auffassung des EuGH für das Mehrwertsteuersystem und zur Herstellung des gemeinsamen Marktes zukommt, zu widersprechen. Begründet werden könnte diese unterschiedliche Behandlung möglicherweise mit einem grenzüberschreitenden Fallkonstellationen immanenten höheren Missbrauchspotential.15 Ob sich hierdurch allerdings sämtliche ←35 | 36→Einschränkungen des Rechts auf Vorsteuerabzug in grenzüberscheitenden Fallgestaltungen rechtfertigen lassen, darf bezweifelt werden.
Die Gewährung des Rechts auf Vorsteuerabzug in grenzüberschreitenden Fallgestaltungen hält also noch viele offene Fragen bereit: Können die Grundsätze des Vorsteuerabzuges in rein innerstaatlichen Fallgestaltungen auf grenzüberschreitende Fallgestaltungen uneingeschränkt übertragen werden? Rechtfertigen die Vorgaben der Erstattungsrichtlinien die Versagung des Vorsteueranspruchs allein aus formalen Gründen? Welche zwingenden Vorgaben ergeben sich für die Mitgliedstaaten aus dem Unionsrecht und ist dieses in Deutschland zutreffend in nationales Recht umgesetzt worden? Angesichts eines immer komplexer und internationaler werdenden Wirtschaftslebens und der nicht zu unterschätzenden Rolle der Umsatzsteuer als Kostenfaktor erscheint eine nähere Auseinandersetzung mit den Grundsätzen des Vorsteuerabzugs in grenzüberschreitenden Fallkonstellationen mehr als geboten.
B. Gang der Darstellung
Die Dissertation verfolgt das Ziel, die Grundsätze des Rechts auf Vorsteuerabzug in grenzüberschreitenden Fallgestaltungen herauszuarbeiten und in den Gesamtkontext des geltenden Mehrwertsteuersystems einzuordnen.
Die Arbeit beginnt mit einer Darstellung der allgemeinen Grundlagen des Rechts auf Vorsteuerabzug. Nach einem Überblick über die historische Entwicklung des europäischen Mehrwertsteuersystems (Kapitel 1 A) wird die systematische Stellung des Rechts auf Vorsteuerabzug im geltenden Mehrwertsteuersystem näher erläutert (Kapitel 1 B). Hierdurch soll die besondere Bedeutung des Rechts auf Vorsteuerabzug herausgearbeitet werden, die den Ausgangspunkt für die weitere Auseinandersetzung mit dessen Voraussetzungen bildet. Anschließend werden nach einer kurzen Darstellung der einschlägigen Rechtsgrundlagen des europäischen sowie des nationalen Rechts (Kapitel 2 A) die durch den EuGH entwickelten Grundsätze des Rechts auf Vorsteuerabzug mittels einer detaillierten Rechtsprechungsanalyse dargestellt (Kapitel 2 B) und Prüfungsmaßstäbe unionsrechtlicher sowie nationaler Regelungen zum Vorsteuerabzug aufgezeigt (Kapitel 2 C). Diese Grundsätze und Prüfungsmaßstäbe werden sodann auf grenzüberschreitende Fallgestaltungen übertragen. Hierzu erfolgt zunächst eine kurze Darstellung der Grundsätze der Vorsteuererstattung in sog. „Outbound“-Fällen (Kapitel 3), der sich eine detaillierte Betrachtung des Vorsteuerabzugs in „Inbound“-Konstellationen anschließt. Insoweit erfolgt zunächst eine Auseinandersetzung mit dem im Unionsrecht gesondert geregelten Vorsteuervergütungsverfahren an im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässige Unternehmer anhand ←36 | 37→der unionsrechtlichen Regelungen sowie der hierzu ergangenen nationalen Umsetzungsmaßnahmen (Kapitel 4). Die sich hieran anschließende Darstellung des Vorsteuervergütungsverfahrens an im Drittland ansässige Unternehmer erfolgt mangels detaillierter unionsrechtlicher Vorgaben vorrangig anhand der erfolgten nationalen Umsetzungsmaßnahmen (Kapitel 5).
Die Darstellung schließt mit einer thesenartigen Zusammenfassung der Ergebnisse (Kapitel 6).
1 Statistisches Bundesamt, Wiesbaden, Fachserie 14 Reihe 4, Finanzen und Steuern, Steuerhaushalt 2017, S. 10.
2 Siehe hierzu bereits die Überlegungen des Steuer- und Finanzausschusses der Kommission (sog. Neumark-Ausschuss), EWG, Kommission, Bericht des Steuer- und Finanzausschusses, 1962.
3 Richtlinie des Rates v. 28.11.2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem (2006/112/EG), ABl. 2006 L 347, S. 1.
4 EWG, Kommission, Bericht des Steuer- und Finanzausschusses, 1962, S. 44ff.
5 Vgl. Begr. zum Reg.-Entwurf, BT-Drucks. IV/1590, Teil A. „Allgemeine Begründung”, I., II., V. und VI.; schriftl. Bericht des Fin-Aussch. zu BT-Drucks. V/1581, „Allgemeines, 2. Grundzüge der Mehrwertsteuer“; ferner Begr. zum Entwurf des SteuerreformG 1990, BT-Drucks. 11/2157, zu Art. 12 (UStG), Allg., S. 189. So auch in der Präambel zur 1. EG-Richtlinie zur Umsatzsteuer, ABl. EG 1967, S. 1301.
6 Stadie, in: Woerner (Hrsg.), DStJG 13, 1990, 179, 180.
7 St. Rspr. vgl. nur EuGH v. 6.7.2006, Rs. C-439/04 u. C-440/00 (Kittel und Recolta Recycling), Slg. 2006, I-6161, v. 22.12.2010, Rs. C-438/09 (Dankowski), Slg. 2010, I-4009, Rn. 22; v. 12.9.2012, Rs. C-388/11 (Le Crédit Lyonnais), ABl. EU 2013, Nr. C 323, 2, Rn. 26.
8 Vgl. bspw. EuGH v. 14.6.2017, Rs. C-38/16 (Compass Contract Services), ABl. EU 2017, Nr. C 277, 13, Rn. 14 m.w.N. Der EuGH verwendet den Begriff der Neutralität der Umsatzsteuer allerdings auch in Bezug auf die Notwendigkeit gleichartige Leistungen gleich zu besteuern (sog. Wettbewerbsneutralität) vgl. hierzu Kapitel 1 B II 2.
9 Vgl. hierzu grundlegend EuGH v. 14.2.1985, Rs. 268/83 (Rompelmann), Slg. 1985, 655, Rn. 19; ferner auch EuGH v. 1.4.2002, Rs. C-90/02 (Bockemühl), Slg. 2004, I-3303, Rn. 39; v. 29.4.2004, Rs. C-137/02 (Faxworld), Slg. 2004, I-5547, Rn. 37; v. 8.2.2007, Rs. C-435/05 (Investrand BV), Slg. 2007, I-1315, Rn. 22.
Details
- Seiten
- 408
- Erscheinungsjahr
- 2021
- ISBN (PDF)
- 9783631844311
- ISBN (ePUB)
- 9783631844328
- ISBN (MOBI)
- 9783631844335
- ISBN (Hardcover)
- 9783631840191
- DOI
- 10.3726/b18148
- Sprache
- Deutsch
- Erscheinungsdatum
- 2021 (Februar)
- Schlagworte
- Vorsteuervergütung Vorsteuervergütungsverfahren 11. EG-Richtlinie 8. EG-Richtlinie Vergütungsstaat Vergütungsrichtlinie Vorsteuererstattungsanspruch
- Erschienen
- Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Warszawa, Wien, 2021. 408 S.
- Produktsicherheit
- Peter Lang Group AG