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Das europäische Konzept der Nebenabreden im europäischen und deutschen Kartellrecht

Eine rechtsübergreifende Gesamtdarstellung anhand von Wettbewerbsverboten zu Unternehmenskaufverträgen

by Iris Vasbender (Author)
©2006 Thesis XVIII, 263 Pages

Summary

Diese Arbeit untersucht, ob eine einheitliche Behandlung von Nebenabreden im europäischen und deutschen Kartellrecht anhand des europäischen Konzepts der Nebenabreden im Sinne der Zielsetzung einer weitestgehenden Rechtsharmonisierung des europäischen und deutschen Rechts möglich ist. Dazu wird, ausgehend von der Behandlung der Nebenabreden in der europäischen Fusionskontrollverordnung, die Übertragung dieser Beurteilungsgrundsätze in den Anwendungsbereich des Art. 81 EG sowie in die Vorschriften der §§ 1, 35 ff. GWB des deutschen Kartellrechts vorgenommen. Die Autorin beschäftigt sich dabei auch mit dem Verhältnis der Rechtssysteme zueinander sowie den Einschränkungsmöglichkeiten der Kartellverbote. Begrenzt ist die Untersuchung auf die wirtschaftlich wichtigste Fallgruppe der Wettbewerbsverbote bei Unternehmensveräußerungen. Insbesondere aufgrund der neuen verfahrensrechtlichen Behandlung von Nebenabreden in der FKVO sowie der durch die neue VO (EG) 1/2003 geforderten Selbstveranlagung der Unternehmen und des mit der 7. GWB-Novelle einhergehenden Systemwechsels ist eine einheitliche Behandlung von Nebenabreden erforderlich geworden.

Details

Pages
XVIII, 263
Year
2006
ISBN (Softcover)
9783631551752
Language
German
Keywords
Deutschland Europäische Union Nebenabrede Unternehmenskauf Kartellrecht Rechtsvereinheitlichung Fusionskontrolle Wettbewerbsverbot Unternehmenskaufvertrag Kartellverbot
Published
Frankfurt am Main, Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Wien, 2006. XVIII, 263 S.

Biographical notes

Iris Vasbender (Author)

Die Autorin: Iris Vasbender, geboren 1976 in Köln; Studium der Rechtswissenschaften an der Universität zu Köln; Erste juristische Staatsprüfung 2000; Rechtsreferendariat im Landgerichtsbezirk Köln; unter anderem Mitarbeit in US-amerikanischer Kanzlei in Miami, Florida; Zweite juristische Staatsprüfung 2003; Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Rechtszentrum für internationale und europäische Zusammenarbeit (R.I.Z.); Tätigkeit als Rechtsanwältin bei einer Kanzlei in Köln im Bereich Kartellrecht.

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