Kammer oder Einzelrichter?
Ist die Kammer ein Qualitätselement des Zivilprozesses?
					
	
		©2003
		Thesis
		
			
				
				270 Pages
			
		
	
				
				
					
						
					
				
				
				
					
						Series: 
	
		
			
				Schriften zum Verfahrensrecht, Volume 4
			
		
	
					
				
				
			Summary
			
				Die Kammer, so der Tenor in der zivilprozessualen Literatur, entscheidet abgewogener, objektiver und hat die «höhere Richtigkeitsgewähr». In der Praxis setzt sich allerdings der Einzelrichter durch. Mit dem vermehrten Einzelrichtereinsatz erster Instanz, so die Begründung zum Zivilprozessreformgesetz 2002, werde die Qualität der ersten Instanz verbessert. Warum, aufgrund welcher Erkenntnisse wird «der» Kammer beziehungsweise «dem» Einzelrichter die höhere «Richtigkeitsgewähr» zuerkannt? Die zivilprozessuale Betrachtungsweise bleibt bei der Beantwortung dieser Fragen ihrem «Paradigma» verhaftet und betrachtet die Situation ausschließlich unter dem prozessualen Blickwinkel. Betrachtet man dagegen die Kammer als Gruppe, so lassen sich Aussagen über Leistungsvorteile der Kammer, aber auch des Einzelnen treffen, die zum Teil über das in der zivilprozessualen Diskussion Vorgebrachte hinausweisen, dieses zum Teil ergänzen. Diese Verbindung wird in der juristischen Diskussion jedoch selten hergestellt. Die vorliegende Arbeit versucht, diese Verbindung herzustellen. Dabei zeigt sich, dass Einzelrichter und Kammer Potentiale für Justizqualität mitbringen, welche überhaupt erst noch entdeckt und entwickelt werden müssen. Leitfadengestützte Interviews mit Richtern an fünf Landgerichten bilden die empirische Basis für die Arbeit.
			
		
	Details
- Pages
 - 270
 - Publication Year
 - 2003
 - ISBN (Softcover)
 - 9783631512814
 - Language
 - German
 - Keywords
 - Deutschland Einzelrichter Kammer Justizreform Zivilprozessreform Organisationales Lernen Interview Kammer (Recht) Enthierarchisierung der Justiz
 - Published
 - Frankfurt/M., Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Wien, 2003. 270 S.
 - Product Safety
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