Kulturstaat ist Staatskunst
Eine Analyse zur (allgemein erwünschten) Instrumentalisierung der Kunst
©2000
Monographs
118 Pages
Series:
Philosophische Grenzgänge, Volume 1
Summary
Wenn sich ein Staat als «Kulturstaat» lobt, ist die Kunst in diesem Staat per definitionem Staatskunst, also eine öffentliche Angelegenheit. Die Redeweise vom «Kulturstaat» unterstellt, daß die Kultur mehr ist als eine neben anderen wahrgenommene öffentliche Aufgabe. Sie will schon sagen, daß sich in der Kultur das «Wesen» des Staates äußert, daß die dort anzutreffenden Werte nicht ein Reservat bewohnen, sondern außerhalb des Kulturbetriebes gesellschaftliche und politische Geltung besitzen. Nur beweist die bloße Existenz eines Kulturbetriebes das gerade nicht.
Das Verhältnis von Kunst und Staat in einem Kulturstaat ist von einer umfassenden Harmonie gekennzeichnet: Der Staat erlaubt bzw. fördert die Künste und lobt sich dafür. Oberflächliche Querelen entstehen dadurch, daß Künstler durch das «Kulturstaat»-Gerede der Politiker größenwahnsinnig werden und aus ihren persönlichen Befindlichkeiten ein Politikum machen.
Das Verhältnis von Kunst und Staat in einem Kulturstaat ist von einer umfassenden Harmonie gekennzeichnet: Der Staat erlaubt bzw. fördert die Künste und lobt sich dafür. Oberflächliche Querelen entstehen dadurch, daß Künstler durch das «Kulturstaat»-Gerede der Politiker größenwahnsinnig werden und aus ihren persönlichen Befindlichkeiten ein Politikum machen.
Details
- Pages
- 118
- Publication Year
- 2000
- ISBN (Softcover)
- 9783631359747
- Language
- German
- Published
- Frankfurt/M., Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Wien, 2000. 117 S.
- Product Safety
- Peter Lang Group AG