Das verschärfte Anforderungsprofil an Aktionärsvertreter im Aufsichtsrat
Zusammenfassung
Leseprobe
Inhaltsverzeichnis
- Cover
- Titel
- Copyright
- Autorenangaben
- Über das Buch
- Zitierfähigkeit des eBooks
- Inhaltsverzeichnis
- Abkürzungsverzeichnis
- Kapitel 1. Einführung
- A. Einleitung
- A. Gang der Untersuchung
- B. Terminologisches
- Kapitel 2. Der Aufsichtsrat in der Aktiengesellschaft
- A. Aufgaben des Aufsichtsrats
- B. Bestellung des Aufsichtsrats
- I. Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer
- II. Aufsichtsratsmitglieder der Aktionärsvertreter
- 1. Wahl durch die Hauptversammlung, § 101 Abs. 1 S. 1 AktG
- a. Beschlussvorschlag des Aufsichtsrats, § 124 Abs. 3 S. 1 AktG
- b. Beschlussvorschlag der Aktionäre, § 122 AktG
- 2. Entsendung, § 101 Abs. 2 S. 1 AktG
- Kapitel 3. Reformen des Anforderungsprofils der Aktionärsvertreter im Aufsichtsrat
- A. Reformen im Rahmen des § 100 AktG
- I. Die Voraussetzungen des § 100 Abs. 1 AktG
- II. Ausschlusstatbestände
- 1. Höchstzahl an Aufsichtsratsmandaten
- a. Grundsatz nach dem AktG
- aa. Zehn Mandate, § 100 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 AktG
- bb. Das Konzernprivileg, § 100 Abs. 2 S. 2 AktG
- cc. Das Vorsitzendenmandat, § 100 Abs. 2 S. 3 AktG
- b. Regelungen in den Sondergesetzen
- aa. Nach dem KWG
- (1) Vier bzw. zwei Mandate, § 25d Abs. 3 S. 1 Nr. 4 bzw. Nr. 3 KWG als lex specialis
- (2) Fünf Mandate, § 25d Abs. 3a Nr. 3 KWG als lex generalis
- bb. Nach dem VAG: Fünf Mandate, § 24 Abs. 4 S. 2 Hs. 1 VAG
- cc. Nach dem KAGB
- c. Nach dem DCGK: Fünf bzw. zwei Mandate, Ziffer C.4 bzw. C.5 DCGK
- aa. Fünf Mandate, Ziffer C.4 DCGK
- bb. Zwei Mandate, Ziffer C.5 DCGK
- d. Zwischenergebnis zu 1.
- 2. Mitgliedschaft entgegen dem Organisationsgefälle
- 3. Überkreuzverflechtungen
- 4. Wechsel von einem Vorstands- zu einem Aufsichtsratsamt: Generelles und gemäßigtes Cooling-off
- a. Grundsatz nach dem AktG: Generelles Cooling-off
- b. Regelungen in den Sondergesetzen
- aa. Nach dem KWG und VAG: Gemäßigtes Cooling-off
- bb. Nach dem KAGB
- c. Nach dem DCGK: Gemäßigtes Cooling-off
- d. Zwischenergebnis zu 4.
- 5. Unvereinbarkeit von Vorstands- und Aufsichtsratsamt
- a. Der Unvereinbarkeitsgrundsatz, § 105 Abs. 1 AktG
- b. Regelungen in den Sondergesetzen
- aa. Nach dem KWG
- bb. Nach dem VAG und KAGB
- c. Nach dem DCGK
- d. Zwischenergebnis zu 5.
- III. Zwischenergebnis zu A.
- B. Reformen weiterer Qualifikationsmerkmale
- I. Sachkunde/Professionalisierung
- 1. Im Aktiengesetz
- a. Sachkunde in Form der gesetzlichen Mindestkenntnisse
- b. Sachkunde in Form einer Finanzexpertise und Sektorvertrautheit, § 100 Abs. 5 AktG
- aa. Ein Mitglied als Finanzexperte, § 100 Abs. 5 Hs. 1 AktG
- bb. Sektorvertrautheit der Gesamtheit der Mitglieder, § 100 Abs. 5 Hs. 2 AktG.
- (1) Gesamtheit der Mitglieder
- (2) Vertrautheit mit dem Sektor, in dem die Gesellschaft tätig ist
- (a) Vertrautheit durch intensive Weiterbildungen
- (b) Vertrautheit über ein Beteiligungsmanagement
- (c) Vertrautheit der Angehörigen beratender Berufe
- 2. Regelungen in den Sondergesetzen
- a. Individuelle Sachkunde nach dem KWG, VAG und KAGB
- aa. Anwendbarkeit von § 24 Abs. 2 S. 1 VAG auf Aufsichtsräte
- bb. Inhaltliche Anforderungen an die individuelle Sachkunde
- b. Sachkunde des Aufsichtsrats „in seiner Gesamtheit“
- 3. Nach dem DCGK: Erstellung eines Kompetenzprofils
- a. Diversität im Sinne des Kodex, Ziffer C.1 S. 2 DCGK
- b. Festzulegende Altersgrenze, Ziffer C.2 DCGK
- 4. Zwischenergebnis zu I.
- II. Förderung des unterrepräsentierten Geschlechts im Aufsichtsrat
- 1. Im Aktiengesetz: Maßnahmen des FüPoG
- a. Feste Geschlechterquoten, § 96 Abs. 2 und Abs. 3 AktG
- aa. Feste Geschlechterquoten nach § 96 Abs. 2 AktG
- (1) Das Prinzip der Gesamterfüllung, § 96 Abs. 2 S. 2 AktG
- (2) Das Prinzip der Getrennterfüllung, § 96 Abs. 2 S. 3 AktG
- (3) Nachträglicher Widerspruch, § 96 Abs. 2 S. 5 AktG
- (4) Berechnung der festen Quote, § 96 Abs. 2 S. 4 AktG
- bb. Feste Geschlechterquoten nach § 96 Abs. 3 AktG
- b. Festlegung einer Zielgröße, § 111 Abs. 5 S. 1 AktG
- 2. Regelungen in den Sondergesetzen
- 3. Nach dem DCGK
- 4. Zwischenergebnis zu II.
- III. Unabhängigkeit/Vorliegen von Interessenkonflikten
- 1. Im AktG
- a. Implizite Regelungen im Aktiengesetz zu Interessenkonflikten
- b. Aufsichtsratstätigkeit bei einem Wettbewerber
- 2. Regelungen in den Sondergesetzen
- a. Nach dem KWG und VAG
- b. Nach dem KAGB
- 3. Nach dem DCGK
- a. Abstrakte Unabhängigkeitsmerkmale: Unabhängigkeit von der Gesellschaft, deren Vorstand und einem kontrollierenden Aktionär
- aa. Unabhängigkeit von einem kontrollierenden Aktionär
- bb. „Persönliche Beziehung“ im Sinne des Kodex
- cc. „Geschäftliche Beziehung“ im Sinne des Kodex
- dd. „Wesentlicher und nicht nur vorübergehender Interessenkonflikt“ im Sinne des Kodex
- b. Konkreter Indikatorenkatalog fehlender Unabhängigkeit
- c. Empfohlene Anzahl unabhängiger Mitglieder
- d. Geschäftliche oder persönliche Beziehung zu einem Wettbewerber
- e. Zwischenergebnis zu 3.
- 4. Zwischenergebnis zu III.
- IV. Zuverlässigkeit und zeitliche Verfügbarkeit
- 1. Zuverlässigkeit
- a. Nach dem KWG und VAG
- b. Nach dem KAGB
- c. Zwischenergebnis zu 1.
- 2. Zeitliche Verfügbarkeit
- a. Nach dem KWG
- b. Nach dem VAG und KAGB
- c. Nach dem DCGK
- d. Zwischenergebnis zu 2.
- 3. Ausstrahlungswirkung auf das Aktiengesetz
- V. Zwischenergebnis zu B.
- C. Ergebnis Kapitel 3
- I. Reformen des AktG
- II. Reformen des KWG
- III. Reformen des VAG
- IV. Reformen des KAGB
- V. Reformen des DCGK
- VI. Fazit
- Kapitel 4. Folgen bei Nichterfüllung des Anforderungsprofils
- A. Nichterfüllen der gesetzlichen Anforderungen
- I. Nichtigkeit der Aufsichtsrätewahl, § 250 AktG
- 1. Nichterfüllung von § 100 Abs. 1, Abs. 2 AktG
- 2. Nichterfüllung von § 105 Abs. 1 AktG
- 3. Nichterfüllung der festen Geschlechterquote, „Politik des leeren Stuhls“
- 4. Zwischenergebnis zu I.
- II. Anfechtbarkeit der Aufsichtsrätewahl, § 251 AktG
- 1. Das Relevanzkriterium
- 2. Wahlanfechtung im Bereich des Anforderungsprofils an Aktionärsvertreter im Aufsichtsrat
- a. Verstoß gegen die Ausschlusstatbestände des KWG und VAG
- b. Nichterfüllen der Vorschriften des Merkmals „Sachkunde“
- aa. Nichtvorliegen der gesetzlichen Mindestkenntnisse
- bb. Nichterfüllung von § 100 Abs. 5 AktG
- (1) Fehlen eines Finanzexperten nach § 100 Abs. 5 Hs. 1 AktG
- (a) Wirksame Bestellung
- (b) Möglichkeit der Wahlanfechtung
- (2) Fehlen der Sektorvertrautheit nach § 100 Abs. 5 Hs. 2 AktG
- cc. Verstoß gegen die Sachkunderegelungen in den Sondergesetzen
- c. Nichterfüllen der Vorschriften zur Unabhängigkeit/Vorliegen von Interessenkonflikten
- aa. Verstoß gegen das Aktiengesetz
- bb. Verstoß gegen das KWG und VAG
- cc. Verstoß gegen das KAGB
- d. Nichterfüllen der Vorschriften der Merkmale „Zuverlässigkeit“ und „zeitliche Verfügbarkeit“
- e. Zwischenergebnis zu 2.
- III. Rechtsfolgen der Wahlnichtigkeit
- 1. Rechtsfolgen der Wahlnichtigkeit auf die Beschlussfassung
- a. Die Lehre vom fehlerhaft bestellten Organ
- aa. Dogmatische Herleitung
- bb. Tatbestandsvoraussetzungen
- b. Gerichtliche Bestellung nach § 104 Abs. 2 AktG
- aa. § 104 Abs. 2 AktG analog
- bb. § 104 Abs. 2 AktG unter aufschiebender Bedingung
- cc. § 104 Abs. 2 AktG nach Teilanerkenntnis
- dd. Stellungnahme
- c. Die Relevanztheorie
- aa. BGH, Urteil vom 19.02.2013
- bb. Stellungnahme
- cc. Der Beschlussvorschlag nach § 124 Abs. 3 S. 1 AktG
- 2. Rechtsfolgen der Wahlnichtigkeit auf die Beschlussfähigkeit
- 3. Zwischenergebnis zu III.
- IV. Haftung eines Aufsichtsratsmitglieds
- 1. Wirksam bestellte Aufsichtsratsmitglieder
- a. Innenhaftung nach §§ 116 S. 1, 93 Abs. 2 S. 1 AktG
- aa. Verstoß gegen die Vorschlagsverantwortung
- (1) Sorgfaltspflichtverletzung
- (2) Business Judgment Rule, § 93 Abs. 1 S. 2 AktG
- (a) Unternehmerische Entscheidung
- (b) Handeln zum Wohle der Gesellschaft
- (c) Angemessene Information als Grundlage des Handelns
- (d) Guter Glauben
- (e) Zwischenergebnis zu (2)
- (3) Verschulden
- (4) Kausaler Schaden der Gesellschaft
- (5) Zwischenergebnis zu aa.
- bb. Nichtvorliegen der Mindestkenntnisse
- (1) Sorgfaltspflichtverletzung
- (2) Business Judgment Rule, § 93 Abs. 1 S. 2 AktG
- (a) Unternehmerische Entscheidung
- (b) Handeln zum Wohle der Gesellschaft
- (c) Angemessene Information als Grundlage des Handelns
- (d) Zwischenergebnis zu (2)
- (3) Verschulden
- (4) Kausaler Schaden der Gesellschaft
- (5) Zwischenergebnis zu bb.
- cc. Verstöße im Rahmen der festzulegenden Zielgröße/Zielfrist für den Frauenanteil im Aufsichtsrat
- (1) Unterlassene oder fehlerhafte Berichterstattung über die festgelegte Zielgröße/Zielfrist
- (a) Sorgfaltspflichtverletzung
- (b) Business Judgment Rule, § 93 Abs. 1 S. 2 AktG
- (c) Verschulden
- (d) Kausaler Schaden der Gesellschaft
- (e) Zwischenergebnis zu (1)
- (2) Unterlassene oder fehlerhafte Festlegung der Zielgröße/Zielfrist
- (a) Sorgfaltspflichtverletzung
- (b) Business Judgment Rule, § 93 Abs. 1 S. 2 AktG
- (c) Verschulden
- (d) Kausaler Schaden der Gesellschaft
- (e) Zwischenergebnis zu (2)
- (3) Nichterreichen der Zielgröße
- (4) Zwischenergebnis zu cc.
- dd. Nichterfüllen der Vorschriften zur Unabhängigkeit/Vorliegen von Interessenkonflikten
- (1) Nichtoffenlegung des Interessenkonflikts
- (a) Treuepflichtverletzung
- (b) Business Judgment Rule, § 93 Abs. 1 S. 2 AktG
- (c) Verschulden
- (d) Kausaler Schaden der Gesellschaft
- (e) Zwischenergebnis zu (1)
- (2) Fehlerhaftes Abstimmungsverhalten
- (a) Treuepflichtverletzung
- (b) Business Judgment Rule, § 93 Abs. 1 S. 2 AktG
- (c) Verschulden
- (d) Kausaler Schaden
- (e) Zwischenergebnis zu (2)
- (3) Zwischenergebnis zu dd.
- ee. Zwischenergebnis zu a.
- b. Außenhaftung
- aa. Mögliche Pflichtverletzungen
- bb. Haftung nach §§ 280 Abs. 1, 241 Abs. 2 BGB
- cc. Haftung nach §§ 280 Abs. 1, 311 Abs. 3 S. 2 BGB
- dd. Deliktische Haftung
- (1) Haftung nach § 823 Abs. 1 BGB
- (2) Haftung nach § 823 Abs. 2 BGB
- (3) Haftung nach § 826 BGB
- ee. Zwischenergebnis zu b.
- c. Strafrechtliche Haftung
- aa. Strafrechtliche Haftung vor wirksamer Bestellung
- (1) Straftatbestände des AktG und des HGB
- (2) Straftatbestände des StGB
- (a) Strafbarkeit nach § 266 Abs. 1 StGB
- (b) Strafbarkeit nach § 263 Abs. 1 StGB
- (aa) Objektiver Betrugstatbestand
- (bb) Subjektiver Betrugstatbestand
- (3) Zwischenergebnis zu aa.
- bb. Strafrechtliche Haftung nach wirksamer Bestellung
- d. Zwischenergebnis zu 1.
- 2. Fehlerhaft bestellte Aufsichtsratsmitglieder
- a. Innenhaftung nach §§ 116 S. 1, 93 Abs. 2 S. 1 AktG
- aa. Anwendbarkeit auf fehlerhaft bestellte Aufsichtsräte
- bb. Rechtswidriger Amtsantritt
- (1) Sorgfaltspflichtverletzung
- (2) Business Judgment Rule, § 93 Abs. 1 S. 2 AktG
- (3) Verschulden
- (4) Kausaler Schaden
- cc. Zwischenergebnis zu a.
- b. Außenhaftung
- aa. Haftung nach § 823 Abs. 2 BGB
- bb. Haftung nach § 826 BGB
- cc. Zwischenergebnis zu b.
- c. Strafrechtliche Haftung
- aa. Strafrechtliche Haftung vor fehlerhafter Bestellung
- (1) Haftung nach allgemeinen strafrechtlichen Gesichtspunkten
- (2) Strafbarkeit nach §§ 263 Abs. 1, 13 Abs. 1 StGB
- bb. Strafrechtliche Haftung nach fehlerhafter Bestellung
- d. Zwischenergebnis zu 2.
- 3. Zwischenergebnis zu IV.
- V. Anfechtbarkeit der Entlastung eines Aufsichtsratsmitglieds
- 1. BGH, Urteil vom 25.11.2002
- 2. Nichterfüllen der persönlichen Voraussetzungen
- VI. Zwischenergebnis zu A.
- B. Nichterfüllen der Anforderungen des DCGK
- I. Der Deutsche Corporate Governance Kodex
- II. Verstoß gegen den DCGK: Haftung eines Aufsichtsrats
- 1. Innenhaftung nach §§ 116 S. 1, 93 Abs. 2 S. 1 AktG
- a. Erklärungskonforme Nichtbefolgung des DCGK
- aa. Empfehlungen als Teil des objektiven Sorgfaltsrahmens
- bb. Anwendung auf das Anforderungsprofil
- b. Erklärungswidrige Nichtbefolgung des DCGK
- aa. Sorgfaltspflichtverletzung
- bb. Business Judgment Rule, § 93 Abs. 1 S. 2 AktG
- cc. Verschulden
- dd. Kausaler Schaden
- ee. Zwischenergebnis zu b.
- c. Zwischenergebnis zu 1.
- 2. Außenhaftung
- 3. Strafrechtliche Haftung
- 4. Zwischenergebnis zu II.
- III. Die Entsprechenserklärung in § 161 AktG: Das comply-or-explain-Prinzip
- IV. Verstoß gegen § 161 AktG
- 1. Anfechtbarkeit von Hauptversammlungsbeschlüssen bei fehlerhafter Entsprechenserklärung
- a. Unterlassene Aktualisierung der Entsprechenserklärung
- aa. Anfechtbarkeit des Entlastungsbeschlusses
- (1) BGH, Urteil vom 16.02.2009
- (2) BGH, Urteil vom 21.09.2009
- bb. Anfechtbarkeit von Wahlbeschlüssen
- (1) OLG München, Urteil vom 06.08.2008
- (2) LG Hannover, Urteil vom 17.03.2010
- (3) BGH, Urteil vom 09.10.2018
- cc. Stellungnahme
- (1) Anfechtbarkeit des Entlastungsbeschlusses
- (2) Keine Anfechtbarkeit von Wahlbeschlüssen
- b. Fehlerhafter Vergangenheitsteil der Entsprechenserklärung
- c. Zwischenergebnis zu 1.
- 2. Haftung des einzelnen Aufsichtsratsmitglieds bei fehlerhafter Entsprechenserklärung
- a. Innenhaftung nach §§ 116 S. 1, 93 Abs. 2 S. 1 AktG
- aa. Sorgfaltspflichtverletzung
- bb. Business Judgment Rule, § 93 Abs. 1 S. 2 AktG
- cc. Verschulden
- dd. Kausaler Schaden
- ee. Zwischenergebnis zu a.
- b. Außenhaftung
- aa. Haftung nach §§ 280 Abs. 1, 241 Abs. 2 BGB
- bb. Prospekthaftung
- cc. Deliktische Haftung
- (1) Haftung nach § 823 Abs. 1 BGB
- (2) Haftung nach § 823 Abs. 2 BGB
- (a) Haftung nach §§ 823 Abs. 2 BGB, 161 AktG
- (b) Haftung nach §§ 823 Abs. 2 BGB, 331 Nr. 1 HGB
- (aa) Schutzgesetzcharakter
- (bb) Angaben in der Entsprechenserklärung als „Verhältnisse der Gesellschaft“
- (cc) Tathandlung
- (dd) Verschulden
- (ee) Kausaler Schaden
- (ff) Zwischenergebnis zu (b)
- (c) Haftung nach §§ 823 Abs. 2 BGB, 400 Abs. 1 Nr. 1 AktG
- (aa) Schutzgesetzcharakter
- (bb) Angaben in der Entsprechenserklärung als „Verhältnisse der Gesellschaft“
- (cc) Tathandlung
- (dd) Zwischenergebnis zu (c)
- (d) Haftung nach §§ 823 Abs. 2 BGB, 263 Abs. 1 StGB
- (aa) Schutzgesetzcharakter
- (bb) Objektiver Betrugstatbestand
- (cc) Subjektiver Betrugstatbestand
- (dd) Zwischenergebnis zu (d)
- (e) Haftung nach §§ 823 Abs. 2 BGB, 264a Abs. 1 StGB
- (f) Haftung nach §§ 823 Abs. 2 BGB, 265b Abs. 1 StGB
- (g) Zwischenergebnis zu (2)
- (3) Haftung nach § 826 BGB
- (4) Zwischenergebnis zu cc.
- dd. Zwischenergebnis zu b.
- c. Strafrechtliche Haftung
- aa. Strafbarkeit nach § 334 Abs. 1 Nr. 1d) HGB
- bb. Strafbarkeit nach § 266 Abs. 1 Alt. 2 StGB
- cc. Zwischenergebnis zu c.
- d. Zwischenergebnis zu 2.
- 3. Zwischenergebnis zu IV.
- V. Zwischenergebnis zu B.
- C. Ergebnis Kapitel 4.
- Kapitel 5. Ausblick und Zusammenfassung
- A. Ausblick: Quo vadis Aufsichtsrat?
- I. Änderung der Unternehmensverfassung
- II. Ressortbildung innerhalb des Gremiums
- III. Verstärkte Professionalisierung der Aufsichtsratsarbeit
- IV. Angepasste Vergütungsstruktur für Aufsichtsräte
- B. Zusammenfassung in Thesen
- Literaturverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
a.A. andere Ansicht
AcP Archiv für die civilistische Praxis (Zeitschrift)
a. F. alte Fassung
Abl. Amtsblatt
Abs. Absatz
AbwMechG Abwicklungsmechanismusgesetz
AEUV Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union
AG Aktiengesellschaft als Rechtsform; Die Aktiengesellschaft (Zeitschrift)
AGG Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
AIF Alternative Investmentfonds (englisch: Alternative Investment Fund)
AIFM Verwalter alternativer Investmentfonds (englisch: Alternative Investment Fund Manager)
AIFM-UmsG AIFM-Umsetzungsgesetz
AktG Aktiengesetz
AO Abgabenordnung
AReG Abschlussprüfungsreformgesetz
Art. Artikel
ARUG II Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie
BaFin Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
BB Betriebs-Berater
Bd. Band
BeckOK Beck’scher Online-Kommentar
BeckRS Beck online Rechtsprechung
BeschE Beschlussempfehlung
BetrVG Betriebsverfassungsgesetz
BGB Bürgerliches Gesetzbuch
BGBl. Bundesgesetzblatt
BGH Bundesgerichtshof
BGHSt Entscheidungen des Bundesgerichtshofes in Strafsachen
BGHZ Entscheidungen des Bundesgerichtshofes in Zivilsachen
BilMoG Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz
BilReG Bilanzrechtsreformgesetz
BJR Business Judgment Rule ←19 | 20→
BK Bonner Kommentar
BörsG Börsengesetz
BR-Drs. Deutscher Bundesrat, Drucksache
BT-Drs. Deutscher Bundestag, Drucksache
BVerfG Bundesverfassungsgericht
BVerfGE Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts
BVerwG Bundesverwaltungsgericht
Bzgl. Bezüglich
Bzw. Beziehungsweise
c.i.c. culpa in contrahendo
CCZ Corporate Compliance Zeitschrift
CRD Capital Requirements Directive
CRR- Capital Requirements Regulation
D&O-Versicherung Directors and Officers Versicherung
DAI Deutsches Aktieninstitut
DAV Deutscher Anwaltverein
DAX Deutscher Aktienindex
DB Der Betrieb
DCGK Deutscher Corporate Governance Kodex
DGB Deutscher Gewerkschaftsbund
DGSD Deposit Guarantee Schemes Directive
DIN Deutsches Institut für Normung
DNotZ Deutsche Notar-Zeitschrift
DrittelbG Drittelbeteiligungsgesetz
DStR Deutsches Steuerrecht
eG eingetragene Genossenschaft
EG Europäische Gemeinschaft
EL. Ergänzungslieferung
ErfurterKomm Erfurter Kommentar
EU Europäische Union
EUV Vertrag über die Europäische Union
EWiR Entscheidungen zum Wirtschaftsrecht
f.; ff. folgende; fortfolgende
FiMaAnpG Finanzmarktanpassungsgesetz
FMVA-StärkG Gesetzes zur Stärkung der Finanzmarkt- und der Versicherungsaufsicht
Fn. Fußnote
FüPoG Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst
GesellR Gesellschaftsrecht
GG Grundgesetz
ggf. gegebenenfalls
GmbH Gesellschaft mit beschränkter Haftung
GmbH & Co. KG Gesellschaft mit beschränkter Haftung & Compagnie Kommanditgesellschaft
GmbHG Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung
Großkomm Großkommentar
GWR Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht (Zeitschrift)
HdB Handbuch
HGB Handelsgesetzbuch
Hrsg. Herausgeber
HSH Nordbank Hamburgisch-Schleswig-Holsteinische Nordbank
HVB Hypovereinsbank
i.V.m. in Verbindung mit
IFRS International Financial Reporting Standards
IKB Industriekreditbank AG – Deutsche Industriebank
ILF Institute for Law and Finance, Goethe-Universität Frankfurt am Main
InvG Investmentgesetz
K. Schmidt Karsten Schmidt
KAGB Kapitalanlagegesetzbuch
KGaA Kommanditgesellschaft auf Aktien
KIT Karlsruher Institut für Technologie
KölnerKomm Kölner Kommentar
KonTraG Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich
KVG Kapitalverwaltungsgesellschaft
KWG Gesetz über das Kreditwesen
LG Landgericht
m.w.N. mit weiteren Nachweisen
MgVG Gesetz über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer bei einer grenzüberschreitenden Verschmelzung
MitbestG Mitbestimmungsgesetz
MontanMitbestErgG Montanmitbestimmungsergänzungsgesetz ←21 | 22→
MontanMitbestG Montanmitbestimmungsgesetz
MüKo Münchener Kommentar
n. F. neue Fassung
NJW Neue Juristische Wochenschrift
NJW-RR NJW-Rechtsprechungsreport
NK Nomos Kommentar
Nr. Nummer
NZA Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht
NZG Neue Zeitschrift für Gesellschaftsrecht
OLG Oberlandesgericht
OWiG Gesetz über Ordnungswidrigkeiten
RabelsZ Rabels Zeitschrift für ausländisches und internationales Privatrecht
RefE. Referentenentwurf
RegBegr. Regierungsbegründung
RegE. Regierungsentwurf
RG Reichsgericht
RGSt Entscheidungen des Reichsgerichts in Strafsachen
RGZ Entscheidungen des Reichsgerichts in Zivilsachen
Rspr. Rechtsprechung
S. Seite bei Literaturangaben; Satz bei Gesetzesangaben
SE Societas Europaea (Europäische Gesellschaft)
SE-VO Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 über das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE)
sog. sogenannt/sogenannte
StGB Strafgesetzbuch
TransPuG Transparenz- und Publizitätsgesetz
u.a. unter anderem
UAbs. Unterabsatz
UMAG Gesetz zur Unternehmensintegrität und Modernisierung des Anfechtungsrechts
UmsG Umsetzungsgesetz
v. von
VAG Gesetz über die Beaufsichtigung von Versicherungsunternehmen
VAMoG Gesetzes zur Modernisierung der Finanzaufsicht über Versicherungen
VersR Versicherungsrecht
VO Verordnung (EU)
VorstAG Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung
VVaG Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit
VwGO Verwaltungsgerichtsordnung
WM Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht
WpHG Gesetz über den Wertpapierhandel
z.B. zum Beispiel
ZBB Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZGR Zeitschrift für Unternehmens- und Gesellschaftsrecht
ZHR Zeitschrift für das gesamte Handels- und Wirtschaftsrecht
ZIP Zeitschrift für Wirtschaftsrecht
Kapitel 1. Einführung
A. Einleitung
Die Kodifizierung von Recht darf niemals Selbstzweck sein. Gesellschaftliche Akzeptanz wird nur dann geschaffen, wenn das Recht die Wirklichkeit abbildet. Der daraus entstehende Wettlauf zwischen den Anpassungsbemühungen des Gesetzgebers und dem schnellen gesellschaftlichen Wandel lässt sich an der kontinuierlichen Steigerung des Anforderungsprofils der gewählten Aktionärsvertreter im Aufsichtsrat einer deutschen Aktiengesellschaft ausgezeichnet beobachten. Vor allem seit Ausbruch der weltweiten Finanzmarktkrise im Jahr 2007 und dem damit einhergehenden Versagen der Überwachungsorgane steht die Diskussion um die Qualifikation von Aufsichtsräten wieder im gesellschaftlichen wie auch im aktienrechtlichen Fokus. Dies gilt umso mehr, als die Aktiengesellschaft trotz einer leichten Rückläufigkeit noch immer, gerade in innovativen und riskanten Bereichen, eine der meistgewählten deutschen Rechtsformen ist.1 Bezüglich der Vorschläge zur Optimierung der Überwachungstätigkeit kann an bekannte Schlagwörter wie „Diversity“, „Frauenquote“, „Professionalisierung“ und „Unabhängigkeit“ erinnert werden.
Die Ausweitung des Anforderungsprofils rührt einerseits von gesetzgeberischer Tätigkeit her. Andererseits geht sie auf selbstverpflichtende Verhaltensempfehlungen und Anregungen, wie den Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK), zurück. Solche Verhaltensempfehlungen und Anregungen sind in ihrer Entstehung flexibler, da sie nicht an starre, oft langwierige Gesetzgebungsverfahren gebunden sind. Durch die jährliche Überprüfung und gegebenenfalls Anpassung des DCGK ist auch dieses Regelwerk an den gesellschaftlichen Wandel gekoppelt.
Eine Abgleichung von Recht und Wirklichkeit, sei es durch verbindliche Gesetzgebung oder Verhaltensempfehlungen und Anregungen des DCGK, ist nicht nur im Hinblick auf die dadurch entstehende gesellschaftliche Akzeptanz unerlässlich. Vielmehr dient sie auch greifbar der Effizienzsteigerung des alltäglichen Betriebs und damit letztlich der Wettbewerbsfähigkeit des „Produkts“ deutsche Aktiengesellschaft in einem globalisierten Wirtschaftsumfeld. Gesellschaftliche Entwicklungen wie die der Globalisierung und Digitalisierung der Märkte oder die Forderung nach einer Einflussnahmegarantie für bestimmte ←25 | 26→Gruppen waren für die Gründungsväter des Aktiengesetzes im Jahre 19652 nicht vorhersehbar. Das Aktiengesetz als wichtigste Rechtsgrundlage für die Wahl des Aufsichtsrats muss im Zusammenspiel mit selbstverpflichtenden Verhaltensempfehlungen und Anregungen auf diese und andere aktuelle Entwicklungen eine Antwort bieten.
Details
- Seiten
- 284
- Erscheinungsjahr
- 2021
- ISBN (PDF)
- 9783631850695
- ISBN (ePUB)
- 9783631850701
- ISBN (MOBI)
- 9783631850718
- ISBN (Hardcover)
- 9783631848319
- DOI
- 10.3726/b18199
- Sprache
- Deutsch
- Erscheinungsdatum
- 2021 (März)
- Schlagworte
- Sachkunde Professionalisierung Geschlechterquote Unabhängigkeit Fehlerhaftes Bestellungsverhältnis Ausstrahlungswirkung Wahlanfechtung Zuverlässigkeit
- Erschienen
- Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Warszawa, Wien, 2021. 284 S.
- Produktsicherheit
- Peter Lang Group AG